ANTRÄGE | Anträge an den 13. Deutschen Bundestag

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Große Anfrage

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz



    Wie Barrierefrei ist die Bahn?


    Anlage 1


    Wie barrierefrei ist die Bahn?


    Wir fragen die Bundesregierung:


    1. Wie groß ist der Anteil der uneingestränkt barrierefreien Haltepunkte und Bahnhöfe?
    2. Wie hat sich die Zahl der nicht uneingeschränkt barrierefreien Haltepunkte und Bahnhöfe entwickelt?
    3. Wieviele Haltepunkte und Bahnhöfe sollen bis 2026 barrierefrei umgebaut werden?
    4. Welche Investitionen in Bahnhöfe und Haltepunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der DB AG bis zum Jahr 2030 geplant?
      1. Werden Verbände bzw. Vertretungsorganisationen beteiligt?
        1. Wenn ja, wie?
    5. Wieviel Geldmittel wurden von der DB AG in den vergangenen 5 Jahren in Um- bzw. Ausbau von barrierefreien Bahnhöfen und Anlagen investiert?
    6. Welche Förderprogramme der Bundesregierung dienen der Schaffung von Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr?
    7. An welchen Bahnhöfen hat die DB AG ihren Zielwert von 97% Mindestverfügbarkeit der Aufzüge im Jahr 2021 verfehlt?
      1. Ist dabei ein Muster zu erkennen? (kleine bzw. ländliche Orte)
    8. Wie groß ist der Anteil an Kleinkindabteilen in ICE und IC der DB AG, die barrierefrei mit z.B. dem Kinderwagen erreichbar sind?
    9. Möchte die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Lage beschließen?
      1. Wenn Ja, welche präzisen Mängeln sollen sie beheben?




    Dennis Willenburg und Fraktion



    Bemerkungen

    Die Bundesregierung hält streng daran fest die Bahn in öffentlicher Hand zu halten. Demnach gilt: Für jede Versäumnis haben sie die Verantwortung.



  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz


    Intensivpflege stärken!


    Anlage 1


    Intensivpflege stärken!


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:



    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:


    1. Die Handlungsautonomie (Weiterentwicklung der Pflege - DBfK) der Intensivpflegekräfte weiterzuentwickeln und rechtssicher zu machen
    2. Finanzierung der Intensivfachweiterbildung mit Steuermitteln sicherstellen
    3. an die Förderung neuer Intensivbetten verpflichtend die Ausbildung einer Intensivfachpflegekraft koppeln
    4. Intensivfachkraftquote insgesamt neu bewerten und festlegen
    5. die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästesie dem Qualifikationsniveau 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen zuordnen
    6. verbindliche Dienstplangestaltung und den Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten als Teil der pflegeentlastenden Maßnahmen im Pflegeendgeltwert berücksichtigen
    7. Vertreter der Pflege als vollwertige, stimmberechtigte Mitglieder im Beschlussgremium des G-BA benennen



    Dennis Willenburg und Fraktion



    Begründung

    erfolgt mündlich

  • Deutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX



    Antrag

    des Abgeordneten Gerold von Hohenelmen-Lützburg



    Strompreise senken - Bürger und Mittelstand entlasten


    Anlage 1


    Strompreise senken - Bürger und Mittelstand entlasten



    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:



    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:


    1. Eine Prüfung aller Kernkraftwerke vorzunehmen
    2. Eine Überarbeitung des Atomgesetzes (AtomG) zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken
    3. Betriebsfähige und sichere Kernkraftwerke schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen



    Gerold von Hohenelmen-Lützburg MdB



    Begründung

    erfolgt mündlich

    8380-staatskanzlei-png


    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/028


    Antrag

    des Abgeordneten Dennis Willenburg liberal-konservative Allianz


    Erweiterung Grundnahrungsmittel


    Anlage 1


    Erweiterung Grundnahrungsmittel


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


      1. Mittlerweile haben sich jedoch auch Milchersatzprodukte wie Soja- oder Hafermilch sowie Fleischersatz als teils klimafreundliche und gut verträgliche Grundnahrungsmittel etabliert, die jedoch mit dem vollen Steuersatz besteuert werden.
      2. Milchersatzprodukte und Fleischersatz sind Nahrungsmittel zur Deckung von Grundbedürfnissen.
      3. Eine Unterscheidung in der Besteuerung ist nicht nachvollziehbar.
    2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
      1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
        1. definiert, welche Nahrungsmittel in Deutschland üblich und damit als Grundnahrungsmittel zu werten sind;
        2. Anlage 2 des $ 12 Abs 2 Nr.1 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) an die aktuellen Verzehrgewohnheiten von Nahrungsmitteln in Deutschland anpasst, indem alle Lebensmittel wie Milch- und Fleischersatzsprodukte, sowie Mineralswasser in die Liste aufgenommen werden



    Dennis Willenburg



    Begründung

    erfolgt mündlich


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/029


    Große Anfrage

    des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)



    Gamesstandort Deutschland




    Gamesstandort Deutschland


    Ich frage den Bundeskanzler Jan Friedländer oder die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr und Digitales Frau Katja Barley


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der Gamesbranche im Hinblick auf Games als Wirtschaftsfaktor, Wirtschaftsstandort und Kulturgut?
    2. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den Standort Deutschland im Bereich der Gamesindustrie durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und/oder durch finanzielle Unterstützung zu fördern und damit der Forderung einer Gamesförderung auf international wettbewerbsfähigem Niveau gerecht zu werden? Falls keine Initiativen geplant sind, warum nicht (bitte erläutern)?
    3. Wie plant die Bundesregierung, die Entwicklung und Etablierung international bedeutsamer Produktionen (sog. AAA-Produktionen) in Deutschland
      zu begleiten.

    4. Falls die Bundesregierung Maßnahmen finanzieller oder rechtlicher Natur intendiert, innerhalb welchen Zeitraumes werden die entsprechenden Instrumente umgesetzt, und welche Effekte und Erwartungen werden aus Sicht der Bundesregierung daran geknüpft?

    5. Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Entwicklungsförderung der Gamesbranche, und welche Art der Entwicklungsförderung wird präferiert – aktive Förderung (Fördergelder), passive Förderung (Steuermodelle) oder Verbesserung sonstiger Rahmenbedingungen?

    6. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Gamesfördermodellen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Kanada?

    7. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere das für die Gamesbranche etablierte „Arbeitnehmersubventionsmodell“ der Region Quebec, bei welchem mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerkosten von der öffentlichen Hand finanziert werden?

    8. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu einem Gamesfonds, wie er vom Verband der deutschen Gamesbranche (game e. V.) 2018 vorgestellt wurde?

    9. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einem Förderetat für Gamesentwicklungen in Höhe von 150 Mio. Euro sowie einer verstetigten Steigerung bis auf 200 Mio. Euro? Falls die Bundesregierung dem positiv gegenübersteht, in welchem Zeitraum möchte die Bundesregierung ein solches Vorhaben umsetzen? Falls nicht, in welcher abweichenden Form möchte die Bundesregierung eine Förderung von Gamesentwicklungen ermöglichen?

    10. Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Verband der deutschen Gamesbranche (game e. V.) vorgeschlagenen Kulturtest, um die europarechtliche Beihilfekonformität herzustellen? Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf? Falls ja, welchen? Falls nein, warum nicht?

    11. Sofern die Bundesregierung eine Entwicklungsförderung anstrebt, welche sich nicht an den in den Fragen 8 bis 10 aufgeworfenen Fördermodellen orientiert, auf welcher Basis sollen nach Maßgabe der Bundesregierung Förderungen stattfinden, und wie sollen geeignete Förderprojekte ausgewählt werden? Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen der Verzahnung von nationalen und internationalen Entwicklungsförderungen in Bezug auf Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen, ähnlich der Filmförderung?

    12. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels, den Deutschen Computerspielpreis weiterzuentwickeln und zu stärken ergreifen, und gehen damit erhöhte finanzielle Ausgaben einher?

    13. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des Deutschen Computerspielpreises?
      Welche Erwartungen und Effekte werden mit dem Preis sowie mit einer Stärkung des Events verknüpft?

