PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Nathan Lefèvre, würdest du mir bitte diesen Satz gerade einmal erläutern? Ich bin mir gerade nicht vollends sicher, ob ich dich richtig verstehe.

    Nach 30 Strafpunkten passiert in Sachen automatische temporäre Sperre nichts mehr.

    Laut meinem Verständnis sieht das ModAdminG nur vor, dass nach 10, 20 und 30 Strafpunkten automatisch eine Sperre von jeweils einem, zwei, oder drei Tagen erfolgt. Danach wäre jedes Mal ein gesonderter Beschluss erforderlich.

    Zu meiner Zeit in der Moderation und davor haben wir das konsequent so ausgelegt, daß eine Person, die mehr als 30 Strafpunkte hat, für jede volle 10 Strafpunkte 3 Tage Auszeit erhalten hat. Und so war es auch ursprünglich angedacht. Wer 40 Strafpunkte angesammelt hat, hat "weitere 10 Strafpunkte erhalten" und ist logischerweise auch schon "bereits nach Nummer 2 automatisch ausgeschlossen" worden. Ergo sind 3 Ausschlußtage anzusetzen. Warum man neuerdings von dieser jahrelangen Handhabung abweichen will, erschließt sich mir persönlich nicht.

    So hätte ich das jetzt auch verstanden bzw. angewandt.

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  • Das widerspricht vollkommen der gängigen Anwendungspraxis seit eigentlich Bestehen der Sim und Bestehen des ModAdminG. Nach §7 Abs. 1 wird der automatische Ausschluß anhand der Strafpunkte festgemacht. Da alle Verbote im vierten Teil des ModAdminG (§§10-16) Strafpunkte nach sich ziehen, ist es nur folgelogisch, daß diese Vergehen in Häufung einen Ausschluß nach sich ziehen können.

    Es geht aber nicht um den automatischen Ausschluss, weil der nur bis 30 Punkte möglich ist.

    Ansonsten könnte man eine Person mit 40 Punkten denklogisch bis zu 5 Tage ausschließen, weil diese ja sowohl aufgrund von Nr. 1, als auch von Nr. 2 bereits ausgeschlossen wurde und auch wieder Punkt Nummer drei zutreffen würde. Dies widerspricht sämtlicher Logik, da somit die Wahl zwischen 2, 3, oder 5 Tagen dann der Willkür der Mods obliegen würde und kann daher nicht die Intention des Textes sein, will man diesen als "gerecht" und "fair" betrachten. Wohlgemerkt, dies gilt nur, betrachtet man den fraglichen §7 alleine, denn:

    Gerade dieses willkürliche Sanktionieren kann ja auch nicht sein, weil §5(3).

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Bis zu 30 Strafpunkten ist es klar geregelt. Allerdings folge ich deiner Interpretation, daß es danach einen gesonderten Beschluß benötigt nicht. Der entsprechende Satz in §7 Abs. 1 bezieht sich mMn allgemein auf außerordentliche Ausschlüsse auf Zeit und eben nicht auf Punkt 3. im Speziellen.

    Auf der anderen Seite verstehe ich den unteren Absatz nicht ganz, daß man auf die Idee kommen könnte, die Ausschlußdauer je 10 Strafpunkten immer um 2 Tage weiter zu erhöhen bzw. durch Vermischen der Ausschlußarten. Ein Vermischen wäre ja grundsätzlich nicht möglich, höchstens ein zeitliches Zusammenfallen, zwei verschiedener Ausschlußarten (einmal ordentlich/automatisch, aufgrund von Strafpunkten und gleichzeitig außerordentlich aufgrund §§14 und 15).

  • Bis zu 30 Strafpunkten ist es klar geregelt. Allerdings folge ich deiner Interpretation, daß es danach einen gesonderten Beschluß benötigt nicht. Der entsprechende Satz in §7 Abs. 1 bezieht sich mMn allgemein auf außerordentliche Ausschlüsse auf Zeit und eben nicht auf Punkt 3. im Speziellen.

    Aber woher nimmst Du, dass man dann immer weitere 10 Strafpunkte aufaddieren kann und dann immer wieder 3 Tage Sperre erhält? Das ist kein einziges Mal im Text enthalten und der ist m.E. doch klar abschließend formuliert.

    Womit wir auch hierbei wären:

    Auf der anderen Seite verstehe ich den unteren Absatz nicht ganz, daß man auf die Idee kommen könnte, die Ausschlußdauer je 10 Strafpunkten immer um 2 Tage weiter zu erhöhen bzw. durch Vermischen der Ausschlußarten. Ein Vermischen wäre ja grundsätzlich nicht möglich, höchstens ein zeitliches Zusammenfallen, zwei verschiedener Ausschlußarten (einmal ordentlich/automatisch, aufgrund von Strafpunkten und gleichzeitig außerordentlich aufgrund §§14 und 15).

