Guten Tag,
ich schlage eine Änderung der Spielregeln vor und zwar namentlich von § 16 Abs. 1, welcher bisher wie folgt lautet:
„(1) Der Alterspräsident (meisten Tage durchgehend im Bundestag) leitet durch die Konstituierende Sitzung und lässt in dieser ein neues Bundestagspräsidium wählen. Ist ein Präsident oder Stellvertreter gewählt übernimmt dieser die weiteren Amtshandlungen.“
Die Norm soll fortan wie folgt gefasst werden:
„(1) Das bisherige Bundestagspräsidium leitet die konstituierende Sitzung und lässt in dieser ein neues Bundestagspräsidium wählen. Sobald ein neuer Präsident oder ein neuer Stellvertreter die Wahl angenommen haben, endet die Amtszeit des bisherigen Präsidiums und die Amtsrechte und Pflichten gehen auf das neue Präsidium über. Leiten weder der bisherige Bundestagspräsident noch der bisherige Bundestagsvizepräsident binnen 48 Stunden ab Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnis die konstituierende Sitzung ein, so fällt das Recht zur Leitung der konstituierenden Sitzung dem Alterspräsidenten (MdB mit den meisten Tage durchgehend im Bundestag) zu.
Der bisherige Bundestagspräsident oder Bundestagsvizepräsident können nicht gleichzeitig Alterspräsident sein. In einem
solchen Falle fällt das Amt an den MdB, welcher die nächstlängste Amtszeit innehat und kein Mitglied des bisherigen Präsidiums ist.“
Begründung:
Die bisherige Alterspräsidentenregelung entstammt inhaltlich dem RL und hat traditionelle Gründe, die im RL begründet sind, hier aber lediglich zu einem (vermeidbaren) administrativen Mehraufwand als auch zu einer (ebenfalls vermeidbaren) Verzögerung bei der Konstituierung führen.
So muss der Alterspräsident von der Administration zunächst die Präsidiumsrechte erhalten und zum Gruppenleiter ernannt werden, was hier leider manchmal schon gerne mal mehrere Tage dauern kann.
Für die geringe Relevanz des Alterspräsidenten (lediglich Leitung der konstituierenden Sitzung und Wahl von BTP und vBTP) ist dieser Aufwand, verbunden mit der Verzögerung, m. E. nicht begründbar, weshalb die Regelung geändert werden sollte und das bisherige Präsidium zukünftig noch weiter handlungsunfähig bleibt.