Anträge an das Landtagspräsidium

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    20. Wahlperiode






    Drucksache 006/XXX



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,


    im Rahmen der parlamentarischen Kontrollfunktion und zur weiteren Klärung der Position der Landesregierung zu grundlegenden demokratischen Prinzipien, erlaube ich mir, folgende Kleine Anfrage zu stellen:


    1. Wie bewerten Sie die Bedeutung der Demokratie für das Bundesland Thüringen?
    2. Welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach der Landtag als demokratisches Organ in der politischen Landschaft Thüringens?
    3. Wie sichern Sie die Rechte der Opposition im Thüringer Landtag?
    4. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um eine transparente und offene Diskussionskultur im Landtag zu fördern?
    5. Wie stellen Sie sicher, dass alle politischen Stimmen im Landtag angemessen repräsentiert werden?
    6. Auf welche Weise unterstützt die Landesregierung die politische Bildung und das demokratische Engagement der Bürgerinnen und Bürger?
    7. Wie beurteilen Sie die aktuelle Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition?
    8. Welche Schritte unternehmen Sie, um die Unabhängigkeit der Medien und deren Rolle als vierte Gewalt zu stärken?
    9. Wie gedenkt die Landesregierung, den Dialog mit der Zivilgesellschaft weiter auszubauen?
    10. Welche konkreten Initiativen plant die Landesregierung, um die demokratischen Institutionen Thüringens weiter zu stärken?
    11. Was meinen Sie damit, wenn Sie andere Abgeordnete des Landtags als "Unterschichtler" bezeichnen?
    12. Sind Sie mit der Verfassung und den Gesetzen unseres Landes vertraut? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Bedeutung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Aktionen der Landesregierung?


    Ich bitte um eine detaillierte Stellungnahme zu den oben genannten Fragen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen


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    20. Wahlperiode






    Drucksache 006/XXX



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,


    im Rahmen der parlamentarischen Kontrollfunktion und zur weiteren Klärung der Position der Landesregierung zu den Grundsätzen der Wirtschaftspolitik unseres Landes habe ich folgende Fragen an Sie:

    1. Welche konkreten Strategien verfolgt die Landesregierung, um die Wirtschaft Thüringens angesichts der globalen Handelskonflikte und wirtschaftlichen Unsicherheiten zu stärken?
    2. Wie unterstützt die Landesregierung Start-ups und Gründerzentren, und welche Rolle spielen diese für die Innovationskraft des Freistaats?
    3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern und Thüringen als Forschungsstandort attraktiver zu machen?
    4. Wie plant die Landesregierung, die digitale Transformation bestehender Industrien zu unterstützen und welche Förderprogramme gibt es hierfür?
    5. In welcher Form beabsichtigt die Landesregierung, die Infrastruktur für Elektromobilität und alternative Energien auszubauen?
    6. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Fachkräftesicherung in Thüringen langfristig zu gewährleisten?
    7. Wie wird die Landesregierung die wirtschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten fördern und deren Potenzial für den Arbeitsmarkt nutzen?
    8. Welche Initiativen gibt es, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und somit die Arbeitsmarktattraktivität Thüringens zu erhöhen?
    9. Wie gedenkt die Landesregierung, den ländlichen Raum wirtschaftlich zu stärken und Abwanderung zu verhindern?
    10. Welche Rolle spielt der Tourismus für die Wirtschaftspolitik Thüringens und welche Maßnahmen sind geplant, um diesen Sektor weiterzuentwickeln?

    Ich bitte um eine detaillierte Stellungnahme zu den oben genannten Fragen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen


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    20. Wahlperiode






    Drucksache 006/XXX



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,


    im Rahmen der parlamentarischen Kontrollfunktion und zur weiteren Klärung der Position der Landesregierung zu der vorhergehenden Anfrage ([TH XX / 007] Kleine Anfrage des Abgeordneten Jacob Jensen) habe ich an Sie folgende Fragen/Nachfragen:

