[AG] Parteiauflösungen

  • Ich rufe mal diese AG ins Leben. Und zwar müssen wir mal darüber diskutieren wie man Parteien auflöst, die es nicht selbst tun, aber auch nicht mehr wirklich aktiv sind. Ich habe folgende Ideen dazu:


    Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bundeswahlleitung ein Auflösungsverfahren einleiten. Bei diesem müssen 2/3 der Spielerschaft zustimmen.


    • Wenn an zwei Bundestagswahlen hintereinander nicht teilgenommen wird
    • Wenn an drei Bundestagswahlen hintereinander, die 5% Hürde nicht erreicht wurde


    Die Hürden-Bedingung halte ich für sehr wichtig. Anhand der ganzen vergangenen Wahlen haben drei oder vier Stimmen immer ausgereicht ohne Aktivitätsbonus die 5% Hürde zu erreichen. Wenn man nun bedenkt, dass für eine Parteigründung aktuell 4, ansonsten 5 oder 6 Gründer gebraucht werden, ist es ein deutliches Zeichen für eine Partei, wenn sie über so einen langen Zeitraum die Hürde nicht schafft, das sie nicht mal so viele Wähler erreichen konnte wie eine Partei eigentlich für eine Gründung braucht! Bei drei Bundestagswahlen sprechen wir von 30 Wochen, also 7 Monate. Wenn eine Partei 7 Monate lang nicht 3-4 Wähler beschaffen kann sollte sie aufgelöst werden.


    Und um direkt eine Lücke zu schließen, nimmt die Partei nicht an der Bundestagswahl teil, wird das wie unter 5% gewertet. Nicht das mal jemand auf die Idee kommt und zwischendurch einfach nicht antritt nur um dann sagen zu können, es wurde nicht drei mal hintereinander die Hürde verfehlt, wir haben ja einmal zwischendurch nicht mitgemacht.


    Unsicher bin ich mir, ob man wirklich die Spielerschaft mit 2/3 Zustimmung befragen sollte, oder doch eher umgekehrt, eine Frist gesetzt würde in der Einspruch erhoben werden kann und die Bundeswahlleitung dies dann prüft.

    Egal welche Variante, wenn die Auflösung abgewendet wird, darf ein neues Auflösungsverfahren erst nach der nächsten Bundestagswahl wieder gestartet werden.

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    Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Bildung in der 13. Legislatur

    MdB des 13. & 14. Bundestags

    Senator für Arbeit, Digitalisierung und Gesundheit in der 6. Bürgerschaft

    Senator für Bildung und Berufsausbildung in Hamburg der 5. Bürgerschaft

    Leiter der Senatskanzlei Hamburg der 4. & 5. Bürgerschaft


    Schiedskommissar der SDP sowie Sprecher für Arbeit, Soziales & Familie

  • Unsicher bin ich mir, ob man wirklich die Spielerschaft mit 2/3 Zustimmung befragen sollte, oder doch eher umgekehrt, eine Frist gesetzt würde in der Einspruch erhoben werden kann und die Bundeswahlleitung dies dann prüft.

    Das halte ich für sehr wichtig. Eine Parteiauflösung ist ja nun ein schwerer Eingriff in das Spiel mit SimOn und SimOff Auswirkungen. Da sollte die Spielerschaft als Gremium schon involviert werden, auch damit in einem solchen geordneten Verfahren beide Seiten nochmals Gehör finden.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Hatten wir nicht mal eine solche Regelung? Wo ist die denn hin? Oder war das im alten Forum....


    Erscheint mir jedenfalls sinnvoll.

    Ja ich erinnere mich auch vage daran, dass wir darüber mal diskutiert hatten. Aber wo das ist weiß ich nicht und beschlossen wurde glaub ich auch nichts.

    Unsicher bin ich mir, ob man wirklich die Spielerschaft mit 2/3 Zustimmung befragen sollte, oder doch eher umgekehrt, eine Frist gesetzt würde in der Einspruch erhoben werden kann und die Bundeswahlleitung dies dann prüft.

    Das halte ich für sehr wichtig. Eine Parteiauflösung ist ja nun ein schwerer Eingriff in das Spiel mit SimOn und SimOff Auswirkungen. Da sollte die Spielerschaft als Gremium schon involviert werden, auch damit in einem solchen geordneten Verfahren beide Seiten nochmals Gehör finden.

