[KLEINE ANFRAGE] VIII/017 - Anfrage betreffend der durch die Vereinigten Staaten von Amerika angekündigten Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Gaspipeline Nord Stream 2

  • Die folgende kleine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Davis und der Allianz-Fraktion liegt vor:




    Der Bundesminister Jan Rütt hat 72 Stunden zur Beantwortung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Der Bundestagsvizepräsident

    1. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung von US-Außenminister Rex Cannon, amerikanische Konten von Mitgliedern der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und von deutschen Unternehmen und ihren Vertretern 'einfrieren' und ein Einreiseverbot für die betroffenen Personen verhängen lassen zu wollen?

      Die Bundesregierung hat sowohl gegenüber der amerikanischen Regierung als auch der Öffentlichkeit gegenüber klargestellt, dass die Ankündigung von Sanktionen ggü demokratisch gewählten Politiker eines verbündeten Staates eine schwere Belastung der gegenseitigen Beziehungen darstellt.
    2. Wie hat die Bundesregierung ihr 'deutliches Missfallen' gegenüber der US-Administration in Hinblick auf die Ankündigung durch US-Außenminister Rex Cannon, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, zum Ausdruck gebracht?

      Dazu verweisen wir auf die Antwort auf die Frage 1.
    3. Nach unserem Kenntnisstand sind bisher keine neuen Sanktionen durch die Vereinigten Staaten in Kraft getreten. Wieso sucht die Bundesregierung nicht das Gespräch mit der Belford-Administration, um diese noch abzuwenden?

      Die Bundesregierung hat bereits der US-Regierung ein Angebot für Verhandlungen bezüglich Nord Stream 2 vorgelegt.
      Allerdings gibt es Stand jetzt (27.9.21 - 15:52) keine Antwort darauf.

    4. Wie bewertet die Bundesregierung die im März 2021 durch die polnische Regierung verhängten Sanktionen?

      Wir bewerten diese kritisch, da sie aber in diesem Fall ausschließlich Unternehmen sanktioniert hat, die sich direkt am Bau der Pipeline beteiligt haben, und nicht gegen einzelne Personen sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass diese weniger schwerwiegend sind als die geplanten der USA.
    5. Sind Ihre Ausführungen im Rahmen der Bundespressekonferenz so zu verstehen, dass die Bundesregierung die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 unterstützt, obwohl diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist?

      Ja, dies ist so zu verstehen.
    6. Wird die Bundesregierung vor einer potenziellen Inbetriebnahme von Nord Stream 2 das Gespräch mit europäischen und internationalen Partnern - insbesondere mit der Ukraine, weiteren osteuropäischen Nationen und NATO-Verbündeten - suchen, um eine gemeinsame Position zu erarbeiten?

      Wir werden uns zeitnah uns auch darum bemühen, insbesondere im Bewusstsein, dass diese Pipeline eine wichtige Rolle in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) spielt.
    7. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, mittels der Gründung einer gemeinwohlorientierten Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung von Nord Stream 2 zu leisten?

      Aus rechtlicher Sicht ist an der Gründung nichts auszusetzen, da zu einem der Zweck der Stiftung neben den Beitrag zur Fertigstellung der Gaspipeline auch der Unterstützung des Umwelt- und Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern besteht.
    8. Seit wann ist Frau Emily Haber wieder Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten? Wann wurde sie ernannt und wann wurde sie akkreditiert? Falls Frau Haber gegenwärtig nicht Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten ist, wieso wurde sie zu Beratungen nach Deutschland 'zurückgerufen'?

      Emily Haber ist seit 2018 Botschafterin der alten Bundesrepublik Deutschland in Amerika gewesen.
      Da bis heute von der neuen vBundesrepublik kein Nachfolgerin oder Nachfolger ernannt wurde, ist sie es auch für die vBundesrepublik.

      Wir haben sie zurückgerufen, um sich mit ihr über die Zukunft der Beziehungen zwischen der vBundesrepublik und den vUSA zu konsultieren, da es auch abseits dieses Themas erhebliche Differenzen wie bei der Afghanistan-Politik existieren.

    9. Sie kündigten im Rahmen der Bundespressekonferenz an, weitere Maßnahmen als Reaktion auf die Ankündigung der Vereinigten Staaten, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, ergreifen zu wollen. Welche weiteren Maßnahmen ziehen Sie in Betracht?

