PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Aktuell wurden die Richter der Sim-Off-Kammer noch nicht gewählt. Ich würde persönlich annehmen, dass diese dann gewählt werden, nachdem die Amtszeiten der bisherigen Richter abgelaufen sind. (Wer die Wahl dann durchführt ist eine andere Sache, die Bundeswahlleitung hat dazu (warum auch immer) keine Kompetenzen. Vielleicht habe ich das aber auch nur überlesen)

    Dazu haben wir tatsächlich eine Klausel eingeführt:


    Artikel 3 des Gesetzes zur Reform von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung


    (1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes amtierenden Richter führen ihre Amtsgeschäfte als Richter in der Ersten Kammer des Obersten Gerichtes bis zur Vollendung ihrer Amtszeit nach bundesgesetzlichen Sim-On-Fortschriften fort und werden in ihrem rechtlichen Status als Richter in der Ersten Kammer des Obersten Gerichtes nicht berührt.


    (2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren am Obersten Gericht liegen in der Zuständigkeit der Ersten Kammer des Obersten Gerichts. Sie kann anhängige Klagen von Amts wegen der Zweiten Kammer zur Entscheidung vorlegen.


    (3) Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Sim-Off-Verfahren sind die zum Zeitpunkt der Klageeinreichung geltenden Vorschriften anzuwenden.


  • Danke! Sieht man mal, dass man als neuer (wiedereingestiegener) Spieler keinen Überblick über die Dinge hat. Dann wäre das ja im Grunde genau das was ich auch meinte.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Wer die Wahl dann durchführt ist eine andere Sache, die Bundeswahlleitung hat dazu (warum auch immer) keine Kompetenzen. Vielleicht habe ich das aber auch nur überlesen. Falls nicht würde ich mal schauen ob wir da die Regeln nochmal ändern sollten.

    Das ist derzeit nicht abschließend geregelt. Die Vorschrift ist derzeit diese hier:

    § 5 Abs. 1 Satz 2 ModAdminG

    Sie werden aus der Mitte der Spielerschaft in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Monaten gewählt.


    Die Bundeswahlleitung erhält die Kompetenzen aus dem vDGB; Das regelt die Durchführung der Sim-Off-Kammer-Wahlen jedoch nicht näher. Entweder wird bei der Bundeswahlleitung explizit ein 10ter Absatz hinzugefügt der die Kompetenz herstellt oder die Liste wird gekürzt und die Bundeswahlleitung erhält die Kompetenz für Wahlen mit Beteiligung aller Mitspieler*innen.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Die habe ich auch gelesen. Soweit ich das interpretiere, betrifft das ja nur die erste Kammer, die Wahl der zweiten Kammer wird da nirgends angesprochen. Außer dem vom Hajime angesprochenen § 5 (2) ModAdminG überhaupt nirgends - auch nicht in den Übergangsvorschriften.

    Meine einzige Interpretation wäre, dass die erste Wahl der Richter der 2. Kammer analog mit der Wahl der Richter der 1. Kammer stattfindet.

    Da die nächste Wahl die von Nils Neuheimer ausweislich dem Wiki am 14. Juli ist würde die zweite Kammer dann nur aus einem Richter bestehen, was auch nicht Sinn und Zweck der Regeln sein kann.

    Entweder verstehe ich die bisherige Übergangsvorschrift nicht oder wir brauchen eine neue Übergangsvorschrift ^^

  • Bei aller Liebe Andreas, am Anfang klingen es so, als hätte der Admin versucht das sim/on OG zu beeinflussen und am Ende wird versucht auf das sim/off OG Einfluss zu nehmen. Da stellt sich mir die Frage, wenn der Admin schon impliziert "Die Regeln sind egal", wieso haben wir dann Regeln, ja wieso spielen wir dann hier überhaupt?
    Ich pers. halte die Entscheidung für richtig, da die Regeln, die die Spielerschafft aufgestellt hat, die Ablehnung ermöglicht.