    1. Der Landtag ist der Landtag und Wasser ist Wasser. Ich würde Sie bitten Die Fragen fachgerecht zu beantworten und sie ernst zu mehmen. Ich fragte Sie nach der Rolle des Landtags im Demokratischen System aus Ihrer Sicht und erwarte dahingehend auch eine Antwort.
    2. Sie sind also gegen eine vernünftige Diskussionskultur im Thüringer Landtag?
    3. Sie verstehen sich nicht als Ministerpräsidentin aller Menschen in Thüringen? Wenn nein, wir ist davon ausgeschlossen?
    4. Was hat die Oehlschläger Stiftung mit der politischen Bildung in Thüringen zu tun?
    5. Sie besuchen seit einigen Tagen nun schon eine JVA, ich hoffe Sie werden auch wieder den Ausgang finden. Derweil könnten Sie darstellen, was der Besuch der JVA mit dem Dialog zwischen Ihnen und den Thüringer Bürgern zu tun hat? Gerne können Sie auch von den Sorgen und Nöten der Insassen berichten, wenn Ihnen das wichtig ist.
    6. Werden bestehende Projekte und Fördermaßnahmen zur Stärkung der demokratischen Institutionen fortgeführt? Und wenn nein, welche Programme werden beendet und warum?
    7. Sie sprechen davon, dass es "Oben" und "Unten" gäbe. Ist das also korrekt, dass Sie 99,99% der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen in die von Ihnen selbst definierte Kategorie nach "Unten" stecken, weil sie zum Beispiel nicht adelig sind? Welche Rolle spielt der Adel, dessen Privilegien allesamt seit 1918 abgeschafft sind? Warum betrachten Sie sich als etwas Besseres und sollte sich dieses eigenartige Selbstverständnis nicht auch wenigstens in einer gehobenen Sprache und Ausdrucksweise widerspiegeln? In diesem Zusammenhag ergibt sich eine weitere zentrale Thematik. Haben Sie einen erfolgreichen Schulabschluss machen können und in dadurch die deutsche Sprache korrekt erlernt?
    8. Ich bitte darum die Frage 12 zu beantworten, wie es unsere Geschäftsordnung auch vorsieht. Folgende Frage ist gemeint: Sind Sie mit der Verfassung und den Gesetzen unseres Landes vertraut? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Bedeutung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Aktionen der Landesregierung?


    Ich bitte um eine detaillierte Stellungnahme zu den oben genannten Fragen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen


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    20. Wahlperiode






    Drucksache 006/XXX



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,


    im Rahmen der parlamentarischen Kontrollfunktion und zur weiteren Klärung der Positionen der Landesregierung habe ich folgende Fragen an Sie:

    1. Wie schätzen Sie die aktuelle Größe der “Reichsbürger”-Szene in Thüringen ein?
    2. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Aktivitäten der “Reichsbürger” zu überwachen und einzudämmen?
    3. Gibt es Erkenntnisse über Verbindungen zwischen “Reichsbürgern” und rechtsextremen Gruppen in Thüringen?
    4. Welche Ressourcen stehen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung, um gegen die “Reichsbürger”-Szene vorzugehen?
    5. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen über die Gefahren und Ideologien der “Reichsbürger” aufgeklärt?
    6. Welche rechtlichen Schritte wurden bisher gegen “Reichsbürger” unternommen, die sich der demokratischen Ordnung widersetzen?
    7. Welche Rolle spielen soziale Medien bei der Verbreitung von “Reichsbürger”-Ideologien in Thüringen?
    8. Gibt es Kooperationen mit anderen Bundesländern oder dem Bund, um die “Reichsbürger”-Szene länderübergreifend zu bekämpfen?
    9. Welche Unterstützung erhalten die Kommunen in Thüringen bei der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit “Reichsbürgern”?
    10. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um die “Reichsbürger”-Szene nachhaltig zu schwächen und ihre Ideologien zu entlarven?
    11. Wie ist Ihre politische Position zur Thematik der "Reichsbürger"?
    12. Am 07. April trafen sich "Reichsbürger" aus ganz Deutschland in Gera, die selbsternannten Vertreter ehemaliger Fürstentümer und Königreiche waren aus ganz Deutschland angereist und unter anderem mit schwarz-weiß-roten Flaggen des einstigen deutschen Kaiserreichs ausstaffiert. Einige waren in T-Shirts mit Zahlencodes der rechtsextremen Szene gekleidet. Unter den Teilnehmern war auch Peter Fitzek, der selbsternannte "König von Deutschland". Wie positionieren Sie sich zu diesem Treffen und teilen Sie die Ansichten der Teilnehmenden dieser Versammlung oder des selbsternannten "Königs von Deutschland"?


