Überdies - unabhängig davon dass ich bezweifle dass Bayern eigenständig bilaterale Verträge eingehen dürfte - wäre selbstverständlich ein Vertragsentwurf dem Parlament vorzulegen. Aus der Formulierung wird mir hier nicht ganz klar ob SE uns Abgeordneten entsprechende Entwürfe oder vermeintlich „abgeschlossene“ Verträge prämiieren will.
Um bilaterale Verträge zwischen einzelnen Bundesländern und ausländischen Staaten einzugehen, bedarf es gemäß geltendem Recht (Art 32 (3) GG) der Zustimmung der Bundesregierung. Ebenso richtig ist es - wie von Ihnen festgehalten - , dass das jeweilige Landesparlament dem Inhalt der Vertrages zustimmen muss.
Herr Wildungen zeigt wieder einmal seine fachliche Kompetenz. Darüber hinaus bin ich natürlich auch auf den Inhalt der Dokumente gespannt.
Bislang wurde nicht die Zustimmung der Bundesregierung eingeholt.
Danke für die Information.