Alles anzeigenAlles anzeigenSehr geehrtes Präsidium,
Geschätzte Kolleg*innen,
Ich muss sagen ich bin über den Antrag ziemlich überrascht.
Dieser Antrag soll immerhin die 3 Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien zu "sicheren" Herkunftsländern gemacht werden.
Was der Antragsteller wohl vergessen hat das dort unteranderem Homosexualität mit bis zu 8 Jahren Gefängnis bestraft wird, Meinungsfreiheit und andere demokratische Grundsätze nicht geachtet werden.
Auch werden in diesen Staaten Folterähnliche Praktiken an Homosexuellen durchgeführt.
Dieser Antrag würde ebenfalls entgegen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehen der vorschreibt das in sicheren Herkunftsstaaten "keine Gefährdung von Leben und Freiheit aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht."
Auch Amnesty International sagt "Amnesty dokumentierte in Algerien, Marokko und Tunesien auch im vergangenen Jahr Fälle von Verfolgung, Folter und Misshandlung."
Daher sind die Bedingungen für eine Einstufung als sicheres Herkunftsland nicht gegeben, denn keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen "sicheren Herkunftsstaat"."
Ich möchte ebenfalls zwei wichtige Quellen zitieren die gegen diesen Antrag sprechen:
https://www.amnesty.de/informi…heren%20Herkunftsstaat%22.
https://www.lsvd.de/de/ct/989-…ftstaaten-maghreb-staaten
Ich spreche mich daher aus den Antrag klar abzulehnen oder zumindest durch einen Vermittlungsausschuss diese 3 betreffenden Länder aus dem Antrag zu streichen.
Vielen Dank
B. Lösung
Änderung des Asylgesetzes in dem die genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Der Anspruch auf Schutz für politisch Verfolgte o.ä. aus diesen Staaten bleibt selbstverständlich bestehen.
Also entweder kennt man das Asylgesetz nicht wirklich, weil jeder politisch Verfolgte (das sind Homosexuelle) haben einen Anspruch auf Schutz. Wenn man ihrer Logik folgt, muss man noch einige Länder als unsicher einstufen...
Müsste man eigentlich. Aber die Zeichen die Ihr Antrag setzt sind meiner Meinung nach Grund falsch und der Antrag aufgrund der schlechten politischen und menschlichen Lage gegenüber verfolgten in den genannten Ländern abzulehnen