    Ich bitte um eine detaillierte Stellungnahme zu den oben genannten Fragen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen


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    20. Wahlperiode






    Drucksache 006/XXX



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    Sehr geehrte Frau Innenministerin,


    die Menschen in Thüringen sind beunruhigt angesichts steigender Gewaltzahlen durch rechtsextreme Gruppierungen. Rechtsextremismus tötet. Seit 1990 sind mindestens 311 Todesopfer rechter Gewalt zu verzeichnen. Rechtsextremistischer Hass und Hetze vergiften das gesellschaftliche Klima und gefährden unsere Demokratie, das gilt auch für unser schönes Thüringen. Als Abgeordneter im Thüringer Landtag möchte ich Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen erhalten:

    1. Wie bewerten Sie die aktuelle Bedrohungslage durch rechtsextreme Gruppierungen in Thüringen?
    2. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Ministerium, um rechtsextreme Aktivitäten zu bekämpfen und die Sicherheit der Bürger*innen zu gewährleisten?
    3. Gibt es Erkenntnisse über die Vernetzung rechtsextremer Gruppen im Freistaat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?
    4. Welche Rolle spielt die Verbreitung von rechtsextremem Gedankengut im digitalen Raum?
    5. Wie unterstützt Ihr Ministerium Initiativen und Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren?
    6. Welche Fortschritte wurden bei der Aufklärung rechtsextremer Straftaten erzielt?
    7. Welche Präventionsmaßnahmen werden ergriffen, um junge Menschen vor extremistischen Einflüssen zu schützen?
    8. Welche Kooperationen bestehen zwischen Ihrem Ministerium und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Kampf gegen Rechtsextremismus?

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten und Ihre Bemühungen, die Sicherheit und Demokratie in Thüringen zu stärken.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen


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    20. Wahlperiode






    Drucksache 006/XXX



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    Thema: Ärztemangel in Thüringen


    Sehr geehrte Frau Ministerin Lang,


    ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation der gesundheitlichen Versorgung in Thüringen:

    1. Wie viele offene Hausarztsitze gibt es derzeit in Thüringen?
    2. In welchen Regionen sind die meisten offenen Hausarztsitze zu verzeichnen?
    3. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Ministerium, um die Situation der unbesetzten Hausarztsitze zu verbessern?
    4. Gibt es Förderprogramme oder Anreize, um junge Ärzte zur Niederlassung in Thüringen zu bewegen?
    5. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Pflegeheimen gefördert?
    6. Welche Strategien verfolgen Sie, um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken?
    7. Welche Rolle spielen die niedergelassenen Ärzte im Gesundheitssystem Thüringens?
    8. Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen Ihrem Ministerium und den Ärztekammern?
    9. Welche Erfolge wurden bisher bei der Suche nach Nachwuchsmedizinern erzielt?
    10. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Versorgung mit Hausärzten langfristig sicherzustellen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen


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    20. Wahlperiode



    Drucksache 006/XXX





    Antrag

    des Abgeordneten Jacob Jensen



    Thüringer Wirtschaft muss schneller und flexibler werden - Thüringer durch Sofortprogramm von Bürokratie entlasten



    I. Der Landtag stellt fest:

    1. Unternehmen müssen erhebliche Zeit, Geld und Personal für die Erfüllung bürokratischer Pflichten aufwenden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen leiden darunter.
    2. Laut bundesweiten Statistiken entstehen jährlich zweistellige Milliardensummen an Bürokratiekosten.
    3. Die übermäßige Bürokratie stellt einen wesentlichen Standortnachteil für Deutschland dar.
    4. Bürokratische Vorschriften erschweren den Alltag der Bürger, insbesondere bei Antragsprozessen im Baubereich oder staatlichen Leistungen.
    5. Viele bürokratische Regelungen dienen hauptsächlich der Kontrolle und werden oft als Ausdruck staatlichen Misstrauens gegenüber Bürgern und der Wirtschaft empfunden.
    6. Die staatliche Verwaltung insgesamt bedarf einer kritischen Überprüfung, und der Staat sollte sich stärker auf seine Kernaufgaben konzentrieren.


