Änderung betreffend der Alterspräsidentenregelung

  • Guten Tag,


    ich schlage eine Änderung der Spielregeln vor und zwar namentlich von § 16 Abs. 1, welcher bisher wie folgt lautet:


    (1) Der Alterspräsident (meisten Tage durchgehend im Bundestag) leitet durch die Konstituierende Sitzung und lässt in dieser ein neues Bundestagspräsidium wählen. Ist ein Präsident oder Stellvertreter gewählt übernimmt dieser die weiteren Amtshandlungen.


    Die Norm soll fortan wie folgt gefasst werden:


    „(1) Das bisherige Bundestagspräsidium leitet die konstituierende Sitzung und lässt in dieser ein neues Bundestagspräsidium wählen. Sobald ein neuer Präsident oder ein neuer Stellvertreter die Wahl angenommen haben, endet die Amtszeit des bisherigen Präsidiums und die Amtsrechte und Pflichten gehen auf das neue Präsidium über. Leiten weder der bisherige Bundestagspräsident noch der bisherige Bundestagsvizepräsident binnen 48 Stunden ab Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnis die konstituierende Sitzung ein, so fällt das Recht zur Leitung der konstituierenden Sitzung dem Alterspräsidenten (MdB mit den meisten Tage durchgehend im Bundestag) zu.

    Der bisherige Bundestagspräsident oder Bundestagsvizepräsident können nicht gleichzeitig Alterspräsident sein. In einem

    solchen Falle fällt das Amt an den MdB, welcher die nächstlängste Amtszeit innehat und kein Mitglied des bisherigen Präsidiums ist.“



    Begründung:


    Die bisherige Alterspräsidentenregelung entstammt inhaltlich dem RL und hat traditionelle Gründe, die im RL begründet sind, hier aber lediglich zu einem (vermeidbaren) administrativen Mehraufwand als auch zu einer (ebenfalls vermeidbaren) Verzögerung bei der Konstituierung führen.


    So muss der Alterspräsident von der Administration zunächst die Präsidiumsrechte erhalten und zum Gruppenleiter ernannt werden, was hier leider manchmal schon gerne mal mehrere Tage dauern kann.

    Für die geringe Relevanz des Alterspräsidenten (lediglich Leitung der konstituierenden Sitzung und Wahl von BTP und vBTP) ist dieser Aufwand, verbunden mit der Verzögerung, m. E. nicht begründbar, weshalb die Regelung geändert werden sollte und das bisherige Präsidium zukünftig noch weiter handlungsunfähig bleibt.

  • Durch den administrativen Mehraufwand durchaus logisch und sinnvoll. Jedoch würde ich auch noch eine dritte Option einfügen, falls es Mal dazu kommt dass beide BTP nicht mehr aktiv sind. Mag vielleicht selten sein, aber wenn es dann Mal so ist stehen wir doof da. In den Landtagen haben wir das doch schon erlebt.

  • Durch den administrativen Mehraufwand durchaus logisch und sinnvoll. Jedoch würde ich auch noch eine dritte Option einfügen, falls es Mal dazu kommt dass beide BTP nicht mehr aktiv sind. Mag vielleicht selten sein, aber wenn es dann Mal so ist stehen wir doof da. In den Landtagen haben wir das doch schon erlebt.

    Ein guter Einwand, ich habe meinen Vorschlag ergänzt:


    „[…]Leiten weder der bisherige Bundestagspräsident noch der bisherige Bundestagsvizepräsident binnen 48 Stunden ab Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnis die konstituierende Sitzung ein, so fällt das Recht zur Leitung der konstituierenden Sitzung dem Alterspräsidenten (MdB mit den meisten Tage durchgehend im Bundestag) zu.“„

  • Okay und dann muss man nur noch ausschließen, dass dieser Alterspräsident nicht zufällig der BTP oder Vize war 😂


    Also wenn der mit meisten Tagen BTP ist, dann der zweitplatzierte usw.

