Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Ich teile ihnen mit dass mich die SDP Fraktion als Nachfolgerin für Sylvie Jachére-Wessler zur Fraktionsvorsitzenden bestimmt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. E. Fischer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Ich teile ihnen mit dass mich die SDP Fraktion als Nachfolgerin für Sylvie Jachére-Wessler zur Fraktionsvorsitzenden bestimmt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. E. Fischer
Alles anzeigenSehr geehrte Frau Präsidentin,
Ich teile ihnen mit dass mich die SDP Fraktion als Nachfolgerin für Sylvie Jachére-Wessler zur Fraktionsvorsitzenden bestimmt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. E. Fischer
Im Namen des Bundestagspräsidiums zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrtes Präsidium,
Ich möchte sie freundlich erinnern meine zweite Anfrage, die ich ebenfalls am Sonntag eingereicht habe, zu berücksichtigen.
Vielen Dank
Dennis Willenburg
Folgender Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat debattiert und wird dem Bundestag wieder zugänglich gemacht´
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
A. Problem und Ziel
Seit nunmehr einem Jahre ist die Inflationsrate im Euro-Raum und in Deutschland erhöht. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und einer verschärften Gasmangellage betrifft die hohe Inflation nunmehr alle Wirtschaftszweige. Insoweit ist Entlastung - vor allem im Bereich der Gaspreise - geboten.
B. Lösung
Auf Gaslieferungen aus dem Erdgasnetz soll nur noch der ermäßigte Steuersatz erhoben werden, um eine übermäßige Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Gebietskörperschaft Differenz im Kassenjahr 2023, gerundet, in 1 000 Mio. Gesamt - 6 470 Bund - 3 417 Länder - 2 924 Gemeinden - 129
Begründung
siehe Vorblatt
Folgender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundesrat debattiert und ohne Stellungnahme an den Bundestag vermittelt
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)
A. Problem und Ziel
Bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sind die Strafverfolgung- und Justizbehörden in Deutschland stark überlastet und stecken ihre Ressourcen zunehmend in die Verfolgung und Bestrafung von Konsumierenden, statt sich den Verteilern und Händlern zu widmen.
Gleichzeitig gibt es empirische Evidenz, dass in vielen Fällen Konsumierende durch die Strafe nicht vom Konsum abgehalten werden, sondern häufig tiefer in eine soziale Abwärtsspirale gelangen.
Somit kann die aktuelle Drogenpolitik, selbst nach der Legalisierung von Cannabis, weiterhin als gescheitert angesehen werden.
Ein effizienter und wirkungsvoller Handlungsgang bei der Unterstützung von Gelegenheits- und Dauerkonsumierenden, bei einer gleichzeitigen Fokusierung gegen die Verbreitenden ist anzustreben.
B. Lösung
Durch die Entkriminalisierung des sogenannten Eigenbedarfs in geringen Mengen, können sich Straf- und Justizbehörden auf diejenigen konzentrieren, die illegalen Substanzen verbreiten.
Gleichzeitig kann durch die Einführung der PSU (Phsychisch-Soziale Untersuchung) Konsumierenden besser geholfen werden und ihre Rolle innerhalb der Rauschgiftkriminalität besser analysiert werden, um so mit einem größeren Nutzungsfaktor Maßnahmen einzuleiten.
Die PSU wird nach portugiesischen Vorbild eingeführt. Dort zeigen viele wissenschaftliche Studien. dass die Entkriminalisierung von Rauschmitteln für den Eigenbedarf keinen Anstieg des Konsums bedeutet, sondern sich positiv auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auswirkt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Folgende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sind ohne Stellungnahme vom Bundesrat debattiert worden
Alles anzeigenDie Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)
A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige und durch nichts zu rechtfertigende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine manifestiert eine Zeitenwende für unseren Kontinent.
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine in einem Ausmaß und in einer Brutalität, vor allem gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, wie wir es in Europa nicht mehr für möglich gehalten haben. Das hat nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, die vor fundamentalen Veränderungen steht. Sicherheit ist in Europa nicht mehr selbstverständlich. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden. Unsere Sicherheit und die Sicherheit der kommenden Generationen werden deshalb auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anschieben.
Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung auch zukünftig ohne Einschränkung erfüllen kann, muss ihre Einsatzfähigkeit unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden.
B. Lösung
Wegen der plötzlichen und fundamentalen Änderung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage in Europa, die zu einem starken Anstieg des Bedarfs an militärischen Gütern und Dienstleistungen geführt hat, wird es dem Bundesministerium der Verteidigung und seinem Geschäftsbereich als Auftraggeber ermöglicht, für einen beschränkten Zeitraum, der für eine zeitnahe Erhöhung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist, vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden. Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller durchgeführt werden, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen entstehen keine neuen Ausgaben.
Anlage 1
Begründung
[optional]
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz)
Federführend ist das Bundeskanzleramt
Mit freundlichen GrüßenJan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
A. Problem und Ziel
Durch das Wohngeld werden einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten entlastet. Dies gilt auch für einkommensschwache Auszubildende. Sie alle trifft die aktuelle Lage am Energiemarkt besonders hart.
Im Vergleich zu Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen zum Teil deutlich höher. Steigende Preisentwicklungen bei Heizkosten treffen sie also wesentlich härter, als alle anderen. Viele wären wohl nicht mehr in der Lage ihre Rechnungen zu bezahlen oder aber es würde zum Lebensunterhalt zu wenig übrig bleiben. Dieser Umstand ist inakzeptabel.
B. Lösung
Die Bundesregieurng will mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für wohngeldbeziehende Haushalte, für nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie für Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld einkommensschwächere Haushalte und Personen zielgenau unterstützen. Abhängig von der Größe des Haushalts werden mindestens 550 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt ausgezahlt. Bei zwei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern 650 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 100. Damit wird den Menschen, die es am meisten nötig haben, schnell und zielgerichtet geholfen. Vom Zuschuss werden auch Studenten profitieren, die die Bundesregierung ebenfalls unterstützen möchte.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalt des Bundes entstehen Mehrkosten von 740 Millionen Euro.
Anlage 1
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps
A. Problem und Ziel
Steigende Mieten sind keine Neuerscheinung auf dem Wohnungsmarkt, sondern längst aktuelle und brennende Realität. Bisherige Versuche, den Wohnungsmarkt und den Preissektor zu stabilisieren schlugen weitestgehend fehl oder wurden gar nicht erst zu einer Umsetzung in realpolitische Maßnahmen gebracht. Die Mieten steigen vor allem in den Städten weiterhin rasant an und bedürfen endlich einer – zumindest vorübergehenden – Deckelung und Einstampfung. Die Mieterinnen und Mieter leiden unter der aktuellen Krise schon immens und es ist nicht zumutbar, steigende Mieten zu einem weiteren Problem der Menschen zu machen, wenn der Gesetzgeber hier klare Mittel bei der Hand hat, um schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen.
B. Lösung
Die Mieten werden bundesweit für ein gesamtes Jahr eingefroren und unter Beachtung von Mietstandards und gewisser wirtschaftlicher Lebenssituation der Vermieterinnen und Vermieter können diese Mietenstopps niedrigschwellig für bestimmte Anwendungsgebiete nach dem allgemeinen Mietenstopp durch Rechtsverordnung fortgesetzt werden.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
erfolgt mündlich
Sehr geehrtes Präsidium,
ich bitte um Bearbeitung der Anträge der Bundesregierung.
Herzlichen Dank.
Alles anzeigenFolgender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundesrat debattiert und ohne Stellungnahme an den Bundestag vermittelt
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)
A. Problem und Ziel
Bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sind die Strafverfolgung- und Justizbehörden in Deutschland stark überlastet und stecken ihre Ressourcen zunehmend in die Verfolgung und Bestrafung von Konsumierenden, statt sich den Verteilern und Händlern zu widmen.
Gleichzeitig gibt es empirische Evidenz, dass in vielen Fällen Konsumierende durch die Strafe nicht vom Konsum abgehalten werden, sondern häufig tiefer in eine soziale Abwärtsspirale gelangen.
Somit kann die aktuelle Drogenpolitik, selbst nach der Legalisierung von Cannabis, weiterhin als gescheitert angesehen werden.
Ein effizienter und wirkungsvoller Handlungsgang bei der Unterstützung von Gelegenheits- und Dauerkonsumierenden, bei einer gleichzeitigen Fokusierung gegen die Verbreitenden ist anzustreben.
B. Lösung
Durch die Entkriminalisierung des sogenannten Eigenbedarfs in geringen Mengen, können sich Straf- und Justizbehörden auf diejenigen konzentrieren, die illegalen Substanzen verbreiten.
Gleichzeitig kann durch die Einführung der PSU (Phsychisch-Soziale Untersuchung) Konsumierenden besser geholfen werden und ihre Rolle innerhalb der Rauschgiftkriminalität besser analysiert werden, um so mit einem größeren Nutzungsfaktor Maßnahmen einzuleiten.
Die PSU wird nach portugiesischen Vorbild eingeführt. Dort zeigen viele wissenschaftliche Studien. dass die Entkriminalisierung von Rauschmitteln für den Eigenbedarf keinen Anstieg des Konsums bedeutet, sondern sich positiv auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auswirkt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Alles anzeigenFolgende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sind ohne Stellungnahme vom Bundesrat debattiert worden
Alles anzeigenDie Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)
A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige und durch nichts zu rechtfertigende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine manifestiert eine Zeitenwende für unseren Kontinent.
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine in einem Ausmaß und in einer Brutalität, vor allem gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, wie wir es in Europa nicht mehr für möglich gehalten haben. Das hat nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, die vor fundamentalen Veränderungen steht. Sicherheit ist in Europa nicht mehr selbstverständlich. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden. Unsere Sicherheit und die Sicherheit der kommenden Generationen werden deshalb auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anschieben.
Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung auch zukünftig ohne Einschränkung erfüllen kann, muss ihre Einsatzfähigkeit unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden.
B. Lösung
Wegen der plötzlichen und fundamentalen Änderung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage in Europa, die zu einem starken Anstieg des Bedarfs an militärischen Gütern und Dienstleistungen geführt hat, wird es dem Bundesministerium der Verteidigung und seinem Geschäftsbereich als Auftraggeber ermöglicht, für einen beschränkten Zeitraum, der für eine zeitnahe Erhöhung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist, vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden. Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller durchgeführt werden, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen entstehen keine neuen Ausgaben.
Anlage 1
Begründung
[optional]
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz)
Federführend ist das Bundeskanzleramt
Mit freundlichen GrüßenJan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
A. Problem und Ziel
Durch das Wohngeld werden einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten entlastet. Dies gilt auch für einkommensschwache Auszubildende. Sie alle trifft die aktuelle Lage am Energiemarkt besonders hart.
Im Vergleich zu Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen zum Teil deutlich höher. Steigende Preisentwicklungen bei Heizkosten treffen sie also wesentlich härter, als alle anderen. Viele wären wohl nicht mehr in der Lage ihre Rechnungen zu bezahlen oder aber es würde zum Lebensunterhalt zu wenig übrig bleiben. Dieser Umstand ist inakzeptabel.
B. Lösung
Die Bundesregieurng will mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für wohngeldbeziehende Haushalte, für nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie für Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld einkommensschwächere Haushalte und Personen zielgenau unterstützen. Abhängig von der Größe des Haushalts werden mindestens 550 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt ausgezahlt. Bei zwei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern 650 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 100. Damit wird den Menschen, die es am meisten nötig haben, schnell und zielgerichtet geholfen. Vom Zuschuss werden auch Studenten profitieren, die die Bundesregierung ebenfalls unterstützen möchte.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalt des Bundes entstehen Mehrkosten von 740 Millionen Euro.
Anlage 1
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps
A. Problem und Ziel
Steigende Mieten sind keine Neuerscheinung auf dem Wohnungsmarkt, sondern längst aktuelle und brennende Realität. Bisherige Versuche, den Wohnungsmarkt und den Preissektor zu stabilisieren schlugen weitestgehend fehl oder wurden gar nicht erst zu einer Umsetzung in realpolitische Maßnahmen gebracht. Die Mieten steigen vor allem in den Städten weiterhin rasant an und bedürfen endlich einer – zumindest vorübergehenden – Deckelung und Einstampfung. Die Mieterinnen und Mieter leiden unter der aktuellen Krise schon immens und es ist nicht zumutbar, steigende Mieten zu einem weiteren Problem der Menschen zu machen, wenn der Gesetzgeber hier klare Mittel bei der Hand hat, um schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen.
B. Lösung
Die Mieten werden bundesweit für ein gesamtes Jahr eingefroren und unter Beachtung von Mietstandards und gewisser wirtschaftlicher Lebenssituation der Vermieterinnen und Vermieter können diese Mietenstopps niedrigschwellig für bestimmte Anwendungsgebiete nach dem allgemeinen Mietenstopp durch Rechtsverordnung fortgesetzt werden.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
erfolgt mündlich
Sehr geehrtes Präsidium,
nachfolgender Gesetzentwurf wird hiermit übersandt; es wird um die Herbeiführung der Beschlussfassung durch den Bundestag gebeten.
Mit freundlichem Gruße
Dr. Irina Christ
Vizekanzlerin
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression mit Begründung und Vorblatt.
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression
A. Problem und Ziel
Seit nunmehr einem Jahre ist die Inflationsrate im Euro-Raum und in Deutschland erhöht. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und einer verschärften Gasmangellage betrifft die hohe Inflation nunmehr alle Wirtschaftszweige und damit unweigerlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Kaufkraft sinkt. Sofern diese einen Inflationsausgleich erhalten, besteht die Gefahr, dass diese in die nächsthöhere Tarifzone fallen und somit unverdient höher besteuert werden, ohne, dass diese real mehr haben (kalte Progression),.
B. Lösung
Durch eine Rechtsverschiebung der Tariffunktion (Progressionsausgleich) kann höhere Besteuerung ohne real höheres Einkommen vermieden werden. Dies soll durch dieses Gesetz für den Veranlagungszeitraum 2023 erfolgen, nachdem die Progression für untere Einkommensschichten im Jahr 2022 ausgeglichen wurde und der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent, der Reichensteuersatz auf 56 Prozent erhöht wurde (Gesetzesänderung vom 22. Mai 2022). Zudem werden durch dieses Gesetz in Artikel 2 kleinere Korrekturen vorgenommen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Gebietskörperschaft Differenz im Kassenjahr 2023, gerundet, in 1 000 Mio. Gesamt - 9 245 Bund - 3 929 Länder - 3 929 Gemeinden - 1 387
Begründung
siehe Vorblatt
Sehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression mit Begründung und Vorblatt.
