3 BvB 1/21 - Bundesrat ./. Freiheitliches Forum Deutschlands - Parteiverbotsverfahren, mündliche Verhandlung

  • Fahren wir fort.


    Herr Holler hat ausgeführt, Herr von Wildungen habe eine Parallelregierung ausgerufen und habe dabei - nach seiner eigenen Aussage - Polizei- und Bundeswehreinheiten hinter sich gehabt. Ferner habe er Nachfolgendes gesagt: „Auch in einer Demokratie hat man die Pflicht im Falle eines Machtvakuums, die Macht an sich zu reißen und dadurch Anarchie zu verhindern. Nichts anderes tat ich, seinerzeit.“


    An Herrn Paul Fuhrmann: Sie als Bevollmächtigter der Antragsgegnerin haben die Gelegenheit, sich zu diesen Vorwürfen zu verhalten.


    An Herrn Dr. Joachim Holler:

    o Gab es gegen die geschäftsführende Regierung oder andere staatliche Einrichtungen gerichtete Handlungen, was einen Putschversuch als solchen auszeichnet?

    o Und, vielleicht als Zusatz, gab es zwischenzeitlich weitere Handlungen von BUW-/FFD-Mitgliedern, die gegen staatliche Einrichtungen gerichtet waren?

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Frau Vorsitzende,


    nein, soweit ersichtlich kam es zu keiner direkt gegen staatliche Einrichtungen gerichtete Handlungen, es blieb lediglich bei der glaubhaften Androhung solcher. Ziel des Umsturzversuches war es, eine zweite - nicht gewählte - Regierung mit Unterstützung von Teilen der Polizei und der Bundeswehr zu etablieren und die demokratisch gewählte Regierung abzusetzen bzw. zu ersetzen. Zu einem gewaltsamen Umsturz kam es schließlich nicht.


    Auch die zweite Frage ist - grundsätzlich - zu verneinen. Vielleicht könnte das Gericht spezifizieren, was es als "Handlungen gegen staatliche Einrichtungen" versteht?

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • nein, soweit ersichtlich kam es zu keiner direkt gegen staatliche Einrichtungen gerichtete Handlungen, es blieb lediglich bei der glaubhaften Androhung solcher. Ziel des Umsturzversuches war es, eine zweite - nicht gewählte - Regierung mit Unterstützung von Teilen der Polizei und der Bundeswehr zu etablieren und die demokratisch gewählte Regierung abzusetzen bzw. zu ersetzen. Zu einem gewaltsamen Umsturz kam es schließlich nicht.

    Nun, ein Putschversuch kennzeichnet sich ja immer dadurch, dass versucht wird, die Kontrolle über Behörden, Vollstreckungsbeamte o. Ä. zu erlangen, um an Macht zu gelangen und den gewünschten Einfluss zu verwirklichen. Gab es den Versuch eines (gewaltsamen,) unrechtmäßigen Rückgriffes auf solche, um realen Einfluss zu erlangen?



    Auch die zweite Frage ist - grundsätzlich - zu verneinen. Vielleicht könnte das Gericht spezifizieren, was es als "Handlungen gegen staatliche Einrichtungen" versteht?

    Das Gericht zielt auf möglicherweise weitere stattgefundene Ereignisse ab, im Zuge derer Mitglieder der Antragsgegnerin versucht haben, aktiv und ggf. gewaltsam gegen die verfassungsmäßige Ordnung und staatliche Einrichtungen, etwa Behörden, Amtssitze, Amtsträger*innen o. Ä., vorzugehen, um Kontrolle zu erlangen, die FDGO zu beeinträchtigen und später zu beseitigen.

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Frau Vorsitzende,


    wie Herr Wildungen ausführte, hat er versucht Teile der Polizei und der Bundeswehr hinter sich zu bringen, was - den nur schwierig überprüfbaren Ausführungen des Parteivorsitzenden zufolge - auch in Teilen gelang. Zur Gewaltanwendung kam es bei diesem Vorfall - wie gesagt - nicht.


    Den Versuch, auf gewaltsame Weise staatliche Einrichtungen unter seine Kontrolle zu bringen gab es - soweit ersichtlich - nicht. Dass es zu einzelnen Gewalttaten der Mitglieder des Antragsgegners gekommen ist, ist möglich. Problematisch ist allenfalls die von der Parteiführung oftmals beauftragte Sicherheitsfirma "ARGUS", welche auch dazu eingesetzt wird, politisch anders Orientierte von Parteiveranstaltungen fernzuhalten. Teilweise kam es auch zu Problemen mit der Polizei, etwa als die Sicherheitsfirma dazu beauftragt wurde, Demonstranten vor dem Sitz von Ex-Bundespräsidentin Yersin zu entfernen.