    Das würde ja bei beiden Varianten auf jeden Fall zutreffen. Nur halt die Frage ob 2/3 zustimmen sollen, oder ob man einen begründeten Einspruch erheben sollte. Wobei die Frage wäre, welche Gründe sprechen gegen eine Auflösung wenn die Bedingungen der Teilnahme und 5% Hürde vorliegen? Höchstens die "Tradition" wenn es sich dabei um eine langjährige Partei handeln würde.

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  • Das würde ja bei beiden Varianten auf jeden Fall zutreffen. Nur halt die Frage ob 2/3 zustimmen sollen, oder ob man einen begründeten Einspruch erheben sollte. Wobei die Frage wäre, welche Gründe sprechen gegen eine Auflösung wenn die Bedingungen der Teilnahme und 5% Hürde vorliegen? Höchstens die "Tradition" wenn es sich dabei um eine langjährige Partei handeln würde.

    Zum Beispiel. Oder die begründete Annahme, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändert. Manchmal kann es ja auch Gründe geben, die man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Hm, ich würde da aber maximal akzeptieren wenn dann bei der folgenden Wahl alle Bedingungen erfüllt werden, Teilnahme ist einfach, die Hürde müsste auf jeden Fall erreicht werden, wenn nicht, gilt die Partei sofort als aufgelöst. Wäre sinnlos dann nochmal das Verfahren zu öffnen, wo dann wieder gesagt wird "beim nächsten Mal".

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  • Ich finde die 5% Regelung für etwas problematisch.

    Aus welchen Gründen?

    Also ich bin mir 100% sicher, im alten vD gab es mal die Regel, wenn eine Partei 2x hintereinander nicht zur Bundestagswahl angetreten ist, wurde sie aufgelöst. Hat glaube auch ganz gut funktioniert.

    Richtig, diese Regel gabs früher mal. Umfasst dann aber nicht die kleinen Leichen die zwar antreten aber nie was erreichen.

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  • Ich würde folgendes vorschlagen:


    Eine Partei wird aufgelöst, wenn sie 2 mal in Folge nicht an der Bundestagswahl teilgenommen hat, und nicht nachweisen kann, genügend Mitglieder zu haben, um die aktuelle Gründungshürde zu überspringen.

    Wie und wann prüft man die Mitgliederzahl? mit Aufforderung intern eine Abstimmung/Mitgliederzählung, deren Namen man an die Bundeswahlleitung gibt die das dann prüft?

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  • Ich würde folgendes vorschlagen:


    Eine Partei wird aufgelöst, wenn sie 2 mal in Folge nicht an der Bundestagswahl teilgenommen hat, und nicht nachweisen kann, genügend Mitglieder zu haben, um die aktuelle Gründungshürde zu überspringen.

    Wie und wann prüft man die Mitgliederzahl? mit Aufforderung intern eine Abstimmung/Mitgliederzählung, deren Namen man an die Bundeswahlleitung gibt die das dann prüft?

    Ich würde vorschlagen, so wie auch bei Parteigründungen, vielleicht mit Zeitlimit. Innerhalb von 7 Tagen müssen sich mindestens n parteizugehörige Personen im Thread melden. Sonst ist Ende.

  • Also die Bundeswahlleitung soll das machen? Also direkt nach dem zweimaligen Nichtantritt, fordert diese dann die Partei auf das nachzuweisen?

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  • Also ich bin mir 100% sicher, im alten vD gab es mal die Regel, wenn eine Partei 2x hintereinander nicht zur Bundestagswahl angetreten ist, wurde sie aufgelöst. Hat glaube auch ganz gut funktioniert.

    Richtig, diese Regel gabs früher mal. Umfasst dann aber nicht die kleinen Leichen die zwar antreten aber nie was erreichen.

    Wo liegt denn das Problem, wenn eine Partei mit zwei-drei Personen zwar klein, aber dennoch recht aktiv ist? Diesen engagierten Leuten dann die Parteistrukturen verlustig machen, weil mit der Zeit Leute abgegangen sind, ist nicht unbedingt förderlich. Zum Vergleich: Im RL ist die Zentrumspartei Anno 1957 aus dem Bundestag geflogen, war jahrzehntelang bedeutungslos und dennoch stellen sie heute einen Bundestags- und einen Europaabgeordneten.


