Regeländerung

  • Ich beantrage die ersatzlose Streichung im ModAdminG von §3 Absatz 3, Absatz 4 erster Satz; §5 Absatz 2, Absatz 3!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Damit würde erstmal das hier gestrichen werden:


    "§ 3


    [...]


    (3) Mitgliedschaft in der Wahl-Administration ist mit der Mitgliedschaft in der SimOff-Kammer des Obersten Gerichts und der Mitgliedschaft in der hauptamtlichen Administration unvereinbar. Mitgliedschaft in der Moderation ist mit der Mitgliedschaft in der SimOff-Kammer des Obersten Gerichts, der Mitgliedschaft in der hauptamtlichen Administration unvereinbar. Mitgliedschaft in der SimOff-Kammer des Obersten Gerichts ist mit der Mitgliedschaft in der Moderation unvereinbar.


    (4) Gewählt werden vier SimOff-Richter, zwei Wahl-Administratoren und zwei Community-Beauftragte. [...]


    § 5


    [...]


    (2) Bei der Wahl der Sanktion sind Art und Bedeutung des Verstoßes, die vergangenen Verstöße des Verantwortlichen, dessen Beitrag zum Verstoß und die Grenzen, die durch dieses Gesetz gesetzt werden, und die politischen wie medialen Aspekte einer Simulation angemessen zu berücksichtigen.

    (3) Es gelten §§ 1, 2, 8, 13, 14 Absatz 1, 15, 16, 17, 25, 26, 27 und 52 Absätze 1 und 2 StGB. Im Falle der §§ 26, 27 StGB die Entscheidung über das Ergehen oder Nichtergehen einer Maßnahme gesondert zu begründen."


    Das dürfte wohl nicht gemeint gewesen sein, oder?

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • (ModAdminG)

    § 3
    Moderation

    • bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde;
    • bereits nach Absatz 5 aus dem Amt des Moderators enthoben wurde.


    § 5
    Oberstes Gericht

    2. bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde;

    3. bereits nach § 3 Absatz 5 aus dem Amt des Moderators enthoben wurde;


    Bezieht sich alles auf § 25

    Weder Absatz 2 noch 3 sagen etwas über den Ausschluss von Ämtern(Richter, Moderator) aus, das wurde willkürlich in die § 3 und 5 eingefügt und soil entfernt werden.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Ein Hinweis: die oben referenzierten Paragraphen beziehen sich auf die alte Fassung, die einfachheitshalber noch im Wiki steht.


    Inzwischen ist die richtige Vorschrift:

    § 3

    Wahlen von SimOff-Richtern, Wahl-Administratoren, Moderatoren und der Community-Beauftragten

    (2) Wahlvorschläge sind zulässig und sind für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist, bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde oder bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde.


    Man müsste also den letzten Satz dort ändern.


    Ich finde die Vorschrift ja persönlich auch nicht gut, nur weil jemand vor zwei Jahren mal etwas über die Stränge geschlagen hat, ihm das ganz abzuerkennen. Im echten StGB ist das ja auch nur eine temporäre Maßnahme (5 Jahre). Prinzipiell finde ich die dahinterstehende Idee nun aber nicht völlig daneben: wer oder mehr Strafpunkte erhalten hat, ist nun wirklich niemanden, den ich sofort danach in der Moderation sehen will. Natürlich können sich Leute aber auch bessern und ändern und so weiter. Deshalb schlage ich vor, das ganze mit einer zeitlichen Komponente zu versehen: (Änderungen grün markiert)


    § 3

    Wahlen von SimOff-Richtern, Wahl-Administratoren, Moderatoren und der Community-Beauftragten

    (2) Wahlvorschläge sind zulässig und sind für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist, in den letzten 6 Monaten nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ausgeschlossen wurde oder in den letzten 6 Monaten bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde.


    Sechs Monate finde ich angemessen: nicht zu lang, nicht zu kurz.

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