Die folgende kleine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Davis und der Allianz-Fraktion liegt vor:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Ryan Davis und der Allianz-Fraktion im Deutschen Bundestag
Anfrage betreffend der durch die Vereinigten Staaten von Amerika angekündigten Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Gaspipeline Nord Stream 2
Anfrage betreffend der durch die Vereinigten Staaten von Amerika angekündigten Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Gaspipeline Nord Stream 2
Vorbemerkung der Fragesteller
US-Außenminister Rex G. Cannon verkündete am Mittwoch, den 15. September 2021, im Rahmen seiner Europa-Reise weitere Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen juristische und natürliche Personen, welche in einem Geschäftsverhältnis zu der Nord Stream 2 AG stehen. Laut der Mitteilung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika seien hiervon auch die 'Mitglieder der Regierung des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, welche mit der Gründung der Stiftung „Klimaschutz MV“ den Bau der Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“ maßgeblich förderte', betroffen. Bei diesen Sanktionen soll es sich laut der US-Administration vorerst um ein 'Einfrieren der amerikanischen Konten der betroffenen natürlichen und juristischen Personen wie auch ein Einreiseverbot für die verantwortlichen Personen' handeln. Zudem werde ein 'Verbot des wirtschaftlichen Agierens für die beteiligten Unternehmen auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten geprüft'.
Die Fragesteller stellen fest, dass mit Stand vom 20. September 2021 keine der durch US-Außenminister Cannon angekündigten Sanktionen verhängt wurden. Es gab keine Veröffentlichung im Federal Register und keinen entsprechenden Beschluss durch den amerikanischen Kongress. Die Fragesteller stellen fest, dass auch die vorherigen US-Administrationen einen Baustopp und die Verhinderung der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 gefordert oder mit verschiedenen Sanktionen gedroht haben, und die Pipeline auch auf nationaler und europäischer Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist. Die polnische Regierung erließ im März 2021 Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die sich am Bau der Pipeline beteiligten, da sie 'eine Bedrohung für die Sicherheit Polens darstellen'. Die Fragesteller stellen zudem fest, dass die Europäische Union seit 2014 schrittweise Sanktionen gegen Russland verhängt und damit auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die bewusste Destabilisierung der Ukraine reagiert hat.
Die deutsche Bundesregierung reagierte am Samstag, den 18. September 2021, auf die Ankündigung der Belford-Administration, weitere Sanktionen gegen die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2, darunter auch Sanktionen gegen Mitglieder der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, verhängen zu wollen. Laut Außenminister Jan Rütt habe die deutsche Bundesregierung am Samstag, den 18. September 2021, 'bei einer Sondersitzung des Bundessicherheitsrates über die Vorgehensweise beraten'. Bundesaußenminister Rütt erklärte, dass die Regierung bei dieser Sitzung mit Blick auf die durch US-Außenminister Cannon angekündigten Sanktionen zum Schluss gekommen sei, 'dass aufgrund der vor Kurzem erfolgten Fertigstellung der Pipeline die Auswirkungen auf ihre Inbetriebnahme nur minimal sind und somit ihre Bedeutung nur symbolischer Natur ist'.
Gemäß der Ausführungen von Außenminister Rütt habe die Bundesregierung bereits ihr 'deutliches Missfallen' gegenüber den Vereinigten Staaten 'für dieses gegenüber eines Verbündeten drastische und unangebrachte Vorgehens [sic!]' zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung habe 'die deutsche Botschafterin in den Vereinigten Staaten, Emily Haber, zurückgerufen, und wir werden anschließend weitere Maßnahmen ergreifen', erklärte Außenminister Rütt. Die Fragesteller stellen fest, dass die Bundesrepublik seit mehreren Monaten über keinen akkreditierten Botschafter in den Vereinigten Staaten von Amerika verfügt, wie die ehemalige Bundesaußenministerin Theresa Wiedmann in der Vergangenheit ausführte, und die Öffentlichkeit keine Kenntnis von einer erneuten Ernennung der ehemaligen Botschafterin Haber hat.
Wir fragen Bundesaußenminister Jan Rütt:
- Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung von US-Außenminister Rex Cannon, amerikanische Konten von Mitgliedern der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und von deutschen Unternehmen und ihren Vertretern 'einfrieren' und ein Einreiseverbot für die betroffenen Personen verhängen lassen zu wollen?
- Wie hat die Bundesregierung ihr 'deutliches Missfallen' gegenüber der US-Administration in Hinblick auf die Ankündigung durch US-Außenminister Rex Cannon, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, zum Ausdruck gebracht?
- Nach unserem Kenntnisstand sind bisher keine neuen Sanktionen durch die Vereinigten Staaten in Kraft getreten. Wieso sucht die Bundesregierung nicht das Gespräch mit der Belford-Administration, um diese noch abzuwenden?
- Wie bewertet die Bundesregierung die im März 2021 durch die polnische Regierung verhängten Sanktionen?
- Sind Ihre Ausführungen im Rahmen der Bundespressekonferenz so zu verstehen, dass die Bundesregierung die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 unterstützt, obwohl diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist?
- Wird die Bundesregierung vor einer potenziellen Inbetriebnahme von Nord Stream 2 das Gespräch mit europäischen und internationalen Partnern - insbesondere mit der Ukraine, weiteren osteuropäischen Nationen und NATO-Verbündeten - suchen, um eine gemeinsame Position zu erarbeiten?
- Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, mittels der Gründung einer gemeinwohlorientierten Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung von Nord Stream 2 zu leisten?
- Seit wann ist Frau Emily Haber wieder Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten? Wann wurde sie ernannt und wann wurde sie akkreditiert? Falls Frau Haber gegenwärtig nicht Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten ist, wieso wurde sie zu Beratungen nach Deutschland 'zurückgerufen'?
- Sie kündigten im Rahmen der Bundespressekonferenz an, weitere Maßnahmen als Reaktion auf die Ankündigung der Vereinigten Staaten, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, ergreifen zu wollen. Welche weiteren Maßnahmen ziehen Sie in Betracht?
Der Bundesminister Jan Rütt hat 72 Stunden zur Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident