PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • SimOff: Doch, das geht. Ich habe heute mehrfache Drohungen auf Discord erhalten und daraufhin mein Profil auf Discord löschen lassen und mir auch einen vollständigen Rückzug aus der SIM überlegt.

    In einigen Nachrichten über Discord (etwa 10) wurde ich als Privatperson als "alte Nazisau" oder "Faschist ersten Gerades" bezeichnet. In anderen Mitteilungen wurde ich gefragt, ob ich mir gerade aufgrund des Erfolges an meinem Geschlechtsteil spiele und mir e.nen runter.... und in wieder anderen Nachrichten wurde mir sogar damit gedroht, dass man mir etwas antun möchte.


    Jeder weiß, was er getan hat und wie er sich verhalten hat. Leute, aber das hier ist eine Simulation und nicht das wahre Leben. Ich bin wirklich erschüttert, was man mir an den Kopf geworfen hat und kann nur sagen, dass diese Personen, welche alle aus IL, Grünen oder SDP stammten die wahren Faschisten sind.


    Gute Nacht!

  • Wenn dies der Wahrheit entspricht dann ist dies schockierend.

  • § 46 Abs. 3 Satz 3 BWahlG: "Der Verzicht kann nicht widerrufen werden."

    Wie schön das Sie das Bundeswahlgesetz zitieren, sogar die passende Norm:


    § 46 Abs. 3 Satz 1 BWahlG:


    Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er zur Niederschrift des Präsidenten des Deutschen Bundestages, eines deutschen Notars, der seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, oder eines zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigten Bediensteten einer deutschen Auslandsvertretung erklärt wird.



    Selbst wenn man es simulationsgerecht auslegen würde, bräuchte es als „Niederschrift“ mindestens einer privaten Nachricht an den Präsidenten, diese ist nicht erfolgt.

    Damit ist auch aus dieser Sicht kein Verzicht erklärt worden und Herr Rache ist MdB.

  • Jeder von den Betroffenen weiß, wie er sich verhalten hat. Ich erwarte von jedem einzelnen eine schriftliche Entschuldigung per privater Nachricht im Forum. In den besonders schweren Fällen behalte ich mir eine Strafanzeige vor.

  • Na mensch, dann waren bisher ja die meisten Mandatsverzichte unwirksam.

  • Gibt es Beweise?

  • Ja, ich habe alles archiviert. Jeder weiß ja, was er genau getan hat. Ich erwarte, wie bereits erwähnt eine Entschuldigung.

  • Die Mitteilung ist im Thread "Mitteilungen an das Bundestagspräsidium" erfolgt. Ergo ist das Bundestagspräsidium auch Adressat - eine Mitteilung des Verzichtes auf das Mandat an dieser Stelle hat somit unter simulationsgerechter Auslegung, wie von Ihnen beschrieben, den gleichen Wert wie eine private Nachricht an die Präsidentin. Somit ist ein Verzicht erklärt worden und nach § 46 Abs. 3 Satz 3 BWahlG ist ein Widerruf nicht möglich - Herr Rache ist kein Mitglied des Deutschen Bundestages mehr.

  • Sowas muss wirklich nicht sein, da stehe ich in der SIM-Off auch hinter ihnen!

  • SIM-OFF: Also auch wenn ich euch (euch FFD) nicht mag wenn das stimmt geht das viel zu weit. So ok deren Meinung ist häufig scheiße und so wie sich unter anderem Wildungen häufig gibt macht das auch echt kein Spaß das zu lesen bzw. zu antworten. aber ganz im ernst also das geht viel zu weit so :D Vorallem da egal ob mit Hintergedanken oder nicht Rache sich bemüht einigermaßen Fair gegenüber mitbewerbern umzugehen.

  • Das stimmt wohl. Aber wo keine Beschwerde, gibt es ja keine Probleme


    Hier ist der Verzicht aber offenkundig nicht gewollt gewesen, m. E. durch die rechtzeitige Löschung, deutlich bevor die Präsidentin repliziert hat, ohnehin nicht erfolgt.

    Selbst wenn man sich aber auf Ihren Standpunkt stellt, so wäre der Verzicht nicht formwirksam und damit unwirksam.


    Es wurde hier nie so praktiziert, dass es einer Privatmitteilung bedarf. Der Thread "Mitteilungen an das Bundestagspräsidium" ist doch gerade dafür da.

    Als Jurist brauche ich Ihnen doch nicht erklären, was „zur Niederschrift beim Präsidenten des Bundestages“ bedeutet und dass das nun einmal als Formerfordernis zur Wirksamkeit der WE zwingend einzuhalten ist.


    Eine Niederschrift ist eben nicht, eine Mitteilung in einem allgemeinen Thread.


    Das es bisher da keine Beschwerden gab, steht auf einem anderen Blatt Papier.




  • Wie kann ich denn versehentlich meinen Verzicht einreichen?

  • Das ist unzutreffend, denn es reicht eben nicht die einfache Mitteilung des Verzichts.


    Zur Niederschrift des Präsidenten ist mindestens so auszulegen, dass es einer persönlichen Nachricht an ihn bedarf und eben keiner editierbaren oder löschbaren einfachen öffentlichen Mitteilung.


    Wie üblich, wenn der Gesetzgeber eine Erklärung zur Niederschrift vor einem Notar oder sonstigen Amtsträger wünscht, soll dies dem Schutz des Erklärenden dienen, vorab umfassend über die Folgen seiner Erklärung belehrt zu werden, hier insbesondere der Unwiderruflichkeit der Willenserklärung.