PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • murmelt


    Halbseiden passt ja.

    Halbseidene sind Kartoffelklöße!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Auf welchen Passus des Regelwerkes berufst du dich hier?

  • Zumal die Benutzergruppe noch gar nicht zu war. Ich konnte mich ja noch bewerben. Jetzt ist die Benutzergruppe zu. Jetzt sehe ich die Benutzergruppen von Bayern und NRW nicht mehr.


    Also ich habe mich defintiv beworben, als die Benutzergruppe noch offen war. Hättest mich also annehmen können, bevor du sie schließt Felix Neuheimer


    Eben stand auch noch bei mir "Bürger von Bayern" oder sowas. Also mich muss jemand wieder entfernt haben, was ich etwas seltsam finde.

  • § 5b
    WECHSEL DES BUNDESLANDES

    (1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellen.

    (2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.

    (3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • § 5b
    WECHSEL DES BUNDESLANDES

    (1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellen.

    (2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.

    (3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.

    Die Regelung ist ja nun erkennbar nicht einschlägig, da es nicht um einen Wechsel, sondern den erstmaligen Zuzug in ein Bundesland geht. Das zeigt sich auch schon am Sinn und Zweck der Regelung, Länderhopping zu vermeiden. Wer erstmalig in ein Bundesland zieht, betreibt kein Länderhopping. Die Regel passt hier einfach nicht.

  • § 5b
    WECHSEL DES BUNDESLANDES

    (1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellen.

    (2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.

    (3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.

    Das Bundesland kann man nur dann wechseln, wenn man zuvor schon einmal in einem Bundesland war. Bloomberg und ich wurden daher zu unrecht entfernt, weil wir beide neue Mitglieder sind. Ich weiß nicht, was es da großartig zu diskutieren gibt.

  • § 5b
    WECHSEL DES BUNDESLANDES

    (1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellen.

    (2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.

    (3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.

    Da geht es um dem Wechsel des Bundeslandes und nicht um Neulinge. Ich war zuvor in keinem anderen Bundesland.


    Für mich kommen nur Bayern oder NRW in Frage und in beiden wird nächste Woche gewählt. Beide Benutzergruppen waren noch auf, als ich mich beworben habe, sonst hätte ich mich ja gar nicht bewerben können.


    Also beide Argumentationen von dir sind falsch. Erstens betrifft 5b BundeslandWECHSEL und zweitens habe ich mich beworben, als die BG noch offen war.


    Bitte mach es nicht kompliziert. Es bedeutet sonst, dass ich 11 Wochen auf ein Stimmrecht in NRW oder Bayern warten muss.

  • Keine Ahnung aber eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit dass Neulinge bis zur Wahl beitreten dürfen.
    ist ja nicht mehr so wie in vd, wo man nach der Wahl dann wenigstens beitreten durfte.

    Hier bedeutet das ja dann fast 3 Monate warten. Ich finde die Regelung von vD eh besser weil sie für Neulinge attraktiver war. Also wenn man es schon so macht wie jetzt hier dann lasst doch die BGS wenigstens für Neulinge bis zur Wahl auf.


    wie wollen wir denn sonst neue Mitspieler gewinnen?


    Zumal die Plattform ja neu ist und erstmal jeder seinen Account machen muss.


    Aber wie gesagt 5b gilt eh nur für Wechsel, alles andere wäre auch Quatsch und unfair für Neulinge

  • Die Behandlung von Neulingen bezüglich Wahlen ist im vDGB nicht definiert. Hier kann sich demnach keine Seite darauf berufen, meiner Meinung nach. ^^


    Man hat das Rotationssystem der Wahlen eingeführt, damit Neulinge die Möglichkeit haben, vergleichsweise zeitnah ein Mandat zu bekommen.

  • Nachdem es sich nicht um einen Wechsel, sondern dem erstmaligen Beitreten in eine BG eines Landes handelt, ist die Lage eindeutig und es ist unverständlich was es bei der vorliegenden Sachlage zu diskutieren gibt. Kein Wechsel bedeutet offensichtlich, dass § 5b vDGB nicht greift.

    Gruppe_396.png


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    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Du bist aber kein Neuling. Du hattest Zeit dich für die BG zu bewerben, bevor sie geschlossen wurde. Und du wirst sicher ein Landtagsmandat von deinen Parteikollegen bekommen.

    Wir sind alle keine "Neulinge". Das ist kein Argument. Sehr wohl aber sind wir neu auf dieser Plattform. Erklären musst Du weiter, wie man ein Mandat wahrnehmen soll (oder überhaupt in einem Land mitwirken kann, etwa als berufener Bürger), wenn man nicht einmal mehr in der BG Bayern ist.


    Das Regelwerk ist eindeutig. Eine Sperre findet nur für den Wechsel des Bundeslands statt, so dass es nicht darauf ankommt, ob jemand Zeit hatte, sich für die BG zu bewerben oder nicht.

  • Der Benutzergruppe kann man nach der Wahl wieder beitreten.

    Ja aber dann hat man doch kein Stimmrecht oder nicht?


    Auf welchen Paragrafen berufst du dich denn? Und wenn du dich auf keinen Paragrafen berufst, warum willst du es dann Neulingen dann unnötig schwer machen?

    Ich bin seit dem 9. August hier registriert. Wenn es eine 2-Wochenfrist für Neulinge geben würde (die es nicht gibt), dann wäre die am 6. August geendet. Und da war ich nicht hier registriert.


    Zumal ja diese Plattform erst seit dem 4. August existiert? Was soll die "Schikane", dass man die BGs dann nach 2 Tagen schon schließt und auf welcher Grundlage? Das ist doch Quatsch und einfach nur unfair. Niemand hat mich darauf hingewiesen, dass ich mich beeilen muss und die angebliche Frist wäre ja eh vor meiner Registrierung abgelaufen^^

  • Entschuldigung aber ich finde euer Verhalten hier äußerst zweifelhaft, das muss ich auch mal so sagen. Das ist gewiss nicht eure persönliche Entscheidung, ob Neulinge in ein Bundesland können oder nicht und weiterhin, war es im alten Forum für neue Mitglieder immer möglich ein Bundesland auch während einer Wahl zu betreten. Mit der oben zitierten Regelungen soll Länderhopping verhindert werden. Es geht ausschließlich um Wechsel während Wahlen, da hier nicht gewechselt wurde, ist das nicht richtig was ihr macht.


    Hier wurden gerade erst vor ein paar Tagen alle überrumpelt damit, das bald wieder Wahlen anstehen. Das fand ich Anfang der Woche schon viel zu übereilt und ich finde das gerade in Bezug auf das Schließen der Benutzergruppen, in einer Phase wo sich die Simulation erst gerade wieder neu findet, nach einer plötzlichen Pause usw. gelinde gesagt etwas ungünstig.


    Zumal, die Wahl ist doch erst nächste Woche. Warum wird jetzt schon alles dicht gemacht?