Stellungnahme des bayerischen Landtagspräsidenten zur Wahl des Landtagspräsidenten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,


    in den letzten Tagen wurde immer wieder Einwände gegen die Wahl des Landtagspräsidenten am 21. Oktober 2022 erhoben. Diese Einwände sind berechtigt, da wie Wahl nicht wie in der Geschäftsortung beschrieben durchgeführt wurde. Es wurde namentlich abgestimmt und nicht geheim, wie es vorgeschrieben ist. Diese Unstimmigkeiten sind in den Augen des Landtagspräsidiums eine erhebliche Störung der Wahl, weshalb die Wahl wiederholt werden muss. Frau Dr. Oxana Koslowska sieht das in ihrer Eingabe vom 26.10.2022 absolut richtig.


    Auf Grund der aktuellen politischen Gegebenheiten kann die Wahl des Landtagspräsidenten aktuell nicht erfolgen. Art 44. Abs. 3 S. 4 BV weist darauf hin, dass der Landtagspräsident nicht abberufen werden kann, wenn der Ministerpräsident zurückgetreten ist und noch kein Nachfolger gewählt wurde. Meiner Ansicht nach kommt eine Wahlwiederholung einer Abberufung gleich, weil der Landtagspräsident potentiell nicht gewählt werden könnte, was dazu führt, dass der Landtagspräsident abberufen wird. Es ist in diesem Fall völlig egal, wie der Landtagspräsident zu seinem Amt kommen ist.


    Unsere Verfassung versucht durch diesen Mechanismus, ein Land ohne Führung vorzubeugen, damit es in Bayern immer einen obersten Repräsentanten gibt. Das Chaos und die Kopflosigkeit in der Staatsführung wird durch diese Vorgabe verhindert. Deshalb lässt das bayerische Landtagspräsidium, das nach bestem Wissen und Gewissen handelt, eine Neuwahl des Landtagspräsidenten durchführen, wenn ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Erst dann ist Ruhe und eine geordnete Regierung gewährleistet. Erst dann kann der Ministerpräsident sein Land führen und der Landtagspräsident führt nicht länger die äußere Vertretung des Freistaats aus.


    Das Präsidium handelt mit bestem Wissen und Gewissen, aber auch das Präsidium ist nicht unfehlbar, weshalb natürlich allen politischen Parteien und allen Abgeordneten der Weg an das oberste Gericht offensteht. Nachdem das Präsidium Post von Anwälten der Allianz diesbezüglich bekommen hat, macht das Präsidium hiermit klar, dass es seinen Kurs und seine Haltung aus den oben genannten Gründen nicht verändern wird und eine Neuwahl des Landtagspräsidenten erst veranlassen wird, wenn eine neuer Ministerpräsident in Amt und Würden ist.


    Das Präsidium hofft sehr, dass die Wahl so schnell wie möglich wiederholt werden kann. Denn es ist Aufgabe des Landtagspräsidiums über die Einhaltung der Regeln und der Grundsätze der Demokratie zu gewährleisten. Auch für das Landtagspräsidium ist diese Situation sehr unschön, aber es muss eben auch den Bestimmungen der Verfassung des Freistaats Folge leisten, weshalb diese für alle unschöne Situation entsteht, welche hoffentlich bald aufgelöst werden kann.

  • Meiner Ansicht nach kommt eine Wahlwiederholung einer Abberufung gleich, weil der Landtagspräsident potentiell nicht gewählt werden könnte, was dazu führt, dass der Landtagspräsident abberufen wird. Es ist in diesem Fall völlig egal, wie der Landtagspräsident zu seinem Amt kommen ist.

    Sie sind gar nicht Landtagspräsident, da Sie nie rechtmäßig in dieses Amt gewählt wurden. Und der andere Satz offenbart doch nur, worum es Ihnen hier wirklich geht, nämlich ums Klammern an die Macht. Schade jedenfalls, dass Sie sich gegen eine außergerichtliche Einigung entschieden haben, welche übrigens - soviel verrate ich der Öffentlichkeit hier - beinhaltet hätte, dass die Allianz nichts gegen eine Wahl von Herrn Fürst im Rahmen der Wahlwiederholung unternommen und damit lediglich zur Wahrung von Recht und Gesetz - im Gegensatz zu den polittaktischen Umtrieben von Herrn Fürst - beigetragen hätte, ganz uneigennützig.


    Seltsamerweise betonen Sie - Herr Fürst - in Ihrer Erklärung ja auch, dass Sie hoffen, die Wahl werde rasch wiederholt. Weshalb verhindern Sie also eine rasche Wiederholung?

