Biergarten zum Bayerischen Löwen

  • Bestell mir irgendeinen. Magst Du etwas mit mir essen? Da lade ich dich dann ein. Ich bestelle mir schon einmal etwas.


    schaut den Ober an

    I häd grn oamoi des Schnitzl mid Brodkartoffeln

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Das ist aber nett von dir. ^^ Herr Ober, dann nehm i no a boa Semmiknödel mit ordentlich Soß'n (// Ich liebe bayerisch ^^^^). Da hab ich noch Lust drauf. Und oan guadn Malbec aus Mendoza. Mei Lieblingswein. schaut zu Marlen: Den musst du unbedingt probieren. Ein großartiger Rotwein direkt aus den Anden!

  • Sie haben mal wieder nicht richtig zugehört. Meine Aussage war, daß es keine Lücke gibt, weil nach 14 Tagen das Landtagsmandat verfällt. Wenn man kein Landtagsmandat hat, kann man auch nicht ins Präsidium kommen, egal ob es eine Abstimmung gegeben hat oder nicht.

  • Dann gibt es aber trotzdem eine Lücke. Dann hat man zwar kein Landtagsmandat mehr, aber dann ist man ja trotzdem faktisch ins Präsidium gewählt. Verliert man dann das Anrecht auf das Amt? Wird dann die Wahl für ungültig erklärt? Was passiert dann in diesem Fall genau? Exakt juristisch ausformuliert. Was passiert? Dafür gibt es ja AUCH keine Lösung, wissen Sie was ich meine? Theoretisch gibt es eine Lösung im Gedankensprung, aber das Gesetz muss eben wasserdicht sein. Komplett lückenlos. Daran versuche ich ja gerade zu arbeiten und deshalb brauche ich ja auch Hilfe, gerne auch von Ihnen. Aber alles was ich höre ist nur: Das brauchen wir nicht. Ablehnung. Nein. Sehe ich nicht so... wie eben erklärt. Helfen Sie doch mit das zum positiven zu verändern, gerne auch mit Ihrem Standpunkt.


    Dementsprechen könnten Sie ja an einem Gesetz arbeiten dass dann auf meinem aufbaut. Meinetwegen arbeite ich auch dran, kein Problem. Daran soll es nicht scheitern.


    Und Generalisierungen sind ja auch ganz professionell "mal wieder nicht zugehört". Ich könnte auch sagen Sie haben mal wieder nicht im Detail gelesen was ich gesagt habe. Mach ich aber nicht.

    Sind wir eigentlich in einer Koalition und können uns vernünftig und sachlich und auch aufs Detail bezogen über das unterhalten um was es eigentlich geht? Wie sieht das für unsere Koalition aus. Was Sie hier machen erweckt einen chaotischen Eindruck auf die Koalition in der Öffentlichkeit - dementsprechend können wir uns gerne über das Gesetz weiterhin intern unterhalten und das ausdiskutieren und meinetwegen erneut ausarbeiten. Aber solche Generalisierungen, Schubladendenken und andere Ärgereien brauche ich nicht. Das halte ich weder für notwendig noch für hilfreich.

  • Kurze rechtliche Frage in die Runde. Dritter Wahlgang für den Vizepräsidenten.


    In der Geschäftsordnung steht: Einfache Mehrheit genügt zum Wahlsieg

    Angenommen: Was ist jetzt wenn wieder nur eine oder einer antritt und dann mit NEIN gestimmt wird. Da es ja nicht mal zwei oder mehr Kandidaten gibt...


    Gibt es dann einen vierten Wahlgang? Davon steht aber nix in der GO

    Ergibt sich Stimmengleichheit, dann entscheidet das Los des Landtagspräsidenten.... trifft auch nicht zu weil es weder zwei Kandidaten noch Stimmengleichheit zwischen diesen gibt.


    Was ist dann die Lösung?

  • Dachte mir diesmal ich könnte dementsprechend auch einen Antragsentwurf vorbereiten und wollte mich deshalb hier mit allen absprechen um Unklarheiten zu vermeiden - und um letztendlich auch diese Lücken in der GO zu schließen.