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression
A. Problem und Ziel
Seit nunmehr einem Jahre ist die Inflationsrate im Euro-Raum und in Deutschland erhöht. Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und einer verschärften Gasmangellage betrifft die hohe Inflation nunmehr alle Wirtschaftszweige und damit unweigerlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Kaufkraft sinkt. Sofern diese einen Inflationsausgleich erhalten, besteht die Gefahr, dass diese in die nächsthöhere Tarifzone fallen und somit unverdient höher besteuert werden, ohne, dass diese real mehr haben (kalte Progression),.
B. Lösung
Durch eine Rechtsverschiebung der Tariffunktion (Progressionsausgleich) kann höhere Besteuerung ohne real höheres Einkommen vermieden werden. Dies soll durch dieses Gesetz für den Veranlagungszeitraum 2023 erfolgen, nachdem die Progression für untere Einkommensschichten im Jahr 2022 ausgeglichen wurde und der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent, der Reichensteuersatz auf 56 Prozent erhöht wurde (Gesetzesänderung vom 22. Mai 2022). Zudem werden durch dieses Gesetz in Artikel 2 kleinere Korrekturen vorgenommen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Gebietskörperschaft Differenz im Kassenjahr 2023, gerundet, in 1 000 Mio. Gesamt - 9 245 Bund - 3 929 Länder - 3 929 Gemeinden - 1 387
Begründung
siehe Vorblatt
Der Bundesrat hat einstimmig für folgende Grundgesetzänderung gestimmt.
Im Namen des Bundesrates bitte ich um schnellstmögliche Bearbeitung durch den Bundestag.
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 76)
A. Problem und Ziel
Seit geraumer Zeit übermittelt statt der Bundesregierung der Präsident des Bundesrates gewöhnlicherweise Vorlagen der Bundesregierung an den Bundestag. In fast allen Fällen sind die Fristen für die Stellungnahme des Bundesrates überschritten, weshalb der Bundesrat keine Stellungnahme tätigen kann. Außerdem ist auch das Stellen des Verlangens für eine Fristverlängerung aus praktischen Gründen nicht möglich.
B. Lösung
Es wird festgeschrieben, dass Bundesregierung und der Präsident des Bundesrates beide Vorlagen der Bundesregierung an den Bundestag übermitteln können. Der Bundesrat kann seine Stellungnahme nachreichen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
nicht anwendbar
Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 76)
Vom ...
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:
Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes
Artikel 76 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2 wird wie folgt gefasst: “Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten; sie können frühestens vier Tage nach Zuleitung an den Bundesrat durch den Präsidenten des Bundesrates oder die Bundesregierung dem Bundestag übermittelt werden, wobei der Präsident des Bundesrates die Vorlage ausnahmsweise, insbesondere wenn die Beratungen des Bundesrates abgeschlossen sind, vor Erreichen der Frist dieses Satzes übermitteln kann. Der Bundesrat ist berechtigt innerhalb von sechs Tagen Stellung zu nehmen, welche bei der Übermittlung der Vorlage an den Bundestag angefügt wird; ist die Vorlage bereits an den Bundestag übermittelt, übermittelt der Präsident des Bundesrates die Stellungnahme nach. Verlangt der Bundesrat gemäß der Vorschriften seiner Geschäftsordnung aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist nach Satz 1 sechs Tage, wenn die Vorlage noch nicht übermittelt ist, und die Frist nach Satz 2 neun Tage. Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Tagen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, nach fünf Tagen dem Bundestag zuleiten. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist nach Satz 1 neun Tage und die Frist nach Satz 2 zwölf Tage; Satz 4 findet keine Anwendung.”
2. Abs. 3 wird wie folgt gefasst: “Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung oder den Präsidenten des Bundesrates innerhalb von vier Tagen zuzuleiten. Übermittelt die Bundesregierung die Vorlage, kann sie ihre Auffassung darlegen; übermittelt der Präsident des Bundesrates die Vorlage, kann sie ihre Auffassung innerhalb von drei Tagen nachreichen. Verlangt sie aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist sechs Tage. Wenn der Bundesrat eine Vorlage ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, beträgt die Frist zwei Tage oder, wenn die Bundesregierung ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, fünf Tage. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist neun Tage; Satz 4 findet keine Anwendung. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen.”
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
Vorlagen zur Stellungnahme können künftig von Bundesregierung und dem Präsidenten des Bundesrates an den Bundestag übermittelt werden. Dies kann - sofern die Bundesregierung keine Eilbedürftigkeit anmeldet - frühestens nach 4 oder - wenn der Bundesrat die Fristverlängerung beschließt - 6 Tagen geschehen. Dabei kann sich das bisherige Verfahren verkürzen, da eine Vorlage ohne Stellungnahme übersandt werden kann und die Bundesregierung dies deutlich schneller machen kann, als es beim Bundesrat der Fall wäre. Die Stellungnahme des Bundesrates kann nachgereicht werden. Somit steht dem Bundestag der Sachverstand des Bundesrates zur Verfügung. Er kann die Stellungnahme auch benutzen, um ein Vermittlungsverfahren zu verhindern, in dem frühzeitig auf die Position des Bundesrates reagiert werden kannist.
