"Sorgen wir aber, auch im Interesse von Sitte und Moral, sowie im Interesse unserer Kinder und Jugend , dass es in der Öffentlichkeit verboten wird. Wir hatten bereits einen leider abgeschafften Paragraphen, nur man könnte jenen in abgeschwächter Form wiederaufleben lassen, sprich daheim, straffrei, öffentlich, Ordnungsstrafe!"
C. von Wildungen in der Debatte zur BT-Drs. V/014, 5. Legislaturperiode.
Das klingt ja schon nach einem gewissen Verbot für mich.