Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenEs gibt eine Übereinkunft in der Geschäftsordnung, dass Anträge ausnahmslos auch mit einer Rede begründet werden sollen. Außerdem gehört es zum guten Ton, den Antragsteller zuerst zu Wort kommen zu lassen.
Sollen, nicht müssen. Ihnen stand es nach der Geschäftsordnung frei, auch vor mir einen Debattenbeitrag zu leisten. Ihre Ausrede überzeugt nicht!
Doch, ich finde die Aussage von der Genossin Klinkert richtig, berechtigt und zutreffend. Aber ich sehe auch, dass Sie sich den eigenen Lapsus nicht eingestehen können.
Das verwundert nicht. Die Regierung Litauens wird sicher interessiert verfolgen, wer sich schützend vor ihre staatliche Souveränität stellt. Ihre Partei tut dies sicherlich nicht, wie man an der Abstimmung erkennen kann.
Das bringt mich wieder zu dem Punkt: Qualität des Antrags. Ich wiederhole mich dazu nicht.
An der Qualität des Antrages gibt es nichts auszusetzen.
Wäre mein Ego so aufgeblasen wie das Ihrige, würde ich sowas an Ihrer Stelle auch behaupten.
Sie langweilen mich. Melden Sie sich gerne, sobald Sie in der Lage sind, Ihre Behauptung, der Anträge sei von schlechter Qualität, auch zu begründen!
Danke, gleichfalls!