Das ist eine merkwürdige Argumentation. Warum das Urheber bzw. Plagiator eines Antrags mehr Zeit hatte als die Opposition, um sich mit dem eigenen Antrag auseinanderzusetzen, muss ich doch nicht ernsthaft erklären, oder? Ihre Ausführungen gehen an meinen Argumenten völlig vorbei. Aus der Verfassung folgt gerade das Recht eines Abgeordneten, genügend Zeit zu haben, sich mit einem Antrag auseinanderzusetzen. Die Debattendauer muss sich an diesem Grundsatz orientieren. Da das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung folgt unmittelbar aus der Verfassung der Stadt Hamburg, kann also nicht willkürlich durch einfachen Parlamentsbeschluss beschränkt werden. Ihre Aussage "es wurde beschlossen und ist deshalb vom Recht gedeckt" ist schlicht unzutreffend.
Nein, das hätte ich nicht. Eine längere Debattendauer ist übrigens schon jetzt nach der Geschäftsordnung möglich. Den entsprechenden Antrag habe ich bereits gestellt. Informieren Sie sich bitte besser, bevor Sie Vorwürfe aus dem Hut zaubern.
Es ist nicht mein Versäumnis, wenn die parlamentarische Mehrheit, der ich nicht angehöre, beabsichtigt, die Rechte - v.a. auch der parlamentarischen Minderheit - unzulässigerweise zu beschränken. Sie würden wohl auch dem Opfer eines Sexualdeliktes vorwerfen, dass es provokant angezogen war. Das ist wirklich absurd.
Könnten Sie mir bitte mal erklären, wo "Die Abgeordneten sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden" beinhalten soll, dass eine Debattenzeit nicht verkürzt werden darf, wenn die notwendige Mehrheit der Abgeordneten für diese Verkürzung stimmt?