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  • Frau Vorsitzende,


    wie Herr Wildungen ausführte, hat er versucht Teile der Polizei und der Bundeswehr hinter sich zu bringen, was - den nur schwierig überprüfbaren Ausführungen des Parteivorsitzenden zufolge - auch in Teilen gelang. Zur Gewaltanwendung kam es bei diesem Vorfall - wie gesagt - nicht.

    Ich darf nochmal anführen, wie Sie Herrn Wildungen zitiert haben:


    „[…] im Moment allergrößter Not und Gefahr für unsere thüringische Heimat habe ich mich entschlossen zu handeln. Die gewählte Regierung des Freistaat ist zusammengebrochen! Da-mit kein Machtvakuum entsteht und Linke Kräfte sich weiter als bisher geschehen des Freistaates bemächtigen habe ich gehandelt. Teile der LPD und der Bereitschaftspolizei stehen hinter mir, ebenso Bundeswehreinheiten aus Bad frankenhausen, Erfurt und Sondershausen sind auf meiner Seite."


    Jetzt sagen Sie, Gewaltanwendung habe es nie gegeben. Dann darf ich das so verstehen, dass Herr Wildungen es irgendwie geschafft hat, die Kontrolle über diese Organisationen zu erringen?

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Frau Vorsitzende,


    ich habe Herr Wildungen zitiert. Er hat behauptet, dass Teile der Polizei und der Bundeswehr hinter ihm stünden. Er hat es jedenfalls nicht geschafft, eine insgesamte Kontrolle über diese Organisationen oder komplette Teile dieser Organisationen hinter sich zu bringen - dies haben die damaligen Mitglieder der damaligen Bundesregierung gegenüber dem Antragsteller und auch öffentlich bestätigt. Dies war wohl auch ein Grund, dass der Putschversuch gescheitert ist. Dass einzelne Soldat*innen oder Polizist*innen hinter Herr Wildungen und dem Vorhaben des Errichtens einer Parallelregierung standen ist gut möglich und auch wahrscheinlich - aber schwer zu überprüfen. Diese Personen haben sich - soweit ersichtlich - dem Antragsgegner und seinem Vorhaben freiwillig angeschlossen. Es war damit insgesamt kein gewaltsamer Versuch zur Erringung der Kontrolle über diese Organisationen, sondern viel mehr ein Versuch, sie zu "unterwandern".

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Frau Vorsitzende,


    ich habe Herr Wildungen zitiert. Er hat behauptet, dass Teile der Polizei und der Bundeswehr hinter ihm stünden. Er hat es jedenfalls nicht geschafft, eine insgesamte Kontrolle über diese Organisationen oder komplette Teile dieser Organisationen hinter sich zu bringen - dies haben die damaligen Mitglieder der damaligen Bundesregierung gegenüber dem Antragsteller und auch öffentlich bestätigt. Dies war wohl auch ein Grund, dass der Putschversuch gescheitert ist. Dass einzelne Soldat*innen oder Polizist*innen hinter Herr Wildungen und dem Vorhaben des Errichtens einer Parallelregierung standen ist gut möglich und auch wahrscheinlich - aber schwer zu überprüfen. Diese Personen haben sich - soweit ersichtlich - dem Antragsgegner und seinem Vorhaben freiwillig angeschlossen. Es war damit insgesamt kein gewaltsamer Versuch zur Erringung der Kontrolle über diese Organisationen, sondern viel mehr ein Versuch, sie zu "unterwandern".

    Sie haben ja diese Aussagen jetzt relativiert. Also gibt es - auch mit Blick auf den Zweifelssatz - keinen wirklichen Beweis dafür, dass auch tatsächlich versucht wurde, diese Organisationen zu unterwandern und somit tatsächlich aktiv gegen den Staat vorzugehen?


