Herzlichen Dank, Herr Fuhrmann.
Das Gericht stimmt Ihnen insoweit zu, als dass bloße Schlussfolgerungen der Antragstellerin, die vorgetragen werden, nicht ausreichend sind, um ein Parteiverbot - die schärfste Waffe des demokratischen Rechtsstaates gegen seine organisierten Feinde (um das nochmal zu betonen) - zu rechtfertigen.
Nachfolgend hätte ich folgende Anliegen, die ich an dieser Stelle einmal aussprechen möchte:
1.
Nicht jede mit der Verfassung unvereinbare Forderung kann die Annahme einer Ausrichtung des Handelns auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung rechtfertigen. Vielmehr muss ein gezieltes Vorgehen gegen ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben erkennbar sein.
2.
Das Gericht bittet Sie, Herr Holler, einmal darzulegen, an welchen Aussagen und Geschehnissen die Antragsteller Ihre Schlussfolgerungen festmachen.
3.
Könnten Sie, Herr Holler, substantiiert darlegen, inwieweit es einen Putschversuch in Thüringen gegeben haben soll?