    II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

    1. Ein Sofortprogramm zur Reduzierung überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse zu entwickeln.
    2. Bei der Anwendung von Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen auf eine bürokratiearme und bürger- sowie wirtschaftsfreundliche Umsetzung zu achten.
    3. Sicherzustellen, dass bei der Einführung neuer Regelungen, die zu mehr bürokratischem Aufwand führen, an anderer Stelle der Aufwand in größerem Umfang reduziert wird (sog. One-In-Two-Out-Prinzip).
    4. Alle Statistik-, Melde- und Dokumentationspflichten auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und zu ermitteln, wie notwendige Daten mit weniger Aufwand erhoben werden können.
    5. Dafür zu sorgen, dass Daten von Unternehmen und Bürgern dem Staat nur einmal gemeldet werden müssen und ein Datenaustausch zwischen Behörden nicht an Datenschutzvorschriften scheitert.
    6. Das Prinzip der Genehmigungsfiktion einzuführen, wo immer dies möglich ist.
    7. Anstelle flächendeckender Nachprüfungsverfahren und Vollkontrollen auf Stichproben- und Zufallskontrollen zu setzen.
    8. Regelungen zu erlassen, durch die Kommunen mit Öffnungs- und Experimentierklauseln mehr Spielraum für bürger- und unternehmensfreundliche, unbürokratische Regelungen vor Ort erhalten.
    9. Einen einfachen und vollständig digitalen Prozess zur Unternehmensgründung zu etablieren.
  • Thüringer Landtag


    Zwanzigste Wahlperiode




    Gesetzentwurf


    der Landesregierung, vertreten durch Landesministerin Stephanie Lang und Ministerpräsidentin Sybille Gräfin Lichtenfeld




    Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zur Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen





    Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zur


    Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen







    Gesetz zur Zustimmung zur Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen




    § 1 Zustimmung zur Vereinbarung




    Der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen zwischen dem Freistaat Thüringen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sowie den Diözesen Erfurt, Fulda und Dresden-Meißen in der Fassung der Anlage zu diesem Gesetz wird zugestimmt.




    § 2 Inkrafttreten




    Dieses Gesetz tritt am 01. Juli 2024 in Kraft.




    Anlage




    Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen




    Die Thüringer Landesregierung und die Kirchen im Freistaat Thüringen unterstreichen die Bedeutung der Polizeiseelsorge als ein gemeinsames Anliegen von Staat und Kirche. Die Polizeiseelsorge wird im Freistaat Thüringen in ökumenischer Kooperation wahrgenommen. Zur Stärkung der bewährten, seit dem Jahr 1995 im Rahmen einer Vereinbarung festgelegten, Zusammenarbeit und um die inhaltliche Weiterentwicklung der Polizeiseelsorge abzubilden, treffen das Land und die Kirchen auf Basis der entsprechenden verfassungsrechtlichen und vertragsstaatskirchenrechtlichen Regelungen folgende Vereinbarung:




    Abschnitt I




    § 1


    Der Freistaat Thüringen gewährleistet den Kirchen die Ausübung eines besonderen kirchlichen Dienstes an den Polizeibediensteten nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.




    § 2


    Der Dienst der Kirchen wendet sich an die in den Polizeibildungseinrichtungen und der Bereitschaftspolizei tätigen Polizeibediensteten, an alle Polizeivollzugsbeamten, alle weiteren Polizeibeschäftigten und ihre Angehörigen, unbeschadet der Zuständigkeit des Ortspfarrers.




    § 3


    Mit der Wahrnehmung des Dienstes der Kirchen in der Polizei werden Pfarrer und Pastorinnen (im Folgenden Polizeipfarrer) betraut. Aufgaben des Polizeipfarrers können auch auf andere geeignete kirchliche Mitarbeiter übertragen werden. In Ausübung von kirchlicher Lehre und Seelsorge sind die mit dem Dienst an der Polizei Beauftragten an staatliche Weisungen nicht gebunden. Sie unterstehen der Dienstaufsicht der Kirchen und sind ausschließlich ihr für ihre Amtsführung verantwortlich.




    § 4


    (1) Der Dienst der Kirchen umfasst Gottesdienste, Seelsorge, kirchliche Tagungen und religiöse Bildungsveranstaltungen. Darüber hinaus umfasst der Dienst die Erteilung von berufsethischem Unterricht in der polizeilichen Aus- und Fortbildung, die Durchführung von Seminaren und weitere Angebote, insbesondere die Mitarbeit in psychosozialen Unterstützungsangeboten und Krisenintervention.


    (2) Für die Teilnahme an Seminaren und Tagungen der Polizeiseelsorge kann eine dienstliche Entsendung vorgesehen oder Sonderurlaub im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährt werden.




