PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Ich kandidiere!

    Ich fress nen Besen.

    Bussi, bussi.

    Zumindest wird es mit Frederic keine weitergehende Einschränkung der Redefreiheit geben!

    Ich glaube, ich fress gleich nen zweiten Besen.

    Guten Appetit!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Sorry, unglücklich ausgedrückt. Meine Aussage bezog sich nur auf KV mit Todesfolge.

    Aber bei der KV mit Todesfolge muss man sich eines KV Deliktes schuldig gemacht haben. Und das würde in diesem Fall nur auf den LKW Fahrer zutreffen.


    Bei der fahrlässigen Tötung sieht es anders aus. Weil da muss man "nur" Verursacher des Erfolgseintritts sein, nicht den Erfolg selbst begehen.

    Ich verstehe nicht, was du damit aussagen möchtest. Auch bei der Körperverletzung muss man den Erfolg nicht selbst "begehen" in dem Sinne, dass die eigene Handlung das letzte Glied in einer Kausalkette ist. Vielmehr sind alle Bedingungen für den Eintritt des Erfolges als gleichwertig zu behandeln. Ggf. mag es am Vorsatz bezüglich dem Kausalverlauf fehlen, wenn Dritte dazwischentreten oder ganz entfernte Ursachen Grundlage der Zurechnung sind. Das ist aber nicht der Fall, wenn man fremde Rettungsbemühungen abhält oder erschwert (sonst käme man immer nur dazu, dass sich nur der abgehaltene Retter strafbar machen kann). Schon das bloße Steigern eines pathologischen Zustands reicht für den Körperverletzungserfolg aus.


    Doch, genau das muss man begehen. Eine KV mit Todesfolge hat als tatbestandliche Voraussetzung, dass man als Täter einer Körperverletzung den Tod verursacht hat. Die Klimaaktivisten haben sich aber nicht einer KV schuldig gemacht. Demnach können sie gar nicht Täter einer KV mit Todesfolge sein, weil man dafür Täter einer KV sein muss. Es scheitert an den Tatbestandsvoraussetzungen und bei den KV Delikten am Vorsatz.

  • Zitat

    J. Böttcher

    Der ehmalige Ministerpräsident wird anwesend sein

    Hört verwundert, dass ein ehemaliger bürgerlicher MP auf eine Veranstaltung von Terroristen geh!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Doch, genau das muss man begehen. Eine KV mit Todesfolge hat als tatbestandliche Voraussetzung, dass man als Täter einer Körperverletzung den Tod verursacht hat. Die Klimaaktivisten haben sich aber nicht einer KV schuldig gemacht. Demnach können sie gar nicht Täter einer KV mit Todesfolge sein, weil man dafür Täter einer KV sein muss. Es scheitert an den Tatbestandsvoraussetzungen und bei den KV Delikten am Vorsatz.

    Über den Körperverletzungsvorsatz kann man sicherlich streiten. Aber an welchen Tatbestandsvoraussetzungen des § 223 StGB soll das denn scheitern? Wie schon erwähnt, muss die eigene Handlung gerade nicht die letzte Handlung in einer Kausalkette sein. Man muss nicht selbst unmittelbar den Erfolg herbeiführen. Es reicht hin, wenn ich eine dahingehend, rechtlich unerlaubte Gefahr schaffe, die sich im konkreten Erfolg realisiert. Auch dann bin ich Täter, wenn man den Vorsatz unterstellt. Täter ist, wer einen Tatbestand verwirklicht. Es ist nicht richtig, dass sich hier nur der Rettungswagenfahrer strafbar machen kann. Der konnte ja nichts machen, so dass es schon an einer strafrechtlichen Handlung, zumindest am Vorsatz, fehlt.

  • Doch, genau das muss man begehen. Eine KV mit Todesfolge hat als tatbestandliche Voraussetzung, dass man als Täter einer Körperverletzung den Tod verursacht hat. Die Klimaaktivisten haben sich aber nicht einer KV schuldig gemacht. Demnach können sie gar nicht Täter einer KV mit Todesfolge sein, weil man dafür Täter einer KV sein muss. Es scheitert an den Tatbestandsvoraussetzungen und bei den KV Delikten am Vorsatz.

