MITTEILUNGEN | Mitteilungen an das Bundestagspräsidium

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Ich teile ihnen mit dass mich die SDP Fraktion als Nachfolgerin für Sylvie Jachére-Wessler zur Fraktionsvorsitzenden bestimmt hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. E. Fischer

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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  • Im Namen des Bundestagspräsidiums zur Kenntnis genommen.

  • Folgender Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat debattiert und wird dem Bundestag wieder zugänglich gemacht´


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Folgender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundesrat debattiert und ohne Stellungnahme an den Bundestag vermittelt


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Folgende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sind ohne Stellungnahme vom Bundesrat debattiert worden




    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium,


    ich bitte um Bearbeitung der Anträge der Bundesregierung.


    Herzlichen Dank.




  • Sehr geehrtes Präsidium,


    nachfolgender Gesetzentwurf wird hiermit übersandt; es wird um die Herbeiführung der Beschlussfassung durch den Bundestag gebeten.


    Mit freundlichem Gruße

    Dr. Irina Christ

    Vizekanzlerin

  • Sehr geehrtes Präsidium


    Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Der Bundesrat hat einstimmig für folgende Grundgesetzänderung gestimmt.


    Im Namen des Bundesrates bitte ich um schnellstmögliche Bearbeitung durch den Bundestag.


    Zitat von Lukas Kratzer

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    Drucksache BR/XXX



    Gesetzentwurf

    des Freistaates Bayern



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 76)





    A. Problem und Ziel

    Seit geraumer Zeit übermittelt statt der Bundesregierung der Präsident des Bundesrates gewöhnlicherweise Vorlagen der Bundesregierung an den Bundestag. In fast allen Fällen sind die Fristen für die Stellungnahme des Bundesrates überschritten, weshalb der Bundesrat keine Stellungnahme tätigen kann. Außerdem ist auch das Stellen des Verlangens für eine Fristverlängerung aus praktischen Gründen nicht möglich.



    B. Lösung

    Es wird festgeschrieben, dass Bundesregierung und der Präsident des Bundesrates beide Vorlagen der Bundesregierung an den Bundestag übermitteln können. Der Bundesrat kann seine Stellungnahme nachreichen.



    C. Alternativen

    Keine.



    D. Kosten

    nicht anwendbar





    Anlage 1



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 76)




    Vom ...



    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:





    Artikel 1

    Änderung des Grundgesetzes



    Artikel 76 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Abs. 2 wird wie folgt gefasst: “Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten; sie können frühestens vier Tage nach Zuleitung an den Bundesrat durch den Präsidenten des Bundesrates oder die Bundesregierung dem Bundestag übermittelt werden, wobei der Präsident des Bundesrates die Vorlage ausnahmsweise, insbesondere wenn die Beratungen des Bundesrates abgeschlossen sind, vor Erreichen der Frist dieses Satzes übermitteln kann. Der Bundesrat ist berechtigt innerhalb von sechs Tagen Stellung zu nehmen, welche bei der Übermittlung der Vorlage an den Bundestag angefügt wird; ist die Vorlage bereits an den Bundestag übermittelt, übermittelt der Präsident des Bundesrates die Stellungnahme nach. Verlangt der Bundesrat gemäß der Vorschriften seiner Geschäftsordnung aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist nach Satz 1 sechs Tage, wenn die Vorlage noch nicht übermittelt ist, und die Frist nach Satz 2 neun Tage. Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Tagen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, nach fünf Tagen dem Bundestag zuleiten. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist nach Satz 1 neun Tage und die Frist nach Satz 2 zwölf Tage; Satz 4 findet keine Anwendung.”

    2. Abs. 3 wird wie folgt gefasst: “Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung oder den Präsidenten des Bundesrates innerhalb von vier Tagen zuzuleiten. Übermittelt die Bundesregierung die Vorlage, kann sie ihre Auffassung darlegen; übermittelt der Präsident des Bundesrates die Vorlage, kann sie ihre Auffassung innerhalb von drei Tagen nachreichen. Verlangt sie aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist sechs Tage. Wenn der Bundesrat eine Vorlage ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, beträgt die Frist zwei Tage oder, wenn die Bundesregierung ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, fünf Tage. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist neun Tage; Satz 4 findet keine Anwendung. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen.”








    Artikel 2

    Inkrafttreten



    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.








    Begründung

    Vorlagen zur Stellungnahme können künftig von Bundesregierung und dem Präsidenten des Bundesrates an den Bundestag übermittelt werden. Dies kann - sofern die Bundesregierung keine Eilbedürftigkeit anmeldet - frühestens nach 4 oder - wenn der Bundesrat die Fristverlängerung beschließt - 6 Tagen geschehen. Dabei kann sich das bisherige Verfahren verkürzen, da eine Vorlage ohne Stellungnahme übersandt werden kann und die Bundesregierung dies deutlich schneller machen kann, als es beim Bundesrat der Fall wäre. Die Stellungnahme des Bundesrates kann nachgereicht werden. Somit steht dem Bundestag der Sachverstand des Bundesrates zur Verfügung. Er kann die Stellungnahme auch benutzen, um ein Vermittlungsverfahren zu verhindern, in dem frühzeitig auf die Position des Bundesrates reagiert werden kannist.

    Die Ausnahmeregeln für wichtige Änderungen sollen weiterhin bestehen bleiben. Es ist aber damit zu rechnen, dass der Bundesrat über diese schneller beschließen wird, als maximal vorgesehen ist.

    In Abs. 2 Satz 3 soll der Bundesrat die Befugnis erhalten, das Verlangen auf Verlängerung der Fristen intern zu regeln. Aktuell ist angedacht, dieses Verlangen als beschlossen anzusehen, wenn es von Ländern, die ein Viertel der Stimmen vertreten, gestellt wird. Dies würde auf jedes Land zutreffen.

    Abs. 3 wird mit den neuen Fristen aus Abs. 2 synchronisiert.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Ich erinnere höflichst

  • Sehr geehrtes Präsidium


    Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium


    Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium


    Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium


    Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium


    Der Bundesrat hat folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ohne Stellungnahme debattiert.


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Hiermit teile ich Ihnen mit das der Bundesrat gegen den folgenden Gesetzesentwurf EINSPRUCH erhebt.


    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,


    hiermit mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf bereits zu behandeln vermocht hat (XIII/040: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende) und deswegen keine erneute Beratung im Bundestag erfolgen wird.


    Mit freundlichem kollegialen Gruße


    Dr. Irina Christ

    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrter Herr Alterspräsident,


    ich teile Ihnen hiermit die Konstituierung der Fraktion der Liberal-Konservativen Allianz (Allianz-Fraktion) im 14. Deutschen Bundestag mit.


    Der Fraktion gehören folgende Mitglieder an.


    Marko Kassab

    Frédéric Bourgeois

    Paul Fuhrmann


    Den Fraktionsvorsitz wird, bis anderslautende Meldung ergeht, Marko Kassab übernehmen.


    Wir bitte um Kenntnisnahme.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Marko Kassab, MdB

    Fraktionsvorsitzender Allianz

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Ich teile ihnen mit dass ich auf mein Mandat verzichte

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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