    Tut mir Leid, aber das ist einfach alles sehr falsch.


    1. Ich habe den Richter*innen (mit denen ich auf Discord täglich Kontakt habe, weil man auch mal Abseits der Sim ein wenig plaudert) meine Meinung zu dem Urteil dargelegt, nachdem dieses veröffentlicht wurde. Es läge mir fern, das OG bei laufenden Verfahren zu beeinflussen.


    2. Warum sollten die Regeln egal sein, im Gegenteil: Das Urteil ist schon offensichtlich regelwidrig, weil wir gem. Spielregeln eigentlich eine Sim-Off-Kammer für das Gericht wählen müssten, die dann für diese Beschwerde zuständig gewesen wäre. Mithin verstehe ich diese Aussage gar nicht. Ich will ja nicht, dass sich jemand über die Regeln hinwegsetzt, sondern das man diese so auslegt, dass sich Spieler*innen ohne großen juristischen Kenntnisse wg. Spielregelverstößen an das OG wenden können. Das hat nichts mit der Missachtung von Regeln zu tun, sondern mit ihrer Auslegung - was ja gerade Aufgabe des Gerichtes ist.


    3. Nur weil die Regeln eine Ablehnung ermöglichen, muss man das ja nicht tun. Ich habe - im Übrigen abseits meiner Admin-Tätigkeit, die hier ohnehin nichts zur Sacht tun kann - lediglich dargelegt, warum ich diese Ablehnung in dieser Form nicht befürworte.

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  • Dann haben wir wohl in Gänze diametrale Ansichten.

  • 2. Warum sollten die Regeln egal sein, im Gegenteil: Das Urteil ist schon offensichtlich regelwidrig, weil wir gem. Spielregeln eigentlich eine Sim-Off-Kammer für das Gericht wählen müssten, die dann für diese Beschwerde zuständig gewesen wäre.

    Nun, das würde ich nicht so sehen. Wir haben die Änderung jetzt am 13.06. verabschiedet - die Kandidaturphase wurde erst heute (04.07.) eingeleitet, eine SimOff-Kammer hätten wir erst einen guten Monat später, nämlich am 10.07. Man kann die Norm natürlich wortlautgetreu auslegen, was aber dazu führen würde, dass für diese Übergangszeit keine SimOff-Gerichtsbarkeit gegeben wäre, was, wenn man das bis zum Ende denkt, durchaus problematisch sein kann. Mit Blick auf andere Übergangs- und Sicherungsregelungen, etwa, dass Richter*innen nicht sofort aus dem Amt scheiden, sondern im Amt bleiben, bis eine Neuwahl erfolgt ist, lässt sich m. E. durchaus eine planwidrige Regelungslücke annehmen, sodass sich eine Entscheidung schon rechtfertigen lassen würde. In welchem Umfang man die Zuständigkeit für diese Übergangsphase annimmt, ist eine andere Frage; ich würde die Zuständigkeit jedenfalls in der Übergangsphase nicht kategorisch verneinen. Hätten wir bereits eine zweite Kammer gewählt, wäre es natürlich eindeutig und klar.

  • Ich mache nur den Gedanken auf; braucht es überhaupt ein "Gericht" für SimOff-Spielregelfragen oder ist ein etwas weniger formeller "SimOff-Rat" aus fünf Spielern die gewählt werden vielleicht auch ne Möglichkeit?

    Danke für diesen Anstoß zur Debatte. Mir persönlich ist unser Konstrukt aus Regeln, OG und den verschiedenen juristischen Feinheiten schon lange viel zu kompliziert geworden. Ich verstehe ja, wenn hier einige Spaß an juristischen Themen haben aber ich finde es ehrlich gesagt alles andere als niederschwellig, für alle, die damit einfach nichts anfangen können. Weniger wäre an dieser Stelle wirklich mehr.