    § 5


    Zur sachgerechten Wahrnehmung seines Dienstes wird dem Polizeipfarrer Gelegenheit geboten, den Dienst der Polizeibediensteten im Einsatz kennenzulernen, soweit dies aus dienstlichen und rechtlichen Gründen zu vertreten ist.




    Abschnitt II




    § 6


    (1) Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Religionsausübung unterstützt der Freistaat die Teilnahme der Polizeibediensteten an kirchlichen Tagungen und religiösen Bildungsveranstaltungen. Dazu gewährt er Sonderurlaub im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.




    (2) Wenn die Kirchen besondere Gottesdienste und Sprechstunden für Polizeibedienstete anbieten, wird ihnen die Teilnahme durch Dienstbefreiung ermöglicht, soweit dienstliche Erfordernisse nicht entgegenstehen.




    § 7


    Dem Polizeipfarrer sind die zur Wahrnehmung seines Amtes erforderlichen Räume und sonstigen sächlichen Mittel im angemessenen Rahmen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.




    § 8


    Die Kosten für die Polizeiseelsorge tragen die Kirchen, § 7 und § 9 bleiben unberührt.




    § 9

    (1) Die Tätigkeit der Polizeiseelsorge wird vom Land nach Maßgabe dieser Vereinbarung durch Bereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel ermöglicht und auch sonst in jeder Weise unterstützt. Insbesondere werden der Polizeiseelsorge die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Räume zur Verfügung gestellt. Das Land stellt der evangelischen und der katholischen Kirche für die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge zudem einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 100.000 Euro für Sachausgaben zur Verfügung.


    (2) Das Land stellt der evangelischen und der katholischen Kirche für die Finanzierung von Personalkosten für jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgern einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 150.000 Euro zur Verfügung. Das Land stellt der evangelischen und der katholischen Kirche für die Finanzierung von Personalkosten für jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgern im Jahr 2024 einen Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 80.000 Euro zur Verfügung.


    (3) Das Land zahlt die Pauschalbeträge jährlich zum 01. März und 01. September anteilmäßig aus. 2024 erfolgt die Auszahlung zum 01. September.




    Abschnitt III




    § 10


    Der Unterricht im Fach Berufsethik wird in der Zuständigkeit und Verantwortung des Freistaats erteilt. Ziel des berufsethischen Unterrichts ist es, den Polizeivollzugsbeamten zu helfen, ethisch verantwortlich zu entscheiden. Der berufsethische Unterricht soll dazu durch die Schärfung des sittlichen Wertebewusstseins Einfluss auf die ethische Grundhaltung der Beamten nehmen und in ihnen den Willen stärken, die für gut erkannten sittlichen Maßstäbe ihrem Handeln im Beruf und Privatleben zugrunde zu legen.




    § 11


    (1) Umfang und Inhalt des weltanschaulich neutral erteilten berufsethischen Unterrichts werden in den jeweiligen, vom Thüringer Innenministerium genehmigten Aus- und Fortbildungsplänen sowie dem Studienplan der Verwaltungsfachhochschule festgelegt. Fragen, die das religiös-kirchliche Leben betreffen, sind nicht im berufsethischen Unterricht, sondern in der Polizeiseelsorge zu behandeln. Vor Erstellung der Lehr- und Studienpläne sowie vor Änderungen erhalten die Kirchen die Gelegenheit zur Stellungnahme.




    (2) Den Lehrbeauftragten wird Freiheit bei der Gestaltung des Lehrstoffes eingeräumt.




    § 12


    (1) Die Kirchen können für den berufsethischen Unterricht ihnen geeignet erscheinende Personen als Lehrbeauftragte vorschlagen.


    (2) Um eine möglichst enge Wechselbeziehung zwischen berufsethischem Unterricht und dem Polizeidienst herzustellen, erhält der Lehrbeauftragte die Gelegenheit, an Besprechungen über Aus- und Fortbildungsfragen an den Polizeibildungseinrichtungen und in der Bereitschaftspolizei teilzunehmen und sich zu den in sein Aufgabengebiet fallenden Fragen zu äußern.




    § 13


    Im Landeskriminalamt und im Polizeipräsidium einschließlich der nachgeordneten Dienststellen wird der berufsethische Unterricht für die Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei im Rahmen der örtlichen Fortbildung erteilt; hierfür ist mindestens eine Stunde in jedem zweiten Monat vorzusehen.




