Sehr geehrter Herr Vizepräsident,
gerne antworte ich auf die Ihrige Frage.
Ja, typisches Stilmittel für satirische Darbietungen ist unter anderem die Verwendung von Adolf Hitler als symbolische Figur. Und ja, es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt und dafür, dass die Unterstellung rechtsextremer Gesinnungen nicht abwegig ist. Hitler wird häufig von satirisch geprägten Berichterstattung als Stilfigur verwendet - die fragliche Grafik ist kein Einzelfall. Es sei darauf hingewiesen, dass die Dimensionen des Wirkungsbereiches des FFD heute und der Nationalsozialisten, stellvertretend hierfür Hitler als pars pro toto, damals andere sind - insoweit lässt sich die Annahme einer überspitzenden Satire rechtfertigen. Das heißt natürlich nicht, dass das FFD angesichts des Handelns seiner Mitglieder ("Exilregierung" in Thüringen, Angriff auf die Staatskanzlei, faschismusverherrlichende Aussagen, nach Moderationsbeschluss antisemitische Aussagen und weitere Beispiele - siehe dazu die von mir angeführten Belege in meinem Eingangsstatement) verharmlost werden sollte.