4 BvT 4/21 - Privatklage FFD ./. Berliner Allgemeine SE wg. § 185 StGB

  • Sehr geehrter Herr Vizepräsident,


    gerne antworte ich auf die Ihrige Frage.


    Ja, typisches Stilmittel für satirische Darbietungen ist unter anderem die Verwendung von Adolf Hitler als symbolische Figur. Und ja, es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt und dafür, dass die Unterstellung rechtsextremer Gesinnungen nicht abwegig ist. Hitler wird häufig von satirisch geprägten Berichterstattung als Stilfigur verwendet - die fragliche Grafik ist kein Einzelfall. Es sei darauf hingewiesen, dass die Dimensionen des Wirkungsbereiches des FFD heute und der Nationalsozialisten, stellvertretend hierfür Hitler als pars pro toto, damals andere sind - insoweit lässt sich die Annahme einer überspitzenden Satire rechtfertigen. Das heißt natürlich nicht, dass das FFD angesichts des Handelns seiner Mitglieder ("Exilregierung" in Thüringen, Angriff auf die Staatskanzlei, faschismusverherrlichende Aussagen, nach Moderationsbeschluss antisemitische Aussagen und weitere Beispiele - siehe dazu die von mir angeführten Belege in meinem Eingangsstatement) verharmlost werden sollte.

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Wenn das so ist, wie Sie es sagen, muss ein durchschnittlicher Betrachter die Grafik dann aber nicht eher als einen warnenden Appell nebst Tatsachenkern, denn als überzeichnende Satire begreifen? Denn nach den geschilderten Darstellungen und deren Bewertung - insbesondere der "Exilregierung" wie Sie den Vorgang bezeichnet haben - ist der Unterschied von FFD und NSDAP nicht mehr allzu groß, zumindest wenn man auf die frühen Jahre der NSDAP abstellt und freilich nicht die gefestigte nationalsozialistische Herrschaft. Ich frage nach, weil ich dazu tendiere, eine Äußerung umso eher für zulässig zu halten, je offensichtlicher sie die tatsächliche Lage überzeichnet, weil der durchschnittliche Betrachter diese Meinungsäußerung als solche identifizieren kann und keine tatsachenbehauptungsähnliche Suggestionen hervorgerufen werden. Im Übrigen ist eine Grafik selbstverständlich nicht schon deswegen als Satire zu bewerten, weil sie Adolf Hitler abbildet.

    "Der Hinweis eines Rechtsanwalts in einem Schreiben an eine Bezirksrevisorin, er werde „im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs ein serbisches Inkassobüro
    einschalten, das Hausbesuche durchführt“, stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar."
    -AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.3.2021 – 2 AGH 5/20-

  • Naja, grundsätzlich ist ohnehin zu beachten, dass vor allem mit Satire, die sich einen politischen Themenbezug zu eigen macht, grundsätzlich immer auch irgendwo ein ernster Unterton mit einfließt. Satire stellt letzten Endes nicht nur das bloße Witzeln über bestimmte Sachverhalte dar, sondern ist mindestens in unterschwelliger Weise auch als Kritik zu werten. Insoweit denke ich nicht, dass warnender Appell und Satire sich einander gänzlich ausschließen. Es sei im Übrigen darauf verwiesen, dass der Begriff "Exilregierung" nicht die von mir gewählte Formulierung darstellt; ferner bediene ich mich mit diesem Ausdruck der Wortwahl des FFD-Bundesvorsitzenden, Christian von Wildungen (siehe hier: "Exilregierung" ohne Exil) . Ansonsten sei grundsätzlich auf die von mir eingangs getätigten Ausführungen (siehe hier: 4 BvT 4/21 - Privatklage FFD ./. Berliner Allgemeine SE wg. § 185 StGB) verwiesen. Für weitere Nachfragen stehe ich selbstredend zur Verfügung.