    Über den Körperverletzungsvorsatz kann man sicherlich streiten. Aber an welchen Tatbestandsvoraussetzungen des § 223 StGB soll das denn scheitern? Wie schon erwähnt, muss die eigene Handlung gerade nicht die letzte Handlung in einer Kausalkette sein. Man muss nicht selbst unmittelbar den Erfolg herbeiführen. Es reicht hin, wenn ich eine dahingehend, rechtlich unerlaubte Gefahr schaffe, die sich im konkreten Erfolg realisiert. Auch dann bin ich Täter, wenn man den Vorsatz unterstellt. Täter ist, wer einen Tatbestand verwirklicht. Es ist nicht richtig, dass sich hier nur der Rettungswagenfahrer strafbar machen kann. Der konnte ja nichts machen, so dass es schon an einer strafrechtlichen Handlung, zumindest am Vorsatz, fehlt.


    Erstmal kann kein Übererfolg erzielt werden. Das heißt, durch das Umfahren der Radfahrerin, ist der Erfolg schon eingetreten und kausal einzig und allein dem LKW-Fahrer anzulasten gemäß 229 und züstzlich ja nun offensichtlich 222. Dazu kommt, dass die Handlungen der Klimaaktivsten den Erfolg kausal nicht herbeiführen, da er schon eingetreten ist.

    Meine Gegenfrage wäre: Wie soll sich jemand einer KV schuldig gemacht haben, von der er weder Zeit, Ort, Opfer etc. kennt?

    Es ist völlig ausgeschlossen, dass sich die Aktivisten eines 223 schuldig gemacht haben.

  • Erstmal kann kein Übererfolg erzielt werden. Das heißt, durch das Umfahren der Radfahrerin, ist der Erfolg schon eingetreten und kausal einzig und allein dem LKW-Fahrer anzulasten gemäß 229 und züstzlich ja nun offensichtlich 222. Dazu kommt, dass die Handlungen der Klimaaktivsten den Erfolg kausal nicht herbeiführen, da er schon eingetreten ist.

    Meine Gegenfrage wäre: Wie soll sich jemand einer KV schuldig gemacht haben, von der er weder Zeit, Ort, Opfer etc. kennt?

    Es ist völlig ausgeschlossen, dass sich die Aktivisten eines 223 schuldig gemacht haben.

    Nach dieser Logik könnte sich ja auch kein Arzt wegen Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen strafbar machen, wenn ein Patient eingeliefert wird und der (trotz entsprechender Möglichkeiten) nicht behandelt wird. Selbiges gilt für einen beliebigen Dritten, der einen an sich behandlungswillige Arzt tötet (der Dritte wäre auch wegen Totschlags an dem Patienten strafbar, weil er einen rettenden Kausalverlauf unterbricht). Auch dann würde deine Aussage, dass der "Erfolg" alleine dem Ersttäter zuzurechnen wäre, greifen. Das ist aber offensichtlich falsch. Du hättest nur dann recht, wenn der LKW Fahrer den Radfahrer derart verletzt hat, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Kollision nicht mehr zu retten gewesen wäre. Angesichts des späten Todeseintritts wage ich das aber einmal vorsichtig zu bezweifeln. Es erschließt sich mir nicht, was du mit "Übererfolg" meinst. Eine Gesundheitsschädigung liegt auch dann vor, wenn ein pathologischer Zustand gesteigert wird und der Zustand einer behandlungsbedürftigen Person verschlechtert wird. Dass dies durch die Blockade geschehen ist, erscheint mir nicht völlig abwegig. Das wird von Gutachtern geklärt werden. Aber dass sich ein Zustand verschlechtert, wenn man keine ärztliche Hilfe bekommt, obwohl sie erforderlich ist, ist doch irgendwie logisch. Was den Vorsatz anlangt, ist es nicht erforderlich, dass man Zeit, Ort und Opfer kennt. Was in den Vorsatz aufgenommen werden muss, folgt aus dem jeweiligen Tatbestand und § 16 Abs. 1 StGB. Es reicht hin, wenn sie sich mit der Möglichkeit des Erfolges um des erstrebten Zieles willen abgefunden und diesen billigend in Kauf genommen haben. Zudem müssen die wesentlichen Umstände des Kausalverlaufs in den Vorsatz aufgenommen werden. Den Ort der Handlung kennen die Aktivisten. Die Zeit ihrer Handlung auch. Wer das Opfer ist, ist völlig irrelevant. Oder würdest du sagen, der Kuhdammraser handelte ohne Vorsatz, weil er beim Einfahren in die Kreuzung nicht wusste, wer das Opfer war.

