Änderung des §5a vDGB, Abwesenheitsmeldungen

  • Der §5a wird wie folgt neu gefasst:


    (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    (2) Der Verlust der Ämter kann durch eine Abwesenheitsmeldung im dafür vorgesehenen Thread verhindert werden. (Reale Themen->Das Spiel->Abwesenheitsthread).

    (3) Eine Abwesenheitsmeldung darf nur bis zu 3 Wochen am Stück erfolgen.

    (4) Wird der Melder innerhalb von 3 Tagen nach den 3 Wochen nicht wieder aktiv verliert er jegliche Ämter.


    5 Tage Debatte



    Folgendes dazu: Man müsste über den Absatz 4 nachdenken. Soll nach einer Abwesenheitsmeldung die regulären 14 Tage gelten, das also jemand dann zum Beispiel 3 Wochen abwesend+14 Tage, erst nach 5 Wochen insgesamt die Ämter verliert? Oder wie im Entwurf die 3 Tage?

    Wir müssen bedenken das die meisten Amtszeiten 10 Wochen betragen, die halbe Legislatur abwesend ist dann doch in die Richtung das jemand eher einen Posten frei machen sollte.

  • Also ich würde gar keine Unterscheidung mehr zwischen gemeldeter und ungemeldeter Inaktivität machen. Wer 2 Wochen inaktiv ist verliert seine Posten. Punkt.

    Wenn man einen Posten übernimmt weiß man wie lange man daran gebunden ist und sich aktiv beteiligen sollte. Darum ist es den anderen gegenüber unfair, wenn man schon bei Amtsübernahme weiß, dass man länger nicht aktiv sein kann, auch wenn man das meldet. Natürlich gibt es auch spontane Anlässe, die einen inaktiv werden lassen, aber da geht es ja in den meisten Fällen nur um ein paar Tage. Sollte doch so etwas "Schlimmes" passiert sein, dass es mehrere Wochen dauert, ist es demjenigen in der Situation dann bestimmt auch egal, wenn er in der Sim seine Ämter verliert.

  • (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    Ich finde aus gegebenen Anlass sollt dies deutlich strikter gefasst werden ...

    Und wie genau?



    Also ich würde gar keine Unterscheidung mehr zwischen gemeldeter und ungemeldeter Inaktivität machen. Wer 2 Wochen inaktiv ist verliert seine Posten. Punkt.

    Wenn man einen Posten übernimmt weiß man wie lange man daran gebunden ist und sich aktiv beteiligen sollte. Darum ist es den anderen gegenüber unfair, wenn man schon bei Amtsübernahme weiß, dass man länger nicht aktiv sein kann, auch wenn man das meldet. Natürlich gibt es auch spontane Anlässe, die einen inaktiv werden lassen, aber da geht es ja in den meisten Fällen nur um ein paar Tage. Sollte doch so etwas "Schlimmes" passiert sein, dass es mehrere Wochen dauert, ist es demjenigen in der Situation dann bestimmt auch egal, wenn er in der Sim seine Ämter verliert.

    Dann würde aber gern mal im Sommer die halbe Ämterlandschaft brach liegen wenn die Leute in Urlaub fahren.

  • Wir sind doch personell gerade so besetzt, dass alle Ämter jemanden haben. In den Ferien würden wir nicht einmal den Grundbetrieb aufrechterhalten.

    Hängt davon ab was man unter Grundbetrieb versteht. Das alle Ämter besetzt sind oder das sie auch ausgefüllt werden. Weil für mich macht es dann eben keinen Unterschied ob inaktiv besetzt oder unbesetzt (mit der Möglichkeit jemanden zu finden, der das übernimmt, von mir aus auch durch Ämterhäufung).

  • Das Problem haben wir doch so oder so. Ob wir jetzt die einen nach 2 Wochen Inaktivität die Ämter wegnehmen und den anderen dann nach 3 Wochen und 3 Tagen laut Entwurf. Ich wollte halt darauf hinwirken eine einheitliche Regelung für jegliche Inaktivität zu erreichen. Man kann sich ja auch auf 3 Wochen für alle einigen.

  • Ich sehe keinen Änderungsbedarf. Die aktuelle Regelung ist doch in Ordnung.

    Also ich würde gar keine Unterscheidung mehr zwischen gemeldeter und ungemeldeter Inaktivität machen. Wer 2 Wochen inaktiv ist verliert seine Posten. Punkt.

    Es gibt doch - bisher - gar keine Unterscheidung? Das sollte auch so bleiben.

    Ich denke das ist Teil von dem was Heusinger meinte. Aktuell zählt für uns Inaktivität als 14 Tage nicht eingeloggt. Heißt, jemand kann sich theoretisch 10 Wochen in Urlaub abmelden, solange er sich einloggt verliert er sein Amt nicht. Da müsste man genauer definieren, ob nicht aktive Beiträge in SimOn Foren als Aktivität zählen und/oder weiteres.

  • Heißt, jemand kann sich theoretisch 10 Wochen in Urlaub abmelden, solange er sich einloggt verliert er sein Amt nicht.

    Aber das ist ja unabhängig davon, ob man sich abmeldet oder nicht. Wer sich einloggt, gilt als aktiv. Es gibt entsprechend keine Unterscheidung, was ich grundsätzlich gut finde. Wenn man die Inaktivität nicht mehr an die Login-Zeiten knüpft, wird der Bot ja wahrscheinlich auch nicht mehr funktionieren und es müsste alles manuell überprüft werden? Wobei ohnehin das Problem mit dem Bot besteht, dass alle Accounts, die bereits einmal dort als inaktiv vermeldet wurden, bei weiterem Eintreten nicht mehr gemeldet werden. Aber immerhin alle, die zum ersten Mal für einen Zeitraum von zwei Wochen inaktiv werden.


