Mehrheiten im Bundesrat

  • Vor nicht all zu langer Zeit haben wir hierüber schon einmal diskutiert, da war ich aber leider als Admin viel beschäftigt und konnte nicht mitreden. Aktueller Anlass ist Drucksache III/011 im Bundesrat. Natürlich akzeptiere ich diese Abstimmung da sie nach aktueller Regelung völlig richtig ist und die Mehrheit auf einen Einspruch verzichtet hat, dennoch sehe ich Änderungsbedarf .

    Die aktuelle Regelung lässt zu, dass Inaktivität "belohnt wird". Wenn Bundesratsmitglieder nicht abstimmen sollte das meiner Meinung nach nicht als Enthaltung gewertet werden, dass macht die Sim auch ein Stück weit kaputt. Ein Gesetz kann nicht verhindert werden weil zwei andere Spieler nicht abstimmen. Ich will den Kollegen hier gar keine Inaktivität unterstellen, vielleicht wussten sie ja davon. Dennoch ist es nicht zu viel verlangt, bei einer Abstimmung einfach schnell abzustimmen :).

    Sollte nämlich wirklich mal jemand Inaktiv werden und dadurch so ein Gesetz durchkommen finde ich das immer sehr ärgerlich. Deshalb schlage ich vor, die Regelung wieder rückgängig zu machen:




    DER BUNDESRAT

    (1) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Ein Vertreter eines Bundeslandes gibt die gesamten Stimmen für dieses Bundesland ab.

    (2) Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen einen Präsidenten des Bundesrates.

    (3) Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen einen bis zwei Vizepräsidenten des Bundesrates.

    (4) Ist eine Neuwahl erforderlich, so findet diese unverzüglich statt.

    (5) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats.

    (5) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Bundesrates.

  • Ein BL hat doch immer mehrere Vertreter im Bundesrat. Wenn es inaktiv ist, dann ist es selber Schuld. Dein Einspruch wäre auch abgelehnt worden, wären die anderen aktiv gewesen, da sie dem vermutlich nicht zugestimmt hätten. Eine beabsichtige Inaktivität ist also in diesem Fall unlogisch. Diese Regelung, die wir erst kürzlich beschlossen haben, setzt einen Grundsatz des Bundesrats, der so auch im GG steht, um.

  • Ein BL hat doch immer mehrere Vertreter im Bundesrat. Wenn es inaktiv ist, dann ist es selber Schuld. Dein Einspruch wäre auch abgelehnt worden, wären die anderen aktiv gewesen, da sie dem vermutlich nicht zugestimmt hätten. Eine beabsichtige Inaktivität ist also in diesem Fall unlogisch. Diese Regelung, die wir erst kürzlich beschlossen haben, setzt einen Grundsatz des Bundesrats, der so auch im GG steht, um.

    Ja und? Du kannst doch nicht sagen, wären Sie aktiv gewesen, hätten Sie kein Einspruch erhoben. Darum geht es ja gerade, Inaktivität soll nicht belohnt werden.

    Dann haben die Länder Pech und werden nicht berücksichtigt.

  • Ein BL hat doch immer mehrere Vertreter im Bundesrat. Wenn es inaktiv ist, dann ist es selber Schuld. Dein Einspruch wäre auch abgelehnt worden, wären die anderen aktiv gewesen, da sie dem vermutlich nicht zugestimmt hätten. Eine beabsichtige Inaktivität ist also in diesem Fall unlogisch. Diese Regelung, die wir erst kürzlich beschlossen haben, setzt einen Grundsatz des Bundesrats, der so auch im GG steht, um.

    Ja und? Du kannst doch nicht sagen, wären Sie aktiv gewesen, hätten Sie kein Einspruch erhoben. Darum geht es ja gerade, Inaktivität soll nicht belohnt werden.

    Dann haben die Länder Pech und werden nicht berücksichtigt.

    Wo wurde sie denn belohnt? Inaktivität wird doch nicht belohnt. Es ist ein Grundsatz des Bundesrats, das Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen erfolgen, das ist auch eine Frage von Realismus. Genauso wie auch die Kanzlermehrheit oder die Mehrheitsregelungen bei der Wahl unseres Staatsoberhauptes. Sie sind alle Teil unseres Grundgesetzes und werden auch auch hier so angewendet.