    Mit Blick hierauf:

    Den Versuch, auf gewaltsame Weise staatliche Einrichtungen unter seine Kontrolle zu bringen gab es - soweit ersichtlich - nicht. Dass es zu einzelnen Gewalttaten der Mitglieder des Antragsgegners gekommen ist, ist möglich. Problematisch ist allenfalls die von der Parteiführung oftmals beauftragte Sicherheitsfirma "ARGUS", welche auch dazu eingesetzt wird, politisch anders Orientierte von Parteiveranstaltungen fernzuhalten. Teilweise kam es auch zu Problemen mit der Polizei, etwa als die Sicherheitsfirma dazu beauftragt wurde, Demonstranten vor dem Sitz von Ex-Bundespräsidentin Yersin zu entfernen.

    Abseits vom Thüringenvorfall hat es Ihren Ausführungen zufolge keinen Versuch gegeben, gegen staatliche Institutionen vorzugehen. So, wie ich Ihre Ausführungen interpretiere, handelt es sich ja eher um vereinzelte Fälle, denn einem systematisch-planvollem Handeln im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So, wie Sie hier diese Handlungen relativieren, kann man doch eigentlich nicht mehr von einem "Darauf ausgehen" ausgehen, das


    1.

    durch ein aktives Handeln, mit dem die Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung überschritten wird, gekennzeichnet wird;


    2.

    mit einem systematisch-planvollen Handeln im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung/Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgeht.


    Sie haben das Wort, Herr Holler.

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Frau Vorsitzende,


    Sie haben ja diese Aussagen jetzt relativiert. Also gibt es - auch mit Blick auf den Zweifelssatz - keinen wirklichen Beweis dafür, dass auch tatsächlich versucht wurde, diese Organisationen zu unterwandern und somit tatsächlich aktiv gegen den Staat vorzugehen?

    alleine der Versuch der Errichtung einer Parallelregierung ist ein aktives Vorgehen gegen den Staat und dessen Organe und ein Versuch, die demokratisch Regierung sowie das gewählte Parlament zu delegitimieren. Dieser Vorstoß ist ein Akt gegen Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, der in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik ihres Gleichen sucht. Dass eine Unterwanderung staatlicher Organe versucht wurde, wurde durch den Vorsitzenden des Antragsgegners selbst zugegeben. Objektiv überprüfbar ist diese Aussage nicht. Jedoch scheint nicht ersichtlich, wieso sich der Antragsteller selber belasten wollen würde. An einer ggf. notwendigen Befragung des Vorsitzenden des Antragsgegners zeigt sich der Antragsteller sehr interessiert.



    Zu Ihren weiteren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

    1. Ein aktives Handeln mit Schwelle zur Bekämpfung von zumindest einem Wesensmerkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist zu bejahren.


    a) Schon die Binnenstruktur des Antragsgegners lässt auf ein aktives Handeln entgegen demokratischer Grundprinzipien schließen. Der Antragsgegner ist nur unzureichend demokratisch organisiert. Der Parteivorsitzende bestimmt praktisch im Alleingang die politische Zielsetzung und das politische Handeln der Partei. Dazu ist - den Aussagen des Herrn Knoller sowie dem angesprochenen Beweis zur parteiinternen Tätigkeit zufolge - davon auszugehen, dass der Parteivorsitzende auch parteiinterne Ämter mehrheitlich lediglich bestimmt, statt diese durch demokratische Wahlen besetzen zu lassen.


    b) Zweifelsohne ist der Putschversuch in Thüringen als aktives Handeln gegen die FDGO zu werten. Dass es sich hierbei um einen Einzelfall hinsichtlich des Schweregrades des Handelns handelt, ist unschädlich. Aktiv bedeutet nicht "wiederholt". Einzelne aktive Handlungen von solchem Gewicht haben ohne Frage das Potential, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden und schwer zu beeinträchtigen. Zu bewerten ist nicht nur die Quantität des aktiven Handelns, sondern auch die Intensität der Handlungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Der Einsatz von Gewalt etwa, ist per se schon hinreichend, um ein "aktives Handeln" zu bejahren.


    c) Als aktives Handeln ist weiter der Aufruf durch den Antragsgegner in Thüringen "zivilen Ungehorsam" zu leisten, zu verstehen. Der öffentliche Aufruf zum Brechen von Gesetzen ist ohne Zweifel ein Akt gegen die Rechtsstaatlichkeit.


    d) Als weitere aktive Handlung sei bspw. der Versuch einer willkürlichen Einschränkung der Pressefreiheit durch einen Antrag im Bundestag (BT-Drs. IV/012) zu nennen.



