XII/022 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

  • Stimmen Sie dem Antrag auf Drs. XII/022 zu? 12

    1. Ja (5) 42%
    2. Nein (5) 42%
    3. Enthaltung (2) 17%

    2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne hiermit die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf Drs. XII/022, eingebracht von der Fraktion der Grünen. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.


    Ich mache zudem darauf Aufmerksam, dass es zur Annahme dieses Antrages zur Änderung des Grundgesetzes der Zwei-Drittelmehrheit bedarf.




    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/022


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    A. Problem und Ziel


    Bisweilen ist es so, dass die Angelegenheiten von Religion und Staat nicht durchgehend getrennt betrachtet werden. Das passt jedoch in keiner Weise zu dem Anspruch an einen modernen Bundesstaat, der sich allen Religionen gegenüber neutral verhält. Dementsprechend soll das Staatsziel einer strikten Trennung von Religion und Staat eingeführt und das Recht von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern abgeschafft werden. Es ist nur angemessen, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten autonom regeln.


    B. Lösung

    Änderung des Grundgesetzes:

    - Vorschreiben des Staatsziels des Laizismus in einem Artikel 20b GG

    - Abschaffung des verfassungsmäßigen Rechtes von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern

    - Abschaffung des Gottesbezuges aus der Präambel des Grundgesetzes


    C. Alternativen

    Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.


    D. Kosten

    Keine.


    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1

    Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In der Präambel werden die Wörter "Gott und" gestrichen.


    2. Es wird ein Artikel 20b eingefügt, der wird wie folgt gefasst wird:
    "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein laizistischer Bundesstaat."


    3. Artikel 140 wird wie folgt gefasst:
    "
    Die Bestimmungen des Artikels 136, des Artikels 137 Absätze 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8, des Artikels 138, des Artikels 139 und des Artikels 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."


    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    siehe Vorblatt





  • 2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Ich stelle hiermit das Ergebnis der Abstimmung vor:

    Fünf Abgeordnete haben für den Antrag gestimmt. Fünf Abgeordnete haben gegen den Antrag gestimmt. Es gab zwei Enthaltungen.


    Die notwendige Zwei-Drittelmehrheit ist damit nicht erreicht worden und der Antrag somit abgelehnt.