Ich hab da mal eine rein theoretische Frage zum Umgang mit Landtagsmandaten, in diesem Fall auf Vox Populi bezogen.
Eine Landtagswahl ist ja eine reine Listenwahl. Das heißt, das Mandat ist an die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Liste gebunden. Also wenn ich bei den Grünen austrete, verliere ich ja mein Landtagsmandat, weil es ja an die Grünen gebunden ist, nicht an meine Person.
Wie sieht das jetzt bei Vox Populi aus ? Bei der Gründung definierte sie sich als Partei und trat zur Landtagswahl mit einer Liste an. Sie bekam 1 Mandat. Nun ist der Besitzer des Mandats ja zur UPS gegangen. Damit ist er ja nicht mehr Mitglied der ursprünglichen Partei Vox Populi. Dann müsste er doch sein Landtagsmandat verlieren, da er diese Partei ja nicht mehr vertritt.
Nehme ich an es war keine Partei, sondern nur ein Wahlbündnis oder eine unabhängige Liste, dann ist dieses Wahlbündnis ja mit der Umbenennung der UPS in Vox Populi automatisch erloschen. Damit hätte der Gründer der ursprünglichen Vox Populi wiederum jetzt keinen Anspruch mehr auf das Mandat.
Das Landtagsmandat bliebe doch nur erhalten wenn beide Parteien vereinigt worden wären, was ich aber nirgendwo vernommen habe.
Also ich gönne jedem sein Landtagsmandat, mich interessiert das nur rein theoretisch, ob ich einen Denkfehler habe.