    2. Der Antragsgegner handelt auch systematisch und planvoll.


    a) Der Antragsgegner ist bundesweit organisiert. Er ist seit vielen Legislaturperioden im Bundestag vertreten und hat nicht zu vernachlässigende Einflussmöglichkeiten. In der letzten Legislaturperiode konnte der Antragsgegner gar ein Fünftel der Mandate im Bundestag erringen. In Thüringen stand der Antragsgegner im Februar 2021 gar kurz davor, die absolute Mehrheit im Landtag zu erreichen. Entsprechend wirkt der Antragsteller jedenfalls planvoll und systematisch darauf hin, seine Einflussmöglichkeiten zu vergrößern und erreicht dies - in unregelmäßigen Abständen - auch.


    b) Der Antragsgegner versucht seine politischen Ziele auch systematisch umzusetzen. Er verleiht seinem politischen Konzept in Form von parlamentarischen Anträgen, organisierten Demonstrationen und Presseauftritten fortlaufend öffentlichkeitswirksam Ausdruck und versucht, Anhänger für seine menschenunwürdige ideologische Leitlinie zu gewinnen. Als Beispiele seien auch genannt: Er stachelt öffentlich durch Falschbehauptungen etwa zu Hass von Homosexuellen auf. Er diskriminiert öffentlich Bürger*innen ausländischer Herkunft und versucht, Hass gegen diese zu schüren. Er versucht, gewählte Staatsorgane zu delegitimieren. Er wendet sich gegen die Religionsfreiheit. Er missachtet das Recht von Kriegsflüchtlingen auf politisches Asyl.


    Diese ausschnittsweise dargestellten Zielsetzungen verfolgt der Antragsgegner schon seit seiner Gründung. Er versucht stetig, diese verfassungswidrigen Bestrebungen zu verbreiten und somit Zustimmung für die Umsetzung derselben zu gewinnen. Er arbeitet damit planvoll auf die Verwirklichung seines politischen Konzepts, das der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft, hin. Der Antragsgegner verfolgt nicht ziellos und ausschnittsweise einzelne verfassungsfeindliche Bestrebungen. Er arbeitet seit geraumer Zeit auf ein politisches Konzept hin, dessen Umsetzung schließlich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in unserem Land zur Folge hätte.

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  • Vielen Dank, Herr Holler.


    Das Gericht hält es nun für notwendig, Herrn Christian von Wildungen zur Sache befragen.


    Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob das Freiheitliche Forum Deutschlands verfassungswidrig ist und ob in Folge einer solchen Feststellung das Verbot dieser Partei und der Bildung von Ersatzorganisationen oder der Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung folgt. Nach § 16 II OGG sind für die Vernehmung die Vorschriften der Strafprozessordnung anzuwenden. Es steht Ihnen frei, sich zur Sache zu äußern oder die Aussage zu verweigern. Sie können jederzeit den Bevollmächtigten Ihrer Partei befragen und zur Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen. Das Gericht kann eine Selbstbelastung nicht erzwingen - Sie können die Aussage verweigern.


    Die Bevollmächtigten können auch Fragen stellen.


    Herr von Wildungen,


    zum Vorwurf des Putschversuches hätte ich einige Fragen. Zum Kontext: Im April vergangenen Jahres ist die Staatsregierung McKenzie, getragen von FORUM und SDP, zerbrochen.


    1. Haben Sie eine "'Exilregierung' ohne Exil" ausgerufen?

    2. Wenn ja: Hatten Sie dabei "Teile der LPD und der Bereitschaftspolizei stehen hinter mir, ebenso Bundeswehreinheiten aus Bad frankenhausen, Erfurt und Sondershausen" hinter sich? Wenn ja: Haben Sie dabei selbst versucht, die Unterstützung dieser Einheiten zu erlangen?



    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Euer Ehren,

    sie haben mich mit Euer Erlaucht anzureden, Herr von Wildungen bin ich für geschäftspartner und Parlamentskollegen.. aber nicht für keute die es wagenb mir an Bein zu pissen.

    Erstens ist ihre frage stellumng Nonsens. es wurde bereits hochoffiziell fest gestellt das es keinen Putsch gab. Nicht eineinziges Kritierium welches einen Putsch voraussetzt wurde erfüllt. Nt soiviel, zu ihrer Polimik, aber ich weiß ja von wem es kommt. Glauben Sie etwa ich sei unvorbereit hier her gekommen? Mitnichten! Ich habe ein Dossier über Sie erstellen lassen. Man muss seine gegner kennen.

