• Das ist eine merkwürdige Argumentation. Warum das Urheber bzw. Plagiator eines Antrags mehr Zeit hatte als die Opposition, um sich mit dem eigenen Antrag auseinanderzusetzen, muss ich doch nicht ernsthaft erklären, oder? Ihre Ausführungen gehen an meinen Argumenten völlig vorbei. Aus der Verfassung folgt gerade das Recht eines Abgeordneten, genügend Zeit zu haben, sich mit einem Antrag auseinanderzusetzen. Die Debattendauer muss sich an diesem Grundsatz orientieren. Da das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung folgt unmittelbar aus der Verfassung der Stadt Hamburg, kann also nicht willkürlich durch einfachen Parlamentsbeschluss beschränkt werden. Ihre Aussage "es wurde beschlossen und ist deshalb vom Recht gedeckt" ist schlicht unzutreffend.


    Nein, das hätte ich nicht. Eine längere Debattendauer ist übrigens schon jetzt nach der Geschäftsordnung möglich. Den entsprechenden Antrag habe ich bereits gestellt. Informieren Sie sich bitte besser, bevor Sie Vorwürfe aus dem Hut zaubern.


    Es ist nicht mein Versäumnis, wenn die parlamentarische Mehrheit, der ich nicht angehöre, beabsichtigt, die Rechte - v.a. auch der parlamentarischen Minderheit - unzulässigerweise zu beschränken. Sie würden wohl auch dem Opfer eines Sexualdeliktes vorwerfen, dass es provokant angezogen war. Das ist wirklich absurd.

    Könnten Sie mir bitte mal erklären, wo "Die Abgeordneten sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden" beinhalten soll, dass eine Debattenzeit nicht verkürzt werden darf, wenn die notwendige Mehrheit der Abgeordneten für diese Verkürzung stimmt?

  • *SO* Das gilt aber nicht, wenn man wie Du ein sofortiges Debattenende unter Abweichung von der Geschäftsordnung beantragt.

  • Die Debatte kann laut GO frühestens 24 Stunden nach Antragseingang beendet werden.

    Dr. Benedikt Grauweiler  Heinzel Knoller


    Ich verstehe Ihren Ärger insofern, dass ich auch kein Freund kurzer Debatten bin.


    Aber Herrn Dutschke vorzuwerfen er manipuliere die Debatte, er plagiiere Gesetze und er untegrabe die Legitimität des Parlaments halte ich viel eher für kontrovers. Er hält sich doch wie er schon bewiesen hat und wie es für jeden in der GO steht an das derzeit geltende Recht. 24 Stunden sind überschritten, demnach kann die Debatte beendet werden. Was soll daran nicht rechtens sein wenn es doch die GO genau so schildert?

  • *SO* Die in der GO vorgesehene Möglichkeit, eine Debatte bereits 24 Stunden nach Antragseingang zu beenden, hat aber zur Voraussetzung, dass nicht länger Redebedarf besteht. Das ist hier aber erkennbar der Fall. Eine so frühzeitige Beendigung der Debatte ist regulär also nicht möglich und wäre angesichts des Antragsumfangs auch nicht berechtigt. Sim-off verstehe ich den Zweck des GO-Antrags aber schon grundsätzlich nicht, weil selbst eine viertägige Debatte denklogisch nicht verhindern könnte, das Gesetz noch in dieser LP beschlossen wird. Ich dachte eigentlich immer, dass in der Simulation die Diskussion im Vordergrund stehen sollte. Mit dem willkürlichen GO-Antrag wird aber gerade das verhindert. Aber gut, das steht einem sim-on natürlich zu.

  • Nach der Geschäftsordnung kann die Debatte nicht beendet werden, weil offensichtlich, durch meinen Antrag auf Debattenverlängerung belegt, noch Redebedarf besteht. In solch einem Fall lässt die GO ein vorzeitiges Debattenende nicht zu. Das ist auch der Grund, warum Ihre Partei eine Abweichung von den Vorschriften der Geschäftsordnung begehrt.

  • Wo begehrt denn die Linke in Hamburg eine Abweichung von den Vorschriften? Da wüsste ich nichts davon.


    Stimmen Sie doch bei der Debattenverkürzung mit Nein, es sei denn diese Chance haben Sie auch verstreichen lassen. Dann kann man aber auch nicht mehr viel dazu sagen oder sich beschweren.

    Ansonsten wie gesagt es besteht immer noch die Möglichkeit an der Debatte teilzunehmen. Sie und Ihr Kollege in Hamburg von der Allianz können doch noch zur Debatte beitragen. Machen Sie das doch. Sie sind ja nun schon seit mindestens einer halben Stunde online. Wenn nicht sogar Stunde. Die Debatte läuft auch schon ziemlich lange. Nehmen Sie doch daran teil, ist doch die logische Schlussfolgerung daraus und die Möglichkeit haben Sie ja jetzt auch.

