Mehrheiten im Bundesrat

  • Ich beantrage folgende Regeländerung, die anders als die bisherigen Spielregeln und deren Interpretation, den Willen des Grundgesetzes zur Beschlussfassung im Bundesrat umsetzen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass einige hier die Regeln anders interpretieren als es das Grundgesetz an der Stelle vorsieht. Um Klarheit zu schaffen, dass Beschlüsse im Bundesrat immer mit der absoluten Mehrheit der möglichen Gesamtstimmen getroffen werden, dient diese Regeländerung.


    Neu:


    DER BUNDESRAT


    (2) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Ein Vertreter eines Bundeslandes gibt die gesamten Stimmen für dieses Bundesland ab.

    (3) Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen einen Präsidenten des Bundesrates.

    (4) Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen einen bis zwei Vizepräsidenten des Bundesrates.

    (5) Ist eine Neuwahl erforderlich, so findet diese unverzüglich statt.

    (6) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats.

    (6) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Bundesrates.


  • "(6) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats."


    Heißt das, dass bei Zustimmungsgesetzen die absolute Mehrheit zustimmen muss, bei Einspruchsgesetzen die absolute Mehrheit Einspruch einlegen muss? Oder wie würde das in der Praxis gehandhabt?

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • "(6) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats."


    Heißt das, dass bei Zustimmungsgesetzen die absolute Mehrheit zustimmen muss, bei Einspruchsgesetzen die absolute Mehrheit Einspruch einlegen muss? Oder wie würde das in der Praxis gehandhabt?

    Richtig, wie es ja auch im RL im Bundesrat der Fall ist. Dort werden Beschlüsse immer mit der absoluten Mehrheit der Gesamtstimmen getroffen, nicht mit der Mehrheit der Stimmen die bei einer Abstimmung abgegeben wurden.

  • "(6) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats."


    Heißt das, dass bei Zustimmungsgesetzen die absolute Mehrheit zustimmen muss, bei Einspruchsgesetzen die absolute Mehrheit Einspruch einlegen muss? Oder wie würde das in der Praxis gehandhabt?

    Richtig, wie es ja auch im RL im Bundesrat der Fall ist. Dort werden Beschlüsse immer mit der absoluten Mehrheit der Gesamtstimmen getroffen, nicht mit der Mehrheit der Stimmen die bei einer Abstimmung abgegeben wurden.

    Danke für die Klärung. Das hat dann meine Zustimmung.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.