    Das "Hauptproblem" sind allenfalls Partei-Karteileichen ohne aktive Mitglieder. (Wobei man auch bei der UPS-Partei gesehen hat, dass eine Renaissance als I:L danach noch möglich war).

  • Das Problem was ich damit habe ist das Privileg an Bundestagswahlen teilnehmen zu dürfen. Das haben nur Parteien und ich bin der Meinung das sollte man sich verdienen, im ersten Moment durch Gründung, im nächsten aber auch durch eine gewisse Aktivität. Eine Partei die sich gegründet hat, dann aber lange Zeit nicht mal 3 Wähler hat, sollte das Privileg verlieren.


    Alternativ, die Regel das nur Parteien antreten dürfen abschaffen und wieder freie Listen zulassen.

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  • Das Problem was ich damit habe ist das Privileg an Bundestagswahlen teilnehmen zu dürfen. Das haben nur Parteien und ich bin der Meinung das sollte man sich verdienen, im ersten Moment durch Gründung, im nächsten aber auch durch eine gewisse Aktivität. Eine Partei die sich gegründet hat, dann aber lange Zeit nicht mal 3 Wähler hat, sollte das Privileg verlieren.

    Meiner Meinung nach haben sich bestehende Parteien dieses Privileg bereits aus historischen Gründen verdient.


    Und eine Partei, die noch zu Wahlen antritt, ist ja noch aktiv, und wirkt bereichernd.

  • Ich hab ja nichts gegen kleine Parteien, die auch mal nur auf Landesebene aktiv sind. Das bereichert. Sie sollten halt nur ein klares eigenes Profil haben was sich auch unterscheidet. Was mich persönlich halt so stört ist dieses "die wollen rote Autos exportieren, die wollen grüne Autos exportieren, ich will aber gelbe Autos exportieren, ich muss ne neue Partei gründen, wir unterscheiden uns fundamental".

  • Das Problem was ich damit habe ist das Privileg an Bundestagswahlen teilnehmen zu dürfen. Das haben nur Parteien und ich bin der Meinung das sollte man sich verdienen, im ersten Moment durch Gründung, im nächsten aber auch durch eine gewisse Aktivität. Eine Partei die sich gegründet hat, dann aber lange Zeit nicht mal 3 Wähler hat, sollte das Privileg verlieren.

    Meiner Meinung nach haben sich bestehende Parteien dieses Privileg bereits aus historischen Gründen verdient.


    Und eine Partei, die noch zu Wahlen antritt, ist ja noch aktiv, und wirkt bereichernd.

    Naja, da bin ich anderer Meinung. Ich spreche ja auch nicht davon das 1-2 mal die Hürde nicht geschafft wird, aber wenn das dauerhaft der Fall ist, halte ich das für unfair. Da kann ich mir ja auch nun drei Freunde für die einmalige Gründung beschaffen und habe mir dann das Privileg als Partei auf ewig verdient?

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  • Ich hab ja nichts gegen kleine Parteien, die auch mal nur auf Landesebene aktiv sind. Das bereichert. Sie sollten halt nur ein klares eigenes Profil haben was sich auch unterscheidet. Was mich persönlich halt so stört ist dieses "die wollen rote Autos exportieren, die wollen grüne Autos exportieren, ich will aber gelbe Autos exportieren, ich muss ne neue Partei gründen, wir unterscheiden uns fundamental".

    Joa, auf Landesebene braucht man ja keine offiziell gegründete Partei sein. Das Problem ist das man ohne Parteistatus nicht an Bundestagswahlen teilnehmen darf.

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  • Ich hab ja nichts gegen kleine Parteien, die auch mal nur auf Landesebene aktiv sind. Das bereichert. Sie sollten halt nur ein klares eigenes Profil haben was sich auch unterscheidet. Was mich persönlich halt so stört ist dieses "die wollen rote Autos exportieren, die wollen grüne Autos exportieren, ich will aber gelbe Autos exportieren, ich muss ne neue Partei gründen, wir unterscheiden uns fundamental".

    Ich habe schon mal drüber nachgedacht, ob man Neugründungen nicht an die Spielerzahl koppeln könnte. Also, z.B. "Wenn die Anzahl der Parteien die Anzahl der abgegebenen Stimmen bei der letzten Wahl durch 10 übersteigt, können keine weiteren Parteien gegründet werden" - oder so.


    Zwangsauflösungen aktiver Parteien fänd ich allerdings wenig produktiv.