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • runzelt kritisch die Stirn, um das Wort für eine Frage an den Klägerinnenvertreter zu ergreifen


    Herr Rache,


    die Frage, in welchem Verhältnis Ihre Partei, das Freiheitliche Forum Deutschlands, zu verfassungstreuen Bestrebungen und zu rechtsextremen Gesinnungen steht, ist aus meiner Sicht bei der Bewertung der Grafik maßgeblich. Diese Frage ist auch von Relevanz, zumal der Bundesrat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit Ihrer Partei, damals noch vor der Umbenennung von "Bund Unabhängiger Wähler" zu "Freiheitliches Forum Deutschlands, per Beschluss erhoben und ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet hat - sowohl das Urteil in der Hauptsache als auch das Urteil zu der Regelbeschwerde des Dr. Benedikt Dregger stehen hierzu aus. Es haben sich aus meiner Sicht erhebliche Anhaltspunkte dafür aufgetan, Ihrer Partei rechtsextremistische Gesinnungen und verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzuwerfen - ich verweise dazu auf die bisher von mir getätigten Äußerungen mitsamt der von mir angeführten Belege.


    Dass Ihre Position hierzu gegenteilig ist, haben Sie bereits mehrfach in der Öffentlichkeit kundgetan. Sind Sie jedoch dazu in der Lage, die Nichtverfassungswidrigkeit zu belegen, den Vorwurf rechtsextremer Gesinnungen zu widerlegen - und zwar einerseits unter Einbezug der von mir aufgeführten Vorfälle, die aus meiner Sicht in deutlicher Weise gegen Ihre Auffassung sprechen, und andererseits unter Berufung auf von Ihnen vorgebrachten Fakten- beziehungsweise Sachargumenten?

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Hohes Gericht,

    Frau Christ-Mazur,


    dem Freiheitlichen Forum Deutschlands ist überhaupt keinerlei Verfassungsfeindlichkeit vorzuwerfen. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und hinterfragen viele parlamentarischen Vorhaben aus den Regierungsfraktionen seit langer Zeit und hinterfragen auch die Verfassungsmäßigkeit, sofern die erforderlich ist. Es handelt sich beim FFD lediglich um eine konservativ-patriotische-Heimatpartei. Des Weiteren haben Sie als Prozessbevollmächtigte der Berliner Allgemeinen SE keinerlei Recht dazu diesen Prozess für politische Zwecke zu missbrauchen oder ggf. politische Mitbewerber zu diskreditieren.


    Ein Vergleich mit der grausamen Figur Adolf Hitler hat ganz klar vorgelegen und dies ist nicht in Abrede zu stellen. Die Berliner Allgemeine hat damit ganz klar versucht den Holocaust zu relativieren und gleichzeitig die Bundestagsabgeordneten Harald Friedrich Rache und Christian von Wildungen mit diesen schrecklichen Taten in Verbindung zu bringen. Des Weiteren werden damit auch die Wählerinnen und Wähler des FFD und die gesamten Parteifunktionäre zutiefst verunglimpft und vorverurteilt. Die sogenannte "Exilregierung ohne Exil" ist im Übrigen weder mit meiner Person noch mit der Freiheitlichen Partei Deutschlands in Verbindung zu bringen. Dieses politisch motivierte Hetzblatt hat einzig und alleine einen groben Rechtsbruch begangen und diese abscheuliche Tat kann man nicht leugnen oder gar verteidigen. Insbesondere ist uns inzwischen auch bekannt, dass die Inhaberin dieser sogenannten Verlagsanstalt auch in der vergangenen Woche grobe Fehlinformationen über die Allianz verbreitet hat. Dieses Blatt sollte sich lieber in Acht nehmen, dass es sich nicht der Volksverhetzung schuldig macht.


    Vielen Dank.

  • Verehrtes Gericht,

    sehr geehrter Herr Vorsitzender,


    an dieser Stelle möchte ich einmal ganz gerne das Wort zur Stellungnahme ergreifen, sofern Sie gestatten.


