Stimmen Sie FÜR den Entwurf? 13
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JA (11) 85%
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NEIN (1) 8%
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ENTHALTUNG (0) 0%
Präsidentin des Deutschen Bundestages
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Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,
über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden:
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression mit Begründung und Vorblatt.
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression
A. Problem und Ziel
Seit nunmehr einem Jahre ist die Inflationsrate im Euro-Raum und in Deutschland erhöht. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und einer verschärften Gasmangellage betrifft die hohe Inflation nunmehr alle Wirtschaftszweige und damit unweigerlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Kaufkraft sinkt. Sofern diese einen Inflationsausgleich erhalten, besteht die Gefahr, dass diese in die nächsthöhere Tarifzone fallen und somit unverdient höher besteuert werden, ohne, dass diese real mehr haben (kalte Progression),.
B. Lösung
Durch eine Rechtsverschiebung der Tariffunktion (Progressionsausgleich) kann höhere Besteuerung ohne real höheres Einkommen vermieden werden. Dies soll durch dieses Gesetz für den Veranlagungszeitraum 2023 erfolgen, nachdem die Progression für untere Einkommensschichten im Jahr 2022 ausgeglichen wurde und der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent, der Reichensteuersatz auf 56 Prozent erhöht wurde (Gesetzesänderung vom 22. Mai 2022). Zudem werden durch dieses Gesetz in Artikel 2 kleinere Korrekturen vorgenommen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Gebietskörperschaft Differenz im Kassenjahr 2023, gerundet, in 1 000 Mio. Gesamt - 9 245 Bund - 3 929 Länder - 3 929 Gemeinden - 1 387
Begründung
siehe Vorblatt