    14. Plant die Bundesregierung, den Bereich der Games inklusive des Deutschen Computerspielpreises unter einer Federführung zu vereinen? Falls ja, welche Zuständigkeit ist angestrebt? Falls nein, warum nicht? Welche Vor- und Nachteile brächten aus Sicht der Bundesregierung gebündelte oder gesplittete Verantwortlichkeiten mit sich in Bezug auf Bundesverkehrsministerium, Staatsministerin für Digitalisierung und Staatsministerin für Kultur und Medien?



    Christian Lauer

    Fraktionsloser Abgeordneter der vPiratenpartei



    Bemerkungen

    Keine



  • Geehrter Kollege Dennis Willenburg,


    ihr Antrag ist mit Drucksache 28 vorgemerkt, ich bitte sie jedoch ihre Vorlage auf aktuelle Druckvorlagen zu erneuern und mir in der korrekten Vorlage zu übermitteln.

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/030


    Antrag

    des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)


    Daten schützen! Gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung.


    Anlage 1


    Daten schützen! Gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Bundestag stellt fest, sich gegen eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
      1. Der Bundestag beschließt stattdessen die mögliche EU-Verordnung in einem Quick-Freeze-Verfahren umzusetzen.
      2. Der Bundestag schließt sich dem Rechtsgutachten des ehem. EU-Richter Prof. Dr. iur. Vilenas Vapadalas an.
    2. Die Bundesregierung setzt sich klar gegen eine Vorratsdatenspeicherung innerhalb des Europäischen Rates ein.
      1. Die Bundesregierung positioniert sich gegen die Massenüberwachung von 40 Millionen deutschen Bürgern.
      2. Die Bundesregierung erkennt das Rechtsgutachten des ehem. EU-Richter Prof. Dr. iur. Vilenas Vapadalas an und verpflichtet sich die unzulässige Entscheidungen der europäischen Gesetzgebung, nicht über Umwege in nationales Recht umzusetzen.



    Christian Lauer (vPirat)



    Begründung

    Erfolg mündlich in der Debatte.



  • Deutscher Bundestag

    Dreizente Wahlperiode


    Antrag

    der Fraktionen der SDP, der Grünen und der Gruppe der I:L


    Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite


    Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite


    Der Bundestag möge beschließen:


    Die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 IfSG sind nicht mehr gegeben. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 25. März 2020 wird hiermit durch den Deutschen Bundestag aufgehoben.

  • geändert

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    13. Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Antrag

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei


    Atomkraft - Nein danke!

    Anlage 1


    Atomkraft - Nein danke!

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
      1. Atomkraft ist eine unbeherrschbare, hochriskante Technologie der Vergangenheit. Trotz Atomausstieg werden uns Rückbau, Zwischenlagerung und die Endlagersuche in Deutschland noch Jahrzehnte belasten.
      2. Das moderne und fortschrittliche Deutschland steht für eine Welt ohne Atomkraft. Wir wollen, dass Risikomeiler in Europa und der Welt stillgelegt, Laufzeiten nicht verlängert und keine neuen Atomkraftwerke (AKW) gebaut werden. Wir brauchen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Atommüll.
      3. Elf Jahre nach der mehrfachen Kernschmelze in Fukushima und 36 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl führt uns der russische Angriff auf die Ukraine dramatisch vor Augen, welche Gefahren von Atomkraftwerken ausgehen. Der Krieg gefährdet auch die nukleare Sicherheit des Landes und stellt ein Risiko für ganz Europa dar.
      4. Der Rückbau von Atomanlagen, die Zwischenlagerung und die aufwendige Suche nach einem sicheren Endlager werden in den kommenden Jahrzehnten mindestens 170 Milliarden Euro verschlingen, die uns für wichtige und dringend notwendige Zukunftsinvestitionen fehlen.
      5. Eine Laufzeitverlängerung könnte kurzfristig – im nächsten Winter – keine neuen Strommengen bringen und somit keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Und auch langfristig ist Atomenergie keine Alternative zum russischen Gas.
      6. Der Ausstieg ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt und wird erfolgreich umgesetzt. Es ist von der EU-Kommission wie vom EU-Parlament falsch, diese Hochrisikotechnologie als nachhaltig einzustufen. Damit verkennen sie die Auswirkungen und Risiken auf Menschen und Umwelt sowie das ungelöste Endlagerproblem.