Die Ausnahmeregeln für wichtige Änderungen sollen weiterhin bestehen bleiben. Es ist aber damit zu rechnen, dass der Bundesrat über diese schneller beschließen wird, als maximal vorgesehen ist.
In Abs. 2 Satz 3 soll der Bundesrat die Befugnis erhalten, das Verlangen auf Verlängerung der Fristen intern zu regeln. Aktuell ist angedacht, dieses Verlangen als beschlossen anzusehen, wenn es von Ländern, die ein Viertel der Stimmen vertreten, gestellt wird. Dies würde auf jedes Land zutreffen.
Abs. 3 wird mit den neuen Fristen aus Abs. 2 synchronisiert.
Ich erinnere höflichst
Alles anzeigenSehr geehrtes Präsidium,
ich bitte um Bearbeitung der Anträge der Bundesregierung.
Herzlichen Dank.
Alles anzeigenFolgender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundesrat debattiert und ohne Stellungnahme an den Bundestag vermittelt
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)
A. Problem und Ziel
Bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sind die Strafverfolgung- und Justizbehörden in Deutschland stark überlastet und stecken ihre Ressourcen zunehmend in die Verfolgung und Bestrafung von Konsumierenden, statt sich den Verteilern und Händlern zu widmen.
Gleichzeitig gibt es empirische Evidenz, dass in vielen Fällen Konsumierende durch die Strafe nicht vom Konsum abgehalten werden, sondern häufig tiefer in eine soziale Abwärtsspirale gelangen.
Somit kann die aktuelle Drogenpolitik, selbst nach der Legalisierung von Cannabis, weiterhin als gescheitert angesehen werden.
Ein effizienter und wirkungsvoller Handlungsgang bei der Unterstützung von Gelegenheits- und Dauerkonsumierenden, bei einer gleichzeitigen Fokusierung gegen die Verbreitenden ist anzustreben.
B. Lösung
Durch die Entkriminalisierung des sogenannten Eigenbedarfs in geringen Mengen, können sich Straf- und Justizbehörden auf diejenigen konzentrieren, die illegalen Substanzen verbreiten.
Gleichzeitig kann durch die Einführung der PSU (Phsychisch-Soziale Untersuchung) Konsumierenden besser geholfen werden und ihre Rolle innerhalb der Rauschgiftkriminalität besser analysiert werden, um so mit einem größeren Nutzungsfaktor Maßnahmen einzuleiten.
Die PSU wird nach portugiesischen Vorbild eingeführt. Dort zeigen viele wissenschaftliche Studien. dass die Entkriminalisierung von Rauschmitteln für den Eigenbedarf keinen Anstieg des Konsums bedeutet, sondern sich positiv auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auswirkt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Alles anzeigenFolgende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sind ohne Stellungnahme vom Bundesrat debattiert worden
Alles anzeigenDie Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)
A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige und durch nichts zu rechtfertigende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine manifestiert eine Zeitenwende für unseren Kontinent.
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine in einem Ausmaß und in einer Brutalität, vor allem gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, wie wir es in Europa nicht mehr für möglich gehalten haben. Das hat nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, die vor fundamentalen Veränderungen steht. Sicherheit ist in Europa nicht mehr selbstverständlich. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden. Unsere Sicherheit und die Sicherheit der kommenden Generationen werden deshalb auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anschieben.
Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung auch zukünftig ohne Einschränkung erfüllen kann, muss ihre Einsatzfähigkeit unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden.
B. Lösung
Wegen der plötzlichen und fundamentalen Änderung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage in Europa, die zu einem starken Anstieg des Bedarfs an militärischen Gütern und Dienstleistungen geführt hat, wird es dem Bundesministerium der Verteidigung und seinem Geschäftsbereich als Auftraggeber ermöglicht, für einen beschränkten Zeitraum, der für eine zeitnahe Erhöhung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist, vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden. Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller durchgeführt werden, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen entstehen keine neuen Ausgaben.
Anlage 1
Begründung
[optional]
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz)
Federführend ist das Bundeskanzleramt
Mit freundlichen GrüßenJan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
A. Problem und Ziel
Durch das Wohngeld werden einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten entlastet. Dies gilt auch für einkommensschwache Auszubildende. Sie alle trifft die aktuelle Lage am Energiemarkt besonders hart.
Im Vergleich zu Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen zum Teil deutlich höher. Steigende Preisentwicklungen bei Heizkosten treffen sie also wesentlich härter, als alle anderen. Viele wären wohl nicht mehr in der Lage ihre Rechnungen zu bezahlen oder aber es würde zum Lebensunterhalt zu wenig übrig bleiben. Dieser Umstand ist inakzeptabel.
B. Lösung
Die Bundesregieurng will mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für wohngeldbeziehende Haushalte, für nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie für Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld einkommensschwächere Haushalte und Personen zielgenau unterstützen. Abhängig von der Größe des Haushalts werden mindestens 550 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt ausgezahlt. Bei zwei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern 650 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 100. Damit wird den Menschen, die es am meisten nötig haben, schnell und zielgerichtet geholfen. Vom Zuschuss werden auch Studenten profitieren, die die Bundesregierung ebenfalls unterstützen möchte.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalt des Bundes entstehen Mehrkosten von 740 Millionen Euro.
Anlage 1
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps
A. Problem und Ziel
Steigende Mieten sind keine Neuerscheinung auf dem Wohnungsmarkt, sondern längst aktuelle und brennende Realität. Bisherige Versuche, den Wohnungsmarkt und den Preissektor zu stabilisieren schlugen weitestgehend fehl oder wurden gar nicht erst zu einer Umsetzung in realpolitische Maßnahmen gebracht. Die Mieten steigen vor allem in den Städten weiterhin rasant an und bedürfen endlich einer – zumindest vorübergehenden – Deckelung und Einstampfung. Die Mieterinnen und Mieter leiden unter der aktuellen Krise schon immens und es ist nicht zumutbar, steigende Mieten zu einem weiteren Problem der Menschen zu machen, wenn der Gesetzgeber hier klare Mittel bei der Hand hat, um schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen.
B. Lösung
Die Mieten werden bundesweit für ein gesamtes Jahr eingefroren und unter Beachtung von Mietstandards und gewisser wirtschaftlicher Lebenssituation der Vermieterinnen und Vermieter können diese Mietenstopps niedrigschwellig für bestimmte Anwendungsgebiete nach dem allgemeinen Mietenstopp durch Rechtsverordnung fortgesetzt werden.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
erfolgt mündlich
Sehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende mit Begründung und Vorblatt.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundesministerium des Innern in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende
A. Problem und Ziel
Wer in Deutschland auf die Bearbeitung seines Antrags auf Asyl wartet, ist derzeit in den ersten Monaten seiner Aufenthaltsgestattung an der selbstständigen Bestreitung seines Lebensunterhalts gehindert.
Dadurch werden Sozialausgaben notwendig und die Integration von Geflüchteten erschwert.
B. Lösung
Durch die Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende können Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung nach Asylgesetz die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selbstständig zu erwirtschaften und so auch ihren persönlichen Beitrag zur Gemeinschaft beizutragen.
Mit der Aufnahme einer Arbeitsstelle würden Asylsuchende die Staatskasse nicht belasten, sondern durch die Abgabe von Steuerleistungen und Beiträgen zu Kranken- und Sozialversicherungen besser in den Sozialstaat integriert.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Sehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes
A. Problem
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist fast 40 Jahre alt und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es stellt für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht
in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen. Bereits sechs Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt . Auch weitere Vorschriften des TSG stehen verfassungsrechtlich in der Kritik, wie der psycho-pathologisierende Begutachtungszwang.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung des Personenstandsrechts auf den Weg zu bringen, eine dritte Option beim Geschlechtseintrag einzuführen oder gänzlich auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. In seiner Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht heraus, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine „Identitätstiftende und ausdrückende Wirkung“ habe. Zudem hänge der Geschlechtseintrag wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund.
Des Weiteren werden in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht not-wendig sind. Betroffene und ihre Verbände sowie nationale, europäische und internationale Organisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren und fordern die Einführung eines Verbots genitalverändernder Operationen im Kindesalter.
B. Lösung
Das Transsexuellengesetz wird durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt. Im § 45b des Personenstandsgesetzes wird im Einklang mit der Rechtsprechung klargestellt, dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechts angabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. Zudem verbietet das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern, statuiert einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen, konkretisiert das Offenbarungsverbot und sanktioniert die Verstöße dagegen, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote und führt eine Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern ein. Somit wird dem Selbstbestimmungsrecht und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen.
C. Alternativen
Keine
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine
E. Erfüllungsaufwand
Durch den Vorschlag entstehen Kosten für Bund, Länder und Kommunen für den Ausbau der bisherigen Beratungsangebote, die zurzeit im überwiegenden Teil auf ehrenamtlicher Basis funktionieren und nicht flächendeckend vorhanden sind.
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch diesen Vorschlag ergeben sich Mehraufwendungen bei den nunmehr zuständigen Behörden (Standesämter), die angesichts der vergleichsweisen geringen Fallzahlen kaum ins Gewicht fallen. Dem stehen erhebliche Einspareffekte gegenüber, die sich aus der Entlastung der Gerichte und insbesondere durch Einsparungen im Bereich der Verfahrenskostenhilfe ergeben, die bislang vor allem wegen der erheblichen Aufwendungen für die erforderlichen Gutachten in vergleichsweise vielen Fällen in Anspruch genommen werden musste. Nach bisherigen Berechnungen betragen sie jährlich etwa 1,1 Millionen Euro.