      Wir ziehen weniger militärische oder ökonomische Maßnahmen in Betracht.
      Viel mehr ziehen wir zuerst zeitweilige Einschränkungen bei der Zusammenarbeit zwischen amerikanischen und deutschen Institutionen der Zivilgesellschaft in Betracht.
  • Herr Präsident,


    ich hätte noch ein paar Nachfragen:

    3. Nach unserem Kenntnisstand sind bisher keine neuen Sanktionen durch die Vereinigten Staaten in Kraft getreten. Wieso sucht die Bundesregierung nicht das Gespräch mit der Belford-Administration, um diese noch abzuwenden?

    Die Bundesregierung hat bereits der US-Regierung ein Angebot für Verhandlungen bezüglich Nord Stream 2 vorgelegt. Allerdings gibt es Stand jetzt (27.9.21 - 15:52) keine Antwort darauf.

    Wie sieht das Angebot der Bundesregierung aus und was soll der konkrete Bestandteil und das Ziel etwaiger Verhandlungen bezüglich Nord Stream 2 - abseits der Vermeidung von Sanktionen - sein? Werden Sie den Bundestag sowie die Öffentlichkeit unterrichten, sobald eine Reaktion der US-Regierung erfolgt, beziehungsweise wenn Verhandlungen aufgenommen werden?

    5. Sind Ihre Ausführungen im Rahmen der Bundespressekonferenz so zu verstehen, dass die Bundesregierung die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 unterstützt, obwohl diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist?


    Ja, dies ist so zu verstehen.

    Weshalb unterstützt die Bundesregierung die Inbetriebnahme und ist diese Unterstützung bedingungslos und falls nein, welche Bedingungen gibt es hierfür?

    6. Wird die Bundesregierung vor einer potenziellen Inbetriebnahme von Nord Stream 2 das Gespräch mit europäischen und internationalen Partnern - insbesondere mit der Ukraine, weiteren osteuropäischen Nationen und NATO-Verbündeten - suchen, um eine gemeinsame Position zu erarbeiten?


    Wir werden uns zeitnah uns auch darum bemühen, insbesondere im Bewusstsein, dass diese Pipeline eine wichtige Rolle in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) spielt.

    Werden bei diesen Bemühungen die bereits von der Biden-Administration offerierten Möglichkeiten zum Interessenausgleich mit osteuropäischen Partnern berücksichtigt?

    8. Seit wann ist Frau Emily Haber wieder Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten? Wann wurde sie ernannt und wann wurde sie akkreditiert? Falls Frau Haber gegenwärtig nicht Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten ist, wieso wurde sie zu Beratungen nach Deutschland 'zurückgerufen'?


    Emily Haber ist seit 2018 Botschafterin der alten Bundesrepublik Deutschland in Amerika gewesen.
    Da bis heute von der neuen vBundesrepublik kein Nachfolgerin oder Nachfolger ernannt wurde, ist sie es auch für die vBundesrepublik.
    Wir haben sie zurückgerufen, um sich mit ihr über die Zukunft der Beziehungen zwischen der vBundesrepublik und den vUSA zu konsultieren, da es auch abseits dieses Themas erhebliche Differenzen wie bei der Afghanistan-Politik existieren.

    Sind Sie sich sicher? Nach meinem Kenntnisstand war Herr Sebastian Fürst ab dem 18. Juni 2020 der bislang letzte Botschafter der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten. Da dieser aber - mutmaßlich seit der Ernennung zum Außenminister - jedenfalls aktuell nicht mehr als Botschafter tätig ist, sollte der Posten unbesetzt sein. Hat die Bundesregierung auch die Irritationen bezüglich der Personalie seitens der Vereinigten Staaten vernommen? Unabhängig davon, inwieweit das Auswärtige Amt Kenntnis über die Personalstruktur verfügt, was hat diese Konsultation mit Frau Haber ergeben?

    9. Sie kündigten im Rahmen der Bundespressekonferenz an, weitere Maßnahmen als Reaktion auf die Ankündigung der Vereinigten Staaten, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, ergreifen zu wollen. Welche weiteren Maßnahmen ziehen Sie in Betracht?

    Wir ziehen weniger militärische oder ökonomische Maßnahmen in Betracht. Viel mehr ziehen wir zuerst zeitweilige Einschränkungen bei der Zusammenarbeit zwischen amerikanischen und deutschen Institutionen der Zivilgesellschaft in Betracht.