  • Nun, das würde ich nicht so sehen. Wir haben die Änderung jetzt am 13.06. verabschiedet - die Kandidaturphase wurde erst heute (04.07.) eingeleitet, eine SimOff-Kammer hätten wir erst einen guten Monat später, nämlich am 10.07. Man kann die Norm natürlich wortlautgetreu auslegen, was aber dazu führen würde, dass für diese Übergangszeit keine SimOff-Gerichtsbarkeit gegeben wäre, was, wenn man das bis zum Ende denkt, durchaus problematisch sein kann. Mit Blick auf andere Übergangs- und Sicherungsregelungen, etwa, dass Richter*innen nicht sofort aus dem Amt scheiden, sondern im Amt bleiben, bis eine Neuwahl erfolgt ist, lässt sich m. E. durchaus eine planwidrige Regelungslücke annehmen, sodass sich eine Entscheidung schon rechtfertigen lassen würde. In welchem Umfang man die Zuständigkeit für diese Übergangsphase annimmt, ist eine andere Frage; ich würde die Zuständigkeit jedenfalls in der Übergangsphase nicht kategorisch verneinen. Hätten wir bereits eine zweite Kammer gewählt, wäre es natürlich eindeutig und klar.

    Sehe ich persönlich in diesen Fall anders. Bzw. wäre dann zumindest eine Begründung im Urteil erforderlich gewesen, wieso man sich denn entgegen dem Wortlaut der Regeln für zuständig hält.

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  • Was sind die Voraussetzungen zur Kandidatur als SimOff-Richter?

    Die gleichen wie für die Moderation: "kontenübergreifend, mindestens 250 Beiträgen und sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform"

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  • Ich kandidiere.

    § 5
    Oberstes Gericht


    (1) Die zweite Kammer des Obersten Gerichts (Sim-Off-Kammer) besteht aus vier Richtern. Sie werden aus der Mitte der Spielerschaft in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Die Richter führen ihr Amtsgeschäft bis zur Wiederwahl oder bis zur Neuwahl eines neuen Richters fort. Das Ausscheiden vom Amt als Richter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität oder Rücktritt. Ist eine Nachwahl erforderlich, findet diese unverzüglich statt. Das passive Wahlrecht wird erworben mit dem Verfassen von, kontenübergreifend, mindestens 250 Beiträgen und sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht zum Richter der zweiten Kammer des Obersten Gerichts steht demjenigen nicht zu, der

    1. Moderator ist;

    2. bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde;

    3. bereits nach § 3 Absatz 5 aus dem Amt des Moderators enthoben wurde;


    (2) Richter sind zur Aufnahme eines Nebenkontos befugt. Sie haben in diesem Fall mit dem Nebenaccount aus allen anderen Benutzergruppen auszuscheiden. Nebenaccounts dürfen keiner Partei angehören und vorbehaltlich Satz 1 kein Amt ausüben.


    (3) Die Zweite Kammer des Obersten Gerichts entscheidet über 1. die Auslegung der Spielregeln (§ 20 Absatz 3 Nummer 1 vDGB; Regelbeschwerde), 2. Einsprüche gegen Sanktionierungen der Moderation oder der Administration (§ 20 Absatz 3 Nummer 2 vDGB; Einspruchsverfahren) 3. Anträge, die Sanktionierung eines von der Moderation oder der Administration nicht sanktionierten Verhaltens zu erzwingen (§ 20 Absatz 3 Nummer 3 vDGB; Sanktionserzwingungsverfahren) 4. gegen von der Moderation im Zuge eines Schiedsverfahrens festgelegte Maßnahmen (§ 20 Absatz 3 Nummer 3 vDGB) und 5. die Enthebung von Wahladministratoren, Moderatoren, dem Bundeswahlleiter oder dessen Stellvertreter aus ihrem Amt (§ 20 Absatz 3 Nummer 3 vDGB; Amtsenthebungsverfahren)


    (4) Die Zweite Kammer des Obersten Gerichts bestimmt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.".