    1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
      1. sich zum erfolgreichen Atomausstieg in Deutschland zu bekennen und diesen als unumkehrbar zu betrachten.
      2. im europäischen Rat, mit der Kommission und bilateral mit Staaten wie Frankreich, die derzeit auf Atomenergie setzen, und mit den osteuropäischen Staaten, die derzeit noch stark auf Kohle und fossile Brennstoffe für ihre Energieversorgung angewiesen sind, in einen Dialog zu treten, wie sich die Transformation zu erneuerbaren Energien zur Erreichung der EU-Klimaziele ökologisch, sozial und energiepolitisch auch ohne Atomkraft nachhaltig umsetzen lässt. Dies soll auch unter Betrachtung der Energieunabhängigkeit von Russland geschehen.
      3. innerhalb der EU klar zum Ausdruck zu bringen, dass Deutschland diese Einstufung der Atomenergie als nachhaltige Energiegewinnung klar und grundsätzlich ablehnt.



    Dr. Edelgard Fischer und Fraktion






    ------------------------------------------------------------------------------

    8357-rsz-diebpin-png

    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

    ------------------------------------------------------------------------------

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz


    Einberufung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Stellungnahme zu "Nie wieder Deutschland" "


    Anlage 1


    Einberufung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Stellungnahme zu "Nie wieder Deutschland""


    Der Deutsche Bundestag möge gemäß §35 der Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zum folgenden Thema abhalten:


    "Stellungnahme zu "Nie wieder Deutschland"




    Dennis Willenburg und Fraktion

    Bemerkung


    I:L| "Niemand muss Bulle sein" Demonstration zum "Tag der Deutschen Einheit"

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Gesellschaft und Wirtschaft sind im stetigen Wandel. Der derzeitige Wandel ist von der Digitalisierung, Automatisierung,Vernetzung und Globalisierung geprägt. Hinsichtlich der arbeitsrechlichen Ausgestaltung sind Regelungen notwendig, die gleichermaßen den unternehmerischen Erfolg in eineme sich schnell wandelnden wettbewerblichen Umfeld ermöglichen und den Interessen der Beschäftigten gerecht werden. Die Digitalisierung verändert nicht nur die Anforderungen an betriebliche Abläufe und schafft neue unternehmerische Herausforderungen, sondern sie verändert auch die Wünsche und Gewohnheiten der Beschäftigten. Zudem befördert Sie nicht nur die starke Individualsierung von Produkten und Dienstleistungen, sondern führt durch die zunehmenede Möglichkeit des zeit- und ortsunabhängigen Arbeitens auch zu einer sich erheblich individualisierten Arbeitszeitkultur aufseiten der Beschäftigten.


    B. Lösung

    Änderung des Arbeitszeitgesetzes.


    C. Alternativen

    Keine


    D. Kosten

    Keine


    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes



    Vom 11.10.2022


    Der Bundestag hat (mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Arbeitszeitgesetzes

    §7 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6 Juni 1994 (BGBl. I S.1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 11.November 2016 (BGBI. I S.2500) geändert worden ist, wird wie folg geändert



    1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
      1. Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt:

        "b) anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Hööchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden festzulegen,".

      2. Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
    2. In Nummer 3 werden die Wörter "um bis zu zwei Stunden" und "die Art der Arbeit dies erfordert und " gestrichen.




    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dennis Willenburg und Fraktion



    Begründung

    erfolgt mündlich


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    13. Wahlperiode



    Drucksache XIII/037


    Antrag

    der Sozialdemokratischen Fraktion


    Einberufung einer Aktuellen Stunde zu den jüngsten Äußerungen diverser Allianz-Vertreter


    Anlage 1



    Der Deutsche Bundestag möge gemäß § 34 GO-BT eine Aktuelle Stunde zu den jüngsten rechtstendenziösen Äußerungen einiger Allianz-Mitglieder abhalten.




