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Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich Ihnen nachfolgenden vom Bundestags beschlossenen Antrag.
Mit der Bitte um weitere Bearbeitung.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Fünfte Wahlperiode
Drucksache V/004
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Jan Friedländer und der Fraktion von VORWÄRTS!
Entwurf eines Cannabis-Legalisierungs-Gesetzes
(CannLG)
A. Problem und Ziel
Die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis ist vollständig gescheitert. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge. In Deutschland gebrauchen nach Schätzungen allein 3,1 Millionen volljährige Bürgerinnen und Bürger Cannabis (ESA 2015). Der Anteil der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist seit 2011 angestiegen (von 6,7 auf 8,8 %). Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren haben 35,5 % Cannabis konsumiert (Drogenaffinitätsstudie 2015). Das derzeitige Verbot von Cannabis ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Jugendliche werden durch ein strafrechtliches Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten. Gleichzeitig verhindert das Betäubungsmittelrecht durch den so geschaffenen Schwarzmarkt glaubwürdige Prävention und wirksamen Jugendschutz. Zudem macht es einen effektiven Verbraucherschutz und Bemühungen um Schadensminderung unmöglich, da der illegalisierte Handel nicht effektiv kontrolliert werden kann.
B. Lösung
Cannabis wird aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen. Stattdessen wird ein strikt kontrollierter legaler Markt für Cannabis eröffnet. Damit wird dem Schutz von Minderjährigen besser Rechnung getragen als bisher, da erst in einem solchen Markt das Verbot, Cannabis an Minderjährige zu verkaufen, wirksam überwacht werden kann. Eine gute Cannabispolitik reguliert den Cannabismarkt so, dass sowohl der Jugendschutz gestärkt wird als auch die Risiken möglichst stark reduziert werden.
C. Alternativen
Fortführung der bisherigen Kriminalisierungspolitik, die den Schutz von Minderjährigen nicht sicherstellen konnte, Freiheitsrechte übermäßig beeinträchtigte und überdies hohe Kosten verursacht und letztlich in ihrer Gesamtheit gescheitert ist.
D. Kosten
Kosteneinsparung von bis zu 1,8 Milliarden Euro durch den Wegfall von Strafverfolgungsmaßnahmen.
Anlage 1
Jan Friedländer und Fraktion
Begründung
Das derzeitige Verbot von Cannabis ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Sowohl deutsche als auch europäische Studien betonen, dass Jugendliche durch das Verbot von Cannabis nicht vom Cannabiskonsum abgehalten werden. Auf der anderen Seite verhindert das Cannabisverbot eine wirksame Prävention, stigmatisiert die jugendlichen Konsumenten und erhöht die gesundheitlichen Folgeprobleme durch spätes Erkennen problematischen Konsums. Kernproblem des Cannabisverbotes für den Jugendschutz ist, dass die Abschreckung nicht funktioniert und das Verbot gleichzeitig jeglichen sonstigen Jugendschutz untergräbt.
In Bezug auf Erwachsene stellt das derzeitige Cannabisverbot mit Strafandrohung einen schwerwiegenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit dar. In ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz auch solche Verhalten, die Risiken
für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung bewirken. Der Schutz vor selbstschädigendem Verhalten kann deshalb bei Erwachsenen nur in besonders gravierenden Fällen einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahr 1989 entschieden, es widerspreche dem umfassenden Persönlichkeitsrecht, „staatlichen Behörden die Befugnis einzuräumen, dem Staatsbürger vorzuschreiben, was er im Interesse seines Eigenschutzes zu tun“ habe. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Aufrechterhaltung des Cannabisverbots im Jahr 1994 den Strafgrund für den Umgang mit Cannabis gerade nicht in der Selbstgefährdung der Konsumenten gesehen hat.
Jan FriedländerBundestagspräsident
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Alex Regenborn Carsten Müller Lando Miller Wilhelm Prinz von Preußen