    Ein Antrag von mir wurde auch schon mal nicht verscheidet, weil nur 2 Länder angestimmt haben, ja das war schade, aber das ist dann eben so. Ich finde es in Ordnung, weil es die Beschlussfassung im Bundesrat nun mal so vorsieht und daran würde ich auch nichts ändern, selbst wenn ich mich mal über ein Abstimmungsergebnis ärgere.

  • Ich würde es auch kritisch sehen, diese Änderung rückgängig zu machen. Die Regel wurde erst vor zwei Monaten mit recht großer Mehrheit beschlossen und bildet die Realität ab. Wie Nils damals in der Debatte schrieb, ist es wichtig, dass es hier eine klare Regelung gibt.


    Im Übrigen wird Inaktivität ja nicht wirklich belohnt – wenn Länder nicht abstimmen, können sie weder Einspruchsgesetze verhindern noch über Zustimmungsgesetze entscheiden, sie verschenken also erstmal nur ihren eigenen Einfluss. Und in diesem Fall kann man ja nichtmal wissen, ob die anderen Länder der Abstimmung vielleicht nur ferngeblieben sind, weil sie ohnehin keinen Einspruch einlegen wollten... Hätte es sich bspw. ein rot-rot-grünes Zustimmungsgesetz gehandelt, dann wäre das Nichtabstimmen von TH und NRW sehr wohl „bestraft“ worden.


    Ich sehe hier also eigentlich keinen Grund, die klare Regelung wieder abzuschaffen.

  • Ein BL hat doch immer mehrere Vertreter im Bundesrat. Wenn es inaktiv ist, dann ist es selber Schuld. Dein Einspruch wäre auch abgelehnt worden, wären die anderen aktiv gewesen, da sie dem vermutlich nicht zugestimmt hätten. Eine beabsichtige Inaktivität ist also in diesem Fall unlogisch. Diese Regelung, die wir erst kürzlich beschlossen haben, setzt einen Grundsatz des Bundesrats, der so auch im GG steht, um.

    Ja und? Du kannst doch nicht sagen, wären Sie aktiv gewesen, hätten Sie kein Einspruch erhoben. Darum geht es ja gerade, Inaktivität soll nicht belohnt werden.

    Dann haben die Länder Pech und werden nicht berücksichtigt.

    Wo wurde sie denn belohnt? Inaktivität wird doch nicht belohnt. Es ist ein Grundsatz des Bundesrats, das Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen erfolgen, das ist auch eine Frage von Realismus. Genauso wie auch die Kanzlermehrheit oder die Mehrheitsregelungen bei der Wahl unseres Staatsoberhauptes. Sie sind alle Teil unseres Grundgesetzes und werden auch auch hier so angewendet.


    Ein Antrag von mir wurde auch schon mal nicht verscheidet, weil nur 2 Länder angestimmt haben, ja das war schade, aber das ist dann eben so. Ich finde es in Ordnung, weil es die Beschlussfassung im Bundesrat nun mal so vorsieht und daran würde ich auch nichts ändern, selbst wenn ich mich mal über ein Abstimmungsergebnis ärgere.

    Es kann doch nicht sein dass Inaktivität dazu führt, dass Anträge angenommen werden. Wenn die Personen die Abstimmung verpassen, Pech gehabt. Das würde vielleicht auch die Aktivität im BR steigern. Wie gesagt ist es nicht zu viel verlangt reinzuschreiben: „Wir enthalten uns/Verzichten auf Einspruch/bla bla bla...“

  • Ich würde es auch kritisch sehen, diese Änderung rückgängig zu machen. Die Regel wurde erst vor zwei Monaten mit recht großer Mehrheit beschlossen und bildet die Realität ab. Wie Nils damals in der Debatte schrieb, ist es wichtig, dass es hier eine klare Regelung gibt.