  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz


    Technologieoffenheit bei der Mobilität der Zukunft


    Anlage 1


    Technologieoffenheit bei der Mobilität der Zukunft


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


      1. Einseitige Unterstützungen bei zukunftsorientierten, klimafreundneutralen Mobilitätstechnologien sind falsch und das Risiko der Abhängigkeit steigt
      2. Es müssen alle zur Verfügung stehenden Instrumente und Technologien genutzt werden um Mobilität für alle Bürger bezahlbar bleibt, Arbeitsplätze gesichert und Klimaschutzziele erreicht werden
      3. Einseitige Unterstützungen für eine Antriebstechnologie schränken die Möglichkeit für Innovationen ein.
    2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
      1. sich auf nationaler und europäischer Ebene eindeutig zur Technologieoffenheit zu bekennen;
      2. sich bei der Europäischen Kommission und bei den Trilog-Verhandlungen dafür einzusetzen, dass synthetische Kraftstoffe im Rahmen der CO2- Flottengrenzwerte angerechnet werden können, sodass Neufahrzeuge im Pkw-, Nutzfahrzeug- und Lkw-Bereich mit Verbrennungsmotoren mit sogennanten E-Fuels CO2-neutral genutzt werden können;
      3. klimafreundliche Alternativen zur Elektromobilität, beispielsweise Wasserstoffverbrenner und synthetische Kraftstoffe, gleichermaßen zuzulassen und eine Strategie zur Förderung ihres Markthochlaufs zu erarbeiten sowie für Rechtssicherheit, für nachvollziehbare Investitionsbedingungen und für faire Regulierungen sorgen;
      4. sich im EU-Ministerrat bei den Beratungen zur aktuellen Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie dafür einzusetzen, dass die vorgeschlagenen Mindeststeuersätze der EU-Kommission für alle erneuerbaren, klimaneutralen Energieträger umgesetzt werden;
      5. sich im EU-Ministerrat bei den Beratungen zur aktuellen Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dafür einzusetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission durch ambitionierte Treibhausgasminderungsquoten und deutlich höhere Unterquoten für klimafreundlichen Wasserstoff, fortschritliche Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe über den gesamten Verkehrssektor hinweg weiterentwickelt wird, um langfristig eine klimaneutrale Lösung für Bestandsfahrzeuge herbeizuführen;
      6. die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes dahingehend zu ändern, dass synthetischer, paraffinischer Diesel der Norm DIN EN 15940 freigegeben wird und darüber hinaus dafür im Dialog mit den Kraftfahrzeugherstellern zu sorgen, dass künftige strombasierte klimaneutrale Kraftstoffe den Normen für Benzin und Diesel entsprechen bzw. entsprechende Freigaben erhalten;
      7. die Umstellung von fossilen Kraftstoffen hin zu nachhaltigen Kraftstoffen deutlich zu beschleunigen;
      8. sich für Projekte zur Entwicklung und Herstellung von synthetischen Kraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland, EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittstaaten einzusetzen, mit dem Ziel eines zügigen industriellen Hochlaufs der der E-Fuels-Produktion;
      9. für Investitionssicherheit im Bereich der Produktion von Biokraftstoffen zu sorgen;
      10. sich bei der Europäischen Kommission und bei den Trilog-Verhandlungen dafür einzusetzen, dass bei der Bewertung der CO2-Bilanz von Fahrzeugen der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges in den Blick genommen wird und dass, statt einer CO2-Bilanz verschleiernden Tank-to-wheel-Betrachtung, eine alle einflussfaktoren berücksichtigende Cradle-to-grave-Betrachtung herangezogen wird.



    Dennis Willenburg und Fraktion



    Begründung

    erfolgt mündlich


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Große Anfrage

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz



    Die Gas-Mangellage


    Anlage 1


    Die Gas-Mangellage


    Wir fragen die Bundesregierung:


