Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenHerr Präsident,
der Freistaat Bayern zitiert Bundesminister Lando Miller herbei. Gegenleistungen für das Zahlen des sog. "Entlastungsbetrages" an die betroffenen Unternehmen sollen nicht erfolgen?
Herr Präsident,
Frau Koslowska,
ich denke die Frage kann ich schnell beantworten. Es werden keine Gegenleistungen eingefordert, das ist richtig. Jetzt geht erst einmal nur um eine schnelle Entlastung unserer Wirtschaft und der Verbraucher, damit sie von den hohen Energiekosten nicht erdrückt werden. Das passiert ohne, das wir eine Gegenleistung erwarten. Natürlich wird ein sparsamer Verbrauch erwartet, da wir die Kosten nur bis zu einem gewissen Punkt abdecken können. Wer sich nicht sparsam verhält, der wird letztlich trotzdem Mehrkosten haben.
Gemeint war eine staatliche Gegenleistung an die in den Zwang genommenen Unternehmen, verzeihen Sie, dass das nicht durchgedrungen ist. Soll das erfolgen?
Frau Präsidentin,
Frau Koslowska,
verzeihen Sie aber ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Was meinen Sie mit "in den Zwang genommen"? Wenn Sie das näher erläutern, könnte ich versuchen Ihre Frage zu beantworten.
Kurz und knapp: Warum regelt das Gesetz den Erstattungsanspruch der Energieversorger gegen den Staat nicht?