    1. Herr Rache, ich habe Sie an dieser Stelle nicht um Wiederholung Ihrer Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit der Bestrebungen Ihrer Partei gebeten, sondern Sie gefragt, ob Sie denn dazu in der Lage sind, (belegbare) Sach- und Faktenargumente vorzubringen, die Ihre Position stützen würden. Fernab jeglicher Beeinflussung durch politische Wertevorstellungen möchte ich Sie nämlich darauf aufmerksam machen, dass Sie es bislang versäumt haben, anhand solcher Sachargumente substantiiert darzulegen, inwieweit der Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen sowie rechtsextremer Gesinnungen Ihrer Partei denn gänzlich unangemessen wären. Deswegen frage ich Sie erneut: Sind Sie dazu in der Lage, anhand von Faktenargumenten zu begründen, inwieweit die thematisierten Vorwürfe ungerechtfertigt sind?
    2. Des Weiteren möchte ich anmerken, dass es mir in diesem Prozess mitnichten darum geht, aus politischem Kalkül heraus zu handeln. Vielmehr ist es Fakt, dass die Verfassungsmäßigkeit Ihrer Partei wiederholt in Frage gestellt wurde und dass Ihrer Partei wiederholt rechtsextreme Gesinnungen vorgeworfen wurden. Der Bundesrat hat im Sommer des letzten Jahres gemäß Art. 21 Grundgesetz ein Verfahren über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit Ihrer Partei, damals noch unter dem Namen 'Bund Unabhängiger Wähler' eingeleitet. Diese Frage wird nicht nur in diesem Verfahren, sondern auch in einem weiteren Verfahren vor dem Obersten Gericht thematisiert.
    3. In Ergänzung zu 2) möchte ich anmerken, dass es aus meiner Sicht viele Anhaltspunkte, die für die Bestätigung der thematisierten Vorwürfe sprechen, gibt. Diese Frage ist aus meiner Sicht deswegen durchaus für diese Verhandlung von Relevanz. Gäbe es nämlich keinerlei Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit und für rechtsextreme Gesinnungen innerhalb Ihrer Partei, so wäre diese Grafik in der Tat sowohl als unwahre bzw. nicht belegte Tatsachenbehauptung, die dazu geeignet ist, den Ruf desjenigen, gegen den sie sich richtet, zu werten als auch als Beleidigung (vgl. §§ 185 – 187 StGB). Dieser Fall ist jedoch aus meiner Sicht ganz und gar nicht gegeben. Mir sei die Anmerkung gestattet, dass es für eine stichhaltige Argumentation aus meiner Sicht auch der Vorbringung stichhaltiger Belege bedarf – das bloße Wiederholen der eigenen Ansicht, wie Sie es hier bislang betrieben haben, hält aus meiner Sicht den Ansprüchen an eine substantiierte Begründung nicht Stand.
    4. Es sei ergänzt, dass diese Debatte nicht seit gestern besteht, sondern praktisch seit Bestand Ihrer Partei, nämlich seit Januar 2021. Insoweit kann es sich mitnichten um „[V]orverurteil[ungen]“, wie Sie es hier formulieren, handeln. Und ja, die sogenannte „Exilregierung ohne Exil“ ist mit Ihrer Partei in Verbindung zu bringen, denn der Vorsitzende Ihrer Partei, Herr von Wildungen, hat einerseits diese ganze Aktion initiiert und anderseits war er zu diesem Zeitpunkt bereits Vorsitzender Ihrer Partei – nur halt eben unter anderem Namen.
    5. Es sei mir folgende Bemerkung gestattet: Sie vertreten ja Ihre politische Partei, der Sie angehören. Was Satire macht, habe ich bereits zur Genüge dargelegt: Sie setzt sich kritisch mit ernsten, öffentlichkeitsrelevanten, vor allem politischen, Sachverhalten auseinander und setzt diese in einer humoristisch angereicherten Präsentation um – nicht, ohne sich des Stilmittels der Übertreibung zu bedienen. Zudem wurde diese Grafik auf der „Satire- und Memeplattform“ meines Mandanten gepostet. Insoweit wird suggeriert, dass Kritik in Richtung des Rechtsextremismus' mutmaßlich eine Rolle spielt, diese jedoch keinesfalls als Vergleich mit Völkermördern zu betrachten ist. Zudem wurden das FFD-Logo und der Beiname insoweit verändert, als dass für den durchschnittlichen Betrachter ohnehin klar sein dürfte, dass diese Grafik nicht auf ganzer Ebene ernstzunehmen ist, jedoch auch nicht vollkommen anhaltslos ist. Denken Sie, wenn Sie sich das noch einmal vor Augen führen, wirklich, dass ein Vergleich mit Adolf Hitler als Völkermörder stattgefunden hat – auch unter dem Gesichtspunkt, dass auch andere satirisch orientierten Berichterstattungen Hitler als Figur in der Aufarbeitung von Sachverhalten, die mit anderen nationalistischen politischen Parteien, etwa der AfD, in Verbindung stehen?