    Das heißt, wenngleich diese nur 'weniger' in Betracht gezogen werden, werden militärische - und ökonomische - Maßnahmen dennoch auch in Betracht gezogen? Könnten Sie ausführen, wie man sich diese vorstellen dürfte und wann diese ergriffen werden würden? Könnten Sie ebenso konkrete Einschränkungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Zivilgesellschaft benennen und werden diese, da Sie bereits angekündigt haben, weitere Maßnahmen zu ergreifen, unabhängig vom Erlass der Sanktionen, beschlossen?

  • 1. Wie sieht das Angebot der Bundesregierung aus und was soll der konkrete Bestandteil und das Ziel etwaiger Verhandlungen bezüglich Nord Stream 2 - abseits der Vermeidung von Sanktionen - sein? Werden Sie den Bundestag sowie die Öffentlichkeit unterrichten, sobald eine Reaktion der US-Regierung erfolgt, beziehungsweise wenn Verhandlungen aufgenommen werden?


    Wir werden die Öffentlichkeit dann unterrichten, wenn eine Reaktion erfolgt ist und im Fall von Verhandlungen auch bei Ende dieser informieren.


    2. Weshalb unterstützt die Bundesregierung die Inbetriebnahme und ist diese Unterstützung bedingungslos und falls nein, welche Bedingungen gibt es hierfür?


    Wir unterstützen die Inbetriebnahme deshalb, weil die Pipeline mehr transportieren kann als bisherige Pipelines,

    da Nord Stream 1 und 2 im Gegensatz zu bereits existierenden Gaspipelines auf dem Festland mit 200+ Bar betrieben werden kann anstatt mit nur 100 Bar.

    Allerdings stellen wir dennoch Bedingungen für diese Unterstützung.

    So hat die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung gefordert, dass Nord Stream 2 nicht als geopolitische Waffe missbraucht werden darf, insbesondere nicht gegenüber der Ukraine.

    Dies hat auch die russische Regierung zugestimmt.

    Falls sie dem gegenüber verstößt, wird die Bundesregierung Sanktionen gegen Russland automatisch verhängen.


    3. Werden bei diesen Bemühungen die bereits von der Biden-Administration offerierten Möglichkeiten zum Interessenausgleich mit osteuropäischen Partnern berücksichtigt?


    Wir werden alle Möglichkeiten zum Interessenausgleich prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen.


    4. Sind Sie sich sicher? Nach meinem Kenntnisstand war Herr Sebastian Fürst ab dem 18. Juni 2020 der bislang letzte Botschafter der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten. Da dieser aber - mutmaßlich seit der Ernennung zum Außenminister - jedenfalls aktuell nicht mehr als Botschafter tätig ist, sollte der Posten unbesetzt sein. Hat die Bundesregierung auch die Irritationen bezüglich der Personalie seitens der Vereinigten Staaten vernommen? Unabhängig davon, inwieweit das Auswärtige Amt Kenntnis über die Personalstruktur verfügt, was hat diese Konsultation mit Frau Haber ergeben?


    Wir haben uns in der Tat hier etwas unsauber ausgedrückt und bitten um Entschuldigung.

    Frau Haber ist in der Tat seit der Ablösung von Herrn Fürst wieder Botschafterin der vBundesrepublik in Amerika, allerdings wurde dieser Akt wie sonst üblich bei Ernennung von Botschafterinnen und Botschafter der vBundesrepublik nicht bekannt gemacht.

    Die Konsultationen haben ergeben, dass wir mit den vUSA verhandeln, aber zugleich auch erste Maßnahmen treffen werden, um unser missfallen über diese Ankündigung auch Ausdruck zu verleihen.


    5. Das heißt, wenngleich diese nur 'weniger' in Betracht gezogen werden, werden militärische - und ökonomische - Maßnahmen dennoch auch in Betracht gezogen? Könnten Sie ausführen, wie man sich diese vorstellen dürfte und wann diese ergriffen werden würden? Könnten Sie ebenso konkrete Einschränkungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Zivilgesellschaft benennen und werden diese, da Sie bereits angekündigt haben, weitere Maßnahmen zu ergreifen, unabhängig vom Erlass der Sanktionen, beschlossen?


    Weniger heißt in diesem Fall, dass wir diese als letzte Mittel in Betracht ziehen, falls die Differenzen mit den vUSA nicht beigelegt werden können.

    Die Maßnahmen werden zunächst darin bestehen, dass die im Rahmenabkommen von 2010 und 2015 festgesetzte Zusammenarbeit zwischen DLR und NASA für eine Dauer von zunächst 6 Monaten mit Geltung ab den 1. November ausgesetzt wird.

