Das folgende Gesetz wurde vom Landtag beschlossen und gilt hiermit als veröffentlicht.
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Achtzehnte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Gesundheit,
den Minister für Gesundheit Jan Meier und die Ministerpräsidentin Dr. Samira Ashfahdi
Drucksache XVIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhütung einer saisonalen Infektionsepidemie
A. Problem
Auch nach der weitestgehenden Eindämmung des SARS-CoV2 im vergangenen Frühjahr kommt es seit einigen Wochen wieder zu deutlich ansteigenden Zahlen von Atemwegserkrankungen in Deutschland. Dies ist nicht alleine dem Coronavirus in seiner neuen Variante geschuldet, auch die jährliche Influenzawelle sowie zahlreiche nachgeordnete grippale Atemwegsinfekte greifen vermehrt um sich. Doch wir stellen fest, dass die saisonale Erkrankungswelle auch im Vergleich zu den Vor-Coronajahren deutlich früher und stärker einsetzt. Um einen weitgehenden Krankenstand und eine Überlastung von Betrieben und dem ambulanten Gesundheitswesen zu verhindern, sind präventive Vorsorgemaßnamen erforderlich.
B. Lösung
Nach drei aktiven Jahren der Pandemie ist bei dem Einsatz von Präventivmaßnahmen ein besonderes Fingerspitzengefühl notwendig. Über die Sinnhaftigkeit und letztendliche Effektivität von radikalen Schritten, wie Schließungen oder gar Ausgangssperren kann und soll freilich debattiert werden. Was hingegen wissenschaftlich außer Frage steht, ist ein Einsatz von Atemschutzmasken. Auch die Achtung der individuellen Freiheit ist ein hohes Rechtsgut das respektiert werden muss. Wer sich privat freiwillig einem erhöhten Risiko einer Ansteckung aussetzen möchte, der kann dies individuell für sich abwägen. Anders ist dies bei öffentlichen Einrichtungen, die für die Allgemeinbevölkerung notwendigerweise zu nutzen sind, und eine individuelle Abwägung somit beeindrächtigt ist. Aus diesem Grund soll ein Maßnamenpaket aus Maskenflicht und Händedesinfektion die Ansteckungswahrscheinlichkeit in öffentlichen Einrichtung des allgemeinen Bedarf weitgehend reduziert werden, ohne dass für die nutzenden Bürger eine Einschränkung besteht.
C. Alternativen
Als Alternative behält sich die Landesregierung vor, eine entsprechende Rechtsverordnung in Kraft zu setzen. Das ist jedoch nicht der favorisierte Weg. Im Sinne der lebendigen Demokratie und der möglichst parteiübergreifenden Akzeptanz bevorzugt die Landesregierung die entsprechende Inkraftsetzung von Präventivmaßnahmen über den regulären parlamentarischen Rechtsweg.
D. Kosten
Keine
Düsseldorf den 10. Oktober 2023
Der stellvertretende Ministerpräsident
Bernd Hacke