Ich rufe mal diese AG ins Leben. Und zwar müssen wir mal darüber diskutieren wie man Parteien auflöst, die es nicht selbst tun, aber auch nicht mehr wirklich aktiv sind. Ich habe folgende Ideen dazu:
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bundeswahlleitung ein Auflösungsverfahren einleiten. Bei diesem müssen 2/3 der Spielerschaft zustimmen.
- Wenn an zwei Bundestagswahlen hintereinander nicht teilgenommen wird
- Wenn an drei Bundestagswahlen hintereinander, die 5% Hürde nicht erreicht wurde
Die Hürden-Bedingung halte ich für sehr wichtig. Anhand der ganzen vergangenen Wahlen haben drei oder vier Stimmen immer ausgereicht ohne Aktivitätsbonus die 5% Hürde zu erreichen. Wenn man nun bedenkt, dass für eine Parteigründung aktuell 4, ansonsten 5 oder 6 Gründer gebraucht werden, ist es ein deutliches Zeichen für eine Partei, wenn sie über so einen langen Zeitraum die Hürde nicht schafft, das sie nicht mal so viele Wähler erreichen konnte wie eine Partei eigentlich für eine Gründung braucht! Bei drei Bundestagswahlen sprechen wir von 30 Wochen, also 7 Monate. Wenn eine Partei 7 Monate lang nicht 3-4 Wähler beschaffen kann sollte sie aufgelöst werden.
Und um direkt eine Lücke zu schließen, nimmt die Partei nicht an der Bundestagswahl teil, wird das wie unter 5% gewertet. Nicht das mal jemand auf die Idee kommt und zwischendurch einfach nicht antritt nur um dann sagen zu können, es wurde nicht drei mal hintereinander die Hürde verfehlt, wir haben ja einmal zwischendurch nicht mitgemacht.
Unsicher bin ich mir, ob man wirklich die Spielerschaft mit 2/3 Zustimmung befragen sollte, oder doch eher umgekehrt, eine Frist gesetzt würde in der Einspruch erhoben werden kann und die Bundeswahlleitung dies dann prüft.
Egal welche Variante, wenn die Auflösung abgewendet wird, darf ein neues Auflösungsverfahren erst nach der nächsten Bundestagswahl wieder gestartet werden.