ModAdminG-Novelle

  • Die Debatte um die Neufassung der Spielregeln würde ich gerne mit einer ModAdminG-Novelle verbinden:


    1. Titel wird zu „Gesetz über die Moderation, Administration und SimOff-Gerichtsbarkeit in der vBundesrepublik (ModAdminGG)“ angepasst.


    2. Sofern es die Moderation oder zehn Mitspielende verlangen, sollen zwei Moderatoren zu wählen sein, etwa, wenn Meldungen nur langsam bearbeitet werden, o. Ä.


    3. Anpassungen der normierten Tatbestände an den neuen Spielregelentwurf.


    4. Einführung eines eigenen strafbewehrten Verbotes des Besitzes von Haupt- oder Nebenaccounts, nach Maßgabe dieses Spielregelentwurfes.


    5. Terminologische Anpassungen.


    6. Regelungen zu Änderungen des ModAdminG und Ausweitung der in § 22 IV ModAdminG genannten Grundsätze sowie das Verbot der Mehrfachverfolgung und -bestrafung.


    7. Einführung der Möglichkeit einer Sanktionierung von Zuwiderhandlungen gegen stattgebende Entscheidungen des OG bei Regelbeschwerden.


    8. Einführung eines strafbefreienden Rücktritts in einem § 26a.



  • Wir reden hier schon wieder gefühlt nur über Strafen, Klagen und so weiter. Klingt mir persönlich nach wie vor alles viel zu juristisch und vor allem negativ angehaucht. Tatbestände, strafbewehrte Verbote etc. Etwas weniger Peitsche und mehr Zuckerbrot täte der Sim vielleicht mal ganz gut.

  • Wir reden hier schon wieder gefühlt nur über Strafen, Klagen und so weiter. Klingt mir persönlich nach wie vor alles viel zu juristisch und vor allem negativ angehaucht. Tatbestände, strafbewehrte Verbote etc. Etwas weniger Peitsche und mehr Zuckerbrot täte der Sim vielleicht mal ganz gut.

    Ich bin in der Regel da komplett anders eingestellt als Jan in dieser Sache, aber hier gebe ich ihm recht. Selbst ich hatte meine Mühen mich durch den Text zu arbeiten und auch mir fielen die gleichen Schlagwörter auf.
    Ich hätte dann aber noch einen zweiten Punkt, der für meinen Geschmack den Rahmen sprengt. Die Verweise in den Absätzen auf andere Paragraphen und Absätze sind oftmals in einer solchen Vielzahl vorhanden, wo sich der Laie erschlagen fühlt.

  • Könntest Du vielleicht knapp ausführen, warum es der Unterlassungsstrafbarkeit und einer Rücktrittsmöglichkeit bedarf?

    Unterlassungsstrafbarkeit gibt es ja schon in bestimmten Maße, etwa die Nichtanzeige von neuen Accounts oder die Nichteintragung in das Doppelaccountregister. Und die mit Straflosigkeit verbundene Rücktrittsmöglichkeit soll ja Anreiz dazu liefern, die Spielregeln eben nicht zu verletzen.

  • Wir reden hier schon wieder gefühlt nur über Strafen, Klagen und so weiter. Klingt mir persönlich nach wie vor alles viel zu juristisch und vor allem negativ angehaucht. Tatbestände, strafbewehrte Verbote etc. Etwas weniger Peitsche und mehr Zuckerbrot täte der Sim vielleicht mal ganz gut.

    Hmm. Abgesehen von dem neuen § 8 I Nr. 10 ist da ja einiges an Zuckerbrot drin, etwa die in dem Entwurf vorgeschriebene Straflosigkeit bei Beseitigung der Erfüllung eines verbotenen Zustandes. Inwieweit man da weniger Jura reinmacht, sollte man überlegen, aber ohne wird es wohl nicht gehen.

  • Wir reden hier schon wieder gefühlt nur über Strafen, Klagen und so weiter. Klingt mir persönlich nach wie vor alles viel zu juristisch und vor allem negativ angehaucht. Tatbestände, strafbewehrte Verbote etc. Etwas weniger Peitsche und mehr Zuckerbrot täte der Sim vielleicht mal ganz gut.

    Hmm. Abgesehen von dem neuen § 8 I Nr. 10 ist da ja einiges an Zuckerbrot drin, etwa die in dem Entwurf vorgeschriebene Straflosigkeit bei Beseitigung der Erfüllung eines verbotenen Zustandes. Inwieweit man da weniger Jura reinmacht, sollte man überlegen, aber ohne wird es wohl nicht gehen.

    Warum sollte es ohne nicht gehen? Ging jahrelang so, bis wir das wunderbare OG erfunden haben.

