• Hallo Leute, ich habe gesehen, dass im Bundesrat bei einem Gesetz nur zwei Länder abgestimmt haben (beide dafür) und es trotzdem abgelehnt wurde. Liegt wohl daran, dass der Bundestag nicht mit abgegebenen Stimmen sonder theoretisch möglichen Stimmen operiert. Okay, gut, wenn man das so will....

    Aber: Ist das immer so, dass Länder hier gar nicht abstimmen? Wenn ja, das ist doch Bockmist und simulationsschädlich...

  • Ist das immer so, dass Länder hier gar nicht abstimmen?

    Im Archiv befinden sich derzeit 4 Abstimmungen. Bei einer haben alle ihre Stimmen abgegeben, bei zwei nur zwei Laender und bei einer sogar nur eines.

    Fuer die jetzige Legislaturperiode scheint es also derzeit die Norm zu sein, dass nicht alle ihre Stimmen abgeben.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Der Bundesrat ist im Grunde immer ein Sorgenkind. Schon in den Vorgängerforen war es eher die Ausnahme als die Regel, dass mal alle Länder abstimmen. Wenn man als Antragsteller will, dass ein Zustimmungsgesetz durchkommt, muss man die Ministerpräsidenten aktiv erinnern.

  • Hallo Leute, ich habe gesehen, dass im Bundesrat bei einem Gesetz nur zwei Länder abgestimmt haben (beide dafür) und es trotzdem abgelehnt wurde. Liegt wohl daran, dass der Bundestag nicht mit abgegebenen Stimmen sonder theoretisch möglichen Stimmen operiert. Okay, gut, wenn man das so will....

    Aber: Ist das immer so, dass Länder hier gar nicht abstimmen? Wenn ja, das ist doch Bockmist und simulationsschädlich...

    Das es nicht gereicht hat, bei dem einen Gesetz, lag an der Stimmverteilung im Bundesrat, die von den abgegebenen Stimmen bei Bundestagswahlen abhängt. Niedersachsen hat 3, NRW 4, Thüringen 3 und Bayern 5 Stimmen, sind zusammen 15. Das Gesetz hätte, weil es eine Grundgesetzänderung und ein Zustimmungsgesetz war, 2/3 der Stimmen, also insgesamt mindestens 10 Stimmen Zustimmung erfordert. Nun haben nur Niedersachsen und NRW

    abgestimmt, macht also 7 Stimmen. Deswegen ist das Gesetz gescheitert. Wäre es ein Einspruchsgesetz gewesen, wäre es durchgegangen, weil da die Mehrheit Einspruch erheben muss. Also es kommt auf die Gesetzesart an, wie gerechnet wird bei der Stimmabgabe.


    Und generell: Ich bedauere auch die mangelnde Aktivität im Bundesrat. Ich kandidiere nun erneut als Bundesratspräsident, weil sonst niemand kandidiert. Ich hoffe, dass sich das vielleicht etwas nach den nächsten Landtagswahlen ändert. Ich kann schon verstehen, wenn man RL-mäßig eingebunden ist, dass man dann nicht immer Zeit hat. Aber man kann ja mindestens drei Leute in den Bundesrat schicken und sich da vielleicht absprechen oder so, damit immer jemand da ist, der die Stimmen für das Land abgeben kann.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.