Landtagskantine "Pommes Schranke"

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen.

    Da später die neuen Landtagswahlen in NRW starten möchte ich mich noch mit ein paar Worten zu dieser Legislatur melden.

    Ich bedanke mich für spannende Gespräche mit verschiedensten Abgeordneten, für spannende Diskussionen und dafür das hier jeder Abgeordnete für jeden, ein offenes Ohr hat. Man findet immer eine Person mit der man über die verschiedensten Dinge reden kann. Sei es privates, zu Anträgen o.ä. Es ist mir eine Ehre für diese Partei im Landtag vertreten zu sein. Ich möchte mich auch bei Kai Baum , Alex Regenborn, und Dr. Theresa Klinkert für die tolle Aufnahme und Einführung in die Gespräche. Für meine erste Legislatur in diesem Landtag war es doch auch eine anstrengende Legislatur. Ich freue mich auf die nächste Legislatur, und auf weitere spannende Diskussionen.

    Vielen Dank.

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wenn ich es richtig sehe wurde bisher keine Übernahme der vorherigen Geschäftsordnung beantragt oder eine neue Geschäftsordnung zur Beschlussfassung eingebracht. Ich frage mich daher auf welcher Grundlage im Landtag bereits Abstimmungen und Debatten stattfinden.

  • Auf Grundlage der alten Geschäftsordnung. Mir ist nicht bekannt, dass diese nicht vorläufig gelten kann. Eine Entwurf einer ausreichenden neuen Geschäftsordnung wird aktuell von mir angefertigt.

    Ich war schonmal opfer einer ähnlichen Klage. Sei vorsichtig, mit dieser Einstellung :D

  • Auf Grundlage der alten Geschäftsordnung. Mir ist nicht bekannt, dass diese nicht vorläufig gelten kann. Eine Entwurf einer ausreichenden neuen Geschäftsordnung wird aktuell von mir angefertigt.

    Dieses Vorgehen müsste aber durch den Landtag mindestens bestätigt werden.

    Die Landesverfassung schreibt in Art. 38 I ausdrücklich vor, dass der Landtag sich eine Geschäftsordnung gibt. Der Landtag der sechsten Legislaturperiode hat das aber bisher nicht getan. In meinen Augen agiert das Präsidium aktuell nicht auf Grundlage einer Geschäftsordnung.

  • Auf Grundlage der alten Geschäftsordnung. Mir ist nicht bekannt, dass diese nicht vorläufig gelten kann. Eine Entwurf einer ausreichenden neuen Geschäftsordnung wird aktuell von mir angefertigt.

    Ich war schonmal opfer einer ähnlichen Klage. Sei vorsichtig, mit dieser Einstellung :D

    Was hätte man denn sonst mit den bereits angebrachten Anträgen machen sollen? Die einfach rumliegen lassen, bis sich in diesem Fall die Grünen dazu entscheiden, eine unzureichende, fehlerhafte und teilweise unlogische Geschäftsordnung der letzten Legislaturperioden zu kopieren?

  • Auf Grundlage der alten Geschäftsordnung. Mir ist nicht bekannt, dass diese nicht vorläufig gelten kann. Eine Entwurf einer ausreichenden neuen Geschäftsordnung wird aktuell von mir angefertigt.

    Dieses Vorgehen müsste aber durch den Landtag mindestens bestätigt werden.

    Die Landesverfassung schreibt in Art. 38 I ausdrücklich vor, dass der Landtag sich eine Geschäftsordnung gibt. Der Landtag der sechsten Legislaturperiode hat das aber bisher nicht getan. In meinen Augen agiert das Präsidium aktuell nicht auf Grundlage einer Geschäftsordnung.

    Das Präsidium agiert auf Grundlage der alten Geschäftsordnung, um eine reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Wenn Sie diese Entscheidung kritisieren, können Sie das gerne mit den Mitteln der nach ihrer Ansicht nicht mehr geltenden Geschäftsordnung ungültig machen.

  • Herr Präsident,


    ich überhöre ihren unverschämten Ton mal zu Ihren Gunsten, eines Landtagspräsidenten ist dieser zumindest nicht würdig.

    Und ja, die vorliegenden Anträge hätten bis zum Beschluss einer Geschäftsordnung zurückgestellt werden müssen. Es ist gängige Praxis zumindest die Geschäftsordnung der vorangegangen Legislaturperiode zu übernehmen. Es steht wohl allen Fraktionen frei zu einem späteren Zeitpunkt eine verbesserte Geschäftsordnung einzubringen.

  • Auf Grundlage der alten Geschäftsordnung. Mir ist nicht bekannt, dass diese nicht vorläufig gelten kann. Eine Entwurf einer ausreichenden neuen Geschäftsordnung wird aktuell von mir angefertigt.

    Dieses Vorgehen müsste aber durch den Landtag mindestens bestätigt werden.

    Die Landesverfassung schreibt in Art. 38 I ausdrücklich vor, dass der Landtag sich eine Geschäftsordnung gibt. Der Landtag der sechsten Legislaturperiode hat das aber bisher nicht getan. In meinen Augen agiert das Präsidium aktuell nicht auf Grundlage einer Geschäftsordnung.

    Das Präsidium agiert auf Grundlage der alten Geschäftsordnung, um eine reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Wenn Sie diese Entscheidung kritisieren, können Sie das gerne mit den Mitteln der nach ihrer Ansicht nicht mehr geltenden Geschäftsordnung ungültig machen.

    Ich spreche diese Thematik hier an um dem Präsidium Möglichkeit zu geben diesem Umstand Rechnung zu tragen. Wenn hier aber keine Einsicht zu erwarten ist, werden wir uns wohl anderer Rechtsmittel bedienen müssen.

  • Herr Präsident,


    ich überhöre ihren unverschämten Ton mal zu ihren Gunsten, eines Landtagspräsidenten ist dieser zumindest nicht würdig.

    Und ja, die vorliegenden Anträge hätten bis zum Beschluss einer Geschäftsordnung zurückgestellt werden müssen. Es ist gängige Praxis zumindest die Geschäftsordnung der vorangegangen Legislaturperiode zu übernehmen. Es steht wohl allen Fraktionen frei zu einem späteren Zeitpunkt eine verbesserte Geschäftsordnung einzubringen.

    Na bitte Herr Wexler,

    ich muss den Herrn Präsidenten da mal in Schutz nehmen. Unverschämt war er nicht. Eine messerscharfe Analyse der Situation wäre der passendere Ausdruck.

    Natürlich kann man von einer Sachanalyse gekränkt sein, dass dem Diskussionspartner aber vorzuhalten ist doch aber kein Weg.

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland