Beiträge von Leo Stief

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    Büro Bundespräsident a.D. Leo Stief

    Deutscher Bundestag

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Das Büro von Altbundespräsident Leo Stief veröffentlicht die nachstehende Stellungnahme des ehemaligen Bundespräsidenten:


    „Die Ereignisse des heutigen Tages beenden zwangsläufig eine Zeit des Schweigens, in der ich es seit dem Ende meiner Amtszeit vor sieben Wochen der Tradition folgend für angemessen hielt, die Amtsführung meiner Nachfolgerin nicht durch Kritik aus dem Abseits zu beeinträchtigen. Ich habe Frau Yersin aufrichtig viel Erfolg gewünscht und ihr wie viele andere Menschen in unserem Land die Chance gegeben, eine gute Bundespräsidentin zu werden.


    Die Entscheidung der Bundespräsidentin, dem Deutschen Bundestag im Februar die Wahl eines aussichtslosen Kandidaten zum Bundeskanzler vorzuschlagen und somit ihr einziges Instrument zur Begleitung und Förderung der Regierungsbildung leichtfertig zu verwirken, verstärkte in mir einen Zweifel, der erstmals aufgekommen war, als die Bundespräsidentin noch vor dem ersten Kanzlerwahlgang öffentlich die Option einer Neuwahl des Deutschen Bundestages ins Spiel gebracht und den eindeutigen Leitgedanken der grundgesetzlichen Bestimmungen, die vorzeitige Neuwahlen nicht ohne Grund erheblich erschweren, damit erstmals klar verlassen hatte.


    Die heutige, allein mit eigenen, nicht näher ausgeführten Erkenntnissen begründete Weigerung der Bundespräsidentin, ihrer Pflicht gemäß den vom Deutschen Bundestag gewählten Kanzler zu ernennen, sowie der darauf beruhende Versuch einer Parlamentsauflösung verkörpern einen Akt höchster Missachtung gegenüber dem einzigen vom deutschen Volk direkt gewählten Verfassungsorgan. Es handelt sich um die größte Gefahr für die Prinzipien des Grundgesetzes und die Stabilität unserer Demokratie, die jemals von einem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen ist.


    Ohne der zweifellos bevorstehenden juristischen Klärung der Sachverhalte im Einzelnen vorzugreifen, verurteile ich die langanhaltenden und gefährlichen Versuche der Bundespräsidentin, die Bildung einer von der Mehrheit der gewählten Abgeordneten getragenen Bundesregierung zu behindern, auf das Schärfste.“

    Naja es ging mir jetzt nicht darum, dass die Personen dann nichts mehr machen können oder dürfen, ich befürchte nur, dass diese Personen dann keine Zeit mehr für irgendwas anderes haben. ^^

    Das käme natürlich drauf an, wie stark die Nachfrage ist. Sollten tatsächlich alle Leute die handwerkliche Arbeit im Ausschuss abladen wollen, wäre der natürlich hoffnungslos überlastet und würde nicht funktionieren. Es wäre aber auch kein Ausschussmitglied verpflichtet, die Ausschussarbeit als seine höchste Priorität zu erachten, wenn es sonst zu nichts mehr käme, insofern regelt sich das wahrscheinlich von selbst.

    Ich würde tatsächlich Abstand nehmen, von der Idee (so sie überhaupt so gedacht war), dass dieser Rechtsausschuss für das Formulieren von Gesetzen zuständig ist. Viel eher würde ich den dann so als "Beratungsgremium" sehen, der über bereits bestehende Entwürfe mal darüber schaut und Verbesserungsvorschläge bringt oder der zu rechtlichen Bedenken Stellung nehmen kann. Das tatsächliche Verfassen der Gesetze selbst würde ich schon wie bisher überwiegend den Parteien überlassen.

    So kann man das natürlich auch anlegen, bzw. der Ausschuss könnte einfach je nach Arbeitslast selbst mitteilen, wie viel Hilfestellung er in einem konkreten Fall geben kann. Der zentrale Punkt, dass es eine Anlaufstelle gibt, die sich mit der Übersetzung von Ideen in Gesetzestexte befasst, wäre damit ja weiterhin erfüllt.

