DEBATTE VIII/039 | Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/039

    Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


  • Dr. Maximilian von Gröhn

    Hat den Titel des Themas von „DEBATTE VIII/039 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze“ zu „DEBATTE VIII/039 | Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer“ geändert.
  • Herr Präsident,


    ich finde es schade, dass der Antragsteller sich bisher nicht weitergehend zum vorliegenden Antrag geäußert hat. Doch gerne werde ich kurz zum Vorhaben sprechen. Denn die antragstellende Partei ist die einzige politische Kraft im Land, die zuletzt die Einführung einer Vermögensteuer gefordert hat. Nicht einmal die linksradikale UPS forderte vor der vergangenen Bundestagswahl Vergleichbares. Zurecht! Die Steuerbelastung in Deutschland ist im internationalen Vergleich bereits extrem hoch. Die Erhebung einer weiteren Steuer würde die wachstumsfeindlichen Belastungen weiter erhöhen. Es gibt keine überzeugenden Gründe für die Wiedererhebung der Vermögensteuer!


    Es gibt aber eine Vielzahl von Gründen, die gegen eine Vermögensteuer sprechen. Neben den sehr hohen Erhebungskosten ist es vor allem die Tatsache, dass die Vermögensteuer eine Substanzsteuer ist. Das ist grundsätzlich abzulehnen, erst recht in einer Phase konjunktureller Abkühlung. Eine Vermögensteuer bedeutet neben den Ertragsteuern eine zusätzliche Belastung von Vermögenseinkommen und setzt damit negative Anreize für die Ersparnisbildung und Finanzinvestitionen. In Krisenzeiten wird die Vermögensteuer krisenverschärfend wirken. Viele Studien belegen negative Auswirkungen der Vermögensteuer. Die Einführung einer Vermögensteuer wäre mit signifikanten Kosten verbunden, auch bei Verschonung von Betriebsvermögen. Es würde zum erhöhtem Gestaltungspotenzial und Abgrenzungsbedarf zwischen privater und betrieblicher Sphäre führen. Besonders Familienunternehmen würden unter einer Vermögensteuer leiden. Wir haben in Deutschland nicht das Problem, dass wir zu viele Vermögende haben, sondern, dass zu wenig Menschen Vermögen haben. Entsprechend sollte der Staat Steuern und Ausgaben senken, um den Aufbau von Vermögen zu unterstützen statt die Bürger immer mehr zu belasten. Die Liberal-Konservative Allianz lehnt die Einführung einer Vermögenssteuer entschieden ab.


    Nichtsdestotrotz würde ich mich über ein paar tiefergehende Ausführungen des Antragstellers freuen. So heißt es im Dokument, dass kein Erfüllungsaufwand für die Bürger entsteht, abgesehen von steuerlicher Mehrbelastung für steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger. Dass eine Steuer nur diejenigen direkt betrifft, die diese zahlen müssen, trifft wohl bei jeder Steuer zu. Könnte der Antragsteller den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger bitte detaillierter darlegen? Gleiches gilt für den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung und für die zusätzlichen Steuereinnahmen für die Länder, die laut Antragstext noch geprüft wurden oder werden. Ich würde mich zudem darüber freuen, wenn der Antragsteller die einzelnen Änderungen im Gesetzestext und deren Auswirkungen respektive deren Notwendigkeit darlegen könnte. Vielen Dank!


    Herr Präsident,


    da auf jeden Fall noch Redebedarf zum vorliegenden Antrag besteht, beantrage ich die Verlängerung der Debatte gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung um 72 Stunden. Folgende Abgeordnete stellen diesen Antrag hiermit mit mir gemeinsam:


    Herr Marko Kassab, MdB

    Herr Stroma Kater, MdB

    Herr Christopher Heusinger, MdB.


    Das erforderliche Quorum von vier Mitgliedern des Bundestages ist somit erreicht, da auch ich Antragsteller bin.


    Ich bitte darum, die Debatte antragsgemäß zu verlängern. Vielen Dank!

  • Auf Antrag der vier Abgeordneten Davis, Kassab, Kater und Heusinger wird die Debatte um 72 Stunden verlängert.

  • Herr Präsident ,

    der Antrag auf Diebstahl oder besser Raubzug, hier verschleiern Vermögenssteuer genannt, ist abzulehnen.

    Es geht nicht an das das Vermögen anderen weggenommen wird, um es irgendwelchen Habenichtsen in den Rachen zu schmeissen.

    Es lebe Deutschland.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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