    Im Übrigen wird Inaktivität ja nicht wirklich belohnt – wenn Länder nicht abstimmen, können sie weder Einspruchsgesetze verhindern noch über Zustimmungsgesetze entscheiden, sie verschenken also erstmal nur ihren eigenen Einfluss. Und in diesem Fall kann man ja nichtmal wissen, ob die anderen Länder der Abstimmung vielleicht nur ferngeblieben sind, weil sie ohnehin keinen Einspruch einlegen wollten... Hätte es sich bspw. ein rot-rot-grünes Zustimmungsgesetz gehandelt, dann wäre das Nichtabstimmen von TH und NRW sehr wohl „bestraft“ worden.


    Ich sehe hier also eigentlich keinen Grund, die klare Regelung wieder abzuschaffen.

    Ich hab ja oben auch gesagt, dass man es bei diesem Beispiel nicht wissen kann ob die Personen der Abstimmung willentlich ferngeblieben sind oder nicht. Aber wir brauchen nicht leugnen, dass wir Aktivitätsprobleme in der Simulation haben. Und ich finde es einfach Schade, wenn Gesetze durchkommen, weil andere inaktiv sind.

  • Nicht Inaktivität führt zur Annahme von Gesetzen, sondern eine nicht vorhandene Mehrheit für einen Einspruch, im Falle eines Einspruchsgesetzes. Wir setzen hie nur um, was das Gundgesetz vorschreibt.

  • Also ich zweifele daran, dass wir die Aktivität steigern, indem wir diese Sache jetzt ändern. Das ist ein generelles Problem das wir als SIM haben, dass wir wenig Spieler*innen haben und viele inaktiv sind.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Also ich zweifele daran, dass wir die Aktivität steigern, indem wir diese Sache jetzt ändern. Das ist ein generelles Problem das wir als SIM haben, dass wir wenig Spieler*innen haben und viele inaktiv sind.

    Die generelle Aktivität sicherlich nicht. Aber die Abstimmungsaktivität im Bundesrat bestimmt.


    Und eben weil so viele Inaktiv sind halte ich diese Änderung für notwendig, weil es einfach für aktive Mitspieler, sorry, beschissen ist, wenn diese mit ihrer Aktivität nichts bewirken können, weil Sie von inaktiven aufgehalten werden.

  • Nicht Inaktivität führt zur Annahme von Gesetzen, sondern eine nicht vorhandene Mehrheit für einen Einspruch, im Falle eines Einspruchsgesetzes. Wir setzen hie nur um, was das Gundgesetz vorschreibt.

    Du willst es nicht verstehen :)

    Doch ich verstehe es aber ich vertrete nun mal die Auffassung, das dies eben ein Kernelement des Bundesrat ist, eben weil es so im GG steht und den Bundesrat und seine Abstimmungen einfach schon immer darüber definiert wurden. Stichwort Enthaltungen, die es faktisch gar nicht gibt im Bundesrat, eben aufgrund dieser Regel.

  • Finde ich ehrlich gesagt nicht gut. Im "echten" Bundesrat sind eigentlich immer alle Bundesländer anwesend und das bei der vierfachen Anzahl an Ländern! Um es möglichst realitätsgetreu zu machen und gleichzeitig simulatonstechnisch flexibel zu sein, sollten wir die drei Tage zur Abstimmung abschaffen und warten, bis alle abgestimmt haben. Bei vier Ländern mit je 3-5 Vertretern sollte sich das locker machen lassen.

    Das wäre was für die Debatte gewesen, die ist aber leider vorbei. Aber deinem Vorschlag stimme ich trotzdem nicht zu :P. Du bist noch neu hier und wirst sicherlich bald merken, dass nicht alle aktiv sind. Wenn wir also warten bis jeder abgestimmt hat, kann das mal Wochen dauern und würde dem Spielfluss extrem Schaden. Zumal hat nicht jedes Land 3-5 Vertreter.

  • Da die Debatte über eine Woche vor meiner Anmeldung stillgelegen ist, habe ich sie schlicht übersehen. Tut mir leid. Aber wenn es wirklich so ist, wie du sagst, dann sollten wir uns als Spielerschaft tiefergehnd überlegen, was wir tun können, damit jedes Land seine Stimme abgibt. Aktuell ist das zum Glück noch kein Problem, aber wir bräuchten ein Krisenfestes Modell in der jedes Land zu allen Zeiten gehört werden kann.