    Wie würdest du dir das konkret vorstellen? Also so wie ich das sehe, sind die meisten Leute, die hier auch aktiv mitspielen mit Beiträgen, Reden etc. durchaus in der Lage, auch ordentliche Gesetze zu schreiben. Also ich für meinen Teil würde dann ungern in so einem Rechtsausschuss sitzen, wo ich nur am Gesetze formulieren bin und quasi abgeschottet von dem tatsächlichen politischen Geschehen.

    Ich hatte den Vorschlag jetzt nicht so verstanden, dass dieser Rechtsausschuss aus einem festen Personenkreis bestehen würde, der darüber hinaus nichts machen kann oder darf. Viele würden natürlich weiterhin ihre eigenen Gesetze schreiben, aber die sichtbare Möglichkeit, die Detailfragen zur Umsetzung einer Idee von entsprechend versierten Leuten in einem Ausschuss regeln zu lassen, könnte tatsächlich Neulinge ansprechen und es auch erfahrenen Spielern ermöglichen, mehr inhaltliche Initiativen zu entwickeln. Beteiligen könnte sich im Rechtsausschuss dann ja jeder, der Zeit, Lust und Ahnung hat.

    ich habe angefangen mit vDeutschland 2007 - ein halbes Jahr nach Erscheinen und war zuletzt vor vielen Jahren hier aktiv (2013?)

    Wenn ich mich recht erinnere, warst du auch im Anfangsstadium der ersten Auflage von vB 2014/15 noch dabei... Willkommen zurück!


    Das Konzept erscheint mir ganz sinnvoll. Wir simulieren hier ja tatsächlich überwiegend Spitzenpolitiker, deren Tätigkeit auch im RL in der Regel darin besteht, Ideen zu bewerben und zu verhandeln, während das Handwerkliche von Fachpolitikern in Ausschüssen erledigt wird. Insofern wäre dieser Ansatz einer entsprechenden Trennung bzw. Auslagerung denke ich ohne Weiteres mit dem Spielkonzept kompatibel.

    Von daher ist dies absolut kein geplantes Manöver vom Forum um einen Vorteil zu erhalten!

    Dass der Bundeskanzler einfach vergisst, in seinem eigenen Wahlkreis anzutreten, kann ich mir jetzt nicht so richtig vorstellen. ;)


    Unabhängig davon zeigt der Fall aber, dass es möglich wäre, sich auf diesem Wege einen Vorteil zu verschaffen. Letztlich hat sich das Forum hier ins eigene Fleisch geschnitten, da es ohne Seemann 5 statt nur 4 Sitze erhalten hätte, aber es hätte auch eine andere Partei treffen können, das kommt immer auf die genaue Stimmenverteilung an.


    Insgesamt fände ich es begrüßenswert, wenn sowas künftig nicht mehr stattfände, da es bei 15 Sitzen einfach zu einer sehr starken Verzerrung führen kann. Dazu könnte man eben entweder die RL-Regel einführen oder sich auf ein Gentlemen's Agreement verständigen, dass die großen Parteien ihre eigenen Kandidaten aufstellen und wählen. Denn ansonsten könnten dahingehende Taktikspiele einreißen und auch andere Parteien wären quasi gezwungen, Ähnliches zu versuchen oder zumindest zu erwägen, um Nachteile auszugleichen.

    Wenn ich mich recht erinnere wurde die Regel eingeführt, weil es in vD zuletzt so etwas gab, ich glaube Metmann hieß der Kollege damals. Dieser war zwar Teil des Zentrums, hat aber als unabhängiger Kandidat kandidiert und wurde so auch gewählt. Somit hat sich das Zentrum faktisch durch ein eigenes Mitglied als unabhängigen Kandidaten einen Sitz im BT "ergaunert".

    Stimmt, da war ja was... Allerdings ist die Wirksamkeit der Regel gegen ähnliche Manöver eher eingeschränkt, wie man bei Seemann sieht. Die Streichung der entsprechenden Zweitstimmen wäre da wohl die wasserdichte Lösung, sofern man sowas künftig unterbinden will, nachdem es teilweise als unlauter kritisiert worden ist.