    Dies wäre Deiner Interpretation nach sehr wohl möglich, denn sind die 3 Tage nach oben hin offen (von den Strafpunkten her), dann müssen es auch die exakt gleich formulierten 2 Tage sein. Folglich kann die Moderation wählen, ob sie die 2, oder die 3, oder beide als Sanktionsmöglichkeit wählt.

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  • Bis zu 30 Strafpunkten ist es klar geregelt. Allerdings folge ich deiner Interpretation, daß es danach einen gesonderten Beschluß benötigt nicht. Der entsprechende Satz in §7 Abs. 1 bezieht sich mMn allgemein auf außerordentliche Ausschlüsse auf Zeit und eben nicht auf Punkt 3. im Speziellen.

    Ich bin da eher bei Nathan. Der Wortlaut und die Systematik sprechen dafür, dass für die ersten drei automatischen temporären Ausschlüsse jeweils einmal zehn Punkte benötigt werden; aus Nr. 3 geht nicht "für jede weiteren zehn Punkte" hervor. Theoretisch könnte man eine Analogie ziehen, aber das ist nach § 5 Abs. 3 i. V. m. § 1 StGB nicht erlaubt.

    8158-signaturbkkoslowska-png


    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Das wurde, wie gesagt, bislang anders gehandhabt. Nach 30 Strafpunkten erhöht sich lediglich das Strafmaß bei einem automatischen Ausschluß nicht mehr. Aber dennoch ist §7 Abs, 1 Punkt 3. nach wie vor anwendbar, da alle Bedingungen dafür erfüllt sind. Es steht ja nicht explizit "30 Strafpunkte - 3 Tage Ausschluß" drin, sondern "weitere 10 Strafpunkte - 3 Tage Ausschluß". Diese weiteren 10 Strafpunkte können nach gängiger Auslegung auch 40, 50, 60 Strafpunkte sein.

    Das "weitere 10 Strafpunkte" bezieht sich allerdings auf Nr. 2 (genauso wie diese wiederum auf Nr. 1). Somit handelt es sich um eine abschließende Formulierung, der automatische Ausschluss ist bei 30 Strafpunkten gedeckelt. Für weitere Ausschlüsse benötigt es somit eines gesonderten Beschlusses.

    Ah, Moment. Jetzt verstehe ich deine Argumentationsweise zu den 5 Tagen. In der Tat wären 5 Tage Ausschluß ab 40 Strafpunkten tatsächlich argumentierbar. Allerdings würde ich es zurückweisen, daß die Moderation (bzw. Administration) hier willkürlich die Ausschlußlänge entscheiden könnte, einfach aus der Erfahrung heraus, daß ein Ausschluß durch mehrere Hände geht. Zum einen checken sich gegenseitig die Mods, die hauptamtliche Administration, die das ganze ausführt und darauf nochmal einen Blick werfen kann und nicht zuletzt die Spielerschaft, die darauf aufmerksam machen kann und über Absetzungsmöglichkeiten von Moderatoren verfügt. Klar, das ist nicht juristisch wasserdicht, aber man sollte meinen können, das wir hier gemeinsam als Spielerschaft auf den Common Sense vertrauen.

    Naja, aber solange man ein ModAdminG in der jetzigen Form hat, muss das juristisch wasserdicht sein. Sonst ist flugs jeder Sanktionsbescheid aufgehoben und die Leute schreien Arschloch und Sau und rennen trotzdem straffrei herum. Ich bin ja ganz bei Dir - solltest Du der Meinung sein - dass man dahingehend die Juristerei zurückschrauben sollte, aber das geht nur durch Änderungen.

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  • Bis zu 30 Strafpunkten ist es klar geregelt. Allerdings folge ich deiner Interpretation, daß es danach einen gesonderten Beschluß benötigt nicht. Der entsprechende Satz in §7 Abs. 1 bezieht sich mMn allgemein auf außerordentliche Ausschlüsse auf Zeit und eben nicht auf Punkt 3. im Speziellen.

    Ich bin da eher bei Nathan. Der Wortlaut und die Systematik sprechen dafür, dass für die ersten drei automatischen temporären Ausschlüsse jeweils einmal zehn Punkte benötigt werden; aus Nr. 3 geht nicht "für jede weiteren zehn Punkte" hervor. Theoretisch könnte man eine Analogie ziehen, aber das ist nach § 5 Abs. 3 i. V. m. § 1 StGB nicht erlaubt.