F. Weitere Kosten
Keine
Begründung
Erfolgt mündlich.
Sehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines 29-Euro-Ticktes.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines 29-Euro-Ticktes.
A. Problem und Ziel
Die Verkehrswende ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende. Ohne einem Umschwung in dieser Frage, wird unsere Klimapolitik scheitern. Damit die Verkehrswende gelingen kann, ist ein Umsteuern in der Verkehrspolitik notwenig. Teure und unübersichtliche Tarife und ein schlecht ausgebautes Angebot verhindern das. Der Öffentliche Personennahverkehr ist ein einziger Tarifdschungel. Pendlerinnen und Pendler zahlen, je nach Region, hunderte von Euro pro Monat um auf die Arbeit zu kommen. Eine Monatskarte im Verkehrsverbund Rhein-Sieg beispielsweise kostet je nach Preis- und Tarifstufe, bis zu 338 Euro im Monat. Bei solchen Preisen ist der Umstieg auf Bus und Bahn für die meisten Menschen keine wirkliche Alternative. Die aktuellen Spritpreise sind eine zusätzlich starke Belastung für die Bürger:innen. Ein kostengünstiger funktionierender ÖPNV wäre für Millionen von Menschen die Alternative der Gegenwart und Zukunft.
B. Lösung
Die Bundesregierung will die Bürgerinnen und Bürger entlasten und sie will die Verkehrswende vorantreiben. Deshalb soll ein bundesweit gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkert eingeführt werden. Das Ticket soll im Monat 29 Euro kosten. Damit wären Monatskarten, mit Preisen von mehreren hunderten Euro Geschichte. Dieses Ticket hat viele Vorteile: Es ist günstig und macht den Umstieg vom Auto auf die Bahn gerade für Pendlerinnen und Pendler attraktiv. Zweitens: es durchbricht den Tarifdschungel und macht Bahnfahren einfach wie nie. Mit einem 29-Euro-Ticket wird der ÖPNV dauerhaft bezahlbar und damit besonders für Pendlerinnen und Pendler zur praktischen Alternative. Aber günstige Tickets sind nur eine Seite der Medaille. Denn wahr ist auch: Wenn wir der aktuellen Nachfrage dauerhaft begegnen wollen, müssen die Verkehrsunternehmen finanziell in der Lage sein, in den Erhalt und in den Ausbau zu investieren sowie die gestiegenen Personal- und Energiekosten abzubilden. Deshalb werden wir auch verstärkt in den Ausbau der Infrastruktur investieren müssen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten:
1.500.000.000 Euro pro Jahr für den Bund
Begründung
siehe Vorblatt
Sehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundeskanzleramt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
A. Problem und Ziel
Die gesetzlichen Feiertage dienen neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung. Sie tragen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei. Sie stärken dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land. Von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sind fünf datumsfest und vier beweglich. Während bewegliche Feiertage immer auf denselben Wochentag gesetzt sind, fallen datumsfeste Feiertage je nach Kalenderlauf auf unterschiedliche Wochentage. Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen. In vielen Ländern werden Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an darauffolgenden Werktagen nachgeholt, so beispielsweise in Spanien, Großbritannien, Polen oder den USA. In mehr als 85 Ländern, wie zum Beispiel Japan, Montenegro oder Singapur, gibt es Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen. In Belgien und Luxemburg können zumindest die Unternehmen einen Werktag als Ersatz bestimmen. In Schweden werden Arbeitstage vor dem Wochenende, auf das ein Feiertag fällt, verkürzt.
B. Lösung
Das Arbeitszeitgesetzt wird dahingehend geändert, dass für einen Feiertag, der auf ein Wochenende fällt ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Weiterhin wird die Anzahl der Sonntage, an denen Beschäftigungsfreiheit gilt, auf 18 erhöht.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten:
Keine
Begründung
siehe Vorblatt
Sehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende mit Begründung und Vorblatt.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundesministerium des Innern in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende
A. Problem und Ziel
Wer in Deutschland auf die Bearbeitung seines Antrags auf Asyl wartet, ist derzeit in den ersten Monaten seiner Aufenthaltsgestattung an der selbstständigen Bestreitung seines Lebensunterhalts gehindert.
Dadurch werden Sozialausgaben notwendig und die Integration von Geflüchteten erschwert.
B. Lösung
Durch die Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende können Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung nach Asylgesetz die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selbstständig zu erwirtschaften und so auch ihren persönlichen Beitrag zur Gemeinschaft beizutragen.