    Da sich im Sim-on-Thread zur PM von Joshua Seemann jetzt eine Regeldebatte entsponnen hat, würde ich das hier nochmal aufgreifen und Folgendes in den Raum stellen:


    Natürlich ist es etwas unrealistisch, dass sich ein unabhängiger Abgeordneter keiner Partei oder Fraktion anschließen darf. Aber diese Regel wurde offenbar aufgrund der zutreffenden Prognose eingeführt, dass unabhängige Kandidaten bei vB deutlich bessere Chancen haben als im echten Leben, wo es nach der ersten Wahl 1949 nie wieder auch nur einen einzigen erfolgreichen Einzelbewerber gegeben hat. Die Regel schreckt zwar nicht stark von unabhängigen Kandidaturen ab, macht das Dasein als unabhängig gewählter Abgeordneter aber etwas unattraktiver.


    Im RL wird deutlich wirksamer davon abgeschreckt, unabhängige Kandidaten zu wählen, indem die Zweitstimmen der Wähler, die mit der Erststimme einen erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, wegfallen. Auf diese Weise wird eine (als unfair empfundene) doppelte Einflussnahme einiger Wähler effektiv verhindert, dieses Verfahren wird bei vB aber nicht angewendet.


    Man hat hier also zwei Optionen: Entweder die aktuelle Regel behalten, um es einfacher zu halten, oder die genannte Klausel aus dem RL übernehmen, wenn man besagten doppelten Einfluss und den vom Forum in Bayern praktizierten „Trick“ unterbinden möchte.

    2008 muss das gewesen sein.


    Gibt es hier eine Gruppe für die von ihnen angesprochenen Mitglieder?

    Oha, das war ja ganz zu Anfang. Aus dieser Zeit ist, soweit ich weiß, niemand mehr da...


    EIne Gruppe der alten Hasen ist mir nicht bekannt. ^^ Von den hier angemeldeten Mitspielern waren meines Wissens Emilia von Lotterleben, Charly Roth, Jan Friedländer, Falk Hildebrandt, Sophie Bloomberg, Frank Kerstenbaum und ich selbst schon in vD 1.0 dabei, wobei aktuell nicht alle der Genannten aktiv sind.


    Eine interessante Quelle aus der alten Zeit ist die erhaltene Website der damaligen SP, auf der sich neben Partei-Infos unter anderem auch Listen der höchsten Amtsträger seit 2007 befinden. Vielleicht kannst du dich ja an den einen oder anderen Kanzler erinnern. ;)

    Ein Veteran, herzlich willkommen zurück! ^^


    Einige Leute gibt es hier noch, die auch in vDeutschland 1.0 aktiv waren, allerdings ist diese Gruppe mittlerweile relativ klein. Ich selbst war ab 2013 dabei, die von dir genannten Namen sind mir aber leider nicht geläufig. Ich glaube, eine Partei namens DVP gab es zu meiner Zeit auch nicht mehr.


    Wo kann ich mich genauer über die Parteien informieren?

    Viele Infos über aktuelle (und auch ehemalige) Parteien findest du in unserem Wiki. Auf der Startseite einfach ein Stück nach unten scrollen, dann findest du die Box „Parteienlandschaft“.

    Ziel muss es aber sein, zu verhindern das jemand jeden Tag eine andere Parteigründung unterstützt und wieder austritt. Denn genau das ist ja derzeit möglich.

    So extrem ist das zum Glück nicht möglich. Das Gesetz sieht vor, dass man zehn Wochen lang keine weitere Gründung unterstützen kann, wenn man an einer erfolgreichen Gründung beteiligt war.

    Tritt an das Rednerpult.


    Sehr geehrter Herr Bundestagsvizepräsident,

    sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,

    sehr geehrte Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates,

    meine sehr verehrten Damen und Herren,


    ich freue mich, vor Ihnen als jemand zu sprechen, der heute eine sehr wichtige Funktion antreten wird: die des einfachen Bürgers.


    Nach zwei Amtszeiten als Bundespräsident bin ich dankbar für zahlreiche Erfahrungen und Begegnungen, die ich in diesem Amt erleben durfte. Ich blicke zurück auf ein bewegtes und bewegendes halbes Jahr mit Licht- und Schattenseiten, mit erfreulichen Anlässen und großen Herausforderungen. Unter dem Eindruck der Pandemie war und ist vieles anders – jedoch nicht alles. Ebenso wie das alltägliche geht auch das politische Leben stetig weiter, es bringt neue Probleme und Fragestellungen hervor, die einer Antwort bedürfen.


    Nicht selten habe auch ich mich in den vergangenen sechs Monaten an diesen Antworten beteiligen müssen. Ich hoffe daher, im Sinne meiner Antrittsrede aus dem Juli 2020 einen Beitrag geleistet zu haben, um das so wichtige Grundvertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen in dieser besonderen Zeit zu stärken.