    § 14


    Der Freistaat zahlt an die Lehrbeauftragten für den berufsethischen Unterricht die jeweils übliche Vergütung für nebenamtliche Lehrkräfte.




    Abschnitt IV




    § 15


    Die Vertragschließenden werden alle in Zukunft auftretenden Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf freundschaftliche Weise beseitigen.




    § 16


    Diese Vereinbarung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags durch ein Landesgesetz geschlossen. Sie wird mit dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes wirksam. Gleichzeitig treten die Vereinbarung über die Wahrnehmung der evangelischen Seelsorge und des berufsethischen Unterrichts in der Polizei des Freistaats Thüringen vom 08. Juni 1995 und die Vereinbarung über die Wahrnehmung der katholischen Seelsorge und des berufsethischen Unterrichts in der Polizei des Freistaats Thüringen vom 08. Juni 1995 außer Kraft.








    Kosten: jährliche Mehrkosten in Höhe von 300.000 bis 350.000 Euro




    Begründung: Die Polizeiseelsorge ist ein wichtiger Dienst, den die Katholische und die Evangelische Kirche wahrnehmen. Die christlichen Kirchen bieten mit ihren Polizeiseelsorgern den Mitarbeitern der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Begleitung an. Sie tun dies auf dem Hintergrund ihres Glaubens, aber unabhängig von konfessioneller oder religiöser Bindung der Angehörigen der Polizei. Polizeiverbände rechnen angesichts der in den letzten Jahren zunehmend herausfordernden Einsatzlagen mit einem steigenden Bedarf an Seelsorgern und Psychologen. Seelsorger und Psychologen kommen bei Bedarf nach Unfällen oder Verbrechen zum Einsatz, um Einsatzkräfte, Betroffene oder Angehörige zu betreuen. Durch das Gesetz werden die Vereinbarung über die Wahrnehmung der evangelischen Seelsorge und des berufsethischen Unterrichts in der Polizei des Freistaats Thüringen vom 08. Juni 1995 und die Vereinbarung über die Wahrnehmung der katholischen Seelsorge und des berufsethischen Unterrichts in der Polizei des Freistaats Thüringen vom 08. Juni 1995 aufgehoben und durch die Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen ersetzt. Hiedurch erfolgt eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes an der christlichen Polizeiseelsorge.

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    20. Wahlperiode




    Drucksache 006/XXX





    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Jacob Jensen


    an die Ministerpräsidentin



    Thema: Verkehrs- und Investitionspolitik der Landesregierung.


    1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Verkehrsinfrastruktur in Thüringen in den nächsten fünf Jahren zu verbessern?
      1. Welche Prioritäten setzt die Landesregierung bei der Auswahl von Infrastrukturprojekten?
      2. Wie werden regionale Disparitäten in der Verkehrsinfrastruktur angegangen und ausgeglichen?
    1. Wie wird sichergestellt, dass die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet werden?
    2. Welche neuen Projekte im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs sind geplant, und wie werden diese finanziert?
      1. Welche langfristigen Pläne existieren für die Modernisierung des ÖPNV?
      2. Wie wird die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr verbessert?

    1. Wie gedenkt die Landesregierung, den ländlichen Raum besser an die größeren Städte Thüringens anzubinden?
    2. Inwiefern werden alternative Verkehrskonzepte wie Fahrradwege oder E-Mobilität in der aktuellen Verkehrspolitik berücksichtigt?
    3. Wie hoch ist das aktuelle Budget für Verkehr und Infrastruktur, und wie wird dieses auf die verschiedenen Bereiche verteilt?
    4. Welche Fördermittel des Bundes oder der EU werden für die Verkehrspolitik in Thüringen eingesetzt oder angestrebt?
    5. Wie wird die Verkehrssicherheit auf Thüringens Straßen bewertet, und welche Schritte sind geplant, um diese zu erhöhen?
    6. Welche langfristigen Ziele verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Verkehrspolitik, und wie sollen diese erreicht werden?
    7. Wie wird die Bürgerbeteiligung bei der Planung und Umsetzung von verkehrspolitischen Maßnahmen gewährleistet?



    Ich bitte um eine detaillierte Stellungnahme zu den oben genannten Fragen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Jacob Jensen