    „[…] Der bisherige Bundestagspräsident oder Bundestagsvizepräsident können nicht gleichzeitig Alterspräsident sein. In einem

    solchen Falle fällt das Amt an den MdB, welcher die nächstlängste Amtszeit innehat und kein Mitglied des bisherigen Präsidiums ist.“

  • Wie wäre das, wenn das bisherige Präsidium dem neuen Bundestag nicht mehr angehört? Die Admins müssten dann ja bzgl. der Benutzerrechte sicherstellen, dass das alte Präsidium die Wahl des neuen zwar einleiten, aber nicht daran teilnehmen kann.

    Daran hatte ich auch schon gedacht, man könnte die Alterspräsidentenregelung noch darauf erstrecken.


    Sind also weder BTP noch vBTP MdB im neuen BT, würde es einen Alterspräsidenten geben. Meines Erachtens wäre das dann im Gesamtpaket ein kluger Interessenausgleich, der einen Alterspräsidenten regelmäßig verhindern würde, denn das beide keine MdB im neuen BT mehr sind, sollte selten sein.

  • Sind also weder BTP noch vBTP MdB im neuen BT, würde es einen Alterspräsidenten geben. Meines Erachtens wäre das dann im Gesamtpaket ein kluger Interessenausgleich, der einen Alterspräsidenten regelmäßig verhindern würde, denn das beide keine MdB im neuen BT mehr sind, sollte selten sein.

    Ich finde den Vorschlag so auch sehr gut und würde den so unterstützen.

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Sind also weder BTP noch vBTP MdB im neuen BT, würde es einen Alterspräsidenten geben.

    So könnte man es natürlich machen.


    Ich bin allerdings im Grundsatz ein wenig skeptisch, da hier eine einfache Regel durch eine deutlich umfangreichere, weniger realistische Vorschrift ersetzt werden würde, in der (wie man sieht) diverse Eventualitäten abgedeckt werden müssen.


    Seit Einführung der aktuellen Regelung im August 2020 erfolgte die Konstituierung ausnahmslos am Montag nach der Wahl oder sogar noch am Wahlsonntag, d. h. in der Praxis hat sich auch über einen langen Zeitraum (7 LPs) nie eine nennenswerte Verzögerung als Hinweis auf einen zu hohen administrativen Aufwand gezeigt.

  • Wie wäre das, wenn das bisherige Präsidium dem neuen Bundestag nicht mehr angehört? Die Admins müssten dann ja bzgl. der Benutzerrechte sicherstellen, dass das alte Präsidium die Wahl des neuen zwar einleiten, aber nicht daran teilnehmen kann.

    Das ist ohne weiteres möglich, soweit ich das aus vD unter Franky in Erinnerung habe.

    Richtig, Mitglieder der Präsidiums-Benutzergruppe haben nicht per se die Berechtigung, an Umfragen teilzunehmen.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Wie verbleibt man?

    Ich würde eine nun folgende Abstimmung über den Vorschlag vorschlagen.


    Entwurf:


    „(1) Das bisherige Bundestagspräsidium leitet die konstituierende Sitzung und lässt in dieser ein neues Bundestagspräsidium wählen. Sobald ein neuer Präsident oder ein neuer Stellvertreter die Wahl angenommen haben, endet die Amtszeit des bisherigen Präsidiums und die Amtsrechte und Pflichten gehen auf das neue Präsidium über. Leiten weder der bisherige Bundestagspräsident noch der bisherige Bundestagsvizepräsident binnen 48 Stunden ab Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnis die konstituierende Sitzung ein, so fällt das Recht zur Leitung der konstituierenden Sitzung dem Alterspräsidenten (MdB mit den meisten Tage durchgehend im Bundestag) zu.

    Der bisherige Bundestagspräsident oder Bundestagsvizepräsident können nicht gleichzeitig Alterspräsident sein. In einem

    solchen Falle fällt das Amt an den MdB, welcher die nächstlängste Amtszeit innehat und kein Mitglied des bisherigen Präsidiums ist.“

  • Ich möchte das hier nochmals aufgreifen. Den Vorschlag finde ich sehr gut - das würde in jedem Falle eine deutliche Erleichterung der Abläufe hinsichtlich des BTs zu Beginn einer Legislatur bedeuten.

  • Ich stehe dieser Änderung ebenfalls positiv gegenüber.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|