    Auch werden finanzielle Fördermittel des BMBF im Zusammenhang mit der bilateralen Zusammenarbeit in der Computational Neuroscience zwischen den vVereinigten Staaten und der vBundesrepublik mit Wirkung des 1. November für vorerst 6 Monaten eingefroren werden.

    Allerdings können diese Maßnahmen bei einer rechtzeitigen Einigung noch vor in Kraft treten aufgehoben werden.

  • Herr Präsident,


    sind weitere Nachfragen gestattet? Falls nicht, danke ich dem Bundesminister erstmal für die bisherigen Antworten, wenngleich durchaus noch ein paar weitere Fragen infolge der Beantwortung der Nachfragen aufgekommen sind.

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    Werter Herr Davis,


    obwohl in der Geschäftsordnung nicht ausdrücklich bestimmt, ist das erneute Stellen von Nachfragen gemäß der Auffassung des Präsidiums insofern zulässig, wenn dies innerhalb der festgelegten Frist von 36 Stunden nach der Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung geschieht.

  • So hat die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung gefordert, dass Nord Stream 2 nicht als geopolitische Waffe missbraucht werden darf, insbesondere nicht gegenüber der Ukraine. Dies hat auch die russische Regierung zugestimmt.

    Wann ist dieser Austausch mit der russischen Regierung erfolgt, welche Vertreter beider Regierungen waren involviert, gab es abseits Nord Stream 2 weitere Gesprächsinhalte, falls ja, welche und wieso hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit hierüber bisher nicht unterrichtet?

    Falls sie dem gegenüber verstößt, wird die Bundesregierung Sanktionen gegen Russland automatisch verhängen.

    Die Bundesregierung würde dann alleine und eigenständig Sanktionen gegen Russland verhängen und nicht im Rahmen internationaler Kooperationen gemeinsam mit Verbündeten?

    Frau Haber ist in der Tat seit der Ablösung von Herrn Fürst wieder Botschafterin der vBundesrepublik in Amerika, allerdings wurde dieser Akt wie sonst üblich bei Ernennung von Botschafterinnen und Botschafter der vBundesrepublik nicht bekannt gemacht.

    Könnten Sie den Zeitpunkt konkretisieren? Welche Bundesregierung hat das beschlossen und welcher Bundespräsident hat die Ernennung vorgenommen? Die aktuelle Bundesregierung?

    Weniger heißt in diesem Fall, dass wir diese als letzte Mittel in Betracht ziehen, falls die Differenzen mit den vUSA nicht beigelegt werden können.

    Die Bundesregierung wird wegen bislang nicht verhängter Sanktionen wirklich - als letzte Option - ein militärisches Vorgehen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika in Betracht ziehen?

    Die Maßnahmen werden zunächst darin bestehen, dass die im Rahmenabkommen von 2010 und 2015 festgesetzte Zusammenarbeit zwischen DLR und NASA für eine Dauer von zunächst 6 Monaten mit Geltung ab den 1. November ausgesetzt wird. Auch werden finanzielle Fördermittel des BMBF im Zusammenhang mit der bilateralen Zusammenarbeit in der Computational Neuroscience zwischen den vVereinigten Staaten und der vBundesrepublik mit Wirkung des 1. November für vorerst 6 Monaten eingefroren werden.

    Wieso plant die Bundesregierung diese Schritte - insbesondere in Anbetracht dessen, dass bisher keine Sanktionen in Kraft getreten sind - und weshalb sollen diese Maßnahmen dann erst mit Wirkung zum 01. November erfolgen, wenn die aktuelle Regierung bereits nur noch geschäftsführend im Amt sein wird?

  • Zitat

    Wann ist dieser Austausch mit der russischen Regierung erfolgt, welche Vertreter beider Regierungen waren involviert, gab es abseits Nord Stream 2 weitere Gesprächsinhalte, falls ja, welche und wieso hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit hierüber bisher nicht unterrichtet?

    Dieser Austausch geschah im Rahmen der Vorbereitung der am 2. Oktober stattgefundenen Gesprächen zwischen Bundeskanzler Alex Regenborn und Vladimir Putin und war auch Thema dieser.

    Bei der anschließenden Pressekonferenz wurde die Öffentlichkeit unter anderem auch über die Ergebnisse informiert.