    Es wird keine Analogie gezogen, von daher ist dieses Verbot ohnehin nicht relevant.


    Bis zu 30 Strafpunkten ist es klar geregelt. Allerdings folge ich deiner Interpretation, daß es danach einen gesonderten Beschluß benötigt nicht. Der entsprechende Satz in §7 Abs. 1 bezieht sich mMn allgemein auf außerordentliche Ausschlüsse auf Zeit und eben nicht auf Punkt 3. im Speziellen.

    Aber woher nimmst Du, dass man dann immer weitere 10 Strafpunkte aufaddieren kann und dann immer wieder 3 Tage Sperre erhält? Das ist kein einziges Mal im Text enthalten und der ist m.E. doch klar abschließend formuliert.

    Das war halt in den letzten 3 Jahren die gängige und unwidersprochene Auslegung. Sollte sich diese allgemeine Auffassung jetzt geändert haben, ist es sicher sinnvoll, den Abschnitt neu zu formulieren. Am besten so, das wir nicht wieder in die selben Interpretationsfallen laufen.


    Womit wir auch hierbei wären:

    Auf der anderen Seite verstehe ich den unteren Absatz nicht ganz, daß man auf die Idee kommen könnte, die Ausschlußdauer je 10 Strafpunkten immer um 2 Tage weiter zu erhöhen bzw. durch Vermischen der Ausschlußarten. Ein Vermischen wäre ja grundsätzlich nicht möglich, höchstens ein zeitliches Zusammenfallen, zwei verschiedener Ausschlußarten (einmal ordentlich/automatisch, aufgrund von Strafpunkten und gleichzeitig außerordentlich aufgrund §§14 und 15).

    Dies wäre Deiner Interpretation nach sehr wohl möglich, denn sind die 3 Tage nach oben hin offen (von den Strafpunkten her), dann müssen es auch die exakt gleich formulierten 2 Tage sein. Folglich kann die Moderation wählen, ob sie die 2, oder die 3, oder beide als Sanktionsmöglichkeit wählt.

    Wenn man sagt, Punkt 2. ist auch nach oben hin hoffen, ist es tatsächlich argumentierbar, daß man 5 Strafpunkte anwendet. Ein Wählen dagegen, wäre nicht möglich, da 3. ja definitiv greift.

  • Das war halt in den letzten 3 Jahren die gängige und unwidersprochene Auslegung. Sollte sich diese allgemeine Auffassung jetzt geändert haben, ist es sicher sinnvoll, den Abschnitt neu zu formulieren. Am besten so, das wir nicht wieder in die selben Interpretationsfallen laufen.

    Naja, die Auffassung ändert sich ja quasi automatisch, ist ein Moderator anderer Ansicht. Deshalb bin ich ja auch für einen Vorschlag alla Lotterleben, der klar sagt, soundsoviel Strafpunkte bringen soundsoviel Tage Sperre.

    Ein Wählen dagegen, wäre nicht möglich, da 3. ja definitiv greift.

    "drei Tage kann der Spieler automatisch ausgeschlossen werden[...]"

    Stimmt schon, aber greifen heißt in dem Fall nicht automatisch Sperre.


    Und wie gesagt, ist Nr. 3 nach oben hin offen, so muss es auch die exakt gleich formulierte Nr. 2 sein.

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  • Bis zu 30 Strafpunkten ist es klar geregelt. Allerdings folge ich deiner Interpretation, daß es danach einen gesonderten Beschluß benötigt nicht. Der entsprechende Satz in §7 Abs. 1 bezieht sich mMn allgemein auf außerordentliche Ausschlüsse auf Zeit und eben nicht auf Punkt 3. im Speziellen.

    Ich bin da eher bei Nathan. Der Wortlaut und die Systematik sprechen dafür, dass für die ersten drei automatischen temporären Ausschlüsse jeweils einmal zehn Punkte benötigt werden; aus Nr. 3 geht nicht "für jede weiteren zehn Punkte" hervor. Theoretisch könnte man eine Analogie ziehen, aber das ist nach § 5 Abs. 3 i. V. m. § 1 StGB nicht erlaubt.

    Es wird keine Analogie gezogen, von daher ist dieses Verbot ohnehin nicht relevant.