    So sehr es mir eine Ehre gewesen ist, das Amt des Bundespräsidenten auszuüben, so zufrieden bin ich heute, dieses Amt geordnet an meine Nachfolgerin übergeben zu können. Beides, sowohl die demokratische Übergabe hoher Staatsämter als auch die erste Wahl einer Frau zum Staatsoberhaupt, sind historisch betrachtet alles andere als Selbstverständlichkeiten, sondern Errungenschaften der modernen Bundesrepublik Deutschland. Ein Tag wie heute ist daher ein guter Anlass, sich ihren Wert in vollem Umfang bewusst zu machen.


    Liebe Isabelle Yersin,


    ich wünsche Ihnen viele wertvolle Begegnungen, zahlreiche fruchtbare Gespräche und eine glückliche Hand in Ihrem neuen Amt.


    Vielen Dank.

    Tritt mit dem Bundeskanzler und der scheidenden Bundesinnenministerin in den Großen Saal.


    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Neuheimer,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,


    mit Blick auf den morgigen Amtsantritt der neuen Bundespräsidentin entlasse ich heute, nach entsprechendem Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers, Frau Isabelle Yersin aus ihrem Amt als Bundesministerin und ernenne zugleich den Bundeskanzler, Herrn Nils Neuheimer, zum neuen Bundesminister des Innern.


    Liebe Frau Yersin,


    ich danke Ihnen für Ihr Engagement als Bundesministerin und wünsche Ihnen in diesen Räumen, die ab morgen Ihre neue Wirkungsstätte sein werden, alles Gute für Ihre Zeit als Bundespräsidentin.



    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich

    die Bundesministerin


    ISABELLE YERSIN


    auf ihren Antrag aus ihrem Amt als

    Bundesministerin des Innern.


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihr Dank und Anerkennung aus.



    Berlin, den 13. Januar 2021


    Der Bundespräsident


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    Im Namen der


    Bundesrepublik Deutschland


    ernenne ich

    Herrn


    NILS NEUHEIMER


    zum

    Bundesminister des Innern



    Berlin, den 13. Januar 2021


    Der Bundespräsident


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    Bundespräsidialamt bereitet Amtsübergabe vor


    Die Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes haben mit Blick auf den morgigen Amtsantritt der neuen Bundespräsidentin die notwendigen internen Vorkehrungen für die Amtsübergabe getroffen.


    Bundespräsident Leo Stief führte am letzten Tag seiner Amtszeit ein Telefongespräch mit der georgischen Staatspräsidentin Salome Surabischwili, in dem sich beide Staatsoberhäupter über das Verhältnis ihrer Länder und ihre Erwartungen an die Zukunft austauschten. Am Nachmittag verabschiedete sich der Bundespräsident im Schloss Bellevue von seinen Mitarbeitern und dankte ihnen für eine gute, verlässliche Zusammenarbeit.


    „Das letzte halbe Jahr war eine bewegte Zeit. Unter dem dauerhaften Eindruck der Pandemie verlagerten sich Reisen und Besuche zu einem großen Teil in neue Formate oder auf digitale Kanäle. Hinzu kamen prägende innenpolitische Ereignisse wie die rechtsextremen Proteste am Reichstagsgebäude im August, aber auch die äußerst komplizierte Regierungsbildung im November und Dezember des vergangenen Jahres.


    In besonders positiver Erinnerung behalte ich hingegen unter anderem meine Antrittsreise durch die Bundesländer, den Austausch mit Präsidenten anderer Nationen, meinen Besuch beim Deutschen Gehörlosenbund und den Festakt zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit, den ich als einen Tag großer Zuversicht wahrgenommen habe“, so das scheidende Staatsoberhaupt.


    Bundespräsident Stief scheidet am 14. Januar 2021 regulär nach zwei Amtszeiten aus dem Amt. Im Falle einer Einladung durch das Bundestagspräsidium wird er an der Vereidigung seiner Nachfolgerin vor Bundestag und Bundesrat teilnehmen.

    Mir erscheint die GO des Bundesrates hier auch suboptimal, weil sie vom Grundgesetz abweicht. Gemäß Grundgesetz kann der Bundesrat überhaupt nur Einspruch gegen ein Gesetz einlegen, nachdem der Vermittlungsausschuss angerufen worden ist. In der GO wird der Vermittlungsausschuss hingegen für ein bereits beeinspruchtes Gesetz ins Spiel gebracht, was so eigentlich keinen Sinn ergibt.


