[NRW VI|07] Debatte - Gebung einer Geschäftsordnung

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,

    ich eröffne hiermit die Debatte zu unten stehendem Antrag.

    Die Debatte endet in 72 Stunden, also am 09.04.2021 um 00:41 Uhr.


  • Herr Präsident!

    Meine Sehr verehrten Damen und Herren. Ich finde es gut, das jetzt erstmal die laufenden Geschäfte gestoppt worden sind um nun über Die Geschäftsordnung zu debattieren. Es war richtig diese Entscheidung zu treffen denn ohne Geschäftsordnung wird die Arbeit des Landtages eingeschränkt. Ich fasse mich kurz. Ich finde diese Geschäftsordnung ist gut, und man kann sie so übernehmen weil laut meinem Ermessens in dieser Geschäftsordnung alle wichtigen Aspekte und Informationen enthalten sind. Vielen Dank.

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    geehrte Kolleginnen und Kollegen!


    Die Debatte am heutigen Tag hat bereits gezeigt, warum es einer Geschäftsordnung für den Landtag bedarf.

    Selbst das Präsidium braucht die Sicherheit bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Diese Geschäftsordnung wird

    dafür eine solide Grundlage bilden. Aus den Erfahrungen der vergangenen Legistaturperioden des Landtages

    besteht für mich die Frage der Notwendigkeit zweier Stellvertretenden Landtagspräsidenten? Herr Präsident, ich würde

    Sie um eine kurze Begründung zu dieser Frage bitten.

    Ansonsten finde ich die GO sehr gut ausgearbeitet.


    Herzlichen Dank

  • Sehr geehrte Frau Kollegin,

    die zweite stellvertretende Landtagspräsidentin bzw der zweite stellvertretende Landtagspräsident ist nicht grundsätzlich angedacht. Sie dient zur Sicherstellung eines reibungslosen Parlamentsbetrieb. Allerdings können wir die Zahl der nötigen Parlamentsmitglieder gerne auf 25 erhöhen.

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich fasse mich kurz. Diese Geschäftsordnung ist grundsolide. Sie wird eine Grundlage für ein vertrauensvolles, konstruktives und vor Allem effektives Vorgehen hier im Landtag schaffen. Eine Geschäftsordnung gibt nicht nur dem Präsidium Sicherheit in seinen Entscheidungen, sondern jeder Kollege und jede Kollegin hier im Haus profitiert davon, ein Nachschlagewerk für eventuelle Probleme und Fragen, die sich während der Parlamentsarbeit auftun zu haben.

    Doch eine Geschäftsordnung ist nun Mal keine schöne Erweiterung, die man eben hat oder nicht hat. Eine Geschäftsordnung ist vorgesehen, und auch deswegen begrüße ich diesen Antrag.

    In diesem Sinne, um hier abzuschließen, rufe ich alle Abgeordneten dazu auf, dieser Geschäftsordnung zuzustimmen um schnellstmöglich wieder mit inhaltlicher Arbeit abseits der Formalien fortfahren zu können.


    Herzlichen Dank

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

  • Herr Präsident,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,


    im Großen und Ganzen halte ich diesen Entwurf für gelungen. Er ist gut ausformuliert im Vergleich zur letzten Geschäftsordnung.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, warum es zwei stellvertretende Landtagspräsidenten bedarf. Die aktuelle Zusammensetzung des Landtagspräsidiums, wie sie auch in den anderen Bundesländern üblich ist, ist völlig ausreichend.

    Ich sehe bei mehr als 15 Mitgliedern absolut keinen Mehraufwand für das Landtagspräsidium.

    Insofern würde ich es begrüßen, wenn diese Regelung aus der Geschäftsordnung genommen wird, da sie schlichtweg überflüssig ist.


    Vielen Dank!

  • -erhebt sich zur Kurzintervention-


    Herr Präsident,

    meine sehr verehrten Damen und Herren.


    Nur um was zur Rede des Kollegen Dr. Georg Gorski zu sagen. Ich finde wir sollten diese Regelung in der Geschäftsordnung erhalten weil:

    Das Präsidium kann sich besser absprechen in Sachen wie z.B. Ordnungsrufe oder gar die Verlängerung einer Debatte. Da fällt mir ja gerade Recht ein Sprichwort dazu ein. Das lautet: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Damit will ich andeuten dass, mit Mehr Mitgliedern im Präsidium ein schnellere Abwicklung der Geschäfte des Landtages möglich ist. Weil falls dann mal der LTP und sein einer Stellvertreter abwesend sein sollte, könnte der andere Stellvertreter übernehmen.


    Vielen Dank!


    -nimmt wieder Platz-

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Sehr geehrter Herr Gwinner,

    vielen Dank für Ihre Kurzintervention. Ich glaube, Absprachen braucht es spezifisch im Landtagspräsidium nicht, denn die GO beschreibt klar, wie der Präsident und sein Stellvertreter in einer bestimmten Situation zu reagieren haben. Mir persönlich ist es nicht bekannt, dass es schon mal einen solchen Fall gab, dass der Präsident und sein Stellvertreter zur gleichen Zeit verhindert waren. Denn dann müssen wir uns die Frage stellen, was passiert, wenn der zweite Stellvertreter ebenfalls verhindert ist. Es kann doch nicht für richtig befunden werden, wenn wir dann vielleicht sogar noch über einen dritten Stellvertreter nachdenken.

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,

    ich beantrage die nötige Anzahl an Mitgliedern des Parlaments, die benötigt werden, um einen zweiten stellvertretenden Landtaspräsidenten zu wählen, auf 30 zu erhöhen.


    Die Änderung wird in Kürze eingepflegt.


    EDIT: Die Änderung ist eingepflegt.

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich danke den Kollegen der Sozialdemokratischen Fraktion für diesen umfangreichen Entwurf. Ich denke, dass es hier keinen weiteren Gesprächsbedarf geben dürfte.

    Um die Arbeitsfähigkeit des Landtages also schnellstmöglich wiederherzustellen beantrage ich das vorzeitige Ende dieser Debatte.