    Der Punkt ist nur, dass man sich da nichts hinzudichten kann. Der Umfang des Wortlauts ist hier abschließend.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

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  • Schon eine echt verwirrende Zündung, die da wohl stattgefunden hat. Vor nicht einmal einer Woche wurde die BürgerUnion mit Pauken und Trompeten gegründet und wollte sich als legitime Konservative Kraft neben CDSU und Allianz etablieren. Man kam mit schillernden Wahlplakaten, Programmen und gewiss nicht zu wenig Motivation. Und plötzlich ohne dass von außen etwas passiert verlassen sowohl der dreh und Angelpunkt Ivanova als auch Sanchez die Partei und erklären sie für Tod ohne überhaupt eine gescheite Parteiauflösung durchzuführen. Ich frage mich da, ob man sich diese Aufregung nicht auch hätte sparen können.


    Jetzt aber meine Frage an Sie; die BU ist ja somit nicht aufgelöst. Wollen Sie diesen Antrag im Rahmen eines Parteitages vorantreiben? Oder sehen Sie den fehlenden Einfluss durch Ivanova vielleicht sogar als Chance aus der BU noch mehr zu machen und werden die Partei neu aufstellen?

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  • Pardon, kann mir bitte mal jemand sagen wo man die verdammten Konversationen löscht?

    Häckchen davor habe och gesetz aber es ist kein Löschknopgf zufinden.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Pardon, kann mir bitte mal jemand sagen wo man die verdammten Konversationen löscht?

    Häckchen davor habe och gesetz aber es ist kein Löschknopgf zufinden.

    Du gehst in einer Konversation oben auf „Bearbeiten“ dort wählst du „Teilnahme verwalten“ und dann kannst du entweder „Ausblenden“ oder „Verlassen“. Letzteres führt dann auch dazu dass die Konversation für dich gelöscht wird. :)

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  • Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

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  • Zitat

    S.Fürst

    Unser Land hat keine Bodenschätze und ist nicht
    länger eine Industrieland. Deutschland ist ein Land der Dienstleistungen.

    Ähm, wie bitte?

    Deutschland ist und war noch nie ein Land der Dienstleister, das wiederspricht völlig dem deutschen Wesen!

    Deutschland verfügt sehr wohl über Bodenschätze, die Pallete reicht von Braun-und Steinkohle, Kali-und Steinsalze, Schiefer, Granit Balsalt,Quarz, Sand-und Kalkstein, bis hinzu Eisen- und Manganerze, etc.

    Da hat wohl jemand nicht aufgepasst oder schlimmer man will bewusst das Land schlecht reden!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

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    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Selbst ohne Bodenschätze kann ein Land eine Industrienation sein.

    Die Grünen zeigen mal wieder wie wenig sie von der Wirtschaft verstehen mit solch abstrusen Äußerungen wie der hier vorliegenden.

    Rohstoffreichtum macht noch lange keine Industrienation aus, ansonsten wären afrikanische Länder schon lange industrialisierter als Europa was eben nicht der Fall ist.

    Eine Industrienation zu sein bedeutet das nötige Knowhow und ausgebildete Personal zu haben welches hochspezialisierte Maschinen bedienen kann, Rohstoffe kann man importieren was wir auch seit langem tun.

    Als Nation für Dienstleistungen ist Deutschland bei weitem weniger geeignet als für die Industrie, weder haben deutsche Städte auf Menschen die gleiche anziehende Wirkung wie amerikanische Städte was auch der Grund dafür ist warum Innovation in der IT-Branche zum größten Teil aus der USA kommen und nicht aus Europa, genauso wenig besitzen wir vergleichbare Strände wie die Länder die an das Mittelmeer Grenzen wodurch wir bei Dienstleistungen hinsichtlich Tourismus ebenfalls schlechter geeignet sind als manch anderes europäisches Land.

    Die einzige Dienstleistung wo wir tatsächlich auf Augenhöhe mit anderen Nationen sind ist die Reparatur und Instandhaltung von Maschinen und Werkzeug, was jedoch daran liegt das wir diese Maschinen überhaupt erst produzieren.

    Wenn Herr Fürst jetzt davon spricht Deutschland könne gar kein Industrieland sein und müsse zwangsweise zu einem Dienstleistungsland werden so schadet er mit seiner Aussage eben diesen Bereichen die dieses Land so wohlhabend gemacht haben.

  • Deutschland ist aber faktisch schon ein Dienstleistungsland, vielleicht sollten Sie sich mal mit der Realität beschäftigen, denn offensichtlich besteht da akuter Nachholbedarf. Der Dienstleistungssektor macht inzwischen fast 70% der Bruttowertschöpfung aus, was nicht heißt, das man die Industrie vernachlässigen sollte. Aber zu behaupten wir wären keine Nation der Dienstleitungen ist eine Sichtweise, die längt von der Realität überholt wurde.