Großdemonstrationen in deutschen Städten

  • Am frügen Morgen fanden in den deutschen Städten Magdeburg, Hannover, Aachen, Gotha, Hof und Berlin Großdemostrationen statt.

    Laut Polizeipressestelle demonstrierten , in den genannten Städten, jeweils mehre tausend Bürger friedlich .

    Begleitet von der Firma "ARGUS", als Sicherheitsgarant und den örtlichen Polizeikräften, protestierte man gegen das Vorhaben der Sozen eine ihnen gerecht werdende GO im Bundestag zu verabschieden.

    Auf Transparenten war u.a zu lesen " Keine vorzeitige Debattenverlängerung", " Keine Ruhezeit für sozialistische Schlafwagenbewohner", "Weg mit der GO der SOZEN"."Sozen in die Produktion".

    Organisiert wurde das Ganze von der FFD und deren Jugendorganisation.

    Die Kandesobmänner der Partei sprachen auf den Veranstaltungen

    Parteichef von Wildungen liess Vidobotschaften , indem er sein Wohlwollen und seinen Dank, an die Teilnehmer übermittelte.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Das GG sieht eine vollständige Kontinuität der Handlungsfähigkeit des Bundestages und der Regierung vor und das macht es ja so einzigartig. Ihr Geschäftsordnungsvorschlag würde bedeuten, dass die Regierung einfach in den letzten Tagen der Regentschaft alles ohne längere Aussprache verabschieden könnte. Das wäre ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz, da nur vom Deutschen Bundestag alle Macht und Legitimation des Volkes ausgeht. Ihre GO würde das Oberste Gericht sofort kassieren müssen! Wir werden weiter zu Demonstrationen aufrufen, damit der demokratische Rechtsstaat und der Kern unserer Verfassung bestehen bleibt.

  • Ich weiß ja nicht ob Sie es schon wussten, aber:

    Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

    Richtig und das Volk hat nur die demokratische Mitbestimmung durch das Parlament, da der Bundespräsident nicht direkt gewählt wird und Volksabstimmungen nicht möglich sind. Der Kern unserer Verfassung sieht nur das Parlament im Recht die Legitimation des Volkes zu genießen und diese zentrale Funktion wird durch diese rechtswidrige Geschäftsordnung ausgehebelt.

  • Organisiert wurde das Ganze von der FFD und deren Jugendorganisation.

    Der Wildi-Jugend?

    Ich weiß ja nicht ob Sie es schon wussten, aber:

    Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

    Richtig und das Volk hat nur die demokratische Mitbestimmung durch das Parlament, da der Bundespräsident nicht direkt gewählt wird und Volksabstimmungen nicht möglich sind. Der Kern unserer Verfassung sieht nur das Parlament im Recht die Legitimation des Volkes zu genießen und diese zentrale Funktion wird durch diese rechtswidrige Geschäftsordnung ausgehebelt.

    Rechtswidrig? Diese Regelung, wie von der SDP vorgeschlagen, wurde über fünf Legislaturperioden hinweg so gehandhabt - erst die Allianz hat für deren Streichung gesorgt - objektiv gesehen grundlos - der Grund war das subjektive Empfinden des Abgeordneten Davis, dass diese Regelung nicht notwendig sei.


    Dieser Entwurf bedeutet kein Aushebeln der parlamentarischen, zumal andere Fraktionen von dieser Regelung ebenfalls profitieren können. Sie sollten mit dieser Art von Vorwürfen ganz vorsichtig umgehen, hat Ihr Haufen doch einmal gefordert, Grundrechte für bestimmte Personen aus subjektiv auslegbaren Gründen zu streichen. Und übrigens: De facto ist es so, dass die Regierungsparteien ebenfalls eine Legitimation durch das Volk genießen - schließlich haben die Bürgerinnen und Bürger diejenigen Parteien gewählt, die ihrer Meinung nach entscheiden bzw. regieren sollten. Erzählen Sie nicht so einen Müll.

  • Kann ja sein, dass es schon einmal genutzt wurde, es ist halt niemanden aufgefallen, dass dies rechtswidrig ist.


  • Es obliegt immer noch dem OG das festzustellen.

  • Das liegt beim OG. Dafür haben wir eine Judikative.

  • NUR DER DEUTSCHE BUNDESTAG GENIEßT DIE DIREKTE LEGITIMATION DURCH DAS VOLK.

    Alle Entscheidungen gehen vom Parlament aus, so die Regierungsbildung und auch die Wahl des Bundespräsidenten gemeinsam mit den Landtagen.

    Das FFD wird bei einer rechtswidrigen Verabschiedung definitiv klagen.


  • mach halt, herrje

  • Hauen Sie doch mal ein Bundesverfassungsgericht oder Paragraphen raus. Dann können wir weiterreden.

  • Also das mit der Legitimation hat niemand angezweifelt. Außerdem macht schreien eine nicht schlüssige Argumentation nicht besser.