    Nun zu Ihren fragen, selbstredet habe ich eine exiklregierung ausgerufen auf den treppebn des Meininger rathauses. das ist nicht strafbar.

    Jeder kann jederzeit eine exilregierung ausrufen. Manchmal regieren die so sogar.

    Johannes Hoffman tat 1919 in Bayern, als sich dort die verdammten Kommunisten an die Macht geputsch, das war übrigen ein echter Putsch, welcher Gott sei Dank 1919 von bürgerlichen Kräften beendet wurde. Josef Klemens Polsudki tat es 1919 in Polen, um nur zwei beispiele zu nennen.

    Ich hatte selbst redent Kontakte zur LPD , zur Bereitschaftspolizei und zu den Bundeswehreinheiten.

    Ein kontakt ist ebenso wenig strafbar, keine einzige Einheit kam zum Einsatz.

    Mir ging es seinerzeit das schon damals von den Linkslastigen, so wie heute auch wieder, ruinierte Land Thüringen, ein anständige bürgerliche Regierung zu geben, in der der Arbeiter arbeitet und der Unternehmer unternimmt, so wie es sein soll.

    Herr Mc Kenzie, ein Bürgerlicher, war leider ein schwacher MP, welcher sich von den Roten hat bestimmen lassen.

    Ich weiss far was dieses ganze Theater hier eigenlich soll, das Ganze ist vergangenheit und abgehackt.

    was hat die fragerei mit den Parteiverbot zu tun ? Die FFD gab es seinerzeit noch nicht.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Also, Herr Wildungen. Erstmal wirft das Gericht ein, dass Sie sich einer angemessenen Wortwahl bedienen sollen. Ferner macht das Gericht vorsorglich auf die Möglichkeit des Verhängens eines Ordnungsgeldes von bis zu eintausend Euro nach § 178 GVG aufmerksam, sollten Sie die Anweisungen des Gerichtes zur Wahrung der Ordnung im Sitzungssaal fortlaufend missachten.

    Erstens ist ihre frage stellumng Nonsens. es wurde bereits hochoffiziell fest gestellt das es keinen Putsch gab. Nicht eineinziges Kritierium welches einen Putsch voraussetzt wurde erfüllt.

    Wann und von welcher staatlichen Institution wurde dies getan?

    Nun zu Ihren fragen, selbstredet habe ich eine exiklregierung ausgerufen auf den treppebn des Meininger rathauses. das ist nicht strafbar.

    Nun. Haben Sie dabei die Kontrolle über staatliche Einrichtungen erlangen, haben Sie Einfluss ausüben können?

    Ich hatte selbst redent Kontakte zur LPD , zur Bereitschaftspolizei und zu den Bundeswehreinheiten.

    Ein kontakt ist ebenso wenig strafbar, keine einzige Einheit kam zum Einsatz.

    Und diese hätten Sie unterstützt, gesetzt dem Falle, sie kämen zum Einsatz?

    Ich weiss far was dieses ganze Theater hier eigenlich soll, das Ganze ist vergangenheit und abgehackt.

    was hat die fragerei mit den Parteiverbot zu tun ? Die FFD gab es seinerzeit noch nicht.

    Das Gericht hat bereits seine Auffassung in Beschlüssen dargelegt, dass FFD und BUW rechtsidentisch sind. Insoweit ist diese Frage durchaus von Relevanz.

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Euer Ehren,

    wo soll ich das geld einzahlen lassen ? Ich werde sogort einen Entergeben mit den tausend Euro losschicken.

    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Wann und von welcher staatlichen Institution wurde dies getan?

    Thüringer Landtag


    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Nun. Haben Sie dabei die Kontrolle über staatliche Einrichtungen erlangen, haben Sie Einfluss ausüben können?

    NEIN, es gab keine einzige Einrichtung welche unter unserer Kontrolle stand.


    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Und diese hätten Sie unterstützt, gesetzt dem Falle, sie kämen zum Einsatz?

    Ja genannte Einheiten hätten uns im Fall des Falles unterstützt.


    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Das Gericht hat bereits seine Auffassung in Beschlüssen dargelegt, dass FFD und BUW rechtsidentisch sind. Insoweit ist diese Frage durchaus von Relevanz.

    Das mit Verlaub, Euer Ehren ist unsinn! Der BUW ist nicht deckungsgleich mit dem FFD!

    Der BUW war meine Erfindung und wurde vor Eintritt in den FFD aufgelöst.