    1. Bis wann rechnet die Bundesregierung ggf. mit dem Eintreten einer Gas-Mangellage in Deutschland?
      1. Wie lange könnte nach Prognosen der Bundesregierung diese Mangellage dauern?
    2. Wird sich die Bundesregierung an die EU-weite Priorisierung von Verbrauchern und kiritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas im Fall einer Gas-Mangellage halten?
      1. Wenn Ja, sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, dass die Wirtschaft erheblichen Schaden nehmen könnte und mit ihr durch Verlust von Wirtschaftsstärke und verstärkter Arbeitlosigkeit, der Wohlstand abnehmen und der Soziale Frieden gefährdet wird.
      2. Wenn Nein, welche konkreten politisch-gesellschaftliche Auswirkungen wird das Frieren der Bürger haben?
    3. Welche rechtlichen Spielräume hat die Bundesregierung die Priorisierungen anders zu setzen?
    4. Gibt es politische Vorgaben bezüglich Heizungen an Schulen und Kitas, Jugend- und Altenbegegnungstätten, Sport- und Schwimmhallen, Seniorenheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sozialen Orten etc.?
      1. Wenn ja, wie sehen diese aus? (Bitte nach Einrichtung aufschlüsseln)
      2. Wenn nein, benötigt es keine Prävention bzw. kleinere Einschränkungen in der jetztigen Situation?
    5. Wird es Einzelfallprüfungen der Bundesnetzagentur geben?
      1. Aus welchen Gründen bestehen Sie und die Bundesnetzagentur auf generelle Einzelfallprüfungen?
      2. Wurden und werden Mitarbeiter der Bundesnetzagentur auf diese Einzelfallprüfungen geschult?
      3. Mit wie vielen Einzelfallprüfungen rechnet die Bundesregierung insgesamt?
      4. Welche rechtlichen Wiederspruchs- und Klagemöglichkeiten haben Betroffene gegen die Entscheidungen der Bundesnetzagentur?
    6. Welche Auswirkung hätte eine Gasmangellange auf den Strompreis?
    7. Welche Auswirkung hätte eine Gasmangellage auf die Stromversorgungssicherheit?

    (Bemerkung: Wenn es Kalt wird, sucht man eine andere Alternative Wärmequelle)




    Dennis Willenburg und Fraktion



    Bemerkungen

    Keine



  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Die deutschen Behörden erhalten eine sehr große Menge an Asylanträgen. Der derzeitige Ukraine-Krieg verschärft die Situation der Behörden. Die Erfolgsaussichten der Anträge varrieren jedoch je nach Herkunfstsstaat der Antragssteller und haben aus vielen Herkunftsstaaten in der Regel von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten, auch weil die Anträge möglicherweise aus nicht asylrelevanten Motiven gestellt werden. Zu diesen Herkunftsstaaten gehören auch die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik.

    Gleichzeit kommen viele Menschen aus anderen Herkunftsstaaten, deren Anspruch asylrechtlichen Schutzes begründet ist. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten daher auf diese Personengruppe konzentriert werden. Demnach wird die Aktzeptanz des Asylsystems in der Öffentlichkeit gestärkt, die erforderlich ist, damit die Bundesrepublik Deutschland ihren humanitären Verpflichtungen nachkommen kann.


    B. Lösung

    Änderung des Asylgesetzes in dem die genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Der Anspruch auf Schutz für politisch Verfolgte o.ä. aus diesen Staaten bleibt selbstverständlich bestehen.


    C. Alternativen

    Keine

    D. Kosten

    Keine



    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes



    Vom 12.10.2022


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Asylgesetzes


    Die Anlage II des Asylgesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBI. I S.1798), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.Juli 2017 (BGBI. I S.2780) geändert worden ist, wird wie folg gefasst:


    "Anlage II

    (zu § 29a)

    Albanien

    Demokratische Volksrepublik Algerien

    Bosnien und Herzegowina

    Ghana

    Kosovo

    Königreich Marokko

    Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik

    Montenegro

    Senegal

    Serbien

    Tunesische Republik".



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dennis Willenburg und Fraktion



    Begründung

    erfolgt mündlich


  • Deutscher Bundestag

    13. Wahlperiode





    Drucksache XIII/041



    Antrag

    der Sozialdemokratischen Fraktion



    Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für die Bürger:innen
    (Energiepreispauschalengesetz – EPPG)





    A. Problem und Ziel



    Die aktuelle Energiekrise führt zu einem starken Anstieg der Energiepreise. Viele Menschen in Deutschland sorgen sich um die Bezahlung ihrer nächsten Heizkostenrechnung. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sehen die Koalitionsfraktionen von SDP, Grünen und der I:L schnellen und möglichst unbürokratischen Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung.



