SONDERSITZUNG
Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Landtagspräsidentin Dr. Christ betritt den Saal
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Anwesende,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich begrüße Sie anlässlich dieser Sondersitzung. Lassen Sie uns nun direkt in die Tagesordnung einsteigen: Gemäß Art. 45 der Verfassung des Freistaates Bayern wurden zu Staatsministerinnen und Staatsministern folgende Personen berufen und vom Landtag in einer Abstimmung - es sei mir der Verweis auf die Abstimmung über den Antrag des Ministerpräsidenten Julian Böttcher auf Drs. XII/008 gestattet - bestätigt:
- Frau Franziska Josepha Strauß zur Staatsministerin des Innern und der Justiz
- Herr Moritz Rehm-Häberlin zum Staatsminister der Finanzen und für Wirtschaft
- Herr Franz Xaver Schwanthaler zum Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales
- Herr Ernst Haft zum Staatsminister für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft
- Herr Lukas Kratzer zum Staatsminister für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung und
- Herr William McKenzie zum Staatsminister für Familie, Arbeit und Soziales sowie
- Herr Julian Böttcher zum Staatsminister für Gesundheit und Pflege (in Personalunion).
Ferner wurde gemäß Art. 46 der Verfassung des Freistaates Bayern Herr Lukas Kratzer zum Stellvertreter des Bayerischen Ministerpräsidenten berufen und per ebengenannter Abstimmung in dieser Position durch den Bayerischen Landtag bestätigt.
Gemäß Art. 56 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die genannten Personen dazu verpflichtet, einen Eid auf die Staatsverfassung vor dem Amtsantritt vor dem Landtag zu leisten. Entsprechendes ist Zweck dieser Sondersitzung. Ich bitte die genannten Personen, vorzutreten, und nachfolgenden Eid, den ich sogleich verlesen werde, zu leisten.
Sehr geehrte Anwesende,
bitte erheben Sie sich.
Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister*innen,
Sie wurden dazu berufen, genanntes Amt auszuüben, und wurden darin bereits durch den Bayerischen Landtag gemäß Art. 45 beziehungsweise im Falle des Herrn Lukas Kratzer gemäß Art. 45 und Art. 46 der Bayerischen Staatsverfassung bestätigt. Ich verlese den in Art. 56 der Bayerischen Staatsverfassung in Verbindung mit Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid:
"Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."
Ihnen steht es frei, die religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe!" oder jede andere Art der religiösen Beteuerung anzufügen - oder eben nicht anzufügen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, statt der Formulierung "ich schwöre" eine andere Form der Bekräftigung zu verwenden. Bitte heben Sie Ihre rechte Hand und sprechen Sie den von mir verlesenen Eid nach.