    Die FFD ist eine Erfindung von Harald F. Rache

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Vergräbt sein Gesicht in seinen Händen und kann sich ein Schmunzeln nicht verkneifen.

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Euer Ehren,

    wo soll ich das geld einzahlen lassen ? Ich werde sogort einen Entergeben mit den tausend Euro losschicken.

    Noch hat das Gericht kein Ordnungsgeld verhängt; es weist aber vorsorglich auf diese Möglichkeit hin, sofern Sie sich nicht angemessen im Gerichtssaal verhalten sollten.

    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Wann und von welcher staatlichen Institution wurde dies getan?

    Thüringer Landtag

    Welche Landtagsdrucksache?

    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Nun. Haben Sie dabei die Kontrolle über staatliche Einrichtungen erlangen, haben Sie Einfluss ausüben können?

    NEIN, es gab keine einzige Einrichtung welche unter unserer Kontrolle stand.

    Also hatte Ihr Handeln keinen Erfolg? Haben Sie oder Mitglieder ihrer Partei versucht, (gewaltsam) die Kontrolle über staatliche Institutionen zu erlangen, um tatsächlich "regieren" zu können? Wenn ja, wie?

    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Und diese hätten Sie unterstützt, gesetzt dem Falle, sie kämen zum Einsatz?

    Ja genannte Einheiten hätten uns im Fall des Falles unterstützt.

    Hätten diese dies auch mit Waffengewalt getan?

    Zitat

    Dr. Christ-Mazur

    Das Gericht hat bereits seine Auffassung in Beschlüssen dargelegt, dass FFD und BUW rechtsidentisch sind. Insoweit ist diese Frage durchaus von Relevanz.

    Das mit Verlaub, Euer Ehren ist unsinn! Der BUW ist nicht deckungsgleich mit dem FFD!

    Der BUW war meine Erfindung und wurde vor Eintritt in den FFD aufgelöst.

    Die FFD ist eine Erfindung von Harald F. Rache

    Also gab es tatsächlich einen offiziellen internen Beschluss, die Partei - also den BUW - aufzulösen?

  • Euer Ehren,

    ich habe alle ihre Fragen beantworte, etwiges Nachbohren, nur um mich zu provozieren, was Ihnen wahrscheinlich Ihre Parteiführung verordnet hat, bringt es auch nicht!

    Ich habe ihnen bereits gesagt es es keinerlei Versuche gab, mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

    Da sieht das man Zivilisten nicht mit mit militärischen Fragen belaten sollte, waren Polizei-und Militärteinheiten, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Ichsagte doch der Landtag ,alles andere intertessiert mich nicht, dafür gibt Untergebene, mehr gbt es dazu nicht zu sagen.

    Natürlich, ich habe befohlen den BUW aufzulösen was umgehend geschah, wie sollte ces auch anders sein, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    So Euer Ehren das war dann wohl?

    Das Ganze ist huier eh nur eine Farce, ein traurigies politisches Intrigenspiel der Linkslastigen, einen wirklichen Grund gegen uns, die FFD vorzugehen gibt es nicht!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Natürlich, ich habe befohlen den BUW aufzulösen was umgehend geschah, wie sollte ces auch anders sein, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Wenn das BUW aufgelöst wurde, dann tendiert das Gericht dazu, ein neues Gründungsverfahren vorauszusetzen, um das FFD als politische Partei im Sinne der §§ 6, 7 vDGB anerkennen zu können, zumal das vDGB andere Vorschriften, die normenhierarchisch niedriger stehen, verdrängt. Heißt ergo: wenn der BUW aufgelöst wurde, ermangelt es dem FFD doch einem Parteienstatus, wodurch der Status der FFD-Bundestagsabgeordneten tangiert würde. Sie - oder Herr Fuhrmann - haben noch ein letztes Mal das Wort, bevor das Gericht die Verhandlung pausieren und sich zu Beratungen zurückziehen würde.


    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Ich habe alles gesagt, was zu sagen war! Möge der ehrenwewerte Ritter von Fuhrmann noch einmal sprechen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr von Wildungen,


    eine weitere Nachfrage hätte das Gericht noch: gab es irgendeine Art von Entscheidung durch Mitglieder der Partei, eine solche Auflösung zu billigen, gab es also einen demokratischen Entscheid über diese Frage, oder ist dergleichen ausgeblieben?

    Präsidentin des Obersten Gerichtes