    B. Lösung


    Den Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Studenten, Auszubildenden, Rentnerinnen und Rentnern, Selbstständigen und Freiberuflern soll im Dezember eine einmalige Energiepauschale von 500 Euro ausgezahlt werden. Davon profitieren werden selbstverständlich auch Beamte des Bundes und unsere Soldatinnen und Soldaten. Die Kosten trägt der Bund.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten:


    30.400.000.000 Euro für den Haushalt des Bundes






    Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für die Bürger:innen.

    (Energiepreispauschalengesetz – EPPG)



    Vom ...



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:





    Artikel 1
    Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für die Bürger:innen
    (Energiepreispauschalengesetz – EPPG)


    § 1
    Anspruchsberechtigung und Höhe der Energiepreispauschale


    (1) Arbeitnehmer:innen, Auszubildenden, Studenten, Rentner:innen, Empfänger:innen von ALGI+II, Selbstständigen und Freiberufler:innen wird eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 500 Euro gewährt.
    (2) Anspruch auf Auszahlung haben alle, die
    1. die das 18. Lebensjahr überschritten haben und
    2. ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    § 2

    Auszahlung an Arbeitnehmer


    (1) Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. Dezember 2022

    1. in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
    2. in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen


    § 3
    Auszahlung


    Die Energiepreispauschale soll bis zum 01. Dezember 2022 ausgezahlt werden.


    § 4
    Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit


    (1) Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie ist bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zu berücksichtigen.
    (2) Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.


    § 5
    Kostentragung


    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für die Energiepreispauschale im Sinne dieses Gesetzes. Der Bund trägt auch die im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Gesetzes abzugeltenden Verwaltungskosten.




    Artikel 2
    Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an
    Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes
    (Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz – VEPPGewG)




    § 1
    Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale, Auszahlung

    (1) Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen, die sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz, nach Teil 1 und 2 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen bestimmen und die der Bund oder eine der Aufsicht des Bundes unterstehende Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung nach § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1685) zu tragen hat, wird eine einmalige Energiepreispauschale gewährt, wenn

    1. sie am 1. Dezember 2022

    a) einen Anspruch auf diese Versorgungsbezüge haben und
    b) ihren Wohnsitz im Inland hatten sowie
    2. kein Ausschlusstatbestand nach § 2 vorliegt.
    Sofern die in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, haben Ansprüche auf die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale auch Empfängerinnen und Empfänger von
    1. Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz, sofern daneben keine anderen Einkünfte im Sinne der §§ 54 und 55 des Beamtenversorgungsgesetzes oder der §§ 55 und 55a des Soldatenversorgungsgesetzes erzielt werden,
    2. Leistungen nach dem Altersgeldgesetz,
    3. Berufsschadensausgleich nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 30 des Bundesversorgungsgesetzes oder von Schadensausgleich nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 40a des Bundesversorgungsgesetzes.
    (2) Die einmalige Energiepreispauschale beträgt 500 Euro.
    (3) Träger von Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zahlen die Energiepreispauschale an Empfängerinnen und Empfänger im Sinne des § 1 Absatz 1 aus. Die Auszahlung soll möglichst im Monat Dezember 2022 erfolgen.
    (4) Der Bund trägt die Aufwendungen für die Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.


    Artikel 3
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.








  • Sehr geehrtes Präsidium,


    die Fraktion der Grünen beantragt die Offenlegung der Aktivitätsdaten der laufenden Legislaturperiode. Wir bedanken uns bereits im Voraus und bitten um Kenntnisnahme.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Irina Christ MdB


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Anbei die Aktivitätsdaten der laufenden Legislaturperiode (laufende Abstimmungen noch nicht einberechnet):




  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Vierzehnte Wahlperiode



    Drucksache XIV/003


    Antrag

    der Abgeordneten Sebastian Fürst, Dr. Christiane Winkler und der Fraktion der Grünen


    Jan Friedländer, Jacob Kuehl, Sylvie Jachère-Wessler, Cornelius Sommer und Fraktion der SDP


    Einberufung einer Aktuellen Stunde zu den jüngsten homophoben Äußerungen von Khalid Salman

    Anlage 1


    Der Deutsche Bundestag möge gemäß § 34 GO-BT eine Aktuelle Stunde zu den jüngsten homophoben Äußerungen von Khalid Salman abhalten.




    Sebastian Fürst, Dr. Christiane Winkler und Fraktion