XIII/044: Die Gas-Mangellage

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Vertreter der Bundesregierung,


    nachfolgende große Anfrage möge innerhalb von exakt fünf Tagen beantwortet werden:

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    Deutscher Bundestag

    13. Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX



    Antwort

    der Bundesregierung



    auf die Große Anfrage auf Drs. XIII/XXX



    Anlage 1


    Die Gas-Mangellage



    Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage wie folgt:





    1. Das Eintreten einer Mangellage ist abhängig von vielen Randbedingungen. Die Wirkung der Randbedingungen ist in unterschiedlichen Szenarien durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) untersucht worden. Eine Publikation erfolgte zuletzt am 3. August 2022 und kann im Internet abgerufen werden unter www.

    bundesnetzagentur.de.


    Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet:


    Im Fall einer schweren Gasmangellage werden Maßnahmen nach der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nummer 994/2010 (SoS-VO) bzw. dem daraus entstandenen Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland zum Management und Auflösung von schweren Mangelsituationen von Erdgas in Deutschland umgesetzt. Dies beinhaltet die priorisierte Versorgung geschützter Kundengruppen mit Erdgas. Die Anforderungen für die Versorgung besonders geschützter Kundengruppen ist in der SoS-VO hinreichend geregelt. Der Bundeslastverteiler trifft die Entscheidung über Maßnahmen zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs. Darüber hinaus können sowohl nicht geschützte, als auch geschützte Kunden einen lebenswichtigen Bedarf an Gas haben. Im Fall einer Gasmangellage dienen die Maßnahmen der BNetzA dazu, diesen lebenswichtigen Bedarf an Gas in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Gasmengen zu sichern. Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz. Im Fall einer Gasmangellage sollen auch geschützte Kunden auf den „Komfort“-Anteil ihres Gasbezugs verzichten, ohne dass durch Entscheidungen des Bundeslastverteilers der lebenswichtige Bedarf eingeschränkt wird. Der lebenswichtige bzw. schutzbedürftige Bedarf an Gas bei nicht-geschützten Kunden wird aktuell durch die Bundesnetzagentur genauer definiert.


    4. Aktuell gelten keine dahingehenden Vorgaben aber die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung. Es wird also Einschränkungen geben müssen, die sind unvermeidlich. Konkrete Vorgaben sind dann dieser Verordnung zu entnehmen.


    5. Eine solche mögliche Maßnahmen wird innerhalb der Bundesregierung aktuell noch geprüft. Es gilt, den lebenswichtigen Bedarf an Gas zu schützen. Mögliche Einzelfallentscheidungen wären eine Maßnahme um bei einer schweren Mangellage, durch zielgenaue Verfügungen einzugreifen.


    6. Der Strompreis hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Es ist derzeit unmöglich eine zielgenaue Vorhersage zu treffen, wie sich der Strompreis in einer solchen Situation entwickeln würde. Die Bundesregierung wird jedenfalls fortwährend Maßnahmen prüfen, die die Energieversorgung unseres Landes sicherstellen und gleichzeitig Verbraucher und Wirtschaft schützen.


    7. Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Die Bundesregierung steht im ständigen Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Aktuelle Entwicklungen können hier entnommen werden: https://www.bundesnetzagentur.…_gasversorgung/start.html