Davon mal abgesehen, muss man kein Berufsjurist sein um zu erkennen, dass Sie ihren im GG festgehaltenen Pflichten nicht nachgekommen und die Ihnen zustehenden Kompetenzen stark überstrapaziert haben.
Das wird, wie oben bereits erwähnt, das Oberste Gericht klären. Auch dafür muss man kein Berufsjurist sein.
Das zeigt das sie keine Beweise für ihren Beweggrund haben ...
Was Sie da reininterpretieren, tangiert mich in keiner Weise.