  • Vielleicht sollten Sie sich den Vorgang in Hamburg erst einmal anschauen, bevor Sie hier mit neunmalklugen Antworten auffallen.

  • *SO* Die in der GO vorgesehene Möglichkeit, eine Debatte bereits 24 Stunden nach Antragseingang zu beenden, hat aber zur Voraussetzung, dass nicht länger Redebedarf besteht. Das ist hier aber erkennbar der Fall. Eine so frühzeitige Beendigung der Debatte ist regulär also nicht möglich und wäre angesichts des Antragsumfangs auch nicht berechtigt. Sim-off verstehe ich den Zweck des GO-Antrags aber schon grundsätzlich nicht, weil selbst eine viertägige Debatte denklogisch nicht verhindern könnte, das Gesetz noch in dieser LP beschlossen wird. Ich dachte eigentlich immer, dass in der Simulation die Diskussion im Vordergrund stehen sollte. Mit dem willkürlichen GO-Antrag wird aber gerade das verhindert. Aber gut, das steht einem sim-on natürlich zu.

  • *SO* Die in der GO vorgesehene Möglichkeit, eine Debatte bereits 24 Stunden nach Antragseingang zu beenden, hat aber zur Voraussetzung, dass nicht länger Redebedarf besteht. Das ist hier aber erkennbar der Fall. Eine so frühzeitige Beendigung der Debatte ist regulär also nicht möglich und wäre angesichts des Antragsumfangs auch nicht berechtigt. Sim-off verstehe ich den Zweck des GO-Antrags aber schon grundsätzlich nicht, weil selbst eine viertägige Debatte denklogisch nicht verhindern könnte, das Gesetz noch in dieser LP beschlossen wird. Ich dachte eigentlich immer, dass in der Simulation die Diskussion im Vordergrund stehen sollte. Mit dem willkürlichen GO-Antrag wird aber gerade das verhindert. Aber gut, das steht einem sim-on natürlich zu.

    *SO* Das halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Wäre es Dir darum gegangen, hättest Du die Debatte ja auch erst dann beenden können, wenn sich die Gefahr einer Debattenverschleppung tatsächlich abgezeichnet hätte. Das ist aktuell nicht der Fall. Dass Du auf eine Stellungnahme von uns wartest, wäre mir neu. Die Debatte sofort beenden zu wollen, ist jedenfalls eine merkwürdige Art, dies zu zeigen.


    Ich find's tatsächlich sehr merkwürdig, dass Du es unter demokratischen Gesichtspunkten kein bisschen kritikwürdig findest, wenn die Regierungsmehrheit beabsichtigt, eine parlamentarische Debatte abzuwürgen. Das hat die Ampel im letzten Jahr auch versucht. Die Koalition hat damals zurecht heftige Kritik erfahren und wurde vom BVerfG gestoppt (Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz). Sich über einen solchen Angriff auf den Gesetzgebungsprozess aufzuregen, ist völlig normal, ja sogar geboten.


    Nun vorzuwerfen, es ginge mir nur um eine Provokation, finde ich unredlich. Grauweiler hat sich gegenüber der I:L bislang stets zurückgehalten und auch heute sachlich Kritik an Eurem Vorgehen geübt. Ich habe auch in aller Ruhe dargelegt, warum ist Euer Vorgehen für unzulässig halte. Weil ich eine Rückfrage nicht beantwortet habe, soll ich nun also insgesamt kein Interesse an einer Sachdebatte haben? Das ist doch völliger Quatsch. Den Aufforderungen des Präsidiums ist Benedikt Grauweiler nicht nachgekommen, weil er es für unzulässig hält, ihm die - womöglich ungebräuchliche, aber sicher nicht die Würde des Parlaments verletzende - Anrede des Präsidiums als "Landtagspräsidium" zu verbieten.

  • Schauen Sie. Ich habe mir den Vorgang bereits angesehen. Und das mit "neunmalklug" - meine Antworten waren jedoch sachbezogen und nicht persönlich gegen Sie gerichtet. Ich habe mit Ihnen kein Problem, das sage ich um es direkt klarzustellen und es ist auch nicht mein Ziel Sie zu provozieren.


    Man muss aber dennoch einmal festhalten: Jetzt wird hier schon 3 Stunden hin- und herdiskutiert. In dieser Zeit hätten Sie locker in der ich betone es nochmals: immer noch offenen Debatte ihren Gegenvorschlag einbringen können und sich alles durchlesen können. Zudem wenn man den bereits vergangenen Tag noch dazurechnet.

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    Etwas wichtiger als die genannten Gründe ist vielleicht, dass Wildungen die Demokratie, den Rechtsstaat und die Menschenwürde verachtet, trotzdem vielen Dank, dass Wildungen (endlich) aus der CDSU ausgeschlossen wurde.

  • Das nun tut der gesamte linkslastige DRECK jubeln!

    Es wird ein Linksruck in de Partei, mit den Elementen Rehm und Hertz geben, welche ja jetzt schon sich den kommunistischen ..... annähren!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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