    Zitat

    Die Bundesregierung würde dann alleine und eigenständig Sanktionen gegen Russland verhängen und nicht im Rahmen internationaler Kooperationen gemeinsam mit Verbündeten?

    Nein, da haben sie die Antwort falsch verstanden.

    Wenn Russland Nord Stream 2 als geopolitische Waffe missbrauchen würde, dann wird die Bundesrepublik Deutschland Sanktionen verhängen.

    Dabei werden wir selbstverständlich auch die anderen Staaten der Europäischen Union und unsere Verbündete auf der ganzen Welt darum bitten, sich an diesen beteiligen, allerdings wird deren Teilnahme keine zwingende Voraussetzung für die Verhängung dieser sein.


    Zitat

    Könnten Sie den Zeitpunkt konkretisieren? Welche Bundesregierung hat das beschlossen und welcher Bundespräsident hat die Ernennung vorgenommen? Die aktuelle Bundesregierung

    Frau Haber ist seit dem 21.9 Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten.

    Die Ernennung erfolgte durch den damaligen Bundespräsidenten Hajime Nagumo.

    Wie bei Botschaftern sonst Praxis erfolgte diese im sogenannten Tagesverkehr und nicht gesondert.

    Zitat

    Die Bundesregierung wird wegen bislang nicht verhängter Sanktionen wirklich - als letzte Option - ein militärisches Vorgehen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika in Betracht ziehen?

    Nein.

    Zwar mag die Wortwahl etwas missverständlich sein, aber wie man am Kontext erkennen kann, ist damit keine Form der militärischen Auseinandersetzung gemeint, sondern vielmehr die Art und Struktur der militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten gemeint.


    Zitat

    Wieso plant die Bundesregierung diese Schritte - insbesondere in Anbetracht dessen, dass bisher keine Sanktionen in Kraft getreten sind - und weshalb sollen diese Maßnahmen dann erst mit Wirkung zum 01. November erfolgen, wenn die aktuelle Regierung bereits nur noch geschäftsführend im Amt sein wird?

    Wir wollen mit dieser Vorgehensweise ausdrücken, dass wir nicht nur die angekündigten Sanktionen an sich missbilligen, sondern vor allem die Art und Weise, wie die Vereinigten Staaten im Vorfeld der Ankündigung vorgegangen ist.

    So ist die Bundesregierung davon irritiert, dass die aktuelle Regierung der Vereinigten Staaten im Vorfeld der Ankündigung mit der Bundesregierung nicht über Nord Stream 2 gesprochen hat.

    Der Zeitpunkt des 1. November wurde deshalb gewählt, um der amerikanischen Regierung eine Gelegenheit zu geben, mit der Bundesregierung über die Bereinigung dieser Angelegenheit zu verhandeln.

    Im Fall einer Bereinigung werden diese Maßnahmen selbstverständlich nicht in Kraft treten.

  • Herr Präsident,


    ich danke für die Antworten. Ich hätte, falls gestattet, noch letzte Nachfragen zu folgender Antwort.

    Frau Haber ist seit dem 21.9 Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten. Die Ernennung erfolgte durch den damaligen Bundespräsidenten Hajime Nagumo. Wie bei Botschaftern sonst Praxis erfolgte diese im sogenannten Tagesverkehr und nicht gesondert.

    Das heißt, Frau Habers Akkreditierung durch Präsident Belford erfolgte am 21. September, am Tag, an dem diese Anfrage dem Außenminister durch das Präsidium zugestellt wurde, ist das korrekt? Es herrscht Verwunderung, weil das Weiße Haus noch am 21. September 2021 erklärte, dass 'gegenwärtig weder akkreditierte Botschafter der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik, noch ein akkreditierter deutscher Botschafter in den Vereinigten Staaten' tätig sind. Aber vielleicht haben sich diese Ereignisse ja auch überschnitten. Könnten Sie daher bitte auch darlegen, wann das Auswärtige Amt nachgefragt hat, ob die Vereinigten Staaten der Ernennung zustimmen und wann schließlich das Agrément durch die Vereinigten Staaten von Amerika erteilt wurde.


    Zudem möchte ich festhalten, dass Sie, wie bereits in der Vorbemerkung festgestellt, schon am 18. September 2021 im Rahmen der Bundespressekonferenz erklärten, die Bundesregierung habe 'die deutsche Botschafterin in den Vereinigten Staaten, Emily Haber, zurückgerufen'. Wie kann es also sein, dass Frau Haber erst seit dem 21. September 2021 wieder als Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten tätig ist?