SONDERSITZUNG
Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Landtagspräsidentin Tatjana Ivanova betritt den Saal
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
verehrte Gäste und geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
herzlich willkommen im Bayerischen Landtag zu diesem feierlichen Anlass. Es ist mir eine große Ehre und Freude, Sie als Präsidentin dieses Hauses heute hier zu begrüßen. Wir kommen heute zusammen, um einen bedeutsamen Moment in der Geschichte Bayerns zu begehen – die Vereidigung der neuen Staatsregierung.
Gemäß Art. 45 der Verfassung des Freistaates Bayern wurden zu Staatsministerinnen und Staatsministern folgende Personen berufen und vom Landtag in einer Abstimmung - es sei mir der Verweis auf die Abstimmung über den Antrag des Ministerpräsidenten Christian von Wildungen auf Drs. XVII/007 gestattet - bestätigt:
- Herr Gerold von Hohenelmen-Lützburg zum Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Europa, Landesentwicklung und Energie
- Herr Takeru Yamamoto zum Staatsminister für Heimatschutz, Remigration und Justiz
- Herr Nathan Lefèvre zum Staatsminister für Bildung, Volkserziehung und Volksgesundheit
- Frau Dr. Oxana Koslowska zur Staatsministerin der Finanzen und für Wirtschaft
Bislang wurde dem Präsidium kein Stellvertreter gem. Artikel 46 der Verfassung mitgeteilt. Ich weise den Herrn MP Christian von Wildungen an dieser Stelle darauf hin, dass dieses Recht ihm weiterhin zusteht und dann gesonderter Gegenstand wird
Gemäß Art. 56 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die genannten Personen dazu verpflichtet, einen Eid auf die Staatsverfassung vor dem Amtsantritt vor dem Landtag zu leisten. Entsprechendes ist Zweck dieser Sondersitzung. Ich bitte die genannten Personen, vorzutreten, und nachfolgenden Eid, den ich sogleich verlesen werde, zu leisten.
Sehr geehrte Anwesende,
bitte erheben Sie sich von ihren Plätzen
Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister
Sie wurden dazu berufen, genanntes Amt auszuüben, und wurden darin bereits durch den Bayerischen Landtag gemäß Art. 45 der Bayerischen Staatsverfassung bestätigt. Ich verlese den in Art. 56 der Bayerischen Staatsverfassung in Verbindung mit Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid:
"Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."
Ihnen steht es frei, die religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe!" oder jede andere Art der religiösen Beteuerung anzufügen - oder eben nicht anzufügen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, statt der Formulierung "ich schwöre" eine andere Form der Bekräftigung zu verwenden. Bitte heben Sie Ihre rechte Hand und sprechen Sie den von mir verlesenen Eid nach.