  • Erstmal kann kein Übererfolg erzielt werden. Das heißt, durch das Umfahren der Radfahrerin, ist der Erfolg schon eingetreten und kausal einzig und allein dem LKW-Fahrer anzulasten gemäß 229 und züstzlich ja nun offensichtlich 222. Dazu kommt, dass die Handlungen der Klimaaktivsten den Erfolg kausal nicht herbeiführen, da er schon eingetreten ist.

    Meine Gegenfrage wäre: Wie soll sich jemand einer KV schuldig gemacht haben, von der er weder Zeit, Ort, Opfer etc. kennt?

    Es ist völlig ausgeschlossen, dass sich die Aktivisten eines 223 schuldig gemacht haben.

    Nach dieser Logik könnte sich ja auch kein Arzt wegen Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen strafbar machen, wenn ein Patient eingeliefert wird und der (trotz entsprechender Möglichkeiten) nicht behandelt wird. Selbiges gilt für einen beliebigen Dritten, der einen an sich behandlungswillige Arzt tötet (der Dritte wäre auch wegen Totschlags an dem Patienten strafbar, weil er einen rettenden Kausalverlauf unterbricht). Auch dann würde deine Aussage, dass der "Erfolg" alleine dem Ersttäter zuzurechnen wäre, greifen. Das ist aber offensichtlich falsch. Du hättest nur dann recht, wenn der LKW Fahrer den Radfahrer derart verletzt hat, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Kollision nicht mehr zu retten gewesen wäre. Angesichts des späten Todeseintritts wage ich das aber einmal vorsichtig zu bezweifeln. Es erschließt sich mir nicht, was du mit "Übererfolg" meinst. Eine Gesundheitsschädigung liegt auch dann vor, wenn ein pathologischer Zustand gesteigert wird und der Zustand einer behandlungsbedürftigen Person verschlechtert wird. Dass dies durch die Blockade geschehen ist, erscheint mir nicht völlig abwegig. Das wird von Gutachtern geklärt werden. Aber dass sich ein Zustand verschlechtert, wenn man keine ärztliche Hilfe bekommt, obwohl sie erforderlich ist, ist doch irgendwie logisch. Was den Vorsatz anlangt, ist es nicht erforderlich, dass man Zeit, Ort und Opfer kennt. Was in den Vorsatz aufgenommen werden muss, folgt aus dem jeweiligen Tatbestand und § 16 Abs. 1 StGB. Es reicht hin, wenn sie sich mit der Möglichkeit des Erfolges um des erstrebten Zieles willen abgefunden und diesen billigend in Kauf genommen haben. Zudem müssen die wesentlichen Umstände des Kausalverlaufs in den Vorsatz aufgenommen werden. Den Ort der Handlung kennen die Aktivisten. Die Zeit ihrer Handlung auch. Wer das Opfer ist, ist völlig irrelevant. Oder würdest du sagen, der Kuhdammraser handelte ohne Vorsatz, weil er beim Einfahren in die Kreuzung nicht wusste, wer das Opfer war.

    Erstmal: ein Arzt würde grundsätzlich eine Körperverletzung begehen, wenn er Menschen behandelt (Spritze, nähen, OP etc.). Er tut dies aber ja mit einer ausdrücklichen Willenserklärung der Menschen die ihn aufsuchen. Oder er macht es ohne Einwilligung, weil die Person nicht einwilligungsfähig ist. Stichwort: Garantenstellung.