  • Wir reden hier schon wieder gefühlt nur über Strafen, Klagen und so weiter. Klingt mir persönlich nach wie vor alles viel zu juristisch und vor allem negativ angehaucht. Tatbestände, strafbewehrte Verbote etc. Etwas weniger Peitsche und mehr Zuckerbrot täte der Sim vielleicht mal ganz gut.

    Hmm. Abgesehen von dem neuen § 8 I Nr. 10 ist da ja einiges an Zuckerbrot drin, etwa die in dem Entwurf vorgeschriebene Straflosigkeit bei Beseitigung der Erfüllung eines verbotenen Zustandes. Inwieweit man da weniger Jura reinmacht, sollte man überlegen, aber ohne wird es wohl nicht gehen.

    Warum sollte es ohne nicht gehen? Ging jahrelang so, bis wir das wunderbare OG erfunden haben.

    Naja, irgendwie muss man ja gegen Entscheidungen vorgehen können sowieso nochmal 1) eine neutrale Instanz, die 2) auf die Einhaltung der Spielregeln hin überprüft.

  • Warum sollte es ohne nicht gehen? Ging jahrelang so, bis wir das wunderbare OG erfunden haben.

    Ja, weil Franky oder die Admins halt einfach entschieden haben. Aber wir sind beim Aufbau dieser Simulation ja eigentlich Großteils der Auffassung gewesen, dass wir das so nicht mehr wollen.

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    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Warum sollte es ohne nicht gehen? Ging jahrelang so, bis wir das wunderbare OG erfunden haben.

    Ja, weil Franky oder die Admins halt einfach entschieden haben. Aber wir sind beim Aufbau dieser Simulation ja eigentlich Großteils der Auffassung gewesen, dass wir das so nicht mehr wollen.

    Ja, aber. Das ist ne falsche Dichotomie. Wir können auch Regeln und neutrale Entscheidungs- und Berufungsinstanzen haben, ohne dass man die Regeln juristisch formuliert.

  • Wir können auch Regeln und neutrale Entscheidungs- und Berufungsinstanzen haben, ohne dass man die Regeln juristisch formuliert.

    Klar, man verlagert dann halt ein weiteres Ermessen in die Entscheidungsinstanzen, weil sie weniger exakte Regeln haben, auf deren Grundlage sie entscheiden können. Aber wenn die Spielerschaft sagt, sie wählt eine solche Instanz der man es zutraut, auch nicht so präzise Regeln so anzuwenden, dass es zu keinen großen Streitigkeiten kommt, kann man das auch probieren.


    Irgendwie scheint diese Idee ja von einigen (oder vielen) gewollt zu sein, sich aber nie durchzusetzen. Aber man kann ja problemlos was erarbeiten und das zur Abstimmung stellen. Es gibt keinen Zwang an Admins, Mods und OG festzuhalten, man kann sich auch beliebig andere Konstrukte überlegen. Wenn sich die Spielerschaft dafür entscheidet, wird es umgesetzt (wenn technisch möglich). Das ist ja das schöne daran. ^^

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  • Es fehlt einfach zu oft am Vertrauen, dass Personen mit Ämtern Entscheidungen treffen die okay sind. Sie müssen nicht jedem Gefallen. Ich kann mir nicht vorwerfen lassen je mutwillig irgendwelche Parteien benachteiligt zu haben oder grobe Fehlentscheidungen getroffen zu haben. Aber da manche Regeln nicht genau genug formuliert sind, versucht man mir manchmal sowas vorzuwerfen weil meine Auslegung in der Situation nicht passt.

  • Es fehlt einfach zu oft am Vertrauen, dass Personen mit Ämtern Entscheidungen treffen die okay sind. Sie müssen nicht jedem Gefallen. Ich kann mir nicht vorwerfen lassen je mutwillig irgendwelche Parteien benachteiligt zu haben oder grobe Fehlentscheidungen getroffen zu haben. Aber da manche Regeln nicht genau genug formuliert sind, versucht man mir manchmal sowas vorzuwerfen weil meine Auslegung in der Situation nicht passt.

    Ich finde es tatsächlich ein kleines Dilemma:

    Hat man klare, präzise Regeln, dann ist der Auslegungsspielraum der Entscheidungsorgane sehr beschränkt. Das Regelwerk ist dann halt auch entsprechend umfangreich, starr und komplex.


    Hat man weniger präzise Regeln steigt der Auslegungsspielraum und es wird immer Mitspieler*innen geben, die die Auslegung nicht gut finden. Wenn sich das Entscheidungsorgan dann nach jeder Entscheidung von 5 Spieler*innen anhören muss, dass diese Auslegung doch falsch und willkürlich sei, dann hat - glaube ich - über kurz oder lang auch keiner mehr so richtig Lust auf diesen Job.


    Weder das eine noch das andere ist perfekt und es werden nie alle zufrieden sein. Am Ende sollen wir halt die Variante wählen mit der am wenigsten Spieler*innen unzufrieden sind.

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