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Herr Rache,
    Frau Christ-Mazur,


    wir sollten diese Verhandlung jetzt nicht zu einer Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit des FFDs machen, sondern uns auf den Vorwurf fokussieren, dass sich die Berliner Allgemeine der Beleidigung schuldig gemacht hat. Weiter soll die Verhandlung auch zu keinem Verhör zwischen Beklagter und Kläger werden, daher bitte ich darum, sich mit Anschuldigungen zurückzuhalten.


    Frau Christ-Mazur, Sie verwirren mich nun etwas, muss ich zugeben. Sie behaupten nun, man könnte die streitgegenständliche Grafik unter Umständen als Tatsachenbehauptung ansehen, wenn es nämlich keinerlei Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit des FFDs gäbe. Das überrascht mich jetzt, weil eine Veröffentlichung eigentlich immer entweder als Tatsachenbehauptung oder aber als Meinungsäußerung klassifiziert werden kann und dies im Regelfall nicht von etwaigen Begleitumständen abhängt. Wenn Sie nun also behaupten, die Grafik könne auch als Tatsachenbehauptung angesehen werden, muss ich Sie an dieser Stelle noch einmal Fragen, zu welchem Zwecke die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Grafik nun wirklich diente, zur Information unter Darstellung einer Tatsache oder zur Äußerung der eigenen Meinung? So vehement wie Sie nun darauf beharren, dass das FFD eine verfassungsfeindliche Partei sei, bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, dass die Veröffentlichung vielleicht doch überwiegend das Ziel hatte, über die behauptete Verfassungsfeindlichkeit des FFD zu informieren, anstatt diese Behauptung schlicht übertrieben in den Raum zu stellen.


    ____________________________________________________________________________________


    Prof. Dr. Robert Geissler

    - Vizepräsident des Obersten Gerichts -

  • Verehrtes Gericht,

    verehrter Herr Vorsitzender,


    Letzten Endes ist von einer übertriebenen, in den Raum geworfenen, nicht ernstzunehmenden Darstellung auszugehen.

    guckt empört in den Saal und denkt sich seinen Teil über die linkslastige Verteidigerin....

  • Verehrtes Gericht,

    verehrter Herr Vorsitzender,


    Letzten Endes ist von einer übertriebenen, in den Raum geworfenen, nicht ernstzunehmenden Darstellung auszugehen.

    guckt empört in den Saal und denkt sich seinen Teil über die linkslastige Verteidigerin....

    Herr Rache,


    folgende Frage möchte ich wiederholen: Sie vertreten ja Ihre politische Partei, der Sie angehören. Was Satire macht, habe ich bereits zur Genüge dargelegt: Sie setzt sich kritisch mit ernsten, öffentlichkeitsrelevanten, vor allem politischen, Sachverhalten auseinander und setzt diese in einer humoristisch angereicherten Präsentation um – nicht, ohne sich des Stilmittels der Übertreibung zu bedienen. Zudem wurde diese Grafik auf der „Satire- und Memeplattform“ meines Mandanten gepostet. Insoweit wird suggeriert, dass Kritik in Richtung des Rechtsextremismus' mutmaßlich eine Rolle spielt, diese jedoch keinesfalls als Vergleich mit Völkermördern zu betrachten ist. Zudem wurden das FFD-Logo und der Beiname insoweit verändert, als dass für den durchschnittlichen Betrachter ohnehin klar sein dürfte, dass diese Grafik nicht auf ganzer Ebene ernstzunehmen ist, jedoch auch nicht vollkommen anhaltslos ist. Denken Sie, wenn Sie sich das noch einmal vor Augen führen, wirklich, dass ein Vergleich mit Adolf Hitler als Völkermörder stattgefunden hat – auch unter dem Gesichtspunkt, dass auch andere satirisch orientierten Berichterstattungen Hitler als Figur in der Aufarbeitung von Sachverhalten, die mit anderen nationalistischen politischen Parteien, etwa der AfD, in Verbindung stehen?

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Hohes Gericht,

    Frau Christ-Mazur,


    ja, ich bin mir sicher, dass man bewusst versuchte Hitler und das FFD in die Nähe zu rücken und man damit vor einer NPD2. 0 mit allen ihren Facetten inklusive des barbarischen Völkersmordes warnen wollte. Diese Verharmlosung des Holocausts, die Deffaminierung unserer Partei und deren Mitglieder und die schwere Beleidigung der Bundestagsabgeordneten hat man dabei billigend in Kauf genommen.