    Mir scheint, du hast die Lokig nicht verstanden. Tod oder KV durch unterlassen ist aber ja wieder was anderes, als das worum es bei den Klimatypen geht und es ist möglich, dass ein Arzt sich diesbezüglich strafbar machen kann. Ein Unterlassungsdelikt sieht aber explizit das Nichtvornehmen einer Handlung vor. Also ist der Arztvergleich mit den Klimaaktivsten schon mal hinfällig, da nicht vergleichbar.


    Dann: Wer einen behandlungswilligen Arzt tötet, hat erstens selbst einen Totschlag oder Mord (je nach SV) begangen und und zweitens kann man das mit dem Totschlag nicht einfach pauschal sagen, weil es ja ggf. an dem Tötungsvorsatz fehlt.


    Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass du das nicht vorsichtig bezweifeln brauchst.


    Bei Zeit, Ort und Opfer sprach ich nicht allein vom Vorsatz. Aber Klimaaktivst A kann sich keiner KV strafbar gemacht haben, wenn A nicht mal weiß wo und wann B überfahren worden ist.


    Deiner Theorie steht ja nun deutlich entgegen, dass jeder, der einen Rettungswagen zum Bremsen zwingt, sei es durch nicht herstellen einer Rettungsgasse sich pauschal einer Körperverletzung strafbar macht. Und ein Arzt, wenn - bevor er ins Patientenzimmer geht - noch mal aufs Klo geht auch. Und das ist nicht richtig.


    Die Klimaaktivisten haben keine KV begangen, das ist nicht möglich. Selbst wenn man das objektiv bejahen würde, ist der subjektive Tatbestand nicht erfüllt.

  • Nein, das sind strukturverwandte Fälle. Zwar ist es richtig, dass Begehungs- und Unterlassungsdelikte zu unterscheiden sind. Doch ist ebenso richtig, dass es in den Fällen, in denen ich fremde Rettungsbemühungen abhalte für die erforderliche Kausalität eine hypothetische Betrachtung anstellen muss, weil es darum geht, einen Eingriff in einen rettenden und damit noch nicht abgeschlossenen Kausalverlauf zu beurteilen. Das hat deutliche Ähnlichkeiten zu einem Unterlassungsdelikt und wird daher von Teilen der Literatur auch nur unter den Voraussetzungen einer Garantenstellung für strafbar gehalten. Das ist aber nicht die Position der Rechtsprechung, die ich zugrunde gelegt habe. Darauf kommt es in den Blockadefällen aber auch nicht an, weil die Blockierer eine Garantenstellung kraft pflichtwidrigen Vorverhaltens innehaben.


    Doch kann er, solange er nur für möglich gehalten hat, dass in dem von ihm verursachten Stau eine Person derart verletzt ist, dass sie Hilfe braucht und sich ihr Zustand verschlechtert, wenn sie keine Hilfe bekommt und die eigene Handlung - das Blockieren der Straße - zu ebenjener Verschlechterung führt. Wenn ich einem Rettungswagen die Reifen durchsteche ist es unerheblich, ob ich denke, dass die damit zu transportierende Personen einen Herzinfarkt infolge ihres fortgeschrittenen Alters erlitten hat oder einen Unfall hatte. Es kommt nicht darauf an, weil das schlicht und ergreifend kein zum gesetzlichen Tatbestand gehörender Umstand im Sinne des § 16 StGB ist.


    Letzteres ist schlicht falsch. Du kannst nicht aufzeigen, warum dies zwingende Folge "meiner" Theorie ist. Aber schön, dass du mir zutraust, derart komplexe Gedanken selbst entwickelt zu haben. Es ist aber nur die Wiedergabe der anerkannten Dogmatik.

  • Seit Tagen bzw. Wochen sind im Preuß nur noch Diskussionen oder anders gesagt Streitereien die auch SimOff sind.

    Weil das Preuß sowohl SimOn als auch SimOff benutzt werden kann:/

    Und ich lege Wert darauf, zu betonen, dass SimOff weder beleidigt, noch beschimpft, noch sonst irgendwas getan wurde. SimOff hat sich, welches politische Lager jetzt auch immer, niemand viel zu Schulden kommen lassen.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Seit Tagen bzw. Wochen sind im Preuß nur noch Diskussionen oder anders gesagt Streitereien die auch SimOff sind.

