*bestellt sich einen Rotwein*
PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte
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*bestellt sich einen Rotwein*
So früh?
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Oh, ein SDP-Treffen....
Setzen Sie sich doch einfach zu uns. Dann ist es eine rot-grünes Treffen.
Was möchten Sie denn trinken?
Ich würde dann eine Grüne Wiese nehmen
bestellt das Gewünschte und gibt es zu Ernst Haft.
Westlich, südlich und östlich von Thüringen gab es in den vergangenen Tagen Hochwasser. Aber das Hochwasser scheint einen Bogen um Thüringen zu machen. Dabei hat die Saale doch sicherlich auch Hochwasser-Potenzial, oder?
Die Saale führt z.Z. kein Hochwasser, letztes war 2013. die Pegel der Saale sind derzeit eher rückläufig.
Entnommen=
Pegel der Saale Stand 27.07.2021 -
*bestellt sich einen Rotwein*
So früh?
Ja! Es gibt etwas zu feiern. Meine widererlangte Zeit! Es bleibt auch wirklich nur bei einem Glas. Ich versprechs!
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*bestellt sich einen Rotwein*
So früh?
Im Preuß gelten doch weder Zeit noch Raum. Was denkst du wie ich immer so schnell aus NRW herkomme. Mit der Bahn sicher nicht.
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Also jetzt mal ernsthaft: Ich kann Gwinner doch nicht als Sozialdemokraten ernst nehmen, wenn er unironisch Amthor als Avatar hat... Das stößt mir schon sein Ewigkeiten sauer auf...
Echt mal! Unfassbar. Immer diese Leute mit Avataren, die nicht zur politischen Einstellung passen. Ich würde so etwas nie und nimmer tun.
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*bestellt sich einen Rotwein*
So früh?
Im Preuß gelten doch weder Zeit noch Raum. Was denkst du wie ich immer so schnell aus NRW herkomme. Mit der Bahn sicher nicht.
Stimmt auch wieder…
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*bestellt sich einen Rotwein*
So früh?
Im Preuß gelten doch weder Zeit noch Raum. Was denkst du wie ich immer so schnell aus NRW herkomme. Mit der Bahn sicher nicht.
Mit der Bahn kämen Sie vermutlich auch nie an!
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*bestellt sich einen Rotwein*
So früh?
Im Preuß gelten doch weder Zeit noch Raum. Was denkst du wie ich immer so schnell aus NRW herkomme. Mit der Bahn sicher nicht.
Mit der Bahn kämen Sie vermutlich auch nie an!
Mein ich ja.
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Echt mal! Unfassbar. Immer diese Leute mit Avataren, die nicht zur politischen Einstellung passen. Ich würde so etwas nie und nimmer tun.
Um mal meinen Senf dazuzugeben: Mein Avatar hat einmal gefordert, Österreich möge doch, um Migranten aufzuhalten, Nordafrika besetzen.
Also, falls jemand eine kleine Invasion starten möchte, ich bin dabei
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Echt mal! Unfassbar. Immer diese Leute mit Avataren, die nicht zur politischen Einstellung passen. Ich würde so etwas nie und nimmer tun.
Um mal meinen Senf dazuzugeben: Mein Avatar hat einmal gefordert, Österreich möge doch, um Migranten aufzuhalten, Nordafrika besetzen.
Also, falls jemand eine kleine Invasion starten möchte, ich bin dabei
Mit einem Tiger (Panzer) einmarschieren, Kater, ja?
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Mit einem Tiger (Panzer) einmarschieren, Kater, ja?
Keine Sorge, mein Avatar hat schon einen umfassenden Plan...
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Mit einem Tiger (Panzer) einmarschieren, Kater, ja?
Keine Sorge, mein Avatar hat schon einen umfassenden Plan...
Der Avatar macht sich selbstständig!
Herje.
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Mit einem Tiger (Panzer) einmarschieren, Kater, ja?
Keine Sorge, mein Avatar hat schon einen umfassenden Plan...
Geheime Bewegtbildaufnahmen von dem Avatar von Schwalbi in einer Parallelwelt.
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Bemerkenswert, dass ausgerechnet die SPD den späten Arbeitsbeginn der Regierung kritisiert, ist die Arbeiterpartei ohne Arbeiter doch selbst erst jüngst aus ihrem inhaltlichen Tiefschlaf erwacht.
Und Sie beschweren sich, wenn man den BUW nicht richtig benennt… Es heißt immer noch SDP!
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Echt mal! Unfassbar. Immer diese Leute mit Avataren, die nicht zur politischen Einstellung passen. Ich würde so etwas nie und nimmer tun.
Um mal meinen Senf dazuzugeben: Mein Avatar hat einmal gefordert, Österreich möge doch, um Migranten aufzuhalten, Nordafrika besetzen.