    Gibt es irgendwelche Einwände? Irgendwelche Hinweise? Etwas auf das zu achten ist?


    Ansonsten würde ich das vorbereiten.

  • Wiederholung bis zur erfolgreichen Wahl eines Kandidaten.

    8158-signaturbkkoslowska-png


    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Das heißt es wird im dritten Wahlgang einfach wiederholt so oft bis der Kandidat gewählt ist? Können dann auch neue hinzukommen mit einer Kandidaturphase? Weil wenn dergleiche zwei Mal schon abgelehnt wurde... nur einer zur Wahl steht... und er wird dann im dritten Wahlgang bei der Wiederholung dann gewählt....


    Oder ein vierter Wahlgang?

  • Dann gibt es aber trotzdem eine Lücke. Dann hat man zwar kein Landtagsmandat mehr, aber dann ist man ja trotzdem faktisch ins Präsidium gewählt. Verliert man dann das Anrecht auf das Amt? Wird dann die Wahl für ungültig erklärt? Was passiert dann in diesem Fall genau? Exakt juristisch ausformuliert. Was passiert? Dafür gibt es ja AUCH keine Lösung, wissen Sie was ich meine? Theoretisch gibt es eine Lösung im Gedankensprung, aber das Gesetz muss eben wasserdicht sein. Komplett lückenlos. Daran versuche ich ja gerade zu arbeiten und deshalb brauche ich ja auch Hilfe, gerne auch von Ihnen. Aber alles was ich höre ist nur: Das brauchen wir nicht. Ablehnung. Nein. Sehe ich nicht so... wie eben erklärt. Helfen Sie doch mit das zum positiven zu verändern, gerne auch mit Ihrem Standpunkt.

    Wie gesagt, die Lücke gibt es nicht, weil - wie Sie schon richtig vermutet haben - ohne Mandat das Anrecht auf das Präsidium verloren wird. Kein Mandat, kein Präsidium. Entsprechend muss dann die Kandidaturphase neu eröffnet werden.

  • Nein, scheitert eine Wahl im dritten Wahlgang, wird wieder eine Kandidaturphase eingeleitet, dann gewählt und bei misslungener Wahl wieder eine neue Kandidaturphase eröffnet usw. usf.

  • Aber explizit steht das ja nicht in der Geschäftsordnung drin. Da steht im dritten Wahlgang gilt die einfache Mehrheit, ansonsten wenn das nicht klappt und der einzige Kandidat beispielsweise abgelehnt wird, dann entscheidet das Los des Landtagspräsidenten welcher der beiden Kandidaten gewinnt. Wenns aber nur einen gibt...


    Ich will ja nicht nerven oder aufdringlich sein, aber eine weitere Wiederholung, ein neuer Wahlgang wäre ja willkürlich.

  • // @Wenzel von Karajan hier ist der Code für das Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens, zur Ausfertigung und Verkündung:

    Ich habe ganz am Ende eine noch die Überschrift des letzten Artikels angepasst ("dfdfasdfasdfawasInkrafttreten" -> "Inkrafttreten", meine Tastatur hat aktuell einige Probleme (nach 6 Jahren sollte ich wohl mal einen neuen Laptop kaufen....)). Sonstige offenbare Unrichtigkeiten wurden nicht angepasst (es gibt irgendwo noch einen Rechtschreibfehler, "wir" statt "wird").


    Du müsstet noch das Datum der Verkündung jeweils ganz am Anfang und ganz am Ende anpassen. Dankeschön!


  • Und Ihrer Meinung nach soll man alles bis zum 10. Wahlgang in der GO ausdiktieren? Das ist doch absurd. Wie die GO im vorliegenden Fall auszulegen ist, ist völlig unstrittig. Da braucht es nicht noch X zusätzliche Absätze und Zeilen.

  • Das hab ich nicht gesagt. Aber eine Lösung was danach passiert (nach dem dritten), denn das mit dem Los des LT-Präsidenten trifft nur dann zu wenn mindestens zwei Kandidaten vorhanden sind. Wir haben ja gesehen dass es nur immer einer war bei den letzten Wahlgängen. Dafür gibts keine Lösung. Und warum reagieren Sie immer so gereizt? Sagen Sie es doch normal. Ich habe hier nur meine Meinung geäußert. Haben Sie was gegen mich? Ich hab gegen Sie nichts.


    Wie ist denn vorzugehen wenn nur ein Kandidat im dritten Wahlgang vorliegt, der dann abgelehnt wird? Zitieren Sie bitte. Erklären Sie es mir, wenn es Ihrer Ansicht nach eine Lösung gibt. Mehr will ich doch nicht.

  • Daß Sie die Antwort als gereizt wahrgenommen haben, ist schade. Sie war definitiv nicht mit der Intention verfaßt, aber was Sie zwischen den Zeilen gelesen haben wollen, liegt nicht in meiner Verantwortung.


    Das Vorgehen bei der Ablehnung ergibt sich ganz einfach durch logisches Denken. Nach §19 Abs. 1 u. 2 GO ist gewählt wer, je nachdem das absolute oder relative Stimmenmehr erhält. Das ist bei einer Ablehnung definitiv nicht der Fall. Das Amt wäre aber dann vakant.

    Dies widerspricht §6 GO, wonach das Präsidium aus der Präsidentin und mindestens einer Stellvertretung besteht. Entsprechend muß eine Wahl für die (Vize-)Präsidentin durchgeführt werden (§7 GO) - ergo: neue Kandidaturphase und anschließende Wahl.


    Sehen Sie ganz einfach, wenn man nicht krampfhaft nach vermeintlichen Lücken suchen würde, wo keine sind.

  • Ich finde weiterhin dass das eine Lücke ist. Nur weil das Amt vakant ist, dann alles nochmal von vorne zu starten? Macht für mich keinen Sinn. Das kann man zwar reininterpretieren muss man aber nicht. Betonung liegt auf KANN. Solche schwammigen Gesetze in echt wären eine Katastrophe.

    Ist es dann übrigens wieder der erste Wahlgang oder schon der vierte? Klingt banal, ist aber so


    Naja ich nehm's so hin. Sollen Sie recht haben. Und sie klingen tatsächlich etwas gereizt und angegriffen, nicht jetzt - aber die Antwort davor und auch ihre vorherigen Beiträge im Landtag. Aber ich kann mich auch geirrt haben, dann ist das auch in Ordnung.


    Ich suche nicht krampfhaft nach Lücken, aber wenn ich welche sehe sage ich das euch ganz normal und will eine Lösung dafür finden.

  • Nur weil das Amt vakant ist, dann alles nochmal von vorne zu starten? Macht für mich keinen Sinn

    Die GO und übrigens auch die Verfassung (Art. 20) schreiben beide die Wahl einer Stellvertretung des Präsidenten vor. Vakant lassen geht also nicht. Daher muß die Wahl wiederholt werden. Das ist nicht so schwer zu verstehen.


    Das kann man zwar reininterpretieren muss man aber nicht

    Wie soll man das denn sonst auslegen? Erleuchten Sie mich?


    Solche schwammigen Gesetze in echt wären eine Katastrophe.

    Die GO ist kein Gesetz. //SO: Außerdem bitte Trennungsgebot beachten, das hier ist im Sim-On.//

    Ist es dann übrigens wieder der erste Wahlgang oder schon der vierte? Klingt banal, ist aber so

    Weder noch, es ist eine Wiederholung des dritten Wahlgangs, da dieser nicht erfolgreich war.


    Und sie klingen tatsächlich etwas gereizt und angegriffen, nicht jetzt - aber die Antwort davor und auch ihre vorherigen Beiträge im Landtag.

    Falls bei Ihnen tatsächlich der Eindruck entstanden ist, sollten sie es mit der Verhaltenspsychologie lieber lassen ^^

    Reden wir lieber über das Inhaltliche, dafür sind Parlamente ja da.