    Es ist ja seit Langem eine ungeschriebene Regel, dass wir den Vermittlungsausschuss nicht simulieren, sodass der Bundesrat einfach so über Einspruchsgesetze abstimmen kann. Es wurde in der Debatte über die Aktivität des Bundesrates neulich schon unter anderem vorgeschlagen, eine praktikable Umsetzung für den Vermittlungsausschuss zu finden, um den Bundesrat interessanter zu gestalten – aber die Tätigkeit eines solchen Ausschusses wäre definitiv im Vorfeld der BR-Abstimmung anzusiedeln und nicht danach.


    Gescheitert ist ein beeinspruchtes Gesetz allerdings nicht automatisch, denn wie Hajime schon sagte, kann der Bundestag den Einspruch mit einem entsprechenden Beschluss zurückweisen.

    Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (Aufhebung von §219a StGB)


    Vom 12. Januar 2021



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) wird wie folgt geändert:


    1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 219a wie folgt gefasst: „§ 219a (weggefallen)“.

    2. In § 218b Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „219a oder“ gestrichen.

    3. § 219a wird aufgehoben.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 12. Januar 2021


    Der Bundespräsident

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    Der Bundespräsident tritt im Großen Saal vor die Kameras.


    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    kurz vor dem Ende meiner Amtszeit habe ich heute noch einmal die Gelegenheit, den ausstehenden Vorschlägen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland nachzukommen. Ich möchte an dieser Stelle den Ministerpräsidenten der Länder danken, die durch ihre Mitwirkung im letzten halben Jahr eine aktive Verleihungspraxis ermöglicht haben, um verdiente Persönlichkeiten mit dem Bundesverdienstkreuz würdigen zu können.


    Die folgenden beiden Personen darf ich heute für ihre Leistungen auszeichnen:


    • 87-grosskreuz-png Herr Felix Neuheimer amtiert seit November 2020 als Präsident des Deutschen Bundestages.
    • 359-grvk-stern-band-png Frau Elke Kanis amtierte von August 2020 bis Januar 2021 als Bundeswahlleiterin.


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Neuheimer,


    bereits im September letzten Jahres konnte ich Ihnen für Ihre Leistungen als Ministerpräsident des Freistaats Bayern das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband überreichen. Ihre politische Laufbahn hat sich seither fortgesetzt und führte Sie im November 2020 in den 4. Deutschen Bundestag, der Sie zu seinem Präsidenten wählte. Als Inhaber dieses hohen und gewichtigen Amtes haben Sie nunmehr eine bewegte, ereignisreiche Legislaturperiode lang an der Spitze des Parlaments gestanden und Ihre Aufgaben aktiv und mit großem Engagement wahrgenommen. Aus diesem Anlass erhalten Sie heute das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Dienst an unserem Land und wünsche Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute.


    Sehr geehrte Frau Kanis,


    auch Sie haben bereits eine lange Zeit in der Politik hinter sich. Als ehemalige Landtagspräsidentin, Kandidatin für das Amt der Bundespräsidentin und Bundesministerin gehörten Sie auf Landes- und Bundesebene zu den Konstanten der politischen Landschaft. In Ihrer Funktion als Bundeswahlleiterin, die Sie über einen langen Zeitraum bis zur Wahl Ihrer Nachfolgerin vor wenigen Tagen ausübten, haben Sie sich jedoch in besonderer Weise um die Demokratie in unserem Land verdient gemacht. Es ist mir daher eine große Freude, Ihnen heute auf Vorschlag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband zu verleihen.



    VERLEIHUNGSURKUNDE


    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH


    HERRN

    FELIX NEUHEIMER


    DAS GROSSKREUZ


    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2021



    DER BUNDESPRÄSIDENT


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    VERLEIHUNGSURKUNDE


    IN ANERKENNUNG

    DER UM VOLK UND STAAT ERWORBENEN

    BESONDEREN VERDIENSTE

    VERLEIHE ICH


    FRAU

    ELKE KANIS


    DAS GROSSE VERDIENSTKREUZ

    MIT STERN UND SCHULTERBAND


    DES VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2021



    DER BUNDESPRÄSIDENT


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