Also, falls jemand eine kleine Invasion starten möchte, ich bin dabei
Also ich hatte bisher unter anderem Detlev Spangenberg und Marianne Spring-Räumschüssel...
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Also ich hatte bisher unter anderem Detlev Spangenberg und Marianne Spring-Räumschüssel...
Außerordentlich sympathische Menschen
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Die Abstimmung ist beendet. Der Bundesrat hat auf einen Einspruch verzichtet. Da allerdings die Grundlage für dieses Gesetz, die Bundesratsinitiative zur Grundgesetzänderung, nicht die nötige Zustimmung im Bundesrat erfahren hat, stellt sich mir die Frage, wie wir mit diesem Antrag weiter Verfahren.
Ich persönliche bin der Meinung, dass es sich hier um gar kein Einspruchsgesetz handelt, da
a) der Wortlaut des Art. 76 Abs. 1 GG: "Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht." Nicht von einem Land, nicht von Mitgliedern des Bundesrates oder dessen Mitte, sondern vom Bundesrat als Kollegialorgan.
b) die Geschäftsordnung, genauer § 15 ("Anträge des Bundesrates") Abs. 6 ("Bei Annahme eines Gesetzentwurfes durch den Bundesrat hat der Präsident diesen der Bundesregierung zuzuleiten."), da eine "Annahme" bei einem Einspruchsgesetz nicht erfolgen kann.
c) die bisherige Praxis, wobei ich keine Sim-on-Beispiele finden konnte, so z.B. Plenarprotokoll 994, S. 15, wo ein Gesetzesentwurf des Landes Niedersachsen nicht beim Bundestag eingebracht wurde.
Da es sich um kein Einspruchsgesetz handelt, sondern vielmehr um den Beschluss über die Einbringung eines Gesetzesentwurfs/einer Gesetzesvorlage beim Bundestag, greift hier Art. 52 Abs. 2 GG i.V.m. § 17 Abs. 6 vDGB.
Die absolute Mehrheit der Stimmen wäre also benötigt, welche offensichtlich bei diesem Fall nicht gegeben ist.
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Die Abstimmung ist beendet. Der Bundesrat hat auf einen Einspruch verzichtet. Da allerdings die Grundlage für dieses Gesetz, die Bundesratsinitiative zur Grundgesetzänderung, nicht die nötige Zustimmung im Bundesrat erfahren hat, stellt sich mir die Frage, wie wir mit diesem Antrag weiter Verfahren.
Ich persönliche bin der Meinung, dass es sich hier um gar kein Einspruchsgesetz handelt, da
a) der Wortlaut des Art. 76 Abs. 1 GG: "Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht." Nicht von einem Land, nicht von Mitgliedern des Bundesrates oder dessen Mitte, sondern vom Bundesrat als Kollegialorgan.
b) die Geschäftsordnung, genauer § 15 ("Anträge des Bundesrates") Abs. 6 ("Bei Annahme eines Gesetzentwurfes durch den Bundesrat hat der Präsident diesen der Bundesregierung zuzuleiten."), da eine "Annahme" bei einem Einspruchsgesetz nicht erfolgen kann.
c) die bisherige Praxis, wobei ich keine Sim-on-Beispiele finden konnte, so z.B. Plenarprotokoll 994, S. 15, wo ein Gesetzesentwurf des Landes Niedersachsen nicht beim Bundestag eingebracht wurde.
Da es sich um kein Einspruchsgesetz handelt, sondern vielmehr um den Beschluss über die Einbringung eines Gesetzesentwurfs/einer Gesetzesvorlage beim Bundestag, greift hier Art. 52 Abs. 2 GG i.V.m. § 17 Abs. 6 vDGB.
Die absolute Mehrheit der Stimmen wäre also benötigt, welche offensichtlich bei diesem Fall nicht gegeben ist.
Dem würde ich sogar zustimmen. Tatsöchlich ist es auch egal, ob es sich um ein Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz handelt.
Die übliche Verfahrensweise ist es, dass der Bundesrat eine Initiative mit einer Mehrheit beschließt, und dann an die Bundesregierung weiterleitet, die sich entschließen kann, eine Stellungnahme abzugeben, ehe diese Initiative + Stellungnahme in den Bundestag kommt. Dort geht weiteres Gesetzverfagren weiter.. ggf Änderungen usw. Und dann wird darüber im BR noch einmal abgestimmt. Und dort spiele dann auch die Art des Gesetzes eine Rolle. Davor handelt es sich ja nur um einen Beschluss des Bundesrates, ein Gesetz vorzuschlagen.
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Was ist mit meinem vTwitter Profilbild geschehen :O