DEBATTE VIII/038 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/038

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


  • Herr Präsident,


    ich freue mich, dass der Antrag der Regierung Merz zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' den Bundesrat mittlerweile endlich erfolgreich passiert hat und das entsprechende Gesetz somit noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode durch Bundespräsident Brandstätter verkündet werden konnte. Der Bund stellt gemäß dieses Gesetzes Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen zur Verfügung. Es ist gut, dass dies nun beschlossen wurde, wenngleich der Gesetzgebungsprozess leider viel zu lange gedauert hat. Mit dem Beschluss des Gesetzes wurde ein bedeutender Schritt vollzogen, um den Bürgern zu helfen, die infolge dieser Unwetterereignisse im Juli von existenzieller Not betroffen sind, Kommunen bei der Wiederherrichtung der notwendigen Infrastruktur zu unterstützen und die finanziellen Belastungen von Unternehmen abzumildern.


    Die acht Milliarden werden jedoch nicht ausreichen. Selbst wenn die Bundesländer und Kommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Nordrhein-Westfalens Regierung kündigte beispielsweise an, weitere fünf Milliarden in den Aufbau zu investieren. Passiert ist in dieser Hinsicht leider noch nichts, aber ich erwarte, dass die scheidende Landesregierung noch ein eigenes Hilfsprogramm initiieren wird, wie vom Landtag gefordert. Alleine in Nordrhein-Westfalen liegt die Schadenssumme aber weitaus höher als bei acht Milliarden Euro, in Rheinland-Pfalz ebenso. Nur in diesen beiden Ländern entstanden jeweils Schäden von deutlich mehr als zehn Milliarden Euro - und auch in anderen Regionen gibt es größere Schäden. Bloß die Instandsetzung der Schieneninfrastruktur wird fast 1,5 Milliarden kosten. Entsprechend ist die wichtigste Änderung, die durch den vorliegenden Antrag vorgenommen wird, eine Erhöhung der Mittel, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. 2021 wird die Summe um fünfzig Prozent auf 12 Milliarden Euro erhöht, insgesamt verdreifacht sich das Gesamtvolumen auf bis zu 24 Milliarden Euro. Das Finanzausgleichsgesetz wird entsprechend angepasst. Die Länder würden bis 2050 statt bis 2036 an der Finanzierung beteiligt werden. Während die Gesamtbeteiligung der Länder durch die Erhöhung der Mittel etwas steigt, sinkt die jährliche Beteiligung durch die Verlängerung des Zeitraums auf 200 Millionen Euro. Beim Zweiten Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz ist die wichtigste Änderung die Korrektur der Jahreszahl von 2921 auf 2021. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir eine Aufstockung des Sondervermögens noch in dieser Legislaturperiode beschließen können und hoffe auf breite Zustimmung.


    Vielen Dank!