Mit der Aufnahme einer Arbeitsstelle würden Asylsuchende die Staatskasse nicht belasten, sondern durch die Abgabe von Steuerleistungen und Beiträgen zu Kranken- und Sozialversicherungen besser in den Sozialstaat integriert.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Hiermit teile ich Ihnen mit das der Bundesrat gegen den folgenden Gesetzesentwurf EINSPRUCH erhebt.
Alles anzeigenDie Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)
A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige und durch nichts zu rechtfertigende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine manifestiert eine Zeitenwende für unseren Kontinent.
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine in einem Ausmaß und in einer Brutalität, vor allem gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, wie wir es in Europa nicht mehr für möglich gehalten haben. Das hat nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, die vor fundamentalen Veränderungen steht. Sicherheit ist in Europa nicht mehr selbstverständlich. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden. Unsere Sicherheit und die Sicherheit der kommenden Generationen werden deshalb auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anschieben.
Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung auch zukünftig ohne Einschränkung erfüllen kann, muss ihre Einsatzfähigkeit unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden.
B. Lösung
Wegen der plötzlichen und fundamentalen Änderung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage in Europa, die zu einem starken Anstieg des Bedarfs an militärischen Gütern und Dienstleistungen geführt hat, wird es dem Bundesministerium der Verteidigung und seinem Geschäftsbereich als Auftraggeber ermöglicht, für einen beschränkten Zeitraum, der für eine zeitnahe Erhöhung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist, vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden. Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller durchgeführt werden, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen entstehen keine neuen Ausgaben.
Anlage 1
Begründung
[optional]
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)
A. Problem und Ziel
Bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sind die Strafverfolgung- und Justizbehörden in Deutschland stark überlastet und stecken ihre Ressourcen zunehmend in die Verfolgung und Bestrafung von Konsumierenden, statt sich den Verteilern und Händlern zu widmen.
Gleichzeitig gibt es empirische Evidenz, dass in vielen Fällen Konsumierende durch die Strafe nicht vom Konsum abgehalten werden, sondern häufig tiefer in eine soziale Abwärtsspirale gelangen.
Somit kann die aktuelle Drogenpolitik, selbst nach der Legalisierung von Cannabis, weiterhin als gescheitert angesehen werden.
Ein effizienter und wirkungsvoller Handlungsgang bei der Unterstützung von Gelegenheits- und Dauerkonsumierenden, bei einer gleichzeitigen Fokusierung gegen die Verbreitenden ist anzustreben.
B. Lösung
Durch die Entkriminalisierung des sogenannten Eigenbedarfs in geringen Mengen, können sich Straf- und Justizbehörden auf diejenigen konzentrieren, die illegalen Substanzen verbreiten.
Gleichzeitig kann durch die Einführung der PSU (Phsychisch-Soziale Untersuchung) Konsumierenden besser geholfen werden und ihre Rolle innerhalb der Rauschgiftkriminalität besser analysiert werden, um so mit einem größeren Nutzungsfaktor Maßnahmen einzuleiten.
Die PSU wird nach portugiesischen Vorbild eingeführt. Dort zeigen viele wissenschaftliche Studien. dass die Entkriminalisierung von Rauschmitteln für den Eigenbedarf keinen Anstieg des Konsums bedeutet, sondern sich positiv auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auswirkt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Alles anzeigenSehr geehrtes Präsidium
Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.
Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende mit Begründung und Vorblatt.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundesministerium des Innern in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende
A. Problem und Ziel
Wer in Deutschland auf die Bearbeitung seines Antrags auf Asyl wartet, ist derzeit in den ersten Monaten seiner Aufenthaltsgestattung an der selbstständigen Bestreitung seines Lebensunterhalts gehindert.
Dadurch werden Sozialausgaben notwendig und die Integration von Geflüchteten erschwert.
B. Lösung
Durch die Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende können Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung nach Asylgesetz die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selbstständig zu erwirtschaften und so auch ihren persönlichen Beitrag zur Gemeinschaft beizutragen.
Mit der Aufnahme einer Arbeitsstelle würden Asylsuchende die Staatskasse nicht belasten, sondern durch die Abgabe von Steuerleistungen und Beiträgen zu Kranken- und Sozialversicherungen besser in den Sozialstaat integriert.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf bereits zu behandeln vermocht hat (XIII/040: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende) und deswegen keine erneute Beratung im Bundestag erfolgen wird.
Mit freundlichem kollegialen Gruße
Dr. Irina Christ
Präsidentin des Deutschen Bundestages
Sehr geehrter Herr Alterspräsident,
ich teile Ihnen hiermit die Konstituierung der Fraktion der Liberal-Konservativen Allianz (Allianz-Fraktion) im 14. Deutschen Bundestag mit.
Der Fraktion gehören folgende Mitglieder an.
Den Fraktionsvorsitz wird, bis anderslautende Meldung ergeht, Marko Kassab übernehmen.
Wir bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Marko Kassab, MdB
Fraktionsvorsitzender Allianz
Ich teile ihnen mit dass ich auf mein Mandat verzichte