Beiträge von Moritz Rehm-Häberlin

    Und damals konnte es auch diplomatisch und ohne Regeländerung gelöst werden. Ich bin zuversichtlich, daß wir das wieder können. Wir sind schließlich alle Menschen.


    Dazu sage ich ist mir jetzt scheiß egal, ich habe das geschafft was ich wollte :ugly

    Naja, Stephanie Lang permanent als Verrückte hinzustellen, bringt uns auch nicht weiter. Ihr wird nicht einmal die Chance gegeben, sich glaubhaft von ihren vergangenen Aussagen zu distanzieren. Stattdessen verteidigt man lieber die Existenz einer rechtsextremen Partei, die schon längst hätte sollen aufgelöst werden.

    Es bleibt abzuwarten ob die Wildung'schen Versuche erfolgreich sind. Als Mitglied einer anderen Partei hat er logischerweise keine direkte Mitsprache über Parteiinterna des FFD, wie die Namenswahl.

    Naja eher nicht. Sonst hätte er wohl kaum die Partei vor zwei Jahren verlassen und würde jetzt mehr machen als nur Reden zu schwingen.

    Nein, scheitert eine Wahl im dritten Wahlgang, wird wieder eine Kandidaturphase eingeleitet, dann gewählt und bei misslungener Wahl wieder eine neue Kandidaturphase eröffnet usw. usf.

    Dann gibt es aber trotzdem eine Lücke. Dann hat man zwar kein Landtagsmandat mehr, aber dann ist man ja trotzdem faktisch ins Präsidium gewählt. Verliert man dann das Anrecht auf das Amt? Wird dann die Wahl für ungültig erklärt? Was passiert dann in diesem Fall genau? Exakt juristisch ausformuliert. Was passiert? Dafür gibt es ja AUCH keine Lösung, wissen Sie was ich meine? Theoretisch gibt es eine Lösung im Gedankensprung, aber das Gesetz muss eben wasserdicht sein. Komplett lückenlos. Daran versuche ich ja gerade zu arbeiten und deshalb brauche ich ja auch Hilfe, gerne auch von Ihnen. Aber alles was ich höre ist nur: Das brauchen wir nicht. Ablehnung. Nein. Sehe ich nicht so... wie eben erklärt. Helfen Sie doch mit das zum positiven zu verändern, gerne auch mit Ihrem Standpunkt.

    Wie gesagt, die Lücke gibt es nicht, weil - wie Sie schon richtig vermutet haben - ohne Mandat das Anrecht auf das Präsidium verloren wird. Kein Mandat, kein Präsidium. Entsprechend muss dann die Kandidaturphase neu eröffnet werden.

    Nachdem du offensichtlich das Bild von Wildungen aus dem Wiki genommen hast, bitte ich dich als Urheber der Kolorierung entweder die Lizenzbedingungen zu beachten oder das Bild zu löschen. Vielen lieben Dank!

    Vielleicht habe ich das Bild von Reinhold Moritzewitsch Glière

    Wenn du ein Bild von Wildungen nehmen willst und keine Lust auf Lizenzangaben hast, dann nimm halt das gemeinfreie Original. Es ist jetzt echt nicht der große Aufwand die Angaben kurz aus dem Wiki zu kopieren. Andernfalls muß halt eine andere Stelle im Forum für die Durchsetzung sorgen.

    Schwarz-Weiß-Rot-Fanatiker haben dieses Land in zwei Weltkriege gestürzt und dafür gesorgt, daß Deutschland den Tiefpunkt seiner Geschichte erreicht hat. Daran ist nichts patriotisch.

    Sie haben mal wieder nicht richtig zugehört. Meine Aussage war, daß es keine Lücke gibt, weil nach 14 Tagen das Landtagsmandat verfällt. Wenn man kein Landtagsmandat hat, kann man auch nicht ins Präsidium kommen, egal ob es eine Abstimmung gegeben hat oder nicht.

    Dafür haben wir den Thread "Mitteilungen", wo wir das ganze in kurzer und verständlicher Form zusammenfassen. Normalerweise bereitet jemand die Zusammenfassung auch kurz vorher vor, das haben wir hier etwas vergessen, weil das gegen Ende kurzfristig entschieden worden ist. Dr. Viktoria Christ-Mazur könnte das vielleicht noch schnell nachliefern?

    Danke für die schnelle Rückmeldung, der Thread war mir persönlich ehrlich gesagt nicht mehr bewusst. Und tut mir leid für die übermäßig schnelle Entrüstung, ihr seid ja auch nur Menschen. Aber auf der anderen Seit stellt sich dann nicht die Frage, ob man die Entscheidung nicht generell so veröffentlichen kann (evtl. halt mit den Stellen im vDGB, ModAdminG und OGG). Dann spart man sich doch massiv Zeit.

    Bitte versucht das zu dejuristifizieren. Oder fügt wenigstens ein TLDR für Nichtjuristen an. Dem Text ist mit dem Rechtslatein und den ganzen unerläuterten Paragraphen/Verklausulierungen einfach unglaublich schwer zu folgen, besonders für eine SIM-OFF-Entscheidung! Vielleicht ist das aber auch nur ein persönliches Problem.

    Herr Präsident,


    Diese Regelung ist bereits durch §5a "Verlust von Ämtern" vDGB bereits hinreichend abgedeckt. Vierzehntägige Inaktivität hat den Verlust aller Ämter zur Folge, also auch das eines Landtagsmitglieds. Entsprechend kann eine Person dann trotz erfolgter Wahl nicht ins Präsidium eintreten, da ein Landtagsmandat die Grundvorraussetzung dafür ist. Somit ist diese Regelung gänzlich überflüssig. Im Sinne einer schlanken und übersichtlichen Geschäftsordnung ist der Antrag daher abzulehnen.


    Vielen Dank!

    Herr Präsident,

    Herr Muñoz,


    von was reden Sie da eigentlich? Die von Ihnen angesprochene Stelle enthält nichts von einer verfassungsmäßig garantierten Position des Oppositionsführers. Und auch die Verfassung - zumindest die mir vorliegende - kennt keinen Oppositionsführer. Sie garantiert die Existenz einer parlamentarischen Opposition mit gewissen Mitwirkungsrechten, aber einen gewählten Oppositionsführer kennt sie nicht.

    Entsprechend ist der Antrag abzulehnen.


    Vielen Dank!

    Das allein wäre schon Grund genug, Art. 146 GG als historisches Überbleibsel abzuschaffen.

    Seehr geehrter Paul Sievers,

    unsere Partei FFD ist eine Monarchistische Partei und eine die auf Traditionen beruht

    Inwiefern sind Ihre Ziele mit Art. 20 GG vereinbar?

    Wir lehnen den Staat nicht ab, sondern wollen auf friedlicher Weise eine Monarchi und legen wert auf Tradition Von Bismarck

    Art. 20 Abs. 1 Satz 1 "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Das schließt die Etablierung einer Monarchie in Deutschland aus.