    Ich glaube daher fest daran, dass diese Darstellung in einer solchen Form ("Wildungen und Rache, weil der da oben gerade nicht kann") nicht mehr vom Begriff der Satire gedeckt sein kann. Sonst hätte ich nicht Klage gegen dieses Machwerk und die Berliner Allgemeine SE erhoben.


    Frau Christ-Mazur, aber das gute ist in unserem Land, dass hier noch immer die Judikative am Ende entscheiden wird und ein Urteil fällt. Ich werde daher nicht weiter auf ihre schwammigen Argumente eingehen. Sie versuchen sich hier mit ihren Stilmitteln und Übertreibungen der Satire aus einer wichtigen Angelegenheit zu entziehen. Das Oberste Gericht soll hier ein gerechtes Urteil im Namen des Volkes fällen und nicht Sie, ihre rot-roten Freunde oder gar die Berliner Allgemeine.


    Vielen Dank.

  • Herr Rache,


    schwammige Argumente? Es ist doch ganz eindeutig für den durchschnittlichen Betrachter, dass die Grafik in ihrer Gesamtheit nicht ernstzunehmen ist - die Frakturschrift oder der Beiname "Die Braunen" beispielsweise. Oder alleine die Tatsache, dass die Grafik in der "Satire- und Memeplattform" gepostet wurde. Einem durchschnittlichen Betrachter wird hierdurch suggeriert, dass es sich hierbei um eine überspitzte Anspielung und nicht um einen ernstzunehmenden Vergleich mit einem Völkermörder, der unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, handelt.


    Im Übrigen verbitte ich mir den Vorwurf, ich sei handle für meine angeblichen "rot-roten Freunde". Sie wissen doch nichts über meine politische Wertevorstellungen. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass mein Mandant auch kritische Grafiken über die politisch linkere Politiker*innen erstellt hat, etwa Altkanzler Regenborn.

    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Herr Rache,


    schwammige Argumente? Es ist doch ganz eindeutig für den durchschnittlichen Betrachter, dass die Grafik in ihrer Gesamtheit nicht ernstzunehmen ist - die Frakturschrift oder der Beiname "Die Braunen" beispielsweise. Oder alleine die Tatsache, dass die Grafik in der "Satire- und Memeplattform" gepostet wurde. Einem durchschnittlichen Betrachter wird hierdurch suggeriert, dass es sich hierbei um eine überspitzte Anspielung und nicht um einen ernstzunehmenden Vergleich mit einem Völkermörder, der unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, handelt.

    Ach so, für was steht Ihrer Meinung nach der Herr Hitler denn dann? Halten Sie diesen schäbigen Massenmörder dann etwa für einen lieben Onkel von nebenan der einen Streichelzoo betreibt? Anscheinend finden Sie diese Art von öffentlicher Beleidigung und Diskreditierung ja nicht so schlimm.


    Die Tatsache das es von einer Satireplattform oder Memeplattform stammt entkräftet meine Begehrlichkeit diese Klage eingebracht zu haben im Übrigen nicht und stellt auch mMn rechtlich keinerlei Entlastung dar. Das Bild vom größenwahnsinnigen Diktator, Menschheitsverbrecher und Mörder ist mit einem abgewandelten Parteilogo und der Aufschrift "die Braunen" statt "die Freiheitlichen" und den Namen der Bundestagsmitglieder versehen. Das ist gelinde gesagt eine Dreistigkeit und eine Gleichsetzung mit Adolf Hitler und seiner NSDAP.

  • Ich lasse mich jetzt darauf nicht ein - es macht den Anschein, als drehten wir uns nur im Kreis.

    Ich habe Ihre Frage beantwortet und würde nun selbiges von Ihnen erwarten.

    Ich erachte es sowieso als Unverschämt Ihrerseits, mir vorzuwerfen, ich würde Hitler und seine grausamen Verbrechen verharmlosen wollen.

    Das tun Sie doch, wenn diese schreckliche Gleichsetzung des Herrn Hitler und des FFD Ihrer Meinung nach Satire ist.