    Weil das Preuß sowohl SimOn als auch SimOff benutzt werden kann:/

    Und ich lege Wert darauf, zu betonen, dass SimOff weder beleidigt, noch beschimpft, noch sonst irgendwas getan wurde. SimOff hat sich, welches politische Lager jetzt auch immer, niemand viel zu Schulden kommen lassen.

    Lass es gut sein. Du bist der letzte der irgendwas verstehen will! Ich werde mich weder SimOff noch SimOn mit dir in einer Diskussion einlassen. Nur noch Zeitverschwendung das man sich immer über eine Person aufregen muss.

  • Lass es gut sein. Du bist der letzte der irgendwas verstehen will! Ich werde mich weder SimOff noch SimOn mit dir in einer Diskussion einlassen. Nur noch Zeitverschwendung das man sich immer über eine Person aufregen muss.

    Das war eine normale Frage. Ich bin gewillt, meine Aussage zu revidieren, wenn man mir die SimOff-Beiträge im Preuß, die Beleidigungen oder Ähnliches darstellen, zeigen kann.

    Und nein, ich kann es nicht verstehen, dass man nicht trennen kann. Das hat nämlich bis ich Lefèvre begonnen habe zu spielen (ja, noch vor dessen Radikalisierung) jahrelang perfekt hingehaut. Aber jetzt wird willkürlich gemischt und beliebig zwischen den beiden hin und hergewechselt. Diese neue Mode müsste mir mal jemand erklären.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Das war eine normale Frage. Ich bin gewillt, meine Aussage zu revidieren, wenn man mir die SimOff-Beiträge im Preuß, die Beleidigungen oder Ähnliches darstellen, zeigen kann.

    Das hat doch keinen Sinn. Von Angerns Beitrag zu dieser Simulation beschränkt sich seit Tagen aufs Trollen. Der Typ stört in jedem Beitrag, der keinen linken Inhalt hat. Das kann man nicht mehr ernst nehmen.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Das war eine normale Frage. Ich bin gewillt, meine Aussage zu revidieren, wenn man mir die SimOff-Beiträge im Preuß, die Beleidigungen oder Ähnliches darstellen, zeigen kann.

    Das hat doch keinen Sinn. Von Angerns Beitrag zu dieser Simulation beschränkt sich seit Tagen aufs Trollen. Der Typ stört in jedem Beitrag, der keinen linken Inhalt hat. Das kann man nicht mehr ernst nehmen.

    Komm, übertreib deine scheiß Lage nicht!

  • Das war eine normale Frage. Ich bin gewillt, meine Aussage zu revidieren, wenn man mir die SimOff-Beiträge im Preuß, die Beleidigungen oder Ähnliches darstellen, zeigen kann.

    Das hat doch keinen Sinn. Von Angerns Beitrag zu dieser Simulation beschränkt sich seit Tagen aufs Trollen. Der Typ stört in jedem Beitrag, der keinen linken Inhalt hat. Das kann man nicht mehr ernst nehmen.

    Komm, übertreib deine scheiß Lage nicht!

    Ich übertreibe - aus meiner Sicht - nicht. Dein Verhalten geht mir tierisch auf den Zeiger.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Das war eine normale Frage. Ich bin gewillt, meine Aussage zu revidieren, wenn man mir die SimOff-Beiträge im Preuß, die Beleidigungen oder Ähnliches darstellen, zeigen kann.

    Das hat doch keinen Sinn. Von Angerns Beitrag zu dieser Simulation beschränkt sich seit Tagen aufs Trollen. Der Typ stört in jedem Beitrag, der keinen linken Inhalt hat. Das kann man nicht mehr ernst nehmen.

    Komm, übertreib deine scheiß Lage nicht!

    Ich übertreibe - aus meiner Sicht nicht. Dein Verhalten geht mir tierisch auf den Zeiger.

    Das Verhalten von vielen anderen geht mir auch auf den Zeiger, zu deinem Verständnis! Das es Leute gibt, die diese sim ernst nehmen, kapierst du nicht. Was andere hier tun, ist wohl okay? Nazi-Regime? Wie verblendet, ehrlich!