    Ich würde an der Regel aber eigentlich nichts ändern. Das Einzige, was man ergänzen könnte, wäre meiner Ansicht nach, dass man beim Eintreten der Inaktivität nicht nur alle Ämter verliert, sondern auch aus den Bundesländern entfernt werden sollte.

  • Ja, in der Praxis funktioniert der Bot nicht so gut. Ämterverlust ist eher dann, wenn Probleme in Parlamenten auftreten und man dann einmal guckt wann derjenige zuletzt online war.


    Problem an der Loginzeit ist, das einige das ausstellen und ich weiß nicht ob man da dann die Admins jedes mal anhauen soll das die das mal prüfen. Also zumindest müsste da eine Klarstellung her, ob man das entweder verbietet als "Geist" online zu sein, oder aber die Zusatzoption, wer das ausstellt, bei dem gilt der letzte öffentlich einsehbare SimOn Beitrag, also auch nicht der im Preuß oder Parteiforum.

  • Man sollte ggf. nach Ämtern aufschlüsseln - auf einen einfachen MdL, MdB oder gar Landesminister kann man wahrscheinlich länger verzichten, als auf Ministerpräsidenten, Bundeskanzler, oder Bundespräsidenten.


    Bei sehr hohen Ämtern würde ich an den Zwei Wochen festhalten - gemeldet oder nicht. Wer sich in ein solches Amt wählen lässt, gibt ja quasi ein Versprechen ab, die Sim aktiv mitzugestalten. Tut man dies dann nicht, dann hat man seinen Anspruch auf das Amt schon verwirkt.


    Eine Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte, wäre eine ausführliche Vertretungsregel. Sagen wir, bei vorher angemeldeter Abwesenheit von bis zu 3 Wochen könnte der Stellvertreter bis zur Rückkehr des Amtsinhabers das Amt ausfüllen. Insbesondere bei Regierungen könnte man hier ganze Listen an Stellvertretern und Stellvertreterstellvertretern schreiben. Ist diese Liste ausgeschöpft, und eine baldige Wiederkehr des Amtsinhabers nicht absehbar, ist die Entfernung aus dem Amt letztendlich die einzige Möglichkeit die Sim aktiv zu halten.


    Ich würde tatsächlich auch den letzten öffentlich geschriebenen Beitrag als Maßgabe nehmen. Das kann jeder kontrollieren, und es sollte schon möglich sein, dass man innerhalb von 2 Wochen mal kurz irgendwo irgendwas schreibt.


    Das klingt alles sehr hart, aber so eine Sim muss halt aktiv gehalten werden, und wenn sich jemand in einer vitalen Funktion über Wochen lang - pardon - verpisst, dann verursacht das schon einen schaden an der Sim. Man stelle sich den Extremfall vor, dass z.B. der Bundespräsident nur alle 10 Tage oder so mal ganz kurz reinguckt. Im Rahmen der Regeln würde der BP so als aktiv gelten. Das würde ggf. dazu führen, dass die gesamte Bundespolitik mehr oder minder lahm gelegt wird, weil keine Regierung ernannt werden kann.


    Eine Variante wäre ggf. noch, dass auf Antrag von genügend Mitspielern jemand durch das Oberste Gericht aus dem Amt entfernt werden kann, wenn andernfalls ein gesamter Teilbereich der Sim lahm gelegt würde. Sagen wir, der Bundespräsident ist seit längerem praktisch nicht mehr aktiv, er guckt zwar ab und an mal rein, geht aber seinen Pflichten nicht nach, und sein letzter Beitrag ist nun auch schon 3 Wochen her. Dabei wartet doch ein Bundeskanzler auf ernennung! Daraufhin schließen sich, sagen wir, 5 Mitspieler aus mehreren Parteien zusammen, und rufen beim Obersten Gericht an, und sagen "Hey, die Bundespolitik wird so unnötig blockiert, könnt ihr das mal nachprüfen?". Und ggf. könnte das OG hier dann nach sorgfältiger Prüfung den Weg für einen aktiveren Nachfolger freiräumen. Oder falls eine direkte Amtsenthebung zu hart wäre, zumindest kurzfristig einen Stellvertreter mit den Aufgaben betrauen.


    Kurzum, als Vorschlage zur Diskussion:

    1. (Ausführliche) Vertretungsreihenfolgen

    2. Notfallamtsenthebungen bzw. Notfallzwangaktivierung von Stellvertretern durch das OG

  • Ich finde den Vorschlag von Elke wie oben zu Beginn richtig. Das hier ist immer noch ein Spiel und manchmal passieren im RL eben Dinge, die sich schlecht planen lassen. Deswegen sollte der Abwesenheitsthread stärker berücksichtigt werden wie von Elke vorgeschlagen.

  • Ja, in der Praxis funktioniert der Bot nicht so gut. Ämterverlust ist eher dann, wenn Probleme in Parlamenten auftreten und man dann einmal guckt wann derjenige zuletzt online war.


    Problem an der Loginzeit ist, das einige das ausstellen und ich weiß nicht ob man da dann die Admins jedes mal anhauen soll das die das mal prüfen. Also zumindest müsste da eine Klarstellung her, ob man das entweder verbietet als "Geist" online zu sein, oder aber die Zusatzoption, wer das ausstellt, bei dem gilt der letzte öffentlich einsehbare SimOn Beitrag, also auch nicht der im Preuß oder Parteiforum.

    Man kann bei der Login Zeit übrigens auch einen Zeitraum feststellen, wenn man bei der Mitglieder Übersicht nach letzter Aktivität schaut und schaut, wie die Aktivität vor und nach der entsprechenden Person aussieht.