[IV/002] Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes

  • Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,

    wir kommen nun zur Debatte des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes auf der Drucksache IV/002 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes“. Die Debatte ist für 48 Stunden angesetzt.



  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    geehrter geschäftsführender Herr Bundesminister der Wirtschaft, Nils Neuheimer

    geehrte Kollegen,


    Ich finde die Idee, die hinter dem Gesetz steht begrüßenswert, aber die Aussage über die Kosten, dass es mehrere Millionen Euros sind, sind mir zu ungenau.

    Meine Fragen:


    - Kann die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtshaftsministerium in etwa eine Kostenschätzung abgeben?

    - Wie werden die Kosten zwischen Bund, Bundesländer, Städte und Gemeinden verteilt werden?


    Vielen Dank

  • Die Bundesregierung äußert sich am morgigen Tag.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Ich entschuldige mich. Die Bundesregierung beantragt die Verlängerung der Debatte.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Sehr geehrter Mitglieder des Bundesrates, geehrter Herr Bundesminister Neuheimer,


    Nach Pararagraph 11 Absatz 2 wird die Debatte um 48 Stunden verlängert.

  • Sitzt gespannt

    - Kann die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtshaftsministerium in etwa eine Kostenschätzung abgeben?

    - Wie werden die Kosten zwischen Bund, Bundesländer, Städte und Gemeinden verteilt werden?

    Eine Kostenschätzung ist im Moment nicht möglich. Die Kosten sollen von Bund und Ländern getragen werden.

    Sehr geehrter Herr Bundesminister Neuheimer,

    In welchem Umfang sollen die Kosten mitstemmen?

  • Victoria Mechnachanov

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  • Victoria Mechnachanov

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