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Sie sind gar nicht Landtagspräsident, da Sie nie rechtmäßig in dieses Amt gewählt wurden. Und der andere Satz offenbart doch nur, worum es Ihnen hier wirklich geht, nämlich ums Klammern an die Macht.

    Starke Worte für einen Staatsminister, der abberufen wurde aber sich mit Händen und Füßen versucht, dagegen zu wehren und sogar noch Auslandsbesuche vornimmt.

    Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V.

  • Meiner Ansicht nach kommt eine Wahlwiederholung einer Abberufung gleich, weil der Landtagspräsident potentiell nicht gewählt werden könnte, was dazu führt, dass der Landtagspräsident abberufen wird. Es ist in diesem Fall völlig egal, wie der Landtagspräsident zu seinem Amt kommen ist.

    Sie sind gar nicht Landtagspräsident, da Sie nie rechtmäßig in dieses Amt gewählt wurden. Und der andere Satz offenbart doch nur, worum es Ihnen hier wirklich geht, nämlich ums Klammern an die Macht. Schade jedenfalls, dass Sie sich gegen eine außergerichtliche Einigung entschieden haben, welche übrigens - soviel verrate ich der Öffentlichkeit hier - beinhaltet hätte, dass die Allianz nichts gegen eine Wahl von Herrn Fürst im Rahmen der Wahlwiederholung unternommen und damit lediglich zur Wahrung von Recht und Gesetz - im Gegensatz zu den polittaktischen Umtrieben von Herrn Fürst - beigetragen hätte, ganz uneigennützig.


    Seltsamerweise betonen Sie - Herr Fürst - in Ihrer Erklärung ja auch, dass Sie hoffen, die Wahl werde rasch wiederholt. Weshalb verhindern Sie also eine rasche Wiederholung?

    Wie eben schon gesagt, allen Beteiligten steht der Weg an das oberste Gericht offen.

  • Sie sind gar nicht Landtagspräsident, da Sie nie rechtmäßig in dieses Amt gewählt wurden. Und der andere Satz offenbart doch nur, worum es Ihnen hier wirklich geht, nämlich ums Klammern an die Macht. Schade jedenfalls, dass Sie sich gegen eine außergerichtliche Einigung entschieden haben, welche übrigens - soviel verrate ich der Öffentlichkeit hier - beinhaltet hätte, dass die Allianz nichts gegen eine Wahl von Herrn Fürst im Rahmen der Wahlwiederholung unternommen und damit lediglich zur Wahrung von Recht und Gesetz - im Gegensatz zu den polittaktischen Umtrieben von Herrn Fürst - beigetragen hätte, ganz uneigennützig.


    Seltsamerweise betonen Sie - Herr Fürst - in Ihrer Erklärung ja auch, dass Sie hoffen, die Wahl werde rasch wiederholt. Weshalb verhindern Sie also eine rasche Wiederholung?

    Sie wollen also den Landtagspräsidenten verklagen, der ihrer Meinung nach gar kein Landtagspräsident ist? Das klingt irgendwie widersprüchlich. Die Empörung verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Es ist wohl kein großes Ding, dass die Wiederwahl dann erfolgen soll, wenn der neue Ministerpräsident im Amt ist, weil man rechtliche Zweifel hat. Sie haben nun rechtliche Zweifel an diesem Vorgehen anmelden, das ist Ihr gutes Recht. Aber das Thema hier so aufzublasen ist ehrlich gesagt der viel größere Schaden für das Ansehen des Landtages als das kurzzeitige Aufschieben einer Wiederwahl, die ja erst durch einen Abgeordneten ihrer Fraktion überhaupt notwendig geworden ist.


    Zu zweifeln und zu klagen, das ist ihr gutes Recht. Aber dieses Theater ist ja echt peinlich.

  • Es gibt Leute, den kann man tausend Mal versuchen etwas zu erklären, nur sie wollen es nicht verstehen. Wie in diesem Fall. Herr Fürst hat mehrmals klargemacht, solange kein neuer Ministerpräsident gewählt ist, kann man die Neuwahl des Landtagspräsidiums nicht einleiten. Man versucht trotzdem immer wieder einen anderen Ansatzpunkt zu finden. Wie Herr Linner schon sagte, ein peinliches Theater.

  • Starke Worte für einen Staatsminister, der abberufen wurde.

    Äh, ne. Ebenso wie der Rest der Regierung bin ich gemäß der bayerischen Landesverfassung mit dem Rücktritt des Ministerpräsidenten auch automatisch zurückgetreten, aber bis zur Ernennung einer neuen Staatsregierung noch geschäftsführend im Amt. Abberufen wurde ich nie.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Also , ich wäre bereit Bayern zu regieren, wie in den guten alten Zeiten, bayrisch und gottgefällig! Zur Freude aller anständigen Bürgerlichen und zum Verdruss aller linkslastigen Spinner!;)

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Rafael Morgenstern von Lucifer Media hier!


    Herr Fürst, ich hätte einige Fragen. Sie vertreten ja selbst die Ansicht, dass Ihre Wahl nicht rechtskonform erfolgt ist. Wieso denken Sie dennoch, dass eine Wahlwiederholung einer Abberufung gleich käme? Wer nicht im Amt ist, kann doch schlecht abberufen werden. Dass Sie die Meinung vertreten, dass es egal ist, wie jemand ins Amt gekommen ist, halte ich für absurd. Es klingt jedenfalls nicht sehr demokratisch. Und da ja auch Sie die Ansicht vertreten, dass die vorgebrachten Einwände gegen Ihre Wahl berechtigt sind, ist diese Position noch weniger nachzuvollziehen. Mit Alterspräsident Ernst Haft wäre ja auch jederzeit eine äußere Vertretung gegeben. Wieso besteht also nicht die Möglichkeit, dass Alterspräsident Haft die Geschäfte des Landtagspräsidiums bis zur Wahl eines Nachfolgers des Ministerpräsidenten leitet? Ebenso stellt sich mir die Frage, wieso Sie die Wiederholung der Wahl des Landtagspräsidenten für geboten halten, nicht aber die Wiederholung des ersten Wahlgangs der Wahl des stellvertretenden Landtagspräsidenten? Das ist doch inkonsistent.

  • Rafael Morgenstern von Lucifer Media hier!


    Herr Fürst, ich hätte einige Fragen. Sie vertreten ja selbst die Ansicht, dass Ihre Wahl nicht rechtskonform erfolgt ist. Wieso denken Sie dennoch, dass eine Wahlwiederholung einer Abberufung gleich käme? Wer nicht im Amt ist, kann doch schlecht abberufen werden. Dass Sie die Meinung vertreten, dass es egal ist, wie jemand ins Amt gekommen ist, halte ich für absurd. Es klingt jedenfalls nicht sehr demokratisch. Und da ja auch Sie die Ansicht vertreten, dass die vorgebrachten Einwände gegen Ihre Wahl berechtigt sind, ist diese Position noch weniger nachzuvollziehen. Mit Alterspräsident Ernst Haft wäre ja auch jederzeit eine äußere Vertretung gegeben. Wieso besteht also nicht die Möglichkeit, dass Alterspräsident Haft die Geschäfte des Landtagspräsidiums bis zur Wahl eines Nachfolgers des Ministerpräsidenten leitet? Ebenso stellt sich mir die Frage, wieso Sie die Wiederholung der Wahl des Landtagspräsidenten für geboten halten, nicht aber die Wiederholung des ersten Wahlgangs der Wahl des stellvertretenden Landtagspräsidenten? Das ist doch inkonsistent.

    Egal wo man ist. Der Typ ist auch da.

  • Egal wo man ist. Der Typ ist auch da.

    Was Sie als berufene Bürgerin aus Thüringen hier bei einer Presseerklärung im bayerischen Landtag machen, weiß ich ja nicht, aber ich gehe hier meiner journalistischen Tätigkeit nach. Sie sehen ja, Herr Fürst hat die Medienvertreter explizit angesprochen. Doch es kommt mir ohnehin so vor, dass Sie sehr gerne und sehr viel reisen. Diese Wege so schnell mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen, schaffen Sie doch bestimmt nicht?

  • Egal wo man ist. Der Typ ist auch da.

    Was Sie als berufene Bürgerin aus Thüringen hier bei einer Presseerklärung im bayerischen Landtag machen, weiß ich ja nicht, aber ich gehe hier meiner journalistischen Tätigkeit nach. Sie sehen ja, Herr Fürst hat die Medienvertreter explizit angesprochen. Doch es kommt mir ohnehin so vor, dass Sie sehr gerne und sehr viel reisen. Diese Wege so schnell mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen, schaffen Sie doch bestimmt nicht?

    Ich bin